Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 14. November 2025 die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/822 wie folgt ergänzt.
1In welcher Höhe liegt der aktuelle Gesamtwert Plan (Bruttowert für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes), die Kostenvorausschau gemäß SAP-Projektsystem (SAP-PS), und wann soll die geplante Inbetriebnahme (inklusive Anmerkungen zu Änderungen) für jedes in Umsetzung befindliche Bedarfsplanprojekt stattfinden (bitte Datum der Erfassung angeben, Begründungen für Kostenveränderungen bitte ebenfalls angeben)?
2In welcher Höhe liegt der aktuelle Gesamtwert Plan (Bruttowert für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes), die Kostenvorausschau gemäß SAP-PS, und wann soll die geplante Inbetriebnahme (inklusive Anmerkungen zu Änderungen) für jedes in Umsetzung befindliche Bestandsnetz sowie Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stattfinden (bitte Datum der Erfassung angeben, Begründungen für Kostenveränderungen bitte ebenfalls angeben)?
3In welcher Höhe liegt der aktuelle Gesamtwert Plan (Bruttowert für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes), die Kostenvorausschau gemäß SAP-PS, und wann soll die geplante Inbetriebnahme (inklusive Anmerkungen zu Änderungen) für jedes in Umsetzung befindliche Projekt der Generalsanierungen stattfinden (bitte Datum der Erfassung angeben, Begründungen für Kostenveränderungen bitte ebenfalls angeben)?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Offenlegung der angefragten Informationen kann das wirtschaftliche Handeln der DB AG beeinträchtigen, erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und damit das fiskalische Interesse des Bundes beeinträchtigen. Durch die Kenntnis – insbesondere der geplanten Kosten je Projekt – könnte die Integrität von Vergabeverfahren gefährdet werden.
Die erbetenen Informationen werden in Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse aus Gründen des Staatswohls in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.*