Zu einer möglichen Änderung des Artikels 91c des Grundgesetz

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Digitalisierung in Deutschland verläuft nach Einschätzung der Fragesteller keineswegs synchron. Während sie bei der privaten Kommunikation, beim Einkaufen und Reisen sowie im Wirtschaftsleben schon lange Einzug gehalten hat und sich je nach Nutzungszweck ausdifferenziert, hinkt die Digitalisierung der Verwaltung nach Auffassung der Fragesteller bedenklich hinterher. So sollten gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits Ende 2022 sämtliche 575 Verwaltungsleistungen auch digital vorgehalten werden, tatsächlich kann aber bis heute nur ein kleiner Teil der Leistungen digital angeboten werden (aktualisierter Überblick auf https://dashboard.digitale-verwaltung.de/verfueg barkeit/verwaltungsleistungen).

Ein Grund für die schleppende Digitalisierung der deutschen Verwaltung liegt nach Auffassung der Fragesteller im Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland: Die Register, deren Konsultation für die Erbringung einer Verwaltungsleistung erforderlich ist, befinden sich sowohl beim Bund als auch bei den Ländern und den Kommunen. Bisher existieren nach Kenntnis der Fragesteller weder eine bundeseinheitliche IT-Infrastruktur noch eine allgemein einsetzbare Software, die die dezentral gespeicherten Daten analysieren könnte. Das Grundgesetz beschreibt die Herausforderungen dieses föderalen Nebeneinanders in Fragen grenzüberschreitender IT wie folgt: „Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenstellung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken“ (www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, hier Artikel 91c, Absatz 1).

Auch eingedenk dieses Umstandes haben im Dezember 2024 die Bundesregierung und die Länder den sogenannten NOOTS (Nationaler Once-Only-Technical-System)-Staatsvertrag geschlossen (Volltext unter https://dokumente.landt ag.rlp.de/landtag/vorlagen/6870-V-18.pdf). Die Ratifizierung steht noch aus. Die Vertragsparteien verfolgen mit diesem Vertrag zum einen das Ziel, ein flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren, das den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert und ihn dergestalt schnell und bürokratiearm ermöglicht. Zum anderen sollen bereits in einem Register vorhandene Daten von Bürgern und Unternehmen nicht ein weiteres Mal erhoben werden müssen (sogenanntes Once-Only-Prinzip). In ihrem Gesetzentwurf zur (derzeit noch ausstehenden) Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag erläutert die Bundesregierung: „Eine im Vorfeld der Vertragsverhandlungen als Alternative zum NOOTS-Staatsvertrag erwogene Grundgesetzänderung, die die Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb des NOOTS dem Bund zugewiesen hätte, wurde im Sinne einer gemeinsamen Lösung von Bund und Ländern durch diesen Staatsvertrag nicht weiterverfolgt“ (Bundestagsdrucksache 21/538, hier S. 10).

Im Koalitionsvertrag vertreten die die Bundesregierung bildenden Parteien der CDU, der CSU und der SPD hingegen eine andere Position: „(…) wird der Bund im Bereich der Digitalisierung für ausgewählte Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial Vollzugsverantwortung übernehmen. Dafür werden wir in Abstimmung mit den Ländern eine Änderung von Artikel 91c GG auf den Weg bringen, damit der Bund digitale Verwaltungsverfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann“ (www.koalitionsvertrag202 5.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, hier S. 59).

Frage 1 + 2 + 2a + 2b + 3 + 4 + 5 + 7 + 8 Seite 2

1Strebt die Bundesregierung eine wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD projektierte Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes an (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

2Wenn Frage 1 bejaht wurde, arbeitet die Bundesregierung bereits an einem Referentenentwurf zur Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes?

2aWelches Ressort übernimmt hier die Federführung?

2bWann ist gegebenenfalls mit der Vorlage eines Referentenentwurfes zu rechnen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

3Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie genau soll der Artikel 91c des Grundgesetzes geändert werden, und welche Absätze und Sätze sollen wie verändert werden, welche Streichungen und/oder Ergänzungen sind geplant?

4Wenn Frage 1 bejaht wurde, wie genau wäre nach Auffassung der Bundesregierung die Wirkung eines nach ihren Vorstellungen geänderten Artikels 91c des Grundgesetzes auf die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zu beschreiben?

5Wenn Frage 1 bejaht wurde, welche Vollzugsmöglichkeiten hätte die Bundesregierung im Falle einer Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes auf die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland, die ihr der NOOTS-Staatsvertrag nach seiner zu erwartenden Ratifizierung bislang nicht einräumt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

7Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer ebenfalls an einer Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zu einer rascheren Digitalisierung der Verwaltung interessiert (bitte ausführen)?

8Geht die Bundesregierung davon aus, für ihr mögliches Ziel einer Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes für eine raschere Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland die erforderliche verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag zu erhalten (bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 1 bis 5, 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

Auf Grundlage des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD prüft die Bundesregierung derzeit Optionen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine Änderung von Artikel 91c GG. Es handelt sich um einen laufenden Vorgang, der dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt.

Frage 6 Seite 3

Sind die Ausführungen der Bundesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag so zu verstehen, dass sie sich vom Ziel einer Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur rascheren Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland verabschiedet, und wenn ja, warum, vor dem Hintergrund, dass die sie tragenden Parteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag prinzipiell an diesem Ziel festhalten, und wenn nein, warum nicht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

Antwort

Nein. Die Ausführungen im Gesetzentwurf zum NOOTS-Staatsvertrag präkludieren das Ergebnis der Prüfung einer Änderung von Artikel 91c GG nicht.

Frage 9 Seite 3

Welche „ausgewählte[n] Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gemeint, für die der Bund im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung Vollzugsverantwortung anstrebt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

Antwort

Die Bundesregierung prüft auf Grundlage des Koalitionsvertrages derzeit noch, welche ausgewählten Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial für eine Vollzugsverantwortung des Bundes in Betracht kommen.

Frage 10 + 11 Seite 3

10Würde nach Auffassung der Bundesregierung eine mögliche Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur rascheren Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland Folgen für die Finanzierung einer flächendeckenden IT-Infrastruktur sowie geeigneter Software haben, die über die Verpflichtungen des NOOTS-Staatsvertrages hinausgingen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

11Würde nach Auffassung der Bundesregierung eine mögliche Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur rascheren Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland die Existenz des IT-Planungsrates, der derzeit als politisches Steuerungsgremium zwischen Bund und Ländern in Fragen einer digitalen Verwaltung agiert, überflüssig machen (siehe www.itplanungsrat.de/der-it-planungsrat/aufgaben, bitte ausführen)?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Bewertung ist erst nach Abschluss der Prüfungen zu den Optionen und Rahmenbedingungen einer möglichen Änderung von Artikel 91c GG möglich.

Frage 12 Seite 3

Wird die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung“, die vorzulegen der Bund und die Länder noch im Dezember 2025 beabsichtigen, seitens der Bundesregierung auch den Vorschlag einer Änderung des Artikels 91c des Grundgesetzes zur rascheren Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland beinhalten (siehe www.ministerpraesident.sachse n.de/ministerpraesident/TOP5-Staatsmodernisierung-Bund.pdf, hier S. 2, bitte ausführen)?

Antwort

Gemäß Beschlussfassung der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2025 erarbeiten Bund und Länder derzeit gemeinsam eine föderale Modernisierungsagenda. Da es sich dabei ebenfalls um einen laufenden Vorgang handelt, der dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterliegt, erfolgt aus vorgenannten Gründen im Rahmen des parlamentarischen Fragewesen derzeit insoweit keine nähere Substantiierung.