Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage „Förderung der sogenannten Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit mit Bundesmitteln – Stand: 30. September 2022“ auf Bundestagsdrucksache 20/4400 wurde unter anderem erfragt, welche Veranstaltungen im Rahmen der Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit (CLAIM) durch die Bundesregierung bis zu dem Zeitpunkt der Frageeinreichung gefördert wurden. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
Wie hoch war die jährliche Förderung von CLAIM durch Bundesmittel in dem Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2025 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Projektförderung von CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V. bzw. von CLAIM gGmbH über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird auf die Programmwebseite des Bundesprogramms verwiesen, auf der alle angefragten Informationen online abrufbar sind.
In der Förderzuständigkeit des Bundesministeriums des Innern (BMI) wurde die CLAIM gGmbH im Haushaltsjahr 2024 mit einer Fördersumme in Höhe von 60 000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 mit einer Fördersumme in Höhe von 373 000 Euro unterstützt.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus hat die Projektarbeit von CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V. wie folgt geför-
Welche Veranstaltungen wurden im Rahmen von CLAIM durch die Bundesregierung bis zum 30. September 2025 gefördert (bitte nach Trägern, Förderzeit und jeweiliger Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen sind Bestandteil der Projektförderungen in der Antwort zu Frage 1; eine Ausweisung spezifischer Ausgaben für Veranstaltungen ist nicht möglich.
Veranstaltungen von CLAIM gGmbH
| Veranstaltung | Zeitpunkt |
|---|---|
| Digitaler Fachaustausch zur Anwendung der Monitoring-Standards und Weiterentwicklung der Erfassung von antimuslimischem Rassismus (amR) | 2. Quartal 2025 |
| Digitales Netzwerktreffen im Themenfeld amR | 05/2025 |
| Koordination Aktionswochen gegen amR | 06/2025 |
| Pressekonferenz Veröffentlichung des zivilgesellschaftlichen Lagebilds amR | 06/2025 |
| Vernetzungstreffen im Themenfeld amR | 09/2025 |
Veranstaltungen von CLAIM in Trägerschaft von Teilseiend e. V.
| Veranstaltung | Zeitpunkt |
|---|---|
| Fachveranstaltung des Kompetenznetzwerks | 11/2022 |
| Digitales Netzwerktreffen | 05/2023 |
| Aktionswoche anlässlich des Tags gegen amR | 06/2023 |
| Pressekonferenz zum zivilgesellschaftlichen Lagebild mit Fallzahlen zu bundesweiten Vorfällen von amR | 06/2023 |
| Klausurtagung des Kompetenznetzwerks | 08/2023 |
| CLAIM Netzwerktreffen | 09/2023 |
| Digitale Fachveranstaltung zur Vorstellung zentraler Ergebnisse der Studie „Erfahrungen und Umgangsstrategien von Betroffenen von amR“ | 12/2023 |
| Digitales Netzwerktreffen | 04/2024 |
| Aktionswoche anlässlich des Tags gegen amR | 06/2024 |
| Pressekonferenz zum zivilgesellschaftlichen Lagebild mit Fallzahlen zu bundesweiten Vorfällen von amR | 06/2024 |
| Fachtagung des Kompetenznetzwerks | 09/2024 |
Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig eine der Organisationen, die an CLAIM teilnehmen, durch den Verfassungsschutz beobachtet, und wenn ja, um welche Organisationen handelte es sich hierbei?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus (§ 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BVerfSchG). Eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte ermöglicht Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass eine Beantwortung entsprechender Anfragen grundsätzlich nicht erfolgen kann. Das gilt auch für Organisationen, die niemals Beobachtungsobjekt des BfV waren, da andernfalls aus der Antwortverweigerung in vergleichbaren Fällen im Umkehrschluss gefolgert werden könnte, dass die dort in Rede stehende Organisation Beobachtungsobjekt ist.
Ausgehend von diesem Grundsatz ergibt die Abwägung der widerstreitenden Belange in den vorliegenden Fällen, dass zur CLAIM-Allianz Folgendes mitgeteilt werden kann: Dem BMI liegen zur CLAIM gGmbH keine Erkenntnisse vor. Zu Mitgliedsorganisationen der CLAIM-Allianz liegen vereinzelt Erkenntnisse unterschiedlicher Intensität, Wertigkeit sowie Aktualität vor. Die Weiterförderung wird daher überprüft.