Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die hohe Zahl der Beauftragten der Bundesregierung und die damit verbundenen Kosten sind wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik gewesen (www.tag esschau.de/inland/innenpolitik/beauftragte-bundesregierung-100.html). Medienberichten zufolge stiegen die Ausgaben für die Beauftragten und deren Stäbe von rund 49 Mio. Euro im Jahr 2020 auf nahezu 70 Mio. Euro im Jahr 2024; zugleich erhöhte sich die Zahl ihrer Mitarbeiter im gleichen Zeitraum von etwa 200 auf rund 300 (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-01/ampel-s onderbeauftragte-kosten-bsw). Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist es, einen systematischen Überblick über die Entwicklung der Anzahl der Bundesbeauftragten, der dem Geschäftsbereich zugeordneten Beschäftigten sowie der damit verbundenen Kosten seit dem Jahr 2000 zu gewinnen.
– Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/6259
– Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5251
– Schriftliche Frage 91 auf Bundestagsdrucksache 20/3987
– Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 20/3141
– Schriftliche Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 20/602
– Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2270
– Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/570
– Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/7966
– Schriftliche Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 16/801
– Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 16/349
– Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 15/5079
– Schriftliche Fragen 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 15/3897
– Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 15/2954
– Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 15/877
– Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 15/730
– Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 14/3984
wird verwiesen.
Für die Beantwortung der Fragen wurden Daten im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben, da die erfragten Informationen nicht bzw. nur teilweise statistisch erfasst werden. Gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich und damit seine Personalverwaltung selbständig und unter eigener Verantwortung. Die erfragten Angaben liegen standardmäßig nicht in aufbereiteter Form vor. Die Erfassung der erbetenen Daten erfolgt nicht in allen Bundesbehörden über den gesamten Zeitraum der Abfrage in elektronischen Personalverwaltungssystemen. Zudem beziehen sich die erhobenen Daten unter anderem auch auf Beschäftigte, deren Daten innerhalb des von der Fragestellung erfassten Zeitraums in den elektronischen Personalverwaltungssystemen zu löschen waren.
Es ist angesichts der vorgenannten Umstände nicht möglich, sämtliche zur Beantwortung der Fragen notwendigen Daten zu erheben, da diese zum Teil aufgrund datenschutz- bzw. personalaktenrechtlicher Vernichtungs- und Löschungsfristen nicht mehr verfügbar sind. Darüber hinaus wurden in den jeweiligen Behörden zu unterschiedlichen Zeitpunkten elektronische Personalverwaltungssysteme eingeführt, die eine automatisierte Auswertung ermöglichen. Bei deren Einführung fand eine Datenmigration in unterschiedlichem Maße statt, so dass in sehr unterschiedlichem Umfang und ab sehr unterschiedlichen Zeitpunkten automatisiert auswertbare Daten in den jeweiligen Behörden vorliegen.
Ein Großteil des zu sichtenden Aktenbestandes müsste des Weiteren mittels einer intensiven Recherche händisch ermittelt werden. Angesichts der Betroffenheit aller Ressorts und des Umfangs der manuell zu sichtenden Unterlagen ist eine umfassende Beantwortung der Fragen, auch aufgrund deren Detailliertheit, nicht zumutbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Fragen auf bis in das Jahr 2000 zurückliegende und damit teilweise bereits mehrere Jahre abgeschlossene und ggf. auch ausgesonderte Vorgänge erstrecken, die ersichtlich nicht den Verantwortungsbereich der jetzigen Bundesregierung betreffen. Die Prüfung würde die damit beschäftigten Arbeitseinheiten derart belasten, dass die fristgemäße Erfüllung ihrer Fachaufgaben erheblich gefährdet wäre. Die vorgenannten Gründe führen dazu, dass zu bestimmten Fragen nicht durch alle Behörden die entsprechenden Daten vollumfänglich geliefert werden konnten.
Wie viele und welche Bundesbeauftragte der Bundesregierung bestanden jeweils zum Stichtag 1. Januar in den Jahren 2000 bis 2025 (bitte nach Jahresscheiben und dem jeweils zuständigen Bundesministerium aufschlüsseln)?
Die GGO vom 26. Juli 2000 listet in Anlage 3 zu den §§ 21, 45 Abs. 2 GGO mit Stand November 2006 19 Beauftragte der Bundesregierung und Bundesbeauftragte auf. Durch Änderung der GGO zum 1. Juni 2009 wurde in § 21 Absatz 3 erstmals geregelt, dass eine Liste der Beauftragten der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern geführt, regelmäßig aktualisiert und im Intranet des Bundes veröffentlicht wird.
Die Aufstellung der jeweiligen Beauftragten für die Jahre 2000 bis 2025 ist in der Anlage 1 ersichtlich.* Für die Jahre vor 2003 sind keine detaillierten Daten bezüglich Bezeichnung und Ressortzugehörigkeit verfügbar und auch nicht mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung zu bringen. Daher ist für die betreffenden drei Jahre allein die Anzahl der Beauftragten dargestellt.
Die jährlichen Auflistungen orientieren sich möglichst nah am geforderten Stichtag 1. Januar, abhängig von der vorhandenen Informationslage. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Beauftragten innerhalb eines Jahres schwanken kann. Insoweit spiegelt die Auflistung für 2025 auch nicht mehr den derzeitigen Stand der Anzahl der Beauftragten (nunmehr 27) wider.
PDF-Seiten 5–29 (25 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie viele Mitarbeiter waren für welche von den in Frage 1 erfragten Bundesbeauftragten der Bundesregierung jeweils zum Stichtag 1. Januar in den Jahren 2000 bis 2025 tätig, und wie hoch war jeweils die Gesamtzahl aller Mitarbeiter aller Bundesbeauftragten in dem abgefragten Zeitraum (bitte nach Jahresscheiben, getrennt nach Bundesbeauftragten und dem zuständigen Bundesministerium aufschlüsseln)?
Eine differenzierte Aufschlüsselung, welche Anteile der Arbeitszeit von Beschäftigten der Ministerien, die die Beauftragten unterstützen, auf reguläre Linienaufgaben der Referate entfallen und welche auf die Unterstützung der Beauftragten, ist nicht in allen Fällen möglich.
Für die Jahre bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/14743 in Verbindung mit deren Anlage 6 und auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Die Daten für das Jahr 2025 sind in der Tabelle in Anlage 2 angegeben.*
Daten im Sinne der Fragestellung sind für den Beauftragten für Kultur und Medien, den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in dieser Liste nicht enthalten, da sie zugleich eine oberste Bundesbehörde leiten und insoweit eine Sonderstellung einnehmen (vergleichbar einem Ministerium). Dies gilt auch für den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Gründung der Behörde 3. Oktober 1990, Auflösung 16. Juni 2021).
PDF-Seiten 30–35 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hoch waren die jährlichen Kosten, die durch welchen Bundesbeauftragten der Bundesregierung und dessen Mitarbeiter in den Jahren 2000 bis 2025 jährlich entstanden sind, und wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten, die durch alle Bundesbeauftragten der Bundesregierung und ihre Mitarbeiter in dem erfragten Zeitraum entstanden sind (bitte nach Jahresscheiben, getrennt nach Bundesbeauftragten und dem zuständigen Bundesministerium aufschlüsseln)?
Unter den jährlichen Gesamtkosten der Beauftragten der Bundesregierung werden die im Bundeshaushaltsplan veranschlagte Ausgaben verstanden.
Für die Jahre bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/14743 in Verbindung mit deren Anlage 5 verwiesen.
Die Daten für das Jahr 2025 sind in der Tabelle in Anlage 2 angegeben.*
Zu den Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird für die Jahre bis 2024 auf die bereits erfolgten Antworten der Bundesregierung und auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Die Daten für das Jahr 2025 sind in der Tabelle in Anlage 2 ersichtlich.*
Zu dem Beauftragten für Kultur und Medien, dem Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.