Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mehr als jedes dritte ausländische Kind in Deutschland (39,7 Prozent) bezog Stand Dezember 2023 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende). Zum Vergleich: Bei deutschen Kindern waren es zu diesem Zeitpunkt 7,6 Prozent. Ferner hat sich die Zahl der ausländischen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, seit 2010 fast verdreifacht. Sie stieg von rund 304 000 im Jahr 2010 auf rund 895 000 Kinder im Jahr 2023. Derweil sank im selben Zeitraum die Zahl der deutschen Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhielten, von rund 1,37 Millionen auf rund 907 000 Kinder. Diese Entwicklung schlägt sich auch in den Ausgaben nieder: Während die jährlichen Bürgergeldausgaben für deutsche Kinder gesunken sind (2010: 2,58 Mrd. Euro; 2023: 2,3 Mrd. Euro), haben die Ausgaben für ausländische Kinder sich fast verfünffacht (2010: 668 Mio. Euro; 2023: 3,2 Mrd. Euro; vgl. Bundestagsdrucksache 20/12358).
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil von deutschen und ausländischen Kindern in Deutschland (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?
Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung im Alter bis unter 18 Jahren sind für den Stichtag 31. Dezember 2024 verfügbar und können den Tabellen 1 bis 4 im Anhang entnommen tersjahr. Aus diesem Grund stehen unterjährige Ergebnisse nach Alter nicht zur Verfügung.
Untergliederungen nach Einzelstaatsangehörigkeiten können nur für Ergebnisse nach Bundesländern bereitgestellt werden. Auf Kreisebene steht in der Bevölkerungsfortschreibung lediglich die Differenzierung deutsch/nichtdeutsch zur Verfügung.
2Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der minderjährigen Gesamtbevölkerung) von Kindern im SGB-II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen)?
3Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der minderjährigen deutschen Gesamtbevölkerung) von deutschen Kindern im SGB-II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten ausweisen)?
4Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2024 und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil (gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung) von ausländischen Kindern im SGB-II-Leistungsbezug (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen und kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Arabische Republik Syrien ausweisen)?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Berichtsmonat Dezember 2024 rund 1,75 Millionen minderjährige unverheiratete Kinder, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt waren. Die SGB-II-Hilfequote lag damit bei 12,2 Prozent. Weitere Ergebnisse in der erfragten Differenzierung können den Tabellen 5 bis 7 im Anhang entnommen werden.*
Die SGB-II-Hilfequoten geben Auskunft über den Anteil der Leistungsberechtigten an der Bevölkerung (im gleichen Alter) und zeigen damit, wie stark die betrachtete Bevölkerungsgruppe von Hilfebedürftigkeit betroffen ist.
Bei den ausgewiesenen Ergebnissen zum Berichtsmonat Juni 2025 ist zu beachten, dass die Bevölkerungszahl (als Nenner für die Berechnung) vom Dezember stammt. In diesem Fall wird also die Zahl der leistungsberechtigten Kinder vom Juni 2025 auf die Bevölkerungszahl vom Dezember 2024 (auf Basis Zensus 2011) bezogen, das kann zu Verzerrungen der Ergebnisse führen. Die SGB-II-Hilfequoten für Kinder nach einzelnen Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor.
