Transparenz, Verwendung und Evaluierung der "Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen" im Kapitel "Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement" des Haushaltsplans 2024, Einzelplan 23

Drucksache 21/2513Antwortauf die Kleine Anfrage 21/200903.11.202511 Seiten4 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Im Haushaltsjahr 2024 wurde im Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unter dem Kapitel „Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement“ (Kapitel 2302) der Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ (Titel 687 04) mit einem Ansatz von 330 820 000 Euro ausgestattet (www.bundeshaushalt.de/static/daten/2024/soll/epl23.pdf).

Bei einem Gesamtetat in Höhe von 11,22 Mrd. Euro entsprechen die Mittel für die politischen Stiftungen aus diesem Titel einem Anteil von 2,95 Prozent und stellen damit einen erheblichen Anteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dar. Angesichts der absoluten und relativen Höhe dieser Förderung, sowie der Notwendigkeit, eine transparente, nachvollziehbare und verantwortungsvolle Verwendung der öffentlichen Mittel sicherzustellen, ist eine detaillierte und präzise Aufschlüsselung der Ausgaben aus diesem Titel in den Augen der Fragesteller von großer Bedeutung.

Frage 1 Seite 1

Welche politischen Stiftungen erhielten im Haushaltsjahr 2024 Mittel unter dem Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ (Titel 687 04, Kapitel 2302, Einzelplan 23, bitte um eine detaillierte Aufstellung für jede geförderte Stiftung, die die veranschlagten, zugewiesenen und tatsächlich verausgabten Beträge sowie die zeitliche Auszahlung monatlich über das Haushaltsjahr 2024 hinweg umfasst, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort
Tabelle auf Seite 2 · 9 Zeilen × 3 Spalten
Politische StiftungAnteilige Fördermittel aus Titel 687 04Bewilligte und tatsächlicher abgerufene Ausgaben
Friedrich-Ebert-Stiftung90 975 500 Euro90 975 500 Euro
Friedrich-Naumann-Stiftung39 698 400 Euro39 698 400 Euro
Hanns-Seidel-Stiftung24 149 860 Euro24 149 860 Euro
Heinrich-Böll-Stiftung41 352 500 Euro41 352 500 Euro
Konrad-Adenauer-Stiftung101 892 560 Euro101 892 560 Euro
Rosa-Luxemburg-Stiftung32 751 180 Euro32 751 180 Euro
Gesamtsumme330 820 000 Euro330 820 000 Euro
Titelansatz Haushalt 2024330 820 000 Euro330 820 000 Euro
davon aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre gebundene Mittel280 000 000 Euro280 000 000 Euro
Frage 2 Seite 2

Wofür wurden die Mittel, die unter dem Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ zugewiesen wurden, von den geförderten politischen Stiftungen konkret verwendet (bitte mittels einer Liste der durch diesen Titel finanzierten Maßnahmen bzw. Projekte im Jahr 2024, die die jeweiligen Zuwendungsempfänger, die Höhe der jeweils verausgabten Mittel, das jeweilige Projektland, die jeweilige Region, den jeweiligen Projektträger bzw. Projektpartner und die dabei beteiligte Stiftung, die jeweilige Projektdauer und eine kurze Projektbeschreibung enthält, aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Anlage* verwiesen, die eine Liste aller im Haushaltsjahr 2024 aus Haushaltsmitteln des Einzelplans 23, Kapitel 2302 Titel 687 04, geförderten Projekte beinhaltet. Für ausführliche Angaben zu den jeweils geförderten Projekten wird unter Verwendung der in der Liste angegebenen Projektbezeichnungen auf das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.transparenzportal.bund.de/de) verwiesen.

Frage 3 Seite 2

Welche konkreten Ziele wurden durch die politischen Stiftungen mit den in Frage 2 erfragten Maßnahmen verfolgt, und wurden diese durch die Maßnahmen auch erreicht (bitte die jeweiligen Antworten innerhalb der in Frage 2 erfragten Liste angeben)?

Antwort

Die zentrale entwicklungspolitische Aufgabe der politischen Stiftungen ist die Demokratieförderung. Dies umfasst die Stärkung von Schlüsselinstitutionen einer demokratischen Gesellschaftsordnung wie Parlamente, Parteien und eine unabhängige Justiz ebenso wie die Unterstützung einer guten Regierungsführung (Good Governance), der Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft und eine gleichberechtigte Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere der gleichberechtigten Beteiligung der Geschlechter.

Eine weitere Zielsetzung ist die Förderung einer global nachhaltigen Entwicklung, die sich gleichermaßen in wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit, ökologischer Tragfähigkeit und politischer Stabilität ausdrückt. Weiterhin trägt die Arbeit der politischen Stiftungen zu einer Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung und friedlichen Zusammenarbeit bei.

Die spezifischen Zielsetzungen der einzelnen Projekte sind ebenfalls dem Transparenzportal zu entnehmen (siehe Antwort zu Frage 2).

Frage 4 + 4a + 4b Seite 3

4Welche Evaluierungsmechanismen wurden im Haushaltsjahr 2024 eingesetzt, um die Effizienz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Mittel unter dem Titel „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ zu überprüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4aWelche konkreten Ergebnisse haben diese Mechanismen erbracht?

4bWelche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Anzahl begünstigter Personen, messbare Fortschritte in den Zielregionen, Nachhaltigkeit der Projekte) belegen den Erfolg oder mögliche Defizite der Fördermaßnahmen, um eine fundierte Bewertung der Wirkung und Optimierungspotenziale für zukünftige Förderperioden zu ermöglichen?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.

Die politischen Stiftungen geben in ihren jeweiligen Projektanträgen neben den Zielsetzungen unterschiedliche Indikatoren an, die Aussagen zur Zielerreichung bzw. den Erfolg des Projektes unterstützen. Die Indikatoren sind auf die jeweilige Zielsetzung und den Projektkontext zugeschnitten.

Die politischen Stiftungen berichten nach Abschluss des Projektes in den Verwendungsnachweisen zu den Indikatoren. Da die 2024 geförderten Projekte im Regelfall eine mehrjährige Laufzeit aufweisen, sind diese überwiegend noch nicht beendet. Soweit Projekte 2024 bereits abgeschlossen wurden, werden die Verwendungsnachweise im Laufe des Jahres 2025 eingereicht. Eine abschließende Auswertung dieser Projekte liegt noch nicht vor.

Anlage
AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/2009 d

PDF-Seiten 4–10 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen