Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird gemeinsam von der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedstaaten finanziert. Für die Förderperiode des ESF 2021 bis 2027 sind für Deutschland insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro vorgesehen, die sich auf den Bund und die Bundesländer aufteilen (www.bma s.de/EN/Europe-and-the-World/European-Funds/ESF/esf-article.html#docf81 a347e-48ed-4938-a9a6-bda786bfd8afbodyText4).
Für einen Teil der geförderten Programme ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend (www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-202 1-2027/Foerderprogramme/inhalt.html), darunter das Förderprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder. Es richtet sich an Familien bzw. Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII; auch ergänzende, sog. aufstockende Leistungen) beziehen; Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben; besondere Zielgruppen, wie z. B. Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen.
Die Förderung beträgt mit dem ersten Aufruf ca. 46,2 Mio. Euro und dem zweiten Aufruf ca. 24,3 Mio. Euro. Damit werden 55 Projekte gefördert.
Wie viele Personen oder Familien werden oder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 durch das Förderprogramm Akti(F) Plus gefördert, wie viele davon haben keinen Schulabschluss, wie viele davon haben keine Berufsausbildung, und wie viele davon haben einen Hochschulabschluss (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Im Rahmen der zum 1. September 2023 gestarteten Vorhaben wurden bislang 10 293 Personen und 6 230 Familien gefördert. Von den beratenen Personen Die Erhebung zum Bildungsstand ergibt eine gleichmäßige Verteilung in den Bundesländern.
Wie lange waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Geförderten vor der Förderung durchschnittlich arbeitslos?
72 Prozent der geförderten Personen waren zwölf Monate und länger vor der Förderung arbeitslos.
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die angebotenen Beratungs- und Coachingangebote tatsächlich den aktuellen Bedarf der Zielgruppe decken?
Dies wird sichergestellt über das Auswahlverfahren nach Maßgabe der in der Förderrichtlinie festgelegten Auswahlkriterien, siehe auch unter www.esf.de/po rtal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/Artikel/aktif-plus_awk_ 2023.html .
Diesbezüglich sind zwei der sieben Auswahlkriterien relevant:
Die „Darstellung der Ausgangssituation sowie des Handlungsbedarfs bezogen auf die Zielgruppe(n) vor Ort (regionaler Bezug)“.
Hierbei sollte konkret deutlich werden, welcher Handlungsbedarf sich aus der beschriebenen regionalen Ausgangslage ableitet unter Berücksichtigung der Einschätzung der relevanten Akteure (Jobcenter/Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Kommune, ggfs. Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstellen).
„Die Qualität des Projektkonzeptes“ in Bezug auf die Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten zur Erreichung der Ziele des Vorhabens und Beitrag zu den Programmzielen des ESF-Plus Programms Akti(F) Plus.
Relevant war, inwieweit die geplanten Projektaktivitäten ganzheitlich dazu beitragen, die individuelle und familiäre Lebenssituation der adressierten Zielgruppe(n) dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. Dazu war der Beratungs- und Unterstützungsansatz bezogen auf die spezifischen Bedarfe der Zielgruppen und die entsprechenden Maßnahmen/Angebote und Instrumente zu beschreiben.
Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung der Aktivitäten durch die jährlich zu erbringenden Zwischennachweise. Im Rahmen eines Sachberichts werden u. a. Angaben zu dem Beratungsansatz abgefragt.
Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 als Folge des Förderprogramms Akti(F) Plus in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden oder haben eine Ausbildungsstelle angetreten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Von den 2 506 ausgetretenen Teilnehmenden (Stand: Oktober 2025) konnten 500 Teilnehmende in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden und 78 Teilnehmende eine Ausbildung aufnehmen, weitere 147 befinden sich in einer beruflichen Weiterbildung. Angaben liegen zu Projekten aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern vor. In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung ausgeschlossen, da dort ländereigene Programme gefördert werden.
| Bundesland | Anzahl der Teilnehmenden, die ausgetreten sind | Der/die Teilnehmende ist an einer allgemeinbildenden Schule | Der/die Teilnehmende ist in einer beruflichen Ausbildung | Der/die Teilnehmende ist in einer beruflichen Weiterbildung oder Studium | Aufnahme einer Arbeit oder Selbständigkeit |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 209 | 2 | 4 | 16 | 27 |
| Berlin | 301 | 4 | 2 | 5 | 56 |
| Bremen | 24 | 0 | 3 | 6 | 1 |
| Hessen | 267 | 4 | 11 | 39 | 32 |
| Mecklenburg Vorpommern | 411 | 13 | 9 | 43 | 154 |
| Niedersachsen | 330 | 13 | 6 | 10 | 41 |
| NRW | 844 | 7 | 36 | 24 | 161 |
| Schleswig-Holstein | 78 | 0 | 3 | 4 | 21 |
| Saarland | 42 | 0 | 4 | 0 | 7 |
| Summe | 2 506 | 43 | 78 | 147 | 500 |
Bei wie vielen Personen oder Familien gelang es nach Kenntnis der Bundesregierung, seit 2023 durch das Förderprogramm Akti(F) Plus gemäß dem Ziel der Förderung, die Lebenssituation und die gesellschaftliche Teilhabe von Familien, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Von den in der Antwort zu Frage 4 genannten Teilnehmenden konnten 93 Prozent ihre familiäre Situation verbessern.