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) und wie hoch ist aktuell der sich im Jahr 2025 bisher angesammelte Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (bitte jeweils getrennt nach Bund, Ländern, Kreisen, kreisfreien Städten sowie jeweils differenziert nach Staatsangehörigkeit: insgesamt, Deutsche, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Türkei, Ukraine, Westbalkanstaaten, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien und nach Geschlecht: Männer und Frauen ausweisen)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag die Summe der Zahlungsansprüche für leistungsberechtigte minderjährige Kinder im SGB II im Jahr 2024 bei rund 6,22 Mrd. Euro. Weitere Ergebnisse in der erfragten Differenzierung können den Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden.*
6In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2024 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
7In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von Kindern am 31. Dezember 2024 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
8In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2024 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
9In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2024 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
10In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2024 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
11In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2024 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
Die Fragen 6 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB-II-Hilfequote bezogen auf leistungsberechtigte unverheiratete Kinder können den Tabellen 10 und 11 im Anhang entnommen werden.*
12In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2023 am höchsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
13In welchen 15 Kreisen bzw. kreisfreien Städten war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2024 am niedrigsten (bitte für diese Kreise bzw. kreisfreien Städte die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Entgegen der Fragestellung in Frage 12 werden bei dieser Frage – wie auch bei den übrigen Fragen – einheitlich Angaben für das Jahr 2024 ausgewiesen.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Kreisen und kreisfreien Städten mit den höchsten bzw. niedrigsten Zahlungsansprüchen für leistungsberechtigte unverheiratete Kinder im SGB II können den Tabellen 12 und 13 im Anhang entnommen werden.*
14In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2024 am höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
15In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von ausländischen Kindern am 31. Dezember 2024 am niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
16In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2024 am höchsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am höchsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
17In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung die SGB-II-Quote von deutschen Kindern am 31. Dezember 2024 am niedrigsten, und in welchen drei Bundesländern ist sie aktuell am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die SGB-II-Quote insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
Die Fragen 14 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Bundesländern mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB-II-Hilfequote bezogen auf leistungsberechtigte unverheiratete Kinder können den Tabellen 14 und 15 im Anhang entnommen werden.*
18In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2024 am höchsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
19In welchen drei Bundesländern war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag der Zahlungsansprüche (bitte jeweils die Jahressumme der Zahlungsansprüche und nicht den Jahres- oder Monatsdurchschnittswert ausweisen) von Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften am 31. Dezember 2024 am niedrigsten (bitte für diese Bundesländer die Zahlungsansprüche insgesamt sowie für deutsche und ausländische Kinder jeweils getrennt ausweisen)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den Bundesländern mit den höchsten bzw. niedrigsten Zahlungsansprüchen für leistungsberechtigte unverheiratete Kinder im SGB II können den Tabellen 16 und 17 im Anhang entnommen werden.*
Wie hoch waren die Anzahl und der Anteil der Kinder, die am 31. Dezember 2024 in Deutschland Sozialleistungen bezogen und die aktuell Sozialleistungen beziehen (bitte nach deutschen und ausländischen Kindern differenzieren)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug der Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit an allen Leistungsberechtigten nach dem SGB II im Dezember 2024 16,2 Prozent. Der Anteil der minderjährigen unverheirateten Kinder nichtdeutscher Staatsangehörigkeit lag bei 15,7 Prozent. Zur Anzahl der leistungsberechtigten Kinder, die Leistungen nach dem SGB II bezogen, wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger im Alter von 0 bis unter 18 Jahren, die Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), die Grundleistungen (§ 3) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. Leistungen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII bezogen sowie zu deren Anteil an allen leistungsbeziehenden Personen des jeweiligen Leistungssystems zum 31. Dezember 2024, können der folgenden Tabelle A entnommen werden. Tabelle A: Empfängerinnen und Empfänger im Alter von 0 bis unter 18 Jahren und Anteil der unter 18-Jährigen an allen Empfängerinnen und Empfängern, die Leistungen am Stichtag 31. Dezember 2024 in Deutschland bezogen
| Leistungen (nach) … | Anzahl deutsche Staatsangehörige von 0 bis unter 18 Jahren | Anteil deutsche Staatsangehörige von 0 bis unter 18 Jahren an allen Empfängerinnen und Empfängern in Prozent | Anzahl nichtdeutsche Staatsangehörige von 0 bis unter 18 Jahren | Anteil nichtdeutsche Staatsangehörige von 0 bis unter 18 Jahren an allen Empfängerinnen und Empfängern in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| EGH SGB IX | 191 070 | 21,9 | 39 415 | 4,5 |
| 5. bis 9. Kapitel SGB XII | 380 | 0,1 | 1 465 | 0,4 |
| § 3 und § 2 AsylbLG | 135 660 | 29,4 | ||
| Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII | 16 360 | 7,0 | 7 025 | 3,0 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
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