Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den letzten Jahren zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben in erheblichem Umfang externe Beratungsdienstleistungen in An-spruch genommen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/360). Demnach wurden vor allem für den IT-Bereich seitens der BA externe Beratungsdienstleistungen in Anspruch genommen, „weil das erforderliche Wissen bzw. Fähigkeiten in Breite und Tiefe durch interne Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit nicht oder nicht vollumfänglich abgedeckt“ sei bzw. seien (ebd., S. 2).
Aus Sicht der Fragesteller gilt es, zu hinterfragen, weshalb die Bundesagentur für Arbeit mit ihrem entwickelten Personalkörper offenbar nicht über die notwendigen eigenen Kompetenzen verfügt, um aktuelle Herausforderungen und zukünftige Aufgaben eigenständig zu bewältigen und stattdessen auf zugekaufte Dienstleistungen zurückgreifen muss. Darüber hinaus soll diese Kleine Anfrage einen Datenüberblick generieren, der eine politische Einschätzung erlaubt, ob und inwiefern die BA ihre finanziellen und personellen Ressourcen in diesem Bereich effizient und zielführend eingesetzt hat und welche Trends oder Veränderungen beim Beratungsbedarf erkennbar sind.
Warum ist die BA mit ihren über 110 000 Mitarbeitern nicht in der Lage, ihre Kernaufgaben, insbesondere im Bereich der IT-Dienstleistungen bzw. IT-Anwendungen eigenständig, d. h. ohne Hinzuziehung externer Berater, zu bewältigen?
In der BA sind 101 300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) beschäftigt. Die Kernaufgaben von fast 86 Prozent dieser Beschäftigten leiten sich aus § 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz ab.
Lediglich 1 750 VZÄ sind im IT-Betrieb tätig. Bedarfsabhängig, z. B. bei der Umsetzung der Änderung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften, bei der Einführung neuer Technologien wie z. B. Cloud oder Künstlicher Intelligenz und bei zusätzlichen IT-Projekten, nimmt die IT der BA nach einem Prüfungs- und Genehmigungsprozess sowie unter Einhaltung des Vergaberechts externe Beratungsleistungen in Anspruch.
Welche Gründe sind seitens der BA in den letzten zehn Jahren für den Einkauf externer Beratungsdienstleistungen anstelle des Rückgriffs auf interne Ressourcen angeführt worden?
Externe Beratung kann zu einem effizienten und zukunftsorientierten Verwaltungshandeln beitragen. Sie kann der Verwaltung helfen, Probleme zu lösen und Ziele zu erreichen, die diese nicht wirtschaftlich mit eigenem Personal realisieren kann.
In der BA gibt es folgende Anwendungsfälle für den Einsatz externer Beratung:
a) Beratung auf der Grundlage von Vergleichswerten und Erfahrungen aus ähnlichen Projekten anderer Großorganisationen, um das bestmögliche Ergebnis für die BA zu erzielen. Der Bedarf an dieser Beratungsexpertise besteht vor allem in Zusammenhang mit Organisationsänderungen hin zu mehr Prozessoptimierung, Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung in den Verwaltungsabläufen.
b) Notwendigkeit sehr spezifischer Kompetenzen und Expertisen, welche in dieser Form nicht in der BA intern vorzufinden sind. Der Aufbau dieser Expertise ist kurz- bis mittelfristig nicht möglich, so dass die entsprechende Durchführung der geplanten Maßnahmen nicht oder nur erheblich verzögert möglich wäre.
c) Beratung zur Sicherung der IT-Verfahren, die auf Basis der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) zertifiziert sind.
d) Beratung in Form von neutraler Bewertung von Konzeptions- und Umsetzungsaktivitäten zur Sicherstellung einer größtmöglichen Objektivität bei der Fortschrittskontrolle. So kann die Eigenwahrnehmung der BA zur Weiterentwicklung von strategischen Maßnahmen mit der Fremdbeurteilung abgeglichen werden.
Wie hat sich die Gesamtzahl der mit internen und externen Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern befassten Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils nach internen und externen Beratungsdiensten sowie nach absoluten und relativen Zahlen in Vollzeitäquivalenten inklusive der jährlichen prozentualen Veränderung jahresweise aufschlüsseln)?
