Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, zu der Berichterstattung über die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf

Drucksache 21/2568Antwortauf die Kleine Anfrage 21/235404.11.20258 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungRechtStaat und Verwaltung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mehrere Mitglieder der Bundesregierung äußerten sich unlängst öffentlich zum Fall Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht war und später ihre Kandidatur nach öffentlichen Diskussionen zurückzog.

Unter anderem äußerte sich die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, auf dem Portal „Instagram“ zum Fall Brosius-Gersdorf.

In der Beschreibung ihres Profils auf „Instagram“ schreibt Reem Alabali Radovan: „Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung @bmz_bund“ (www.instagram.com/reem.alabaliradovan).

Regelmäßig verbreitet Reem Alabali Radovan dort Beiträge als „Ministerin“ und veröffentlicht auch Beiträge gemeinsam mit dem Profil „bmz_bund“ (www.instagram.com/bmz_bund/) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ; www.instagram.com/p/DNShEc6t IxM/, www.instagram.com/p/DNGN8p0tZ92/, www.instagram.com/p/DMpv_ hStCKQ/, www.instagram.com/p/DMmnbCgtYFO/, www.instagram.com/p/D MkQUwKNVrc/).

Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan behauptete, es hätte im Fall der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf „politische Stimmungsmache“ und „verzerrte Debatten“ gegeben (Beitrag der Bundesministerin vom 7. August 2025, www.instagram.com/reem.alabaliradovan/p/DNDvv CTt1q7).

Die Fragesteller interessieren sich dabei insbesondere dafür, wie die Bundesministerin Reem Alabali Radovan eine „Stimmungsmache“ von journalistischer Berichterstattung abgrenze, die nach Ansicht der Bundesministerin keine „Stimmungsmache“ darstelle.

Reem Alabali Radovan bewertete ferner die „fachliche Kompetenz“ von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und nannte sie eine „herausragende Persönlichkeit“ ebd.). Die Fragesteller interessieren sich daher dafür, ob und welche Primärquellen die Bundesministerin Reem Alabali Radovan von der Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf gelesen und kritisch gewürdigt hat, die Reem Alabali Radovan zu ihrer Annahme hat gelangen lassen.

Weiter schreibt Reem Alabali Radovan, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf sei Ziel einer „Hetzkampagne“ gewesen. Die Fragesteller interessieren sich dabei vor allem für die Frage, ob die Bundesministerin den Begriff ausreichend klar definieren kann, sodass die Subsumtion nach objektiven Kriterien nachvollzogen und geprüft werden kann.

Bundesministerin Reem Alabali Radovan schrieb am 7. August 2025 auf Instagram im Wortlaut: „Die Entscheidung von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf, ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen, ist kein ‚normaler‘ Schritt in einem demokratischen Verfahren. Sie ist das Ergebnis politischer Stimmungsmache, verzerrter Debatten und einer Kultur, in der Menschen mit Haltung und fachlicher Kompetenz öffentlich diskreditiert werden“.

Und weiter: „Diese Eskalation offenbart ein ernstes Problem: Wenn herausragende Persönlichkeiten zur Zielscheibe von Hetzkampagnen werden, leidet das Vertrauen in unsere Institutionen. Und ja – Frauen, die klar Position beziehen, trifft es dabei besonders häufig und besonders hart“.

Bundesministerin Reem Alabali Radovan weiter: „Ich bin überzeugt: Brosius-Gersdorf war fachlich hervorragend geeignet. Ihr Rückzug ist sehr bedauerlich – aber angesichts der persönlichen Anfeindungen und der unsachlichen Debatten der letzten Wochen nachvollziehbar. Wir als SPD haben ihre Nominierung aus voller Überzeugung getragen – und wir haben ihr bis zuletzt den Rücken gestärkt.

Dass sie am Ende keine andere Möglichkeit mehr sah, als sich selbst zurückzuziehen, um Schaden vom Verfassungsgericht abzuwenden, ist beschämend – für die politische Debatte, aber auch für den Zustand unserer demokratischen Kultur. Die persönlichen Angriffe, denen sie ausgesetzt war, überschreiten jede Grenze fairer politischer Debatte.

Die Art und Weise, wie dieses Verfahren politisch beschädigt wurde, hinterlässt Spuren – auch am Ansehen unseres höchsten Gerichts. Wer aus kurzfristigem Kalkül das Vertrauen in Institutionen untergräbt, gefährdet weit mehr als eine Personalie.

Diese Entwicklung macht mir Sorgen. Sie sollte uns allen zu denken geben“ (ebd.).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Fragesteller beziehen sich auf Äußerungen der Bundesministerin Reem Alabali Radovan zum Fall Frauke Brosius-Gersdorf, die sie auf ihrem privaten Instagram-Account (www.instagram.com/reem.alabaliradovan) getroffen hat. Dieser Account wird nicht vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) betrieben. Die Bundesregierung bewertet Äußerungen von Bundesministerinnen und Bundesministern und Staatssekretärinnen und Staatssekretären auf ihren privaten Accounts nicht.

Durch Übernahme eines Regierungsamtes geben die jeweiligen Amtsinhaber – so auch die Bundesministerin Reem Alabali Radovan – ihre verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte nicht auf. Ihnen bleibt es weiterhin unbenommen, sich – gedeckt durch die Meinungsfreiheit – auch privat zu äußern und so weiter am politischen Meinungsaustausch teilzunehmen. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/21163). Allein durch die bloße Nennung des Amtes in der jeweiligen Bezeichnung wird der Account des Amtsinhabers bzw. der Amtsinhaberin nicht automatisch zu einem offiziellen Angebot des jeweiligen Ressorts.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 6a + 6b + 6c + 7 + 7a + 7b + 7c + 8 + 9 + 9a + 9b + 10 + 10a + 10b + 10c + 11 + 12 + 13 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 + 19 + 20 + 21 Seite 3

1Was versteht die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, unter dem Begriff „politische Stimmungsmache“, den sie im Zusammenhang mit der Rückziehung der Kandidatur von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verwendet hat (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2Welche konkreten Einzelhandlungen oder Aussagen stuft die Bundesministerin Reem Alabali Radovan im Fall Brosius-Gersdorf als „politische Stimmungsmache“ ein (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte einzeln auflisten und Akteuren zuordnen)?

3Nach welchen objektiven Kriterien bestimmt die Bundesministerin Reem Alabali Radovan, wann eine Debatte als „verzerrt“ zu bezeichnen ist, wie von ihr im genannten Kontext getan (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

4Meinte Bundesministerin Reem Alabali Radovan mit der Bemerkung, die Debatte sei „verzerrt“, die Berichterstattung des ZDF, bei der das ZDF Falschaussagen über die Berichterstattung von Apollo News verbreitete, wobei das ZDF später deswegen eine Unterlassungserklärung abgab (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/zd f-korrigiert-brosius-gersdorf-bericht-ueber-apollo-news-110618353.html; www.welt.de/politik/deutschland/article688b86444ab4754741bfa083/Br osius-Gersdorf-ZDF-aendert-Heute-Journal-Beitrag-zu-Richter-Kandidat in.html)?

5Was konkret war nach Ansicht der Bundesministerin Reem Alabali Radovan an der Debatte „verzerrt“, und wie hätte ihrer Ansicht nach die Debatte richtigerweise ablaufen müssen?

6Kann Bundesministerin Reem Alabali Radovan konkrete falsche Tatsachenbehauptungen betreffend Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, die von Medien des rechten oder linken Spektrums verbreitet wurden, benennen?

6aWenn ja, welche sind das (bitte Zitat der falschen Tatsachenbehauptung mit Quelle sowie die wahren Tatsachen angeben)?

6bWenn ja, warum hat die Bundesministerin dann nicht konkrete falsche Tatsachenbehauptungen öffentlich benannt?

6cWenn nein, hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan die Intensität ihrer Kritik („kein normaler Schritt“, „Hetzkampagne“, „beschämend“; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dann trotzdem für gerechtfertigt?

7Hat die Bundesministerin Reem Alabali Radovan Aufsätze oder sonstige Veröffentlichungen in Textform, die Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verfasst hat, persönlich gelesen, und ist Reem Alabali Radovan nach der kritischen Würdigung der Primärquellen von der „hervorragenden fachlichen Eignung überzeugt“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7aWenn ja, welche Texte waren das?

7bWenn nein, hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan es dann trotzdem für angemessen, die „fachliche Eignung“ als „hervorragend“ zu bewerten, und wenn ja, warum?

7cBeruht die Bewertung der „fachlichen Eignung“ von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als „hervorragend“ auf einer sonstigen fachlichen Grundlage, wenn ja, auf welcher, und mit welcher Methodik hat die Bundesministerin Reem Alabali Radovan die Bewertung vorgenommen?

8Was versteht die Bundesministerin Reem Alabali Radovan unter dem Begriff „Hetzkampagne“, den sie im Zusammenhang mit Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf verwendete (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

9Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan konkrete, belegbare Handlungen oder koordinierte Aktionen benennen, die nach Auffassung der Bundesministerin unter die in Frage 8 erfragte Definition einer „Hetzkampagne“ fallen?

9aWenn ja, welche waren das (bitte unter Angabe von Akteuren, Datum, Plattform und Inhalt benennen)?

9bWenn nein, wie rechtfertigt die Bundesministerin dann ihre Bewertung?

10Stützt die Bundesministerin Reem Alabali Radovan ihre Aussage, „Frauen, die klar Position beziehen, [wären] […] besonders häufig und besonders hart von Hetzkampagnen betroffen“ auf bestimmte empirische Daten oder wissenschaftliche Studien (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

10aWenn ja, auf welche?

10bWenn ja, wie wurden in diesen Studien „klare Positionen“ operationalisiert und von anderen Äußerungen abgegrenzt?

10cWenn ja, wie wurden die Begriffe „besonders häufig“ und „besonders hart“ in diesen Studien quantifiziert und gemessen?

11Welche konkreten Debattenbeiträge und welche einzelnen Aussagen darin hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan für „unsachlich“ (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

12Hält die Bundesministerin Reem Alabali Radovan auch die Debatte um die Einhaltung wissenschaftlicher Standards in Bezug auf die Dissertation von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für „unsachlich“?

13Worin sieht die Bundesministerin Reem Alabali Radovan exakt den kausalen Zusammenhang („um Schaden vom Verfassungsgericht abzuwenden“), der Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf laut ihrer Aussage zur Rückziehung bewog, und wie wird dieser belegt (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

14Welche konkreten „persönlichen Angriffe“ gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (bitte Wortlaut, Urheber, Datum, Verbreitungskanal angeben) stuft die Bundesministerin Reem Alabali Radovan als Grenzüberschreitung „fairer politischer Debatte“ ein (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

15Liegen Bundesministerin Reem Alabali Radovan Belege oder Indizien vor, die zeigen, dass die „persönlichen Angriffe“, denen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ausgesetzt gewesen sein soll, in ihrer Intensität die Angriffe gegen politische Bewerber aus dem konservativen, rechten oder libertären politischen Spektrum übertrafen, und wenn ja, welche sind das?

16Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen oder Aussagen welcher konkret benennbaren Akteure wurde laut Bundesministerin Reem Alabali Radovan „das Verfahren [der Wahl von Richtern an das Bundesverfassungsgericht] politisch beschädigt“ (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

17Welche messbaren Indikatoren oder konkreten Vorfälle belegen nach Auffassung der Bundesministerin Reem Alabali Radovan eine „Beschädigung“ des „Ansehens unseres höchsten Gerichts“ durch den Vorgang um Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

18Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan ein konkretes Maß an „Ansehen unseres höchsten Gerichts“ benennen, das diesem richtigerweise zuzukommen hat?

19Sollte sich das „Ansehen unseres höchsten Gerichts“ nach Ansicht der Bundesministerin Reem Alabali Radovan in Anhängigkeit von den dort konkret ergangenen Handlungen und Entscheidungen ergeben oder sollte es davon unabhängig sein?

20Kann die Bundesministerin Reem Alabali Radovan das richtige Maß von „Vertrauen in Institutionen“ benennen, dass deutsche Bürger in „Institutionen“ haben sollten?

21Begrüßt es die Bundesministerin Reem Alabali Radovan, wenn deutsche Bürger Entscheidungen der „Institutionen“ (Zitat, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) gründlich prüfen und gegebenenfalls öffentlich und deutlich kritisieren?

Antwort

Die Fragen 1 bis 21 werden zusammen beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.