Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025

Drucksache 21/2705Antwortauf die Kleine Anfrage 21/215211.11.2025190 Seiten8 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernInnere Sicherheit4 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlich keit-als-rechtsextremes-einfallstor).

Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle. Seit Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/10322).

Die jüngsten Entwicklungen zeigen eine besorgniserregende Tendenz: Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte für die ersten fünf Monate 2025 bereits 376 islamfeindliche Straftaten. Das zivilgesellschaftliche Lagebild von CLAIM dokumentierte für 2024 insgesamt 3 080 antimuslimische Vorfälle, das sind mehr als acht Fälle täglich. Das BKA nennt im Vergleich dazu 1 848 Fälle (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM; www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmi erende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-d eutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jede n-tag/, PMK-2024 Übersicht | Bundesministerium des Innern und für Heimat BMI ; www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/si cherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Die Überwachung der Quartalsentwicklung ist entscheidend für die Bewertung aktueller Trends.

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundesregierung:

Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Islamfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z. B. nach Art der Themenfelder) einer entsprechenden ideologischen Orientierung zuzurechnen sind. Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen (insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche Ereignisse) ergeben. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- zu wählen.

Die in der Antwort genannten Fallzahlen aus dem Jahr 2025 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach- und Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen. Der Stichtag der genannten Zahlen ist der 30. September 2025.

Frage 1 Seite 2

Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindliche Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder gegen den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den ersten drei Quartalen 2025 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?

Antwort

Die Beantwortung der Frage umfasst solche Kundgebungen, denen in der Regel eine überregionale und/oder nennenswerte Teilnehmermobilisierung zugrunde lag. Informationsstände, Flugblattverteilaktionen oder sonstige lokale öffentliche (Kleinst-)Veranstaltungen, die zumeist keinen überregionalen Bezug aufweisen, werden nicht aufgelistet. In diesem Sinne sind der Bundesregierung in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 keine Veranstaltungen bekannt.

Frage 2 Seite 2

Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten wurden in den ersten drei Quartalen 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Quartal, Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln und den Tatort Moschee einzeln ausweisen)?

Antwort

Eine Auswertung zu der Motivation „antimuslimisch“ ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen recherchierbaren Katalogwert im Rahmen des KPMD-PMK darstellt. Auch in diesen Fällen wird das Unterthemenfeld (UTF) „Islamfeindlich“ vergeben. Bei dem Angriffsziel „Moschee“ (Stätte der Religionsausübung) in der Fallzahlenanwendung des BKA handelt es sich um einen bundesweiten Katalogwert des KPMD-PMK. Angriffsziel einer politisch motivierten Straftat ist das Objekt (Ort, Sache, Institution, Veranstaltung oder Person), welches aufgrund einer festgestellten oder sich aus Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/oder (unter Beachtung der verletzten Rechtsnormen) inhaltlich gezielt angegriffen wird.

Dem BKA wurden im ersten Quartal 2025 mit Stichtag: 30. September 2025 insgesamt 469 Fälle mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ gemeldet. 24 Straftaten wurden aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Moschee“ begangen.

Dem BKA wurden im zweiten Quartal 2025 insgesamt 316 Fälle mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ gemeldet. Sechs Straftaten wurden aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Moschee“ begangen.

Dem BKA wurden im dritten Quartal 2025 (Stichtag: 30. September 2025) insgesamt 145 Fälle mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ gemeldet. Eine Straftat wurde aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel „Moschee“ begangen. Eine Übersicht der Fälle zu allen drei Quartalen befindet sich in Anlage 1.*

AnlageAnlage 1 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/2152, Frage 2

PDF-Seiten 6–50 (45 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 3

3Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den ersten drei Quartalen 2025 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation

3aleicht verletzt,

3bschwer verletzt bzw.

3cgetötet (bitte nach Quartal, Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?

Antwort

Im ersten Quartal 2025 wurden insgesamt 19 Personen bei Delikten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ als leicht verletzt gemeldet. Im zweiten Quartal 2025 wurden insgesamt zwölf Personen bei Delikten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ als leicht verletzt gemeldet und im dritten Quartal 2025 wurden insgesamt sechs Personen bei Delikten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ als leicht verletzt und eine Person als schwer verletzt gemeldet. Die Aufschlüsselung der Fälle befindet sich in Anlage 2.*

AnlageAnlage 2 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/2152, Frage 3

PDF-Seiten 51–56 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 (bitte nach Quartal, Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)?

Antwort

Zu den materiellen Schäden durch mutmaßlich antimuslimische und islamfeindliche Straftaten liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor.

Frage 5 Seite 4

Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 festgenommen (bitte nach Quartal, Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Zu den für das erste Quartal 2025 erfassten 469 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ wurden bislang insgesamt 283 Tatverdächtige ermittelt. Es wurden zwei Person festgenommen und kein Haftbefehl erlassen. Zu den für das zweite Quartal 2025 erfassten 316 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ wurden bislang insgesamt 172 Tatverdächtige ermittelt. Es wurden zwei Personen festgenommen und kein Haftbefehl erlassen. Zu den für das dritte Quartal 2025 erfassten 145 politisch motivierten Straftaten mit Nennung des UTF „Islamfeindlich“ wurden bislang insgesamt 85 Tatverdächtige ermittelt. Es wurde eine Person festgenommen und kein Haftbefehl erlassen. Die Aufschlüsselung der Fallzahlen befindet sich in Anlage 3.*

AnlageAnlage 3 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/2152, Frage 5

PDF-Seiten 57–63 (7 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 + 7 + 8 Seite 4

6Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 eingeleitet (bitte nach Quartal, Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

7In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 eingestellt (bitte nach Quartal, Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

8Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Quartal, Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die HateCrime-Statistik (HCr) erfasst als Tatmotivation auch islamfeindliche Straftaten und erhebt die Verfahrenserledigung und die Verurteilungen nach verhängter Sanktion. Diese liegen jedoch für den angefragten Zeitraum noch nicht vor.

Die amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes erfassen das Kriterium islamfeindliche Straftaten nicht. Dort erfolgt die Differenzierung auf der Basis der Gesetzesgliederung und Paragrafen. Tatmotivation und andere kriminologische Kriterien werden hingegen nicht erfasst

Frage 9 Seite 4

Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten in den ersten drei Quartalen 2025 mit welchem Ergebnis gegeben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 10 Seite 5

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das gesamte Jahr 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

Antwort

Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge liefert insofern kein belastbares Ergebnis im Sinne der Fragestellung. Aus diesem Grund werden sämtliche für das Jahr 2024 gemeldeten Delikte des UTF „Islamfeindlich“ dargestellt. Im Jahr 2024 wurden 75 Personen bei Delikten mit dem UTF „Islamfeindlich“ als leicht verletzt gemeldet. Fünf Personen wurden schwer verletzt, es wurden keine Todesopfer gemeldet. Stichtag ist der 30. September 2025. Die Fallzahlen sind Anlage 4 zu entnehmen.*

AnlageAnlage 4 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 21/2152, Frage 10

PDF-Seiten 64–189 (126 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen