Kumulative Erfassung der tatverdächtigen Personen aus Hauptherkunftsländern von 2015 bis 2024 in der Polizeilichen Kriminalstatistik

Drucksache 21/2366Antwortauf die Kleine Anfrage 21/212122.10.202532 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist das zentrale Instrument zur Beobachtung und Analyse der Kriminalitätsentwicklung in Deutschland. In der PKS werden Tatverdächtige nach dem Prinzip der Echtzählung erfasst. Innerhalb eines Kalenderjahres wird jede Person unabhängig von der Anzahl der begangenen Straftaten nur einmal als tatverdächtig gezählt. Dadurch entsteht jährlich eine möglichst unverzerrte Übersicht über den Umfang der polizeilich bekannten tatverdächtigen Personen.

Allerdings ermöglicht diese Methodik ausschließlich jährliche Momentaufnahmen. Bislang liegen keine kumulierten Auswertungen für einen Mehrjahreszeitraum vor, die ausweisen, wie viele unterschiedliche Personen insgesamt als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind oder wie häufig dieselben Personen über mehrere Jahre hinweg registriert wurden. Eine solche kumulative Mehrjahresbetrachtung wäre nach Auffassung der Fragesteller jedoch essenziell, um das Ausmaß und die Entwicklung von Wiederholungstaten vollständig einzuordnen und fundierte kriminalpolitische Bewertungen zu ermöglichen.

Ein in den Augen der Fragesteller besonderes öffentliches Interesse besteht an der Kriminalitätsentwicklung von Zuwanderern aus Staaten, die seit dem Jahr 2015 zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden zählen. Dazu gehören insbesondere: Marokko, Algerien, Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia. Die bisherige Datenpraxis lässt jedoch aus Sicht der Fragesteller keine belastbare Aussage darüber zu, wie sich die Fallzahlen in Bezug auf diese Herkunftsländer im Mehrjahresvergleich entwickeln und in welchem Umfang dauerhafte oder wiederkehrende Tatverdächtige zu verzeichnen sind.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Bei der Interpretation ist zu beachten, dass es inhaltliche Änderung des PKS-Schlüssels 111000 in den Jahren 2017 und 2018 gab. Mit dem „50. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016 wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS Straftatenkatalog 2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist.

Ergänzend wird auf die Hinweise zu den Zeitreihen verwiesen: www.bka.de/Sh aredDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2022/Inte rpretation/01_div_Dok/Hinweise-zu-den-Zeitreihen.pdf

Frage 1 Seite 2

Wie viele tatverdächtige Personen aus den zehn Herkunftsstaaten Marokko, Algerien, Syrien, Afghanistan, Irak, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan und Somalia wurden gemäß der Echtzählung in der Polizeilichen Kriminalstatistik in den Jahren von 2015 bis 2024 erfasst (bitte tabellarisch nach Staatsangehörigkeit und Straftaten insgesamt, jeweils ohne ausländerrechtliche Verstöße, darstellen)?

