Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Eine barrierefreie Wohnung ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstständiges Leben im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer mehr Menschen in Deutschland Bedarf an einer barrierefreien Wohnung haben. Laut Evaluationsbericht der KfW haben bereits etwa 3 Millionen Haushalte Bedarf an einer barrierefreien oder barrierearmen Wohnung (Leifels, 2020). Bis 2035 werden es voraussichtlich 3,7 Millionen Wohnungen sein. Diesem hohen Bedarf steht bisher nur eine sehr geringe Anzahl an rund 560 000 barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen gegenüber, was auf eine dramatische Versorgungslücke hinweist (Leifels, 2020).

Das Bundesförderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ setzt hier bisher wichtige Investitionsanreize für barrierefreies Wohnen. Nun hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, das Zuschussprogramm (455-B) auslaufen zu lassen. Es kann nur noch ein Kreditprogramm (159) genutzt werden. Laut Evaluationsbericht der KfW wirkte die Zuschussförderung aber besonders bei zentralen Maßnahmen wie Schwellenabbau und altersgerechten Bädern. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit, 2025) betont, dass neben barrierefreiem Neubau vor allem der Umbau im Bestand erforderlich ist, da er gezielter und bedarfsorientierter umgesetzt werden kann. Gleichzeitig bestehen hier praktische Hürden, etwa Abstimmungen mit Vermietenden oder Rückbaukosten. Angesichts wachsender Altersarmut und steigender Nachfrage dürfte auch nach Ansicht der Fragestellenden eine Förderung des Bundes zur Barrierereduzierung im bestehenden Wohnraum weiterhin notwendig sein und zukünftig an Relevanz gewinnen. Fördermittel für Umbauten leisten außerdem einen wichtigen Beitrag, damit Menschen ihre Wohnung im Alter nicht verlassen müssen.

Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist die Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet. Der Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt mit anderen mobil sein können. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) regelt deshalb, dass im Kultur- und Medienbereich Bundesgebäude, bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten nach den anerkannten Regeln der Technik barrierefrei zu gestalten sind. Zusätzlich sollen in Bestandsgebäuden des Bundes nach und nach alle baulichen Barrieren abgebaut werden.

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Barrierefreiheit im privaten und im öffentlichen Bereich verbessern zu wollen. Dazu sollen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus Mittel für die Förderung von altersgerechtem und barrierefreiem Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll das Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickelt werden, sodass unter anderem alle öffentlich zugänglichen Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Barrierefreiheit und -armut in Wohnungen, Wohngebäuden sowie im Wohnumfeld ist dringend geboten, um den Anforderungen und Wohnbedürfnissen älterer, mobilitätseingeschränkter sowie Menschen mit Behinderungen ebenso wie Familien mit Kindern zu genügen. Die Bundesregierung verfolgt daher im Rahmen ihrer föderalen Zuständigkeiten verschiedene Maßnahmen, um einen Beitrag zum Abbau von Barrieren im Wohnumfeld zu leisten.

Als Maßstab für die Barrierefreiheit, insbesondere in den Landesbauordnungen, wird in der Regel die DIN 18040 (1 bis 3) herangezogen. Die Bundesländer sind zuständig für die Festlegung, wie hoch der Anteil an barrierefreien oder rollstuhlgerechten Wohneinheiten beim Neubau eines Mehrfamilienhauses sein muss. Die Länder bestimmen daher maßgeblich, wie umfangreich der neu entstehende barrierefreie Wohnungsbau ist.

Der Bund ist hierbei unterstützend tätig. Wie im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben, werden Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau schrittweise deutlich erhöht und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt. Die Mittel können je nach Schwerpunktsetzung in den Ländern beispielsweise für den Neubau von barrierefreien Wohnungen oder auch für Umbaumaßnahmen verwendet werden. Die Ausgestaltung der Förderprogramme obliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Im Sozialen Wohnungsbau waren im Jahr 2024 über 60 Prozent der geförderten Neubau-Mietwohnungen barrierefrei konzipiert. Weitere detaillierte Angaben zu den Förderergebnissen im Sozialen Wohnungsbau sind der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu entnehmen: www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/foerderprogramme-bmwsb/foerder programme-wohnen/sozialer-wohnungsbau/sozialer-wohnungsbau_node.html.

Das BMWSB und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördern Barrierefreiheit außerdem über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, das Eingang in die Neubauförderprogramme Wohneigentum für Familien (WEF) und Klimafreundlicher Neubau (KFN) in Verantwortung des BMWSB sowie in die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Verantwortung des BMWE findet.

Für Teilhabe im öffentlichen Raum hat das BMWSB Barrierefreiheit in der Bund-Länder-Städtebauförderung verankert. Bei den Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sind im Zuge umfassender baulicher Sanierungen und Modernisierungen auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit förderfähig. Darüber hinaus wird der Umbau im privaten Wohnungsbestand über steuerliche Begünstigungen gefördert.

Gerade auch bei Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut und gepflegt werden, kann es notwendig sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange individuell anzupassen. Die Pflegekassen können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auf Antrag einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 4 180 Euro je pflegebedürftiger Person gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, für die Pflegepersonen erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Dieser Zuschuss kann bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16 720 Euro – erhöht werden, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.

Frage 1 Seite 3

Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

Antwort

Der Bundesregierung liegt derzeit keine offizielle Statistik zu barrierefreien Wohnungen vor. Auf der Grundlage des Mikrozensus (MZ) 2022 ist jedoch bekannt, dass etwa 1,2 Millionen Wohnungen in Deutschland altersgerecht sind. Dies entspricht der Einhaltung von im MZ abgefragten „Barrierefreiheitsmerkmalen“ wie einem schwellenlosen Zugang zur Wohnung, keine Schwellen in der Wohnung und einer ebenerdigen Dusche. Mit strengeren Vorgaben der Barrierefreiheit wie ausreichende Breiten von Türen und Bewegungsflächen existieren rund 1 Million Wohnungen in Deutschland. Dies wurde im laufenden Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitativer und qualitativer Beitrag zur Versorgungssituation“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ermittelt. Detaillierte Erkenntnisse zu den technischen Standards und zur Zahl altersgerechter Wohnungen in Deutschland werden Ende 2025 veröffentlicht. Weitere Informationen sind online abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwo st/jahr/2024/altersgerechter-neubau/01-start.html.

Frage 2 Seite 3

Wie viele dieser Wohnungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von kommunalen Wohnungsgesellschaften oder gemeinnützigen Trägern bewirtschaftet (bitte Anteile nach kommunalen und gemeinnützigen Unternehmen aufschlüsseln)?

Antwort

Zu einer Aufschlüsselung barrierefreier Wohnungen nach kommunalen Wohnungsunternehmen und gemeinnützigen Trägern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

Frage 3 Seite 3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Bedarf an barrierefreien Wohnungen in Deutschland?

Antwort

Es liegen keine aktuellen Zahlen vor (Stand 2025). Im Jahr 2022 lebten in 13 Millionen Haushalten Personen ab 65 Jahren, darunter in 3,5 Millionen Haushalten Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Allein im Segment der altersgerechten Wohnungen liegt der Bedarf folglich deutlich über dem Bestand an entsprechenden barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen in Höhe von 1,2 Millionen (siehe Antwort zu Frage 1).

Frage 4 + 5 + 6 Seite 4

4Wie beurteilt die Bundesregierung die erwartete Versorgungslücke von über 2,5 Millionen barrierearmen Wohnungen bis zum Jahr 2035 (Leifels, 2020)?

5Sind der Bundesregierung in Anbetracht des demografischen Wandels Prognosen im Hinblick auf die Entwicklung des Bedarfs an barrierefreien Wohnungen in den kommenden 20 Jahren bekannt, und wenn ja, von welchem Bedarf gehen diese aus?

6Welche Folgen erwartet die Bundesregierung, wenn der Ausbau barrierefreien Wohnraums nicht mit der Nachfrage Schritt hält?

Antwort

Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Zahl der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren wird von 2022 bis 2035 um rund 975 000 Haushalte auf 13,98 Millionen Haushalte steigen. Im selben Zeitraum steigt die Zahl der älteren Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Personen um knapp 259 000 auf 3,71 Millionen Haushalte.

Die Bundesregierung schreibt der Entstehung von barrierefreiem und -armem Wohnraum – auch für weitere Zielgruppen wie Menschen mit Behinderungen ebenso wie Familien mit Kindern – eine große Bedeutung zu, weshalb sie eine Vielzahl an Maßnahmen ergreift. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Unfällen im Haushalt, die auf ein Zusammenspiel von altersbedingten Funktionsstörungen und mangelnder Barrierefreiheit zurückzuführen sind?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Daten vor. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes nur Daten zu Stürzen (ab 65 Jahre).

Frage 8 Seite 4

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass Barrierefreiheit im Neubau laut der Studie von Deutschem Städte- und Gemeindebund (DStGB) und TERRAGON (2017) bereits mit sehr geringen Mehrkosten realisierbar ist?

Antwort

Die Bundesregierung steht hier in regem Dialog mit Verbänden der Betroffenen-, Sozialverbands-, Bau- und Wohnungswirtschaftsseite. Entsprechend deren übereinstimmender Angaben geht die Bundesregierung davon aus, dass Barrierearmut und bedarfsgerechte Lösungen im Neubau – abgesehen von Kosten, die mit einem Aufzugeinbau verbunden sind – mit sehr geringen Mehrkosten realisiert werden können. Zentrale Voraussetzung ist jedoch, dass Barrierearmut bereits zum Zeitpunkt der Bauplanung berücksichtigt wird. Damit die Mehrkosten abgefedert werden können, die dennoch entstehen, fördert der Bund Barrierefreiheit im Neubau über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) in seinen Neubauförderprogrammen Wohneigentum für Familien (WEF) und Klimafreundlicher Neubau (KFN).

Frage 9 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Wirkung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“?

Antwort

Die bisherige Wirkung des KfW-Förderprogramms wird als erheblich bewertet. Von 2009 bis 2024 wurden Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung für Privatpersonen für Bestandsimmobilien gefördert (betraf Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter). Die verfügbaren Mittel waren dabei regelmäßig vor Jahresende ausgeschöpft. Bis zum Dezember 2024 wurden über 350 000 Anträge mit einem Volumen von rund 763 Mio. Euro zugesagt.

Frage 10 Seite 5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Abruf der Fördermittel aus dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ seit 2020 entwickelt?

Antwort

Nachfolgend sind die abgerufenen Fördermittel aufgeführt. Der Abruf der Fördermittel hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln im jeweiligen Haushaltsjahr und den mehrjährigen Nachweisfristen ab.

• 2020: 168,9 Mio. Euro

• 2021: 99,1 Mio. Euro

• 2022: 59,8 Mio. Euro

• 2023: 52,0 Mio. Euro

• 2024: 96,0 Mio. Euro.

Frage 11 Seite 5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass insbesondere ältere und einkommensschwache Haushalte beim Umbau zur Barrierefreiheit unterstützt werden?

Antwort

Die Maßnahmen, die die Bundesregierung mit Blick auf den freifinanzierten Wohnungsbau ergreift, stehen allen Menschen offen, die vorausschauend oder im akuten Bedarfsfall finanzielle Unterstützung beantragen möchten. Der Soziale Wohnungsbau kommt insbesondere einkommensschwächeren Haushalten zugute; überdies wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 12 Seite 5

Wie viele barrierefreie Wohnungen wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung von Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern in den Jahren 2019 bis 2024 gefördert (Neubau, Ankauf und Sanierung)?

Antwort

Nach Angaben der Länder wurden in den Kalenderjahren 2023 und 2024 zusammen bundesweit 36 904 barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 gefördert. Darunter befinden sich 30 883 Neubau-Mietwohnungen sowie 3 644 Modernisierungsmaßnahmen.

Bei den geförderten Neubau-Mietwohnungen handelt es sich um Wohnungen, bei denen die Barrierefreiheit entweder in Landesprogrammen gefordert oder gefördert wird. Der tatsächliche Wert dürfte demnach höher liegen.

Bezogen auf die Modernisierungsförderung ist davon auszugehen, dass deutlich mehr Modernisierungsmaßnahmen zumindest zur Herstellung von Barrierearmut beitrugen. Hierzu liegen allerdings keine quantitativen vergleichbaren Informationen vor.

Die Berichtspflicht zur Barrierefreiheit wurde erstmalig im Programmjahr 2023 in die Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau aufgenommen. Insofern liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Angaben für die Jahre vor 2023 vor.

Frage 13 Seite 6

Der Umbau von wie vielen barrierefreien Wohnungen wurde im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ vom Bund in den Jahren 2019 bis 2025 gefördert?

Antwort

Die Anzahl der geförderten Wohneinheiten im Zuschussprogramm Altersgerecht Umbauen kann der nachstehenden Auflistung entnommen werden. Eine Antragstellung war ab dem Jahr 2025 nicht mehr möglich.

• 2019: 118.358 Wohneinheiten

• 2020: 165.652 Wohneinheiten

• 2021: 50.756 Wohneinheiten

• 2022: 23.907 Wohneinheiten

• 2023: 30.937 Wohneinheiten

• 2024: 54.102 Wohneinheiten.

Frage 14 Seite 6

Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ nicht mehr zu unterstützen und auslaufen zu lassen?

Antwort

Der Grund hierfür liegt in der Begrenzung der verfügbaren Haushaltsmittel.

Frage 15 Seite 6

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Wegfall des KfW-Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ auf die Versorgungslage, und welche Alternativen zur Schließung dieser Lücke plant sie?

Antwort

Die Bundesregierung ergreift diverse Maßnahmen, um der Versorgungslücke zu begegnen. Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.

Frage 16 Seite 6

Welche weiteren Förderinstrumente existieren neben dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ auf Bundesebene, um den barrierefreien Umbau des Wohnungsbestands zu unterstützen, sind zusätzliche Förderinstrumente geplant, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Plant die Bundesregierung, in den Verwaltungsvereinbarungen zum sozialen Wohnungsbau sicherzustellen, dass auch private Eigentümerinnen den barrierefreien Umbau ihrer Wohnung fördern lassen können?

Antwort

Die Verwaltungsvereinbarungen zum Sozialen Wohnungsbau sehen bereits vor, dass private Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie kommunale und private Wohnungsunternehmen und auch Genossenschaften förderberechtigt sind. Damit besteht schon jetzt die Möglichkeit, beispielsweise im Rahmen einer Modernisierung, Fördermittel für den barrierefreien Umbau von Wohnraum zu nutzen. Dies gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für das selbstgenutzte Wohneigentum und für Wohnheime. Weitergehende Verpflichtungen der Länder sind verfassungsrechtlich nicht möglich.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c Seite 7

18Wie ist der Umsetzungsstand der im Maßnahmenkatalog des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum vereinbarten Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau?

18aWelche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.21 vor, die die Prüfung einer Definition von Mindeststandards für den barrierefreien Neubau vorsieht?

18bWelche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.22 vor, die eine Prüfung von Reformen der Musterbauordnung sowie der Landesbauordnungen im Hinblick auf barrierefreie Wohnungen zum Ziel hat?

18cWelche Ergebnisse liegen im Zusammenhang mit der Maßnahme 5.23 vor, die die Prüfung einer Stärkung der Förderung von bezahlbaren barrierefreien Wohnungen vorsieht, z. B. durch Kopplung der Förderungen an rechtliche Vorgaben der bedarfsgerechten Barrierefreiheit?

Antwort

Die Fragen 18 bis 18c werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beatnwortet.

Durch die verkürzte 20. Legislaturperiode, in der das Bündnis bezahlbarer Wohnraum seine Aktivitäten entfaltete, konnten nicht alle Maßnahmen abschließend bearbeitet werden. Die genannten gehören zu den wenigen dazu. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass das Thema barrierearmer und -freier Wohnraum weiterhin einen hohen Stellenwert einnimmt und an die Arbeit des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum anschließende Veranstaltungen in der aktuellen 21. Legislaturperiode bereits stattfanden. Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass das Bauordnungsrecht in der Zuständigkeit der Länder liegt. Diese sind im Rahmen der Bauministerkonferenz (BMK) im Austausch über Mindeststandards und Modifikationen in der Musterbauordnung sowie in den Landesbauordnungen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 19 + 23 Seite 7

19Welche Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung vor, um beim barrierefreien Wohnen auch die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zu berücksichtigen (z. B. Rollstuhlfahrerinnen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)?

23Inwieweit werden bei der Planung und Umsetzung von barrierefreien Gebäuden auch die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt (z. B. Rollstuhlfahrerinnen, Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)?

Antwort

Die Fragen 19 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Begriff der Barrierefreiheit bemisst sich nach der DIN 18040 ((1), (2), (3)). Sie sieht Regelungen für Bedarfe vor, die aus unterschiedlichen Beeinträchtigungen resultieren. Diese DIN findet sowohl in zahlreichen Programmen des BMWSB als auch in den einschlägigen Landesbauordnungen Berücksichtigung, siehe hierzu die Vorbemerkung der Bundesregierung.

Frage 20 Seite 7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil an komplett barrierefreien öffentlichen Gebäuden?

Antwort

Öffentliche Gebäude umfassen Objekte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Zum Anteil „komplett“ barrierefreier öffentlicher Gebäude liegt keine einheitliche Datenbasis vor.

Frage 21 + 21a + 21b Seite 8

21Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um bestehende Barrieren in öffentlichen Bestandsgebäuden vollständig abzubauen?

21aWelches Budget ist hierfür vorgesehen?

21bWie wird bei der Umsetzung priorisiert?

Antwort

Die Fragen 21 bis 21b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen des § 8 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) errichtet die Bundesverwaltung ihre Bauten barrierefrei. Außerdem hat sich der Bund nach dieser Vorschrift verpflichtet, im Rahmen aller investiven Baumaßnahmen bauliche Barrieren festzustellen und abzubauen.

Als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur systematischen Erfüllung dieser Anforderungen den BImA-Standard-Barrierefreiheit entwickelt und zum 1. Januar 2024 verbindlich eingeführt. Der BImA-Standard-Barrierefreiheit wird im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA angewendet und ist Teil ihrer integrierten zustandsorientierten Instandhaltungsstrategie für Dienstliegenschaften des Bundes. Die Finanzierung und Umsetzung baulicher Barrierefreiheit erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der BImA.

Durch das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist eine Novellierung des BGG vorgesehen.

Frage 22 + 22a + 22b Seite 8

22Hält die Bundesregierung es weiterhin für angemessen, die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren in Bestandsgebäuden auf öffentlich zugängliche Bereiche dieser Gebäude zu beschränken, und wie begründet sie ihre Einschätzung?

22aLiegen der Bundesregierung Erhebungen oder Schätzungen betreffend den Anteil der öffentlich zugänglichen Bereiche an der Gesamtfläche der noch nicht barrierefreien Gebäude im Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes vor, und wenn ja, welche, und wenn nein, plant sie solche?

22bWelche Auswirkungen hat die genannte Beschränkung auf die Beschäftigungschancen von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst?

Antwort

Die Fragen 22 bis 22b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 bis 21b verwiesen.

Menschen mit Behinderung werden bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst bei gleicher fachlicher Eignung bei der Stellenbesetzung bevorzugt. Die Barrierefreiheit des Arbeitsplatzes wird im Rahmen der rechtlichen Vorgaben im Einzelfall auf die jeweiligen Bedürfnisse des Betroffenen/der Betroffenen angepasst.

Frage 24 Seite 8

Welche Rolle spielt die digitale Barrierefreiheit in den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, sind hier konkrete Projekte oder Förderungen geplant, und wenn ja, welche?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 21b verwiesen.

Frage 25 + 26 + 27 Seite 9

25Wie plant die Bundesregierung, auch in der Privatwirtschaft stärker auf Barrierefreiheit hinzuwirken, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen haben?

26Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private Anbieterinnen von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit?

27Plant die Bundesregierung eine Verpflichtung zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen im Sinne von Artikel 2 der UN-Behindertenrechtskonvention?

Antwort

Die Fragen 25 bis 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Mit einer Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes sollen private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen verpflichtet werden, im Einzelfall auf Verlangen angemessene Vorkehrungen bereitzustellen, um Zugang zu ihren Gütern und Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Frage 28 Seite 9

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit Barrierefreiheit in der Ausbildung von Architektinnen und Planerinnen stärker berücksichtigt wird, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Formulierung und Festlegung von Curriculae beziehungsweise Lehrplänen liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen. Um Herausforderungen und Potenziale zu eruieren, ist geplant, zu diesem Thema einen Fachdialog mit den zentralen Stakeholdern beziehungsweise Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern durchzuführen.

Frage 29 Seite 9

Plant die Bundesregierung, die personelle Ausstattung der Bauverwaltungen im Bereich Barrierefreiheit zu verbessern?

Antwort

Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den Bundesländern.

Frage 30 Seite 9

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um Hürden beim altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau im Bestand abzubauen?

Antwort

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 30a Seite 9

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wie etwa die Einführung von Fristen oder Mustervereinbarungen, um die Zustimmung durch Vermieterinnen für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung sicherzustellen?

Antwort

Derartige Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

Frage 30b Seite 9

Wie plant die Bundesregierung, Mieterinnen zukünftig bei den Umbau- und Rückbaukosten zu entlasten, und wie bewertet sie die Maßnahme, Vermieterinnen an den Kosten zu beteiligen?

Antwort

Die Bundesregierung hat derzeit keine entsprechenden Entlastungsmaßnahmen bei Umbau- und Rückbaukosten geplant. Jedoch gewährt § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Mietenden einen Anspruch auf Zustimmung Vermietender zu baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch der Mietsache durch Menschen mit Behinderungen dienen.

Frage 30c Seite 10

Welche gezielten Fördermaßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um einkommensschwache und ältere Haushalte beim barrierefreien Umbau zu unterstützen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 30d Seite 10

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von beratenden Anlaufstellen und Verfahrenshilfe (digital bzw. analog), um Betroffene beim Umbau zu unterstützen?

Antwort

Beratende Anlaufstellen und Verfahrenshilfen können eine gute Möglichkeit sein, um Betroffene beim altersgerechten/barrierefreien Umbau zu unterstützen. Dies verdeutlicht das Beispiel der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen, die Wirtschaft, Verbände und die Zivilgesellschaft u. a. auch im Bereich des barrierefreien Bauens berät. Der Jahresbericht 2024 der Bundesfachstelle zeigt, dass der Bedarf für eine Beratung zum barrierefreien Bauen hoch ist.

Frage 30e Seite 10

Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung derzeit, um die Umsetzung barrierefreier Umbauten sowie deren tatsächliche Wirkung auf die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen systematisch zu erfassen, und welche neuen Maßnahmen zur regelmäßigen Erfolgskontrolle und zum Monitoring sind geplant?