| Bundesland | Anzahl Teilnehmende, die ausgetreten sind | Anteil Teilnehmende mit Verbesserung der sozialen Teilhabe und Stabilisierung der familiären Situation |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 209 | 93 Prozent |
| Berlin | 301 | 96 Prozent |
| Bremen | 24 | 96 Prozent |
| Hessen | 267 | 86 Prozent |
| Mecklenburg-Vorpommern | 411 | 96 Prozent |
| Niedersachsen | 330 | 95 Prozent |
| NRW | 844 | 94 Prozent |
| Saarland | 42 | 79 Prozent |
| Schleswig-Holstein | 78 | 95 Prozent |
| Summe | 2 506 | 93 Prozent |
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der geförderten Familien überprüft und evaluiert, und wie wird gewährleistet, dass die Projekte zur tatsächlichen Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut beitragen?
Die Überprüfung der Wirksamkeit sämtlicher Maßnahmen des ESF‑Plus-Bundesprogramms erfolgt im Rahmen einer Gesamtevaluation. Weitere Informationen zum Monitoring und zur Evaluation sind auf der Internetseite des ESF unter folgendem Link verfügbar: www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-. Darüber hinaus werden wertvolle Erkenntnisse aus einer Befragung der ausgeschiedenen Teilnehmenden gewonnen, die unter anderem zu ihrem langfristigen Verbleib sowie zu spezifischen Programmaspekten befragt werden.
Erhalten die Geförderten nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem erfolgreichen Abschluss der Förderung eine Art von Zertifikat oder Ähnlichem, und wenn ja, welches?
Akti(F) Plus bietet Beratung und Coaching sowie im Wege der Verweisberatung die Heranführung zu lokal und regional vorhandenen Bildungs-, Ausbildungs- und anderen bedarfsspezifischen Hilfsangeboten an und übernimmt dazu eine Lotsenfunktion. Eigene Maßnahmen mit Abschluss eines Zertifikats sind daher nicht vorgesehen.
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Auslaufen des Förderprogramms Akti(F) Plus eine Nachbetreuung der Geförderten geplant, und wenn ja, wie wird diese finanziert?
Für die Dauer der Teilnahme im Rahmen der bis zu vier Jahren laufenden Projekte besteht keine zeitlich festgelegte Begrenzung der Beratungszeit, diese wird individuell je nach Bedarf durch den Träger festgelegt und bezieht bereits die Nachbetreuung mit ein.
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuwendungen der ESF Plus-Mittel für internes Personal, externes Personal, direkte Sachkosten und Pauschalkosten seit 2023 (bitte nach Projekt oder Träger aufschlüsseln)?
Die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben umfassen Ausgaben für internes Personal, externes Personal (Honorare), direkte Sachausgaben und einen Pauschalsatz i. h. v. 13 Prozent der direkten Personalausgaben.
| Bundesland | Projektträger | Projektname | Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Caritasverband Bruchsal e. V. | Aktivierung Coaching Teilhabe | 2 398 369,86 |
| Baden-Württemberg | AFQ I Service gGmbH | amuvee.Karlsruhe Mission umsetzen 2027 | 1 083 462,88 |
| Baden-Württemberg | PHOENIX Genossenschaft für Beschäftigung und Bildung e. G. | KiZplus 5.0 | 2 973 512,49 |
| Baden-Württemberg | Spatzennest UG | Kompetenzlabor zur Selbststärkung von migrantischen Familien in prekären Lebenslagen | 2 295 715,45 |
| Baden-Württemberg | Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH | SF – Starke Familien | 1 503 860,34 |
| Baden-Württemberg | Diakonisches Werk Breisgau-Hochschwarzwald | ZuWege – ZukunftsWege für Familien | 2 524 913,93 |
| Berlin | Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH | Akti(F)-Plus Vernetzungsstelle | 1 150 405,31 |
| Berlin | Donner+Partner GmbH Sachsen | Horizonte – Familien im Blick | 864 889,35 |
| Berlin | Aufwind e. V. | Kultursensible Familienberatung und berufliche Orientierung in Reinickendorf | 1 708 205,14 |
| Berlin | wortlaut Bildungswerkstatt UG (haftungsbeschränkt) | Mitte(n)drin | 760 546,49 |
| Berlin | Verein für Berliner Stadtmission | Netzwerk für Familien mit Weit.Blick | 2 908 654,20 |
| Berlin | Die Wille gGmbH | Spandauer Familien Teilhabe gelingend ausbauen | 1 524 550,48 |
| Bremen | Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen GmbH | Aktivierung von Familien | 1 425 454,02 |
| Bremen | Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Bremer Stadtteileltern | 2 999 459,54 |
| Hessen | Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. | BENEFITplus im Landkreis Fulda | 1 665 039,25 |
| Hessen | Praxis GmbH | Kooperationsverbund gegen Armut und Langzeitarbeitslosigkeit – 2.0 | 1 777 631,52 |
| Hessen | Caritasverband für den Bezirk Limburg e. V. | Solidarität mit Familien | 1 242 816,86 |
| Hessen | Kulturzentrum Schlachthof gGmbH | Stärkung von Teilhabe und Arbeit für Familien | 2 012 088,00 |
| Mecklenburg- Vorpommern | Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. | Familien Strategien | 3 000 000,00 |
| Mecklenburg- Vorpommern | RegioVision GmbH Schwerin | Familienwerkstatt 2.0 | 2 039 927,19 |
| Mecklenburg- Vorpommern | Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD) | Kompetenzen fördern-Orientierung geben-miteinandermitmachen 2.0 | 2 959 090,12 |
| Mecklenburg- Vorpommern | BilSE - Bildungs-Service für Europa GmbH, Institut für Bildung und Forschung | U(H)rWerk+ | 2 995 400,00 |
| Niedersachsen | Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH | Arbeit und Familie PLUS | 1 328 500,60 |
| Niedersachsen | Caritasverband für den Landkreis Peine e. V. | ArbeitsChancen entdecken – Familien begleiten | 1 186 590,00 |
| Niedersachsen | Nestor Bildungsinstitut GmbH | BLICKPUNKT | 1 392 341,28 |
| Niedersachsen | Basys gGmbH | Familien optimal stützen 2.0 | 884 284,13 |
| Niedersachsen | kvhs Ammerland gGmbH | Familienzentrierte aufsuchende Beratung – Ammerland im Dialog | 2 923 638,95 |
| Niedersachsen | Volkshochschule Papenburg gGmbH | Family Live – Raus ins Leben | 2 985 467,66 |
| Niedersachsen | Impuls-Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeit und Qualifizierung Landkreis Hameln-Pyrmont mbH | gemeinsamSTARK | 1 824 084,37 |
| Niedersachsen | VHS Göttingen Osterode gGmbH | Teilhabe und Arbeit für Familien Plus | 2 981 545,86 |
| Nordrhein-Westfalen | Jobcenter Kreis Warendorf | (Allein)Erziehende und ihren Nachwuchs Nachhaltig Aktivieren | 1 035 632,19 |
| Nordrhein-Westfalen | Gemeinnützige Sozialpsychiatrische Gesellschaft Niederberg mbH | ANKER PLUS | 2 600 502,94 |
| Nordrhein-Westfalen | Werkstatt im Kreis Unna GmbH | ChanGe – Armutsfolgenbekämpfung und Chancen-Gerechtigkeit – der Weg zu einer gelingenden Praxis im Kreis Unna | 2 895 217,69 |
| Nordrhein-Westfalen | VSB gGmbH | Familien in Oberberg unterstützen und stärken Plus | 2 400 570,03 |
| Nordrhein-Westfalen | Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung (VabW e. V.) | Familien in Teilhabe und Arbeit | 2 585 800,13 |
| Nordrhein-Westfalen | WertArbeit Steinfurt gGmbH Ein Sozialunternehmen des Kreises Steinfurt | Familien orientieren und stärken im Kreis Steinfurt plus | 2 868 392,56 |
| Nordrhein-Westfalen | rebeq GmbH | Familiencoaching Gladbeck | 1 202 498,12 |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Wuppertal/Ressort Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt | FamiliencoachingPlus Wuppertal | 2 993 809,65 |
| Nordrhein-Westfalen | Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH | Familien-informieren-lotsenunterstützen | 2 884 562,72 |
| Nordrhein-Westfalen | Propsteipfarrei St. Urbanus | Familien-Kraftwerk | 899 035,44 |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Hamm - Sozialamt | Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Familien und ihren Kindern Plus | 1 805 990,26 |
| Nordrhein-Westfalen | Pro Arbeit e. V. | GAHI – Ganzheitliche Hilfe für Alleinerziehende und Familien im Kreis Gütersloh | 1 981 904,82 |
| Nordrhein-Westfalen | low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH | Kooperationen zu Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration von Familien in Düren | 2 436 018,90 |
| Nordrhein-Westfalen | Caritasverband Lünen-Selm-Werne e. V. | Network Werne – Netzwerk für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung | 1 161 798,07 |
| Nordrhein-Westfalen | IN VIA Paderborn e. V. | Paderborner Haus der Familie – Aktivitäten, Beratung, Alltags- und Berufs- Coaching für Familien | 2 919 624,76 |
| Nordrhein-Westfalen | die kurbel - kath. Jugendwerk Oberhausen gGmbH | Soziale Integration und Teilhabe am Arbeitsmarkt in Oberhausen Plus | 2 778 626,48 |
| Nordrhein-Westfalen | Arbeiterwohlfahrt KV Solingen e. V. | Sozialpädagogische Begleitung von Familien in Solingen zur Stärkung der Integration und des Empowermentansatzes | 1 166 367,92 |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Köln/Amt für Weiterbildung - Volkshochschule Köln | Stark in die Zukunft | 1 230 537,41 |
| Nordrhein-Westfalen | GrünBau gGmbH | Teilhabe und Arbeit für Familien Plus | 2 983 499,76 |
| Nordrhein-Westfalen | Stadt Krefeld | Wir im Quartier Plus | 2 027 976,43 |
| Nordrhein-Westfalen | Caritasverband für die Stadt Köln e. V. | ZentralE – Zentrum für alleinerziehende Eltern 2.0 | 2 908 285,53 |
| Saarland | Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach | Familien-Info-Saarbrücken | 1 114 146,63 |
| Saarland | Diakonisches Werk an der Saar gGmbH | via Plus – Wege für Familien und ihre Kinder | 1 816 328,82 |
| Schleswig-Holstein | Stadtteilgenossenschaft Gaarden eG | Familien entdecken Empowerment | 938 965,01 |
| Schleswig-Holstein | Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. | FiF – Familien im Fokus: Ganzheitliches Coaching für die ganze Familie, einzelne Familienmitglieder und Alleinerziehende zur Gestaltung einer tragfähigen und selbstbestimmten Zukunft. | 968 231,24 |
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die korrekte Verwendung der Fördermittel im Rahmen des Akti(F) Plus-Programms überwacht, und welche Maßnahmen gibt es, um Missbrauch der Fördermittel präventiv zu verhindern?
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) ist als programmumsetzende Stelle gemeinsam mit dem BMAS dafür verantwortlich, das ESF‑Plus-Bundesprogramm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung zu verwalten und die finanziellen Mittel im Einklang mit den im Rahmen des ESF‑Plus-Bundesprogramms festgelegten Programmzielen zweckmäßig einzusetzen.
Die Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist gemäß Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1060/2021 verpflichtet, wirksame und angemessene Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsprävention umzusetzen. Ziel ist es, finanzielle Schäden zu vermeiden und das Vertrauen in die Integrität der öffentlichen Verwaltung zu wahren. Hierzu wird ein umfassendes Verwaltungs- und Kontrollsystem angewendet, das darauf ausgerichtet ist, betrügerisches Verhalten zu verhindern, aufzudecken und seine Folgen zu korrigieren. Ein besonderes Augenmerk gilt der Früherkennung von Betrugsindikatoren sowie der Vermeidung von Interessenkonflikten. Grundlage hierfür bilden Artikel 61 der Haushaltsordnung der Europäischen Union sowie die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Kontrollen erfolgen auf mehreren Ebenen: durch die ESF Plus-Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden sowie deren zwischengeschaltete Stellen, ferner durch die Europäische Kommission und den Europäischen Rechnungshof. Die ESF Plus-Verwaltungsbehörde des Bundes bewertet regelmäßig bestehende Betrugsrisiken, analysiert Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen und optimiert bei Bedarf die bestehenden Verfahren. Hinweise auf Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfälle werden vertraulich behandelt und unverzüglich geprüft. Alle beteiligten Stellen sind verpflichtet, begründeten Verdachtsfällen nachzugehen und gegebenenfalls die zuständigen Ermittlungsbehörden sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu informieren.
Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Förderprogramm Akti(F) Plus für die Projekte bei den Trägern neu geschaffen (bitte nach Vollzeitstellen, Teilzeitstellen oder Minijobs je Projekt oder Träger aufschlüsseln)?
Von den 55 Vorhaben wurden insgesamt 149 Vollzeitstellen sowie 469 Teilzeitstellen beantragt und genehmigt.