Soziale und ökologische Folgen einer Reprivatisierung von Uniper SE

Drucksache 21/2397Antwortauf die Kleine Anfrage 21/213624.10.20258 Seiten7 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium der FinanzenEnergieUmweltWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Zuge der Energiekrise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurde, geriet Deutschlands größter Gasimporteur und Gasversorger Uniper SE in eine existenzbedrohende Lage. Nachdem Russland seine Gaslieferungen abrupt einstellte, schossen die Kosten für alternative Beschaffungen in die Höhe. Da der Konzern die finanziellen Belastungen nicht mehr tragen konnte, wurde er im Jahr 2022 mit milliardenschweren öffentlichen Mitteln stabilisiert – der Bund übernahm in diesem Zuge die Mehrheit der Anteile, konkret 99,12 Prozent (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilun gen/Finanzpolitik/2022/12/2022-12-22-einstieg-bund-bei-uniper-vollzoge n.html).

Von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen wie Uniper unterliegen nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) trotz ihrer privatrechtlichen Organisation einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (www.b undestag.de/resource/blob/850868/9668cd0b70fa9aae066dcbd939efb0e7/WD-6-048-21-pdf-data.pdf). Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist der Klimaschutz auf nationaler Ebene auch verfassungsrechtlich verankert, daher sind alle staatlichen Stellen an ein auf Klimaneutralität zielendes Klimaschutzgebot im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens und einfachgesetzlich durch das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) an dessen verbindliches 1,5-Grad-Ziel gebunden. Im aktuellen Geschäftsbericht wird das Ziel der Klimaneutralität für direkte Emissionen (Scope 1) und indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2) nun für das Jahr 2040 anvisiert – zuvor war noch 2035 vorgesehen. Das Vorhaben eines frühzeitigen Ausstieges aus den fossilen Energien wurde aufgegeben. Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre kritisierte dieses Vorgehen scharf (Uniper: Bundesregierung muss Klimaziele und Versorgungssicherheit priorisieren | urgewald e. V.; www.urgewald.org/medien/uniper-bundesregierung-klimaziele-versorgungssi cherheit-priorisieren).

Aufgrund europäischer Beihilferegelungen steht die Reprivatisierung (bis auf einen Anteil des Bundes von maximal 25 Prozent plus eine Aktie) von Uniper bis spätestens 2028 bevor. Die damalige Regierungskoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erhob dazu trotz nach Ansicht der Fragestellenden alternativer Vorgehensmöglichkeiten keine Einwände. Derzeit wird ein Börsengang diskutiert, doch auch international nach Investorinnen und Investoren gesucht, die in Uniper ein profitables Geschäftsmodell sehen. Angebliche Interessenten sind unter anderem die Taqa-Gruppe aus den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der tschechische Milliardär Daniel Křetínský (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/daniel-kretinsky-tschechischermilliardaer-koennte-auch-bei-uniper-einsteigen-01/100101966.html).

Vor diesem Hintergrund sehen die Fragestellenden die Gefahr, dass die Reprivatisierung Unipers weitere Rückschritte beim Klimaschutz auslösen und eine langfristige Ausrichtung des Unternehmens auf ein profitables Gasgeschäft nach sich ziehen könnte. Dies könnte jedoch unvereinbar sein mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat. Unter öffentlicher demokratischer Kontrolle kann nach Ansicht der Fragestellenden der Gasausstieg zügig und in Abstimmung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen. Die Interessen neuer Investorinnen und Investoren stehen dem im Weg.

Frage 1 Seite 2

Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die Uniper SE die Verpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens nicht untergräbt, trotz der nach Kenntnis der Fragestellenden abgegebenen Erklärung der Uniper SE auf der Hauptversammlung 2025, dass „eine Anpassung der Klimaziele an einen 1,5°Ckompatiblen Pfad [...] nicht geplant“ sei?

Antwort

Der beteiligungsführenden Stelle oblag bzw. obliegt insbesondere die ökonomische Stabilisierung des Unternehmens mit dem Ziel der Sicherstellung der Energieversorgung und Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Gewährleistung eines möglichst sparsamen Einsatzes von Haushaltsmitteln sowie die Sicherstellung der in der Beihilfeentscheidung enthaltenen Zusagen der Bundesregierung, einschließlich der Verringerung der Anteile an der Uniper SE auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie bis Ende 2028.

Unabhängig von der Übernahme der Anteile der Uniper SE verbleibt es bei der gesetzlichen Verantwortlichkeit des Vorstands für die Geschäftsführung.