Externe Beratung ist eine entgeltliche Leistung, die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Lösungsansätze zu entwickeln und zu bewerten, diese den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Ausführung beratend zu begleiten. Der Beratungsleistung gleich steht eine Unterstützungsleistung mit überwiegend beratendem Charakter, die geeignet ist, die Steuerungsfähigkeit und Letztverantwortung der Verwaltung zu beeinflussen.
Die Intention dieser Beratung ist nicht, Einzelpersonen oder abgrenzbare Personengruppen zu beraten. Vielmehr erfolgt die Beratung fach- und themenbezogen. Sie betrachtet in der Regel insbesondere die Dimensionen Strategie, Organisation, Prozesse und Technologien. Die Gesamtzahl der in den vergangenen zehn Jahren mit externen Beratungsleistungen befassten Mitarbeitenden wird daher nicht erhoben.
Die BA unterhält eine Organisationseinheit für Interne Beratung. Diese berät rechtskreisübergreifend alle Organisationseinheiten in den Agenturen für Arbeit sowie Jobcentern zu operativen Prozess- und Führungsthemen. Darüber hinaus begleitet sie Change-Prozesse in einzelnen Dienststellen der BA. Ziel der Arbeit der Internen Beratung ist die Verbesserung der Qualität der Dienstleistung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter.
Die Interne Beratung bietet ihr Angebot seit dem Jahr 2006 für die gemeinsamen Einrichtungen und seit Ende des Jahres 2018 auch für die Agenturen für Arbeit an. Der Tabelle 1 kann die Entwicklung der VZÄ in der Internen Beratung in den letzten zehn Jahren entnommen werden.
Tabelle 1
| SGB II | SGB III | |||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | VZÄ | Veränderung in Prozent | VZÄ | Veränderung in Prozent |
| 2015 | 32,0 | |||
| 2016 | 37,6 | +17,5 | ||
| 2017 | 51,4 | +36,7 | ||
| 2018 | 48,7 | -5,3 | 2,0 | |
| 2019 | 53,0 | +8,8 | 3,0 | |
| 2020 | 46,1 | -13,0 | 23,3 | +676,7 |
| 2021 | 30,7 | -33,4 | 26,0 | +11,6 |
| 2022 | 39,1 | +27,4 | 19,3 | -25,8 |
| 2023 | 36,5 | -6,6 | 17,5 | -9,3 |
| 2024 | 24,6 | -32,6 | 23,0 | +31,4 |
Quelle: BA
Wie haben sich die Gesamtausgaben für interne Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Die BA rechnet die von der Internen Beratung erbrachten Dienstleistungen gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen ab. Die Abrechnungsergebnisse können der Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2
| Jahr | Ausgaben in Mio. Euro | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|
| 2015 | 3,20 | |
| 2016 | 5,83 | +82,0 |
| 2017 | 2,07 | -64,4 |
| 2018 | 3,66 | +76,6 |
| 2019 | 4,07 | +11,1 |
| 2020 | 2,06 | -49,4 |
| 2021 | 3,07 | +49,3 |
| 2022 | 2,60 | -15,3 |
| 2023 | 3,06 | +17,5 |
| 2024 | 3,59 | +17,3 |
Quelle: BA Innerhalb der BA erfolgt keine Verrechnung der Kosten für die Interne Beratung. Für die Anzahl der VZÄ, die in diesem Bereich eingesetzt werden, wird auf die Angaben in der Tabelle 1 verwiesen.
Wie haben sich die Gesamtausgaben für externe Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Jobcenter können im Rahmen ihrer eigenen Budgetverantwortung externe Beratungsdienstleistungen beauftragen. Über den Umfang und Inhalt liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Tabelle 3 enthält die Ausgaben für externe Beratung im Rechtskreis SGB III.
Tabelle 3
| Jahr | Ausgaben in Mio. Euro (darunter IT-Beratung, erst ab dem Jahr 2019 auswertbar) | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|
| 2015 | 5,31 | |
| 2016 | 6,60 | +24,3 |
| 2017 | 6,62 | +0,3 |
| 2018 | 4,60 | -30,5 |
| 2019 | 7,64 (4,06) | +66,0 |
| 2020 | 10,12 (4,77) | +32,5 |
| 2021 | 28,47 (25,58) | +181,3 |
| 2022 | 8,99 (5,63) | -68,4 |
| 2023 | 13,11 (5,50) | +45,8 |
| 2024 | 31,62 (9,97) | +141,1 |
Quelle: BA
Welche internen Service- und Beratungsdienstleistungen (z. B. Personalberatung, IT-Beratung, Controlling, organisatorische Beratung usw.) wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren in welchem Umfang in Anspruch genommen (bitte alle hauptsächlichen Beratungstypen bzw. Beratungskategorien bei der BA und den Jobcentern auflisten und in absoluten Zahlen inklusive der jährlichen prozentualen Veränderung nach Jahren aufschlüsseln)?
