Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die hohe Inflation bedeutet für viele Studierende eine große finanzielle Belastung. Laut dem Deutschen Studierendenwerk sind 36 Prozent der Studierenden armutsbetroffen (www.studierendenwerke.de/beitrag/36-armutsbetroffen e-studierende). Das BAföG erreicht derzeit nur noch weniger als 15 Prozent der Studierenden. Viele Studierende müssen auf einen KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Studienkredit zurückgreifen, um sich das Studium zu finanzieren. Die hohen Zinsen machen den KfW-Studienkredit jedoch immer unattraktiver und diesen für viele Studierende zur schlecht kalkulierbaren Kostenfalle (https://www.studis-online.de/studienkredit/kfw-zinsentwicklung.php).
1Wie viele Personen
1aerhalten derzeit im Rahmen eines KfW-Studienkredits Zahlungen der KfW, befinden sich also in der Auszahlungsphase,
1bbefinden sich derzeit in der Karenzzeit eines KfW-Studienkredits,
1cbefinden sich derzeit in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits (bitte nach Laufzeit aufschlüsseln und nach Jahren aggregieren und jeweils die Anzahl der notleidenden Darlehen angeben)?
Die Fragen 1a bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Nach Auskunft der KfW erfolgte die Auswertung über die einzelnen Darlehensphasen am 19. Mai 2025 und ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist die Anzahl der Darlehen der Anzahl der Personen gleichzusetzen. Bei der Anzahl der notleidenden Darlehen handelt es sich um Darlehen in der Rückzahlungsphase, die aktuell gestundet, aber nicht ausgefallen sind.
| Darlehensphase | Anzahl Darlehen | Anzahl notleidende Darlehen |
|---|---|---|
| Auszahlungsphase | 23.847 | |
| Karenzphase | 22.815 | |
| Rückzahlungsphase | 172.383 | 1.015 |
Nach Angabe der KfW gruppiert die in der folgenden Tabelle dargestellte Auswertung die Darlehen in der Rückzahlungsphase nach der Dauer der aktuell vereinbarten Restlaufzeit.
| Laufzeitgruppe Konten | Anzahl Konten | Anzahl notleidende Darlehen |
|---|---|---|
| unter 1 Jahr | 9.784 | 123 |
| 1 Jahr bis unter 2 Jahre | 7.621 | 30 |
| 2 Jahre bis unter 3 Jahre | 10.616 | 28 |
| 3 Jahre bis unter 4 Jahre | 11.075 | 33 |
| 4 Jahre bis unter 5 Jahre | 7.802 | 42 |
| 5 Jahre bis unter 6 Jahre | 10.040 | 47 |
| 6 Jahre bis unter 7 Jahre | 7.613 | 51 |
| 7 Jahre bis unter 8 Jahre | 12.353 | 91 |
| 8 Jahre bis unter 9 Jahre | 24.620 | 237 |
| 9 Jahre bis unter 10 Jahre | 15.759 | 136 |
| 10 Jahre bis unter 11 Jahre | 4.213 | 28 |
| 11 Jahre bis unter 12 Jahre | 5.010 | 27 |
| 12 Jahre bis unter 13 Jahre | 4.516 | 21 |
| 13 Jahre bis unter 14 Jahre | 6.318 | 28 |
| 14 Jahre bis unter 15 Jahre | 9.382 | 33 |
| 15 Jahre und mehr | 25.661 | 60 |
Wie viele KfW-Studienkredite wurden in den vergangenen vier Jahren beantragt, und welcher Anteil der Anträge wurde abgewiesen (bitte nach Kalendermonaten aufschlüsseln)?