Antwort

Die Anzahl der tatverdächtigen Personen der genannten Herkunftsstaaten für die Berichtsjahre 2015 bis 2024 zu PKS-Schlüssel 890000 „Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel 725000)“ ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 2 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTV*TV Staatsangehörigkeit
202464 780Syrien
202431 443Afghanistan
202418 941Irak
202410 472Marokko
20249 970Iran
20249 115Algerien
20247 352Nigeria
20245 331Somalia
20244 416Eritrea
20243 866Pakistan
Tabelle auf Seite 2, 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
202359 215Syrien
202332 145Afghanistan
202319 980Irak
202310 585Marokko
202310 219Iran
20239 293Algerien
20237 589Nigeria
20234 966Somalia
20234 780Eritrea
20233 806Pakistan
Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
2022SyrienSyrien
2022AfghanistanAfghanistan
2022IrakIrak
2022IranIran
2022MarokkoMarokko
2022AlgerienAlgerien
2022NigeriaNigeria
2022SomaliaSomalia
2022EritreaEritrea
2022PakistanPakistan
Tabelle auf Seite 3 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
202140 830Syrien
202120 740Afghanistan
202115 763Irak
20218 311Iran
20217 997Nigeria
20217 453Marokko
20216 215Algerien
20214 607Somalia
20214 199Eritrea
20213 639Pakistan
Tabelle auf Seite 3, 4 · 20 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
202041 614Syrien
202021 862Afghanistan
202016 516Irak
20209 637Iran
20207 706Nigeria
20207 306Marokko
20205 339Algerien
20205 293Somalia
20205 008Eritrea
20204 259Pakistan
201942 405Syrien
201923 154Afghanistan
201917 210Irak
201910 428Iran
20198 618Nigeria
20197 929Marokko
20195 731Eritrea
20195 684Somalia
20195 179Algerien
20194 692Pakistan
Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
201741 934Syrien
201723 774Afghanistan
201718 338Irak
201711 606Marokko
20179 946Iran
20178 248Algerien
20177 021Nigeria
20176 195Eritrea
20175 814Somalia
20175 725Pakistan
Tabelle auf Seite 4 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
201639 274Syrien
201622 876Afghanistan
201618 447Irak
201613 954Marokko
201611 600Iran
201611 286Algerien
20166 241Nigeria
20166 117Pakistan
20165 631Somalia
20165 367Eritrea
Tabelle auf Seite 4, 5 · 10 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrTVTV Staatsangehörigkeit
201514 526Syrien
201511 945Algerien
201511 769Marokko
201510 133Afghanistan
20158 854Irak
20155 749Iran
20154 538Nigeria
20154 293Somalia
20154 025Eritrea
20154 016Pakistan
Frage 2 Seite 5

Wie viele Straftaten wurden durch Tatverdächtige aus den in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten begangen (bitte nach Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße und darüber hinaus nach den Schlüsseln der PKS 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl)?

Antwort

Die Anzahl der Straftaten durch tatverdächtige Personen der unter Frage 1 genannten Herkunftsstaaten für die Berichtsjahre 2015 bis 2024 zu den unter Frage 2 aufgeführten PKS-Schlüsseln sind der Anlage zu entnehmen.* Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

AnlageAnlage zur Kleinen Anfrage 21/2121 Antwort zur Frage 2

PDF-Seiten 11–31 (21 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 5

Verfügt die Bundesregierung über statistische Verfahren, die eine kumulative Erfassung der Zahl tatverdächtiger Personen aus den genannten Herkunftsstaaten im Zeitraum von 2015 bis 2024 ermöglichen, bei der Mehrfachzählungen einzelner Personen vermieden und nicht lediglich jährliche Werte addiert werden?

Antwort

Die Bundesregierung verfügt über kein statistisches Verfahren im Sinne der Anfrage.

Die PKS ist eine jährliche Massenstatistik, die einen Vergleich im Quer- und im Längsschnitt ermöglichen soll. Eine Verbindung einzelner Werte über die statistische Abbildung der einzelnen Berichtsjahre hinaus erfolgt nicht.

Frage 4 Seite 5

Wenn und soweit eine entsprechende Auswertung auf Grundlage der in Frage 3 genannten Antwort möglich ist, wie stellen sich die Ergebnisse tabellarisch nach Staatsangehörigkeit für den gesamten Zeitraum dar, und zwar nach Straftaten insgesamt sowie differenziert nach den Schlüsseln der PKS 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 5 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob und in welchem Umfang tatverdächtige Personen aus den in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren in der PKS erneut als Tatverdächtige registriert wurden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 6 Seite 6

Wie viele Tatverdächtige mit der Staatsangehörigkeit, der in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten wurden in den Jahren von 2015 bis 2024 erfasst (bitte tabellarisch nach Jahr und Staatsangehörigkeit sowie in einer kumulierten Gesamtsumme für den Zeitraum darstellen)?

Antwort

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.

Frage 7 Seite 6

Welche methodischen, rechtlichen oder datenschutzrechtlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der Erstellung und Veröffentlichung einer kumulativen Mehrjahres-Echtzählung beziehungsweise kumulativen Fallzählung, plant die Bundesregierung Maßnahmen, um diese zu überwinden, und wenn ja, welche?

Antwort

Die PKS ist eine jährliche Massenstatistik, die zu den jeweiligen Berichtsjahren einen in sich geschlossenen Überblick zur Kriminalitätslage gibt und Jahresvergleiche ermöglicht. Dieser Festlegung folgend ist nicht vorgesehen, kumulative jahresübergreifende Auswertungen durchzuführen.