Wenngleich es sich bei den in der Fragestellung genannten Dienstleistungen nicht um Beratungsdienstleistungen gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021 handelt, können die bei der BA für die genannten Bereiche eingesetzten VZÄ der Tabelle 4 entnommen werden.
Tabelle 4
| Personalberatung | IT-Beratung | Controlling | Organisationsberatung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Jahr | VZÄ | Veränderung in Prozent | VZÄ | Veränderung in Prozent | VZÄ | Veränderung in Prozent | VZÄ | Veränderung in Prozent |
| 2015 | 243,4 | 20,9 | 155,2 | 32,0 | ||||
| 2016 | 254,5 | +4,5 | 19,9 | -4,8 | 159,5 | +2,7 | 37,6 | +17,5 |
| 2017 | 256,9 | +1,0 | 18,8 | -5,5 | 159,8 | +0,2 | 51,4 | +36,7 |
| 2018 | 258,7 | +0,7 | 2,0 | -89,4 | 159,8 | +/-0,0 | 48,7 | -5,3 |
| 2019 | 262,0 | +1,3 | 2,0 | +/-0,0 | 158,0 | -1,1 | 56,0 | +15,0 |
| 2020 | 260,5 | -0,6 | 2,0 | +/-0,0 | 152,1 | -3,7 | 69,4 | +23,9 |
| 2021 | 265,2 | +1,8 | 1,9 | -5,0 | 157,2 | +3,4 | 56,7 | -18,3 |
| 2022 | 274,2 | +3,4 | 1,9 | +/-0,0 | 145,7 | -7,3 | 58,4 | +3,0 |
| 2023 | 276,4 | +0,8 | 2,0 | +5,3 | 142,1 | -2,5 | 55,0 | -5,8 |
| 2024 | 278,4 | +0,7 | 2,0 | +/-0,0 | 145,0 | +2,0 | 47,6 | -13,5 |
Quelle: BA
Welche externen Beratungsunternehmen bzw. Beratungsdienstleister wurden von der BA und den Jobcentern in den letzten zehn Jahren mit welcher konkreten Beratungsleistung im Einzelnen und zu welchen jeweiligen Kosten beauftragt (bitte vollständig alle beauftragten Unternehmen, Beratungsleistungen und Kosten auflisten und nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?
Die Antwort kann der Tabelle 5 in der Anlage entnommen werden.*
PDF-Seiten 11–12 (2 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wie hat sich das prozentuale Verhältnis der internen Beratungsleistungen zu dem der externen Beratungsleistungen im Auftrag der BA in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die relativen Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Ein Vergleich der externen Beratungsleistung mit denen der Internen Beratung wird in der BA nicht vorgenommen und ist nach deren Auffassung auch nicht aussagekräftig. Die Interne Beratung nutzt bei der Bearbeitung der Beratungsaufträge insbesondere Wissen, Kompetenzen und Erfahrungen aus der BA. Es handelt sich also um fachlich operative Beratung. Bei der externen Beratung stehen strategische und technologische Aspekte im Fokus, für die eine vertiefte Expertise aus Wirtschaftsunternehmen oder anderen Großorganisationen erforderlich ist.
Wie hat sich die Zahl der Beauftragten in der BA und den Jobcentern (z. B. Gleichstellungsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte, Migrationsbeauftragte, Ombudspersonen usw.) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung nach Jahren und nach Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?
Daten zur Zahl der Gleichstellungsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten in der BA können der Tabelle 6 entnommen werden.
Daten zur Zahl der Migrationsbeauftragten und der Ombudspersonen können nicht ausgewertet werden, da diese keine separaten Dienstposten sind.