Dessen ungeachtet gilt, dass sich im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens die Staaten u. a. in sog. Nationally determined contributions (NDCs) auf Abbaupfade bei den Emissionen für die gesamte Volkswirtschaft verpflichten. Die Wahl der Instrumente zur konkreten Umsetzung ihrer NDCs und Klimaziele bleibt aber den Staaten überlassen. Einen angemessenen deutschen und europäischen Beitrag zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze sollen die klimapolitischen Instrumente gewährleisten, denen auch Uniper SE weiterhin unterliegen wird, insbesondere das europäische Emissionshandelssystem. Diese Instrumente stellen die Einhaltung entsprechender Minderungspfade im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die erfassten Sektoren sicher.

Frage 2 + 3 + 3a + 3b + 4 Seite 2

2Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Unternehmens, dass Unipers Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Unipers Gasinfrastruktur bis 2030 bzw. 2035 ausreichen, die nach Kenntnis der Fragestellenden laut Unternehmensangaben auf der Jahreshauptversammlung 2025 zum 31. Dezember 2024 rund 460 Mio. Euro betrugen, vor dem Hintergrund, dass Uniper Gasspeicher betreibt und an Gastransportleitungen beteiligt ist, die im Zuge des für den 1,5°-Grad-kompatiblen notwendigen Gasausstiegs mittelfristig stillgelegt werden müssen?

3Gibt es seitens der Bundesregierung Auflagen zu den Rückstellungen für die Stilllegung und den Rückbau von Unipers Gasinfrastruktur?

3aWenn ja, wie sehen diese Auflagen konkret aus (bitte nach Stichdatum 2030, 2035, 2040 und 2045 aufschlüsseln)?

3bWenn nein, warum nicht?

4Welches Risiko sieht die Bundesregierung nach aktueller Einschätzung, dass zukünftige Kosten der Stilllegung und des Rückbaus von Unipers Gasinfrastruktur nicht durch das Unternehmen, sondern durch den Bund übernommen werden müssen, und wie adressiert die Bundesregierung diese Risiken?

Antwort

Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.

Uniper bildete zum 31. Dezember 2024 Rückstellungen in Höhe von 460 Mio. Euro für den Rückbau der Gasspeicher und der im Eigentum der Uniper befindlichen Gasleitungen. Diese Rückstellungen fanden entsprechend den handelsrechtlichen Anforderungen an Einzelabschlüsse deutscher Gesellschaften und den Anforderungen der International Financial Reporting Standards im Zusammenhang mit einem Konzernabschluss statt. Alle Abschlüsse – zuletzt im Geschäftsjahr 2024 – wurden durch den unabhängigen Abschlussprüfer ohne Beanstandungen testiert.

Frage 5 + 5a + 5b + 5c + 6 + 10 + 12 + 15 + 16 Seite 3

5Mit welchem Zeitplan kalkuliert die Bundesregierung bei der Reprivatisierung der Uniper SE?

5aWelche Schritte wurden bereits unternommen?

5bWelche Schritte sind für die Jahre 2025 und 2026 bereits konkret in Planung?

5cWie weicht der Plan der Bundesregierung zum Umgang mit Uniper von den Plänen der Vorgängerregierung ab?

6Mit welchen Erlösen aus dem Verkauf der Uniper SE kalkuliert die Bundesregierung?

10Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass es durch die Reprivatisierung der Uniper SE nicht zu einer vergleichbaren Situation wie bei der Commerzbank AG kommt, bei der der Verkauf der staatlichen Anteile und die daraus folgenden Konsequenzen vom heutigen Bundeskanzler Friedrich Merz, Vorstand und Betriebsrat öffentlich kritisiert wurden?

12Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Rückführung der in der Energiekrise erworbenen Staatsbeteiligungen auf einen „strategischen Anteil“, mit erfolgter Zustimmung der EU-Kommission eine Bundesbeteiligung von 25 Prozent plus eine Aktie dauerhaft aufrechtzuerhalten?

15Berät sich die Bundesregierung auch zu alternativen Optionen zur Reprivatisierung – insbesondere zur Möglichkeit, die Uniper SE dauerhaft in gemeinwirtschaftlicher oder öffentlicher Trägerschaft zu belassen, um die öffentliche Kontrolle über eine offensichtlich systemrelevante und kritische Infrastruktur langfristig zu sichern?

16Erwägt die Bundesregierung, Uniper-Anteile an die Stadtwerke, Kommunen und Industriekonzerne zu verkaufen, die Uniper beliefert?

Antwort

Die Fragen 5, 6, 10, 12, 15 und 16 werden zusammen beantwortet.

Der Bund muss auf der Basis der Genehmigungsentscheidungen der Europäischen Kommission zu den Stabilisierungsmaßnahmen für die Energieunternehmen Uniper und SEFE seine Beteiligung an beiden Unternehmen bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus einen Anteil reduzieren.

Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, die Beteiligung unter Anwendung der relevanten Rechtsvorschriften (einschließlich § 63 BHO) und der Zusagen, die die Bundesregierung der Europäischen Kommission gemacht hat, zu veräußern. Die Bundesregierung wird im Reprivatisierungsprozess der Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas Rechnung tragen. Dieser Prozess schließt die Prüfung verschiedener Optionen ein, die unvoreingenommen geprüft werden.

Im Rahmen eines BMF-Statements wurden am 19. September 2024 Informationen bzgl. der Überlegungen zur Reprivatisierung Unipers veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um ein marktübliches Vorgehen. Konkret umfasste das Statement die folgenden Punkte:

o Der Bund ist seit Dezember 2022 mit einem Anteil von über 99 Prozent Mehrheitsaktionär der Uniper SE und hat sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, seine Beteiligung bis spätestens 2028 auf maximal 25 Prozent plus eine Aktie zu reduzieren.

o Der Bund prüft gegenwärtig die Handlungsoptionen zur Einhaltung dieser Exit-Verpflichtung.

o Bislang ist noch keine finale Entscheidung über Zeitpunkt und Form einer möglichen Transkation getroffen worden.

o Auf Basis eingehender Analysen kommen wir zu dem Schluss, dass eine Veräußerung über den Kapitalmarkt die zentrale Handlungsoption des Bundes zur Reprivatisierung von Uniper ist. Darüber hinaus werden vom Bund auch außerbörsliche Veräußerungsoptionen in Abhängigkeit von ihrer Validität geprüft.

Informationen zu Einzelheiten sind aufgrund der Börsennotierung Unipers nicht möglich.

Frage 7 + 8 Seite 4

7Inwiefern adressiert die Bundesregierung bei der Vorbereitung der Reprivatisierung der Uniper SE das Risiko, dass mögliche zukünftige Großinvestoren mit klaren fossilen Geschäftsstrategien die Dekarbonisierungsstrategie von Uniper SE unter Druck setzen?

8Gibt es bei dem geplanten Verkauf von Uniper SE seitens der Bundesregierung Auflagen zur sozial-ökologischen Transformation des Konzerns?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.

Privatwirtschaftliche Unternehmen in Deutschland sind in ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen frei, soweit die anwendbaren Rechtsvorschriften beachtet werden. Die Bundesregierung treibt die generelle Dekarbonisierung der Volkswirtschaft durch Rechtsvorschriften wie u. a. dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) und dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sowie durch Mitgestaltung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-EHS) und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) voran.

Frage 9 + 11 Seite 5

9Inwiefern will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nach der (Teil-)Reprivatisierung der Uniper SE nicht zu einer möglichen risikoreichen Abhängigkeit von dessen systemkritischen Infrastrukturen und Risiken bei der Versorgungssicherheit kommt (vgl. www.deutschlandfun k.de/merz-uebernahme-nicht-akzeptabel-100.html)?

11Wie geht die Bundesregierung als Eigentümerin vor dem Hintergrund, dass der Vorstand der Uniper SE nach Kenntnis der Fragestellenden auf der Hauptversammlung 2025 in Fragen der risikobehafteten Abhängigkeit systemkritischer Infrastruktur auf den Bund als Eigentümer verwiesen hat, mit den ggf. drohenden Risiken des Verkaufs kritischer Energieinfrastruktur um?

Antwort

Die Fragen 9 und 11 werden zusammen beantwortet.

Der Betrieb kritischer Infrastruktur setzt nicht per se eine Bundesbeteiligung voraus. Die (Energie-)Versorgungssicherheit wird in der Bundesrepublik Deutschland durch allgemeingültige Rechtsvorschriften gewährleistet, etwa durch das sogenannte Gasspeichergesetz gemäß § 35a bis § 35h EnWG.

Für Unternehmenserwerbe, die die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten, ist insbesondere das Verfahren der Investitionsprüfung vorgesehen.

Frage 13 Seite 5

Prüft die Bundesregierung die Option von Nachverhandlungen mit der EU-Kommission?

Antwort

Über Gespräche mit der Europäischen Kommission entscheidet die Bundesregierung bei Veranlassung.

Frage 14 Seite 5

Bezieht die Bundesregierung bei ihren Reprivatisierungsplänen die Beschäftigten von Uniper über die Arbeitnehmervertretung mit ein, nachdem der Vorstand der Uniper SE nach Kenntnis der Fragestellenden bei der Hauptversammlung 2025 in dieser Sachlage an den Bund als Eigentümerin verwiesen hat?

Antwort

Die Bundesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit der Arbeitnehmervertretung der Uniper SE.