In methodischer Hinsicht ist zu beachten, dass bei der Echt-TV-Zählung bei den Jahresdaten jeweils bei der Staatsangehörigkeit innerhalb der jeweils betrachteten Straftaten nur das letzte zu einem Tatverdächtigen erfasste Merkmal gezählt wird, eine volle Attributzählung erfolgt hier nicht (siehe Richtlinien zur Führung der PKS Kap. 5.2.4, www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika tionen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Interpretation/02_Rili/Richtlinie n.pdf).

Grundsätzlich werden, um den datenschutzrechtlichen Belangen zu genügen, für die PKS vor Übermittlung der Datensätze an das Bundeskriminalamt die Datenfelder Geburtsname (8 Stellen), Vorname (3 Stellen) sowie das Geburtsdatum mittels einer BSI*-Verschlüsselungssoftware bundeseinheitlich anonymisiert (BSI-Schlüssel). Die Zählung der tatverdächtigen Person erfolgt unter Verwendung des BSI-Schlüssels plus des Geschlechtes.

Gleiche Zeichenfolgen von BSI-Werten belegen nicht zwangsläufig eine Mehrfachtäterschaft. Bei der Einbeziehung von Daten längerer Zeiträume ist zudem die Wahrscheinlichkeit größer, dass identische BSI-Werte übermittelt werden.

Abweichende Zeichenfolgen von BSI-Werten können zudem auch in unterschiedlichen Schreibweisen des Namens begründet sein (bspw. ph oder f). Je länger der Zeitraum, desto wahrscheinlicher ist auch hier ein entsprechendes Auftreten.

Bei Durchführung einer übergreifenden Auswertung würde somit insgesamt eine Validität suggeriert, die nicht gegeben ist.

Die PKS ist für das jeweilige Berichtsjahr konsistent. Das bedeutet, dass Erfassungsänderungen jeweils zum 01.01. eingeführt werden. Eine Vergleichbarkeit über die Jahre hinweg ist eingeschränkt, Änderungen können aber beim direkten Vergleich von Jahresdaten berücksichtigt werden. Bei einer Verknüpfung mehrerer Jahre zu einem Wert können Einschränkungen der Vergleichbarkeit nicht identifiziert bzw. berücksichtigt werden.

Die PKS als Massenstatistik ist somit bereits aus methodischen Gründen nicht zur Analyse und Darstellung von Mehrfachtatverdächtigen über Jahre hinweg geeignet.

Hinzu kommen aus Sicht der Bundesregierung folgende rechtliche Hürden:

Bei Auswertungen von Tatverdächtigen in der PKS müssen datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Eine Analyse ist rechtlich nur zulässig, wenn sie keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulässt. Insbes. bei kleinen TV-Zahlen einzelner Nationalitäten (ggf. zzgl. Alter, Geschlecht) kann eine Identifikation (bspw. aufgrund medialer Berichterstattung) jedoch möglich sein. Daneben könnten zu diesen Personen über die Jahre hinweg „kriminelle Karrieren“ nachgezeichnet werden. Auch das ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Dies gilt insbesondere auch für die kumulative Fallzählung, da diese Fälle möglicherweise konkreten Tatverdächtigen zuzuordnen wären.

Vor diesem Hintergrund ist seitens der Bundesregierung keine Erstellung und Veröffentlichung einer kumulativem Mehrjahres-Echtzählung geplant.

Frage 8 Seite 7

Wie viele Opfer von Straftaten wurden durch Tatverdächtige aus den in Frage 1 genannten zehn Herkunftsstaaten registriert (bitte nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit differenzieren)?

Antwort

Die Anzahl der Opfer zu Straftaten, begangen von Tatverdächtigen gemäß Frage 1 kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden.