Antwort

Erfolgskontrollen bzw. ein Monitoring zu Umbaumaßnahmen hinsichtlich ihrer tatsächlichen Wirkung auf die Wohnsituation von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind aus Sicht der Bundesregierung nur schwer umsetzbar und daher derzeit nicht geplant.

Frage 31 Seite 10

Wie wird der Aspekt Barrierefreiheit bei neuen Gesetzesvorhaben berücksichtigt und sichergestellt, dass der Anteil an barrierefreien Wohnungen konsequent steigt?

Antwort

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von neuen Wohngebäuden richten sich nach dem Bauordnungsrecht der Länder. Daher obliegen derartige Änderungen in Bauvorschriften der föderalen Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage 32 Seite 10

Wie plant die Bundesregierung, Innenstädte und soziale Infrastrukturen an Klimawandel und den zunehmenden Bedarf an Barrierefreiheit anzupassen, wie sich CDU, CSU und SPD dies in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen haben?

Antwort

Die Bund-Länder-Förderung der Städtebauförderung dient der Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Übergeordnetes Ziel dabei ist es, Teilhabe und Austausch am gesellschaftlichen Leben für alle zu ermöglichen. Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur, sind Voraussetzung für eine Förderung.

Weiterhin ist das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ ein wichtiger Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung im Sinne der Stärkung der grün-blauen Infrastruktur. Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels zeigen, dass insbesondere Grün- und Freiflächen in urbanen Räumen entwickelt und „fit“ für die Zukunft gemacht werden müssen. Zugänglichkeit und Barrierefreiheit sind Gegenstand der Bewertung von Projektbewerbungen und in der Regel Voraussetzung für die Förderung.

Mit dem Bundesprogrammen „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) stellt der Bund den Kommunen Mittel zum Abbau des Sanierungsstaus, zur energetischen Sanierung und zum Abbau von Barrieren in den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zur Verfügung. Die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Förderrunden 2022 und 2023 des Bundesprogramms SJK ausgewählten Projekte müssen hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel einer deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen und die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigen. Das Programm ist zwischenzeitlich ausgelaufen, die ausgewählten Maßnahmen werden ausfinanziert. Insgesamt standen für die beiden Förderrunden rund 645 Mio. Euro zur Verfügung.

Für die erste Förderrunde des neuen Bundesprogramms SKS sind 333 Mio. Euro an Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Der Projektaufruf 2025/2026 wurde am 16. Oktober 2025 veröffentlicht. Wie schon beim Vorgängerprogramm SJK werden im Rahmen der umfassenden baulichen Sanierungen Maßnahmen zur Erhöhung oder Herstellung der Barrierefreiheit gefördert. Zudem müssen die Gebäude nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen.

Frage 33 Seite 11

Wie nutzt sie dabei Synergien zwischen energetischer Sanierung und barrierefreiem Umbau (z. B. durch gemeinsame Programme, Doppelförderung, Bürokratieabbau)?

Antwort

In der Regel werden die Synergien durch die Verankerung von Barrierefreiheit in den oben genannten Förderungen gehoben. Darüber hinaus tragen folgende Maßnahmen der Bundesregierung zu Synergien zwischen energetischer Sanierung und barrierefreien Umbau bei:

Im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement der BImA erfolgt der Abbau baulicher Barrieren anlassbezogen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 8 Absatz 2 BGG, das heißt im Rahmen der integrierten Instandhaltungsstrategie der BImA im Zusammenhang mit energetischen und/oder baulichen Maßnahmen.

Mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung unterstützt die Bundesregierung Kommunen bei der Erstellung von Quartierskonzepten und dem begleitenden Sanierungsmanagement. Das Programm fördert durch die Vernetzung und Sammlung von Informationen zwischen den Beteiligten die Akzeptanz der notwendigen Umbaumaßnahmen vor Ort. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheit ist hierfür in der Regel förderlich.

Die Schaffung von Barrierefreiheit wird außerdem über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auch in der Neubau- und Sanierungsförderung unterstützt.