Tabelle 6
| Gleichstellungsbeauftragte | Datenschutzbeauftragte | |||
|---|---|---|---|---|
| Jahr | VZÄ | Veränderung in Prozent | VZÄ | Veränderung in Prozent |
| 2015 | 114,5 | 83,5 | ||
| 2016 | 129,2 | +12,8 | 138,1 | +65,3 |
| 2017 | 134,3 | +3,9 | 178,3 | +29,1 |
| 2018 | 135,7 | +1,0 | 214,1 | +20,1 |
| 2019 | 145,8 | +7,4 | 223,4 | +4,3 |
| 2020 | 146,4 | +0,4 | 222,2 | -0,5 |
| 2021 | 150,3 | +2,7 | 241,6 | +8,7 |
| 2022 | 152,8 | +1,7 | 260,4 | +7,8 |
| 2023 | 153,8 | +0,6 | 265,0 | +1,8 |
| 2024 | 155,9 | +1,4 | 289,2 | +9,1 |
Quelle: BA
Wurde die Entwicklung der sogenannten Jobcenter-App durch externe IT-Dienstleister realisiert, wenn ja, was hat die Entwicklung der „Jobcenter-App“ gekostet, und wie hoch sind die laufenden Kosten der App?
Die Entwicklung der Jobcenter-App wurde durch das IT-Systemhaus der BA realisiert. Dabei wurden partiell externe Dienstleistungen im Rahmen der App-Entwicklung in Anspruch genommen. Die gesamten Entwicklungskosten belaufen sich auf rund 3 Mio. Euro. Die für das Jahr 2025 prognostizierten Betriebskosten für die Jobcenter-App liegen bei rund 2,3 Mio. Euro.
Wurden externe Beratungsdienstleistungen im Auftrag der BA und Jobcenter ausgeschrieben, wenn ja, wie, und in welchem Rahmen und nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?
Die Ausschreibung externer Beratung erfolgt gemäß den Bestimmungen des geltenden Vergaberechts. Die Zuschlagskriterien beruhten auf einem ausgewogenen Verhältnis von Preis und Leistung. Damit werden sowohl wirtschaftliche, als auch qualitative Aspekte angemessen berücksichtigt.
Wird der Erfolg interner und externer Beratungsdienstleistungen gemessen bzw. bewertet, findet eine regelmäßige Evaluation der Beratungsdienstleistungen statt, wenn ja, durch welche Methoden und Parameter vonseiten der BA, und wo werden die Ergebnisse ggf. veröffentlicht?
Vor der Beauftragung externer Berater wird die Ausgangssituation, der angestrebte Soll-Zustand sowie der daraus resultierende Handlungsbedarf so präzise wie möglich beschrieben. Auf dieser Grundlage wird die benötigte Leistung, für die die Einschaltung externer Berater erwogen wird, möglichst eindeutig abgegrenzt und geprüft, ob die benötigte Leistung selbst erbracht werden kann.
Während der Beratungsphase werden die Leistungsnachweise der externen Beraterinnen und Berater monatlich vom Auftraggeber geprüft. Die Gegenzeichnung erfolgt im Projektmanagement-Tool. Diese Prüfung ist Bestandteil der Erfolgskontrolle, die die Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Zielerreichung und Wirksamkeit beinhaltet.
Die vom Dienstleister zu erstellende Roadmap bzw. Meilensteinplanung dient der Nachhaltung der Umsetzung vereinbarter Schritte.
Die Projektdurchführung erfolgt gemäß den Standards eines agilen Projektmanagements. Demnach findet nach Abschluss von Projektsprints kontinuierlich ein Review zum Arbeitsfortschritt mit dem Bedarfsträger statt.
Bei IT-Projekten werden standardmäßig und fortlaufend Qualitätsprüfungen und Testprozesse durchlaufen.
Werden die BA und die Jobcenter bei Rechtsstreitigkeiten und insbesondere bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch durch externe Rechtsanwälte bzw. externe Rechtsberatung vertreten, wenn ja, zu wie vielen Fällen der externen Rechtsberatung kam es im Auftrag der BA und Jobcenter in den letzten zehn Jahren, und welche Kosten waren damit insgesamt verbunden (bitte jeweils die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Bei der Vertretung in Gerichtsverfahren einschließlich der Klärung prozessualer Risiken durch externe Rechtsanwälte handelt es sich nicht um externe Beratungsleistungen gemäß der Definition des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2021. Die vorliegenden Informationen zum Einsatz externer Rechtsanwälte bei Rechtsstreitigkeiten können den nachfolgenden Angaben entnommen werden.
– In Bezug auf Rechtsstreitigkeiten im Sinne von sozialrechtlichen Widerspruchs- und Klageverfahren werden die Fragen 13 und 15 gemeinsam und im Folgenden beantwortet. Vor den Sozial- und Landessozialgerichten ist eine Vertretung durch eigene Beschäftigte möglich. Dies gilt grundsätzlich auch für Verfahren vor dem Bundessozialgericht. Hier verlangt § 73 Absatz 4 des Sozialgerichtsgesetzes eine Vertretung durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt (Volljuristen). Dies gilt sowohl für Beschäftigte in den Agenturen für Arbeit als auch in den Jobcentern.
Auf Ebene der Agenturen für Arbeit im Rechtskreis SGB III werden Vorverfahren sowie Verfahren in der ersten und zweiten Instanz in den Rechtsbehelfsstellen der Operativen Services bearbeitet. Verfahren der zweiten Instanz werden dabei durch spezialisierte Beschäftigte bearbeitet. Verfahren der dritten Instanz werden in der Zentrale der BA durch Beschäftigte mit der Befähigung zum Richteramt bearbeitet. Externe Beauftragungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Auf Ebene der gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis SGB II gilt folgendes:
Gemeinsame Einrichtungen sind eigenständige Behörden und erlassen Entscheidungen im eigenen Namen. Sie sind nach § 44b Absatz 1 SGB II auch Widerspruchsstelle und Klagegegner für Anfechtungen ihrer eigenen Bescheide.
Als eigene Behörde entscheiden die gemeinsamen Einrichtungen über die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Einschaltung von Rechtsanwälten in eigener Zuständigkeit. Diese Entscheidung ist Bestandteil der Rechte der Trägerversammlung nach § 44c Absatz 2 SGB II. Zur Wahrnehmung der Aufgaben durch eigene Beschäftigte oder durch extern beauftragte Rechtsanwälte liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Für die zugelassenen kommunalen Träger im Rechtskreis SGB II liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben durch eigene Beschäftigte oder durch extern beauftragte Rechtsanwälte vor.
– In Bezug auf Rechtsstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen wird die BA auch durch externe Rechtsanwälte (gerichtlich) vertreten. Im Bereich des Arbeitsrechts betrifft dies nahezu ausschließlich Fälle, in denen das Gesetz anwaltlichen Vertretungszwang vorsieht. Dies ist bei Arbeitsgerichtsverfahren vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht sowie bei Beschlussverfahren nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der zweiten und dritten Instanz der Fall.
Die Arbeitsgerichtsverfahren verteilen sich (soweit aus den vorhandenen Daten noch ersichtlich) seit dem Jahr 2018 wie folgt.
Tabelle 7
| Jahr | Anzahl Arbeitsgerichtsverfahren | ||
|---|---|---|---|
| 2. Instanz | 3. Instanz | gesamt | |
| 2018 | 5 | 0 | 5 |
| 2019 | 5 | 1 | 6 |
| 2020 | 16 | 0 | 16 |
| 2021 | 26 | 6 | 32 |
| 2022 | 24 | 6 | 30 |
| 2023 | 28 | 5 | 33 |
| 2024 | 16 | 3 | 19 |
Quelle: BA In den durch die BA aktiv betriebenen Beschlussverfahren nach dem BPersVG und dem SGB IX wurde die BA in den letzten zehn Jahren – soweit noch ersichtlich – in 18 Fällen durch Rechtsanwälte extern vertreten. Zu den insoweit entstandenen Rechtsanwaltskosten werden – insbesondere vor dem Hintergrund des o. g. anwaltlichen Vertretungszwangs – keine gesonderten Statistiken geführt.
In den obenstehenden Fallzahlen enthaltene Rechtsstreitigkeiten zwischen der BA und Beschäftigten, die einer gemeinsamen Einrichtung im Rechtskreis SGB II (Jobcenter) zugewiesen sind, werden vor dem Hintergrund, dass es sich weiterhin um Beschäftigte der BA handelt, die mit der BA einen Arbeitsvertrag geschlossen haben, nicht gesondert statistisch erfasst.
Auf Ebene der gemeinsamen Einrichtungen und der besonderen Einrichtungen der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
In sonstigen Verfahren kann bei der BA im Aufgabenfeld der Operativen Services im Einzelfall die Beauftragung externer Rechtsanwälte notwendig sein, wenn ein besonders schwieriger Sachverhalt oder eine anspruchsvolle Rechtsfrage zu klären sind und das notwendige Spezialwissen nicht in der BA vorhanden ist (z. B. bei zivilrechtlichen Streitigkeiten im Kontext Insolvenzgeld). Daneben werden externe Rechtsanwälte beauftragt, soweit dies prozessrechtlich vorgeschrieben ist.
Eine Statistik über die Zahl der Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Vertretung erfolgt, wird in den Operativen Services nicht geführt.
Wie viele der in Frage 13 erfragten externen juristischen Beratungsfälle im Auftrag der BA und der Jobcenter vor Arbeitsgerichten endeten zum Nachteil der BA, und welche Kosten sind dadurch entstanden (bitte jeweils nach gerichtlichem Vergleich und unterlegenem Rechtsstreit aufschlüsseln)?
Von den in der Tabelle 7 zu der Frage 13 genannten Arbeitsgerichtsverfahren endeten 18 zum Nachteil der BA. 39 Verfahren wurden durch Vergleich beendet. Zu den entstandenen Kosten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Warum waren die Rechtsabteilungen der BA und der Jobcenter im Falle externer Rechtsberatung gemäß Frage 13 nicht in der Lage ist, besagte Fälle ohne die Hinzuziehung externer juristischer Beratungsleistungen zu behandeln?
In Bezug auf sozialrechtliche Verfahren wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Bei Verfahren mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen vor den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang. Eine Beauftragung externer Rechtsanwälte ist allein aus diesem Grund erforderlich. Soweit in Einzelfällen darüber hinaus externe Rechtsberatung hinzugezogen wurde, handelte es sich um Einzelfälle mit besonderer geschäftspolitischer Bedeutung und besonders schwierigen rechtlichen Fragestellungen.
In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren im Auftrag der BA und der Jobcenter Mediatoren zur Konfliktlösung usw. eingesetzt, und welche Kosten waren damit insgesamt verbunden (bitte jeweils die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
In arbeitsrechtlichem Kontext wurden in den letzten zehn Jahren keine externen Mediatoren zur konstruktiven Konfliktbeilegung eingesetzt. In Bezug auf sozialrechtliche Verfahren liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Welche Maßnahmen plant die BA ggf., um den Einsatz insbesondere externer Beratungsdienstleistungen in der Zukunft zu reduzieren oder zu optimieren, falls diese in Anspruch genommen werden?
Um die Leistungsfähigkeit der BA nachhaltig zu steigern, setzt sie auf die Stärkung der Kernkompetenzen ihrer eigenen Beschäftigten sowie die Neugestaltung der Zusammenarbeitsmodelle mit Dienstleistern. Zur Stärkung der Eigenleistungsfähigkeit setzt die BA zum Beispiel bei Schlüsselpositionen in der IT auf eigene Kräfte und dabei auf ein strukturiertes Onboarding und umfassende Qualifizierung.
Welche Planungen, finanziellen Kalkulationen, Haushaltsansätze und strategischen Ziele gibt es in Bezug auf die Nutzung interner und externer Beratungsdienstleistungen bei der BA und den Jobcentern ggf. für die kommenden Jahre, und in welchen Bereichen sowie in welchem Umfang sieht die Bundesregierung hier Einsparpotenziale?
Die BA befindet sich in einem umfassenden Transformationsprozess, in dem ihre aufbau- und ablauforganisatorischen Prozesse optimiert, standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Dies bedingt einen temporär erhöhten Bedarf an externer Beratung.
Mit fortschreitender Umsetzung der Transformationsprojekte können der Bedarf und die damit verbundenen Ausgaben sukzessive wieder reduziert werden. Dieser Prozess wurde im Jahr 2025 bereits begonnen.
Die Interne Beratung arbeitet ausschließlich nachfrageorientiert. Die Inanspruchnahme durch die gemeinsamen Einrichtungen hängt maßgeblich von der Mittelausstattung für Verwaltungskosten der Jobcenter ab.
Für den letzten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Durch die Erhöhung der Eigenleistungsfähigkeit in der IT wird die BA im nächsten Jahr 23,9 Mio. Euro einsparen.