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2024 Afghanistan 10 858 13 961 2024 Algerien 4 044 3 845 2024 Eritrea 1 960 1 723 2024 Irak 7 709 7 968 2024 Iran 3 398 3 894 2024 Marokko 5 100 4 114 2024 Nigeria 2 221 2 835 2024 Pakistan 1 276 1 294 2024 Somalia 2 577 2 862 2024 Syrien 24 250 27 427

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2023 Afghanistan 9 939 12 173 2023 Algerien 3 702 3 462 2023 Eritrea 1 947 1 794 2023 Irak 7 695 7 675 2023 Iran 3 328 3 628 2023 Marokko 4 871 3 645 2023 Nigeria 2 467 2 671 2023 Pakistan 1 177 1 196 2023 Somalia 2 138 2 495 2023 Syrien 21 596 22 525

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2022 Afghanistan 8 552 9 639 2022 Algerien 3 290 2 769 2022 Eritrea 1 823 1 628 2022 Irak 6 771 6 992 Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2022 Iran 2 910 3 093 2022 Marokko 4 202 2 979 2022 Nigeria 2 204 2 909 2022 Pakistan 1 127 1 111 2022 Somalia 2 251 2 427 2022 Syrien 17 980 18 847

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2021 Afghanistan 6 834 8 446 2021 Algerien 2 374 2 124 2021 Eritrea 1 571 1 579 2021 Irak 5 433 5 994 2021 Iran 2 645 2 841 2021 Marokko 3 271 2 358 2021 Nigeria 2 226 2 814 2021 Pakistan 1 143 1 196 2021 Somalia 2 068 2 258 2021 Syrien 13 264 15 452

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2020 Afghanistan 7 209 9 369 2020 Algerien 1 917 1 619 2020 Eritrea 1 776 1 908 2020 Irak 5 795 6 532 2020 Iran 2 716 3 187 2020 Marokko 3 128 2 142 2020 Nigeria 2 406 3 401 2020 Pakistan 1 202 1 374 2020 Somalia 2 068 2 566 2020 Syrien 13 399 15 855

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2019 Afghanistan 7 622 9 943 2019 Algerien 1 784 1 368 2019 Eritrea 1 763 2 101 2019 Irak 5 595 6 355 2019 Iran 2 701 3 642 2019 Marokko 3 274 2 194 2019 Nigeria 2 473 3 606 2019 Pakistan 1 288 1 545 2019 Somalia 2 069 2 668 2019 Syrien 13 614 15 471 Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2018 Afghanistan 7 937 10 880 2018 Algerien 2 347 1 832 2018 Eritrea 1 659 2 200 2018 Irak 5 426 6 748 2018 Iran 2 514 3 583 2018 Marokko 3 614 2 562 2018 Nigeria 2 524 3 528 2018 Pakistan 1 242 1 592 2018 Somalia 2 104 2 927 2018 Syrien 12 550 16 094

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2017 Afghanistan 6 488 11 188 2017 Algerien 2 692 2 180 2017 Eritrea 1 459 2 193 2017 Irak 4 844 7 221 2017 Iran 2 275 3 536 2017 Marokko 4 250 3 230 2017 Nigeria 1 889 2 648 2017 Pakistan 1 221 1 928 2017 Somalia 1 677 2 834 2017 Syrien 9 829 15 782

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2016 Afghanistan 4 375 11 453 2016 Algerien 3 121 2 856 2016 Eritrea 1 020 2 047 2016 Irak 3 999 8 035 2016 Iran 2 142 4 504 2016 Marokko 4 545 3 805 2016 Nigeria 1 604 2 493 2016 Pakistan 1 083 2 095 2016 Somalia 1 446 2 717 2016 Syrien 6 559 16 871

Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2015 Afghanistan 2 376 3 683 2015 Algerien 3 117 2 728 2015 Eritrea 555 1 350 2015 Irak 2 710 2 728 2015 Iran 1 490 1 658 2015 Marokko 4 013 3 162 Berichtsjahr TV Staatsangehörig- Opfer deutsch Opfer nicht deutsch keit 2015 Nigeria 1 201 1 608 2015 Pakistan 887 1 171 2015 Somalia 940 1 850 2015 Syrien 2 627 4 633

Frage 9 Seite 10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Dunkelziffer von Straftaten im Zeitraum von 2015 bis 2024 vor, die von tatverdächtigen Personen mit der Staatsangehörigkeit der in Frage 1 genannten Herkunftsstaaten begangen worden sein könnten, jedoch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet sind (bitte nach Straftaten insgesamt sowie unter besonderer Berücksichtigung der folgenden PKS-Schlüssel: 892 000 Gewaltkriminalität; 892 500 Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; 111 000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge; 210 000 Raubdelikte; 222 000 gefährliche und schwere Körperverletzung; 3***00 Einfacher Diebstahl sowie 4***00 Schwerer Diebstahl gliedern)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.