Nach Angaben der KfW enthält die nachfolgende Tabelle die Antragszahlen im KfW-Studienkredit sowie die Anzahl der davon abgelehnten Anträge (Stückzahlen und Anteil) in den vergangenen vier Kalenderjahren auf Monatsbasis mit Stand vom 19. Mai 2025.
| Jahr/ Monat | Anzahl Anträge | Anzahl abgelehnter Anträge | Anteil abgelehnter Anträge (in Prozent) |
|---|---|---|---|
| 2021/01 | 2.684 | 192 | 7,2 |
| 2021/02 | 2.983 | 285 | 9,6 |
| 2021/03 | 2.738 | 693 | 25,3 |
| 2021/04 | 1.918 | 416 | 21,7 |
| 2021/05 | 1.359 | 241 | 17,7 |
| 2021/06 | 1.220 | 204 | 16,7 |
| 2021/07 | 1.291 | 148 | 11,5 |
| 2021/08 | 1.741 | 127 | 7,3 |
| 2021/09 | 3.238 | 176 | 5,4 |
| 2021/10 | 2.680 | 217 | 8,1 |
| 2021/11 | 1.787 | 150 | 8,4 |
| 2021/12 | 1.179 | 93 | 7,9 |
| 2022/01 | 1.372 | 85 | 6,2 |
| 2022/02 | 1.338 | 98 | 7,3 |
| 2022/03 | 1.811 | 122 | 6,7 |
| 2022/04 | 1.369 | 81 | 5,9 |
| 2022/05 | 1.186 | 90 | 7,6 |
| 2022/06 | 960 | 71 | 7,4 |
| 2022/07 | 1.060 | 61 | 5,8 |
| 2022/08 | 1.590 | 81 | 5,1 |
| 2022/09 | 2.463 | 147 | 6,0 |
| 2022/10 | 1.663 | 107 | 6,4 |
| 2022/11 | 1.119 | 100 | 8,9 |
| 2022/12 | 704 | 47 | 6,7 |
| 2023/01 | 873 | 55 | 6,3 |
| 2023/02 | 815 | 58 | 7,1 |
| 2023/03 | 1.055 | 102 | 9,7 |
| 2023/04 | 668 | 62 | 9,3 |
| 2023/05 | 594 | 70 | 11,8 |
| 2023/06 | 611 | 47 | 7,7 |
| 2023/07 | 607 | 37 | 6,1 |
| 2023/08 | 884 | 63 | 7,1 |
| 2023/09 | 1.511 | 89 | 5,9 |
| 2023/10 | 996 | 79 | 7,9 |
| 2023/11 | 752 | 60 | 8,0 |
| 2023/12 | 383 | 29 | 7,6 |
| 2024/01 | 523 | 36 | 6,9 |
| 2024/02 | 510 | 36 | 7,1 |
| 2024/03 | 644 | 41 | 6,4 |
| 2024/04 | 631 | 27 | 4,3 |
| 2024/05 | 550 | 34 | 6,2 |
| 2024/06 | 444 | 15 | 3,4 |
| 2024/07 | 532 | 27 | 5,1 |
| 2024/08 | 753 | 35 | 4,6 |
| 2024/09 | 1.111 | 38 | 3,4 |
| 2024/10 | 978 | 53 | 5,4 |
| 2024/11 | 676 | 36 | 5,3 |
| 2024/12 | 403 | 28 | 6,9 |
| 2025/01 | 624 | 28 | 4,5 |
| 2025/02 | 602 | 29 | 4,8 |
| 2025/03 | 713 | 45 | 6,3 |
| 2025/04 | 625 | 32 | 5,1 |
In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Zinszahlungen im Rahmen eines KfW-Studienkredits bei der KfW geleistet (wenn möglich, bitte nach Kalendermonaten und unterschieden nach direkt von Studienkreditnehmenden gezahlten Zinsen und durch die Bundesregierung geleisteten Zinszahlungen auflisten)?
Die angefragten Informationen sind nach Angaben der KfW in der folgenden Tabelle ersichtlich. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Bund geleisteten Zahlungen aufgrund der Komplexität der Auswertung so ausgewiesen werden, als ob sie allen Darlehensnehmenden zugeschrieben wurden. Tatsächlich erhielten aber nur die Darlehensnehmenden eine Zinsübernahme durch den Bund, die sich in dem jeweiligen Monatszeitraum in der Auszahlungsphase befanden. Die Zinsübernahme durch den Bund galt von Mai 2020 bis September 2022. Die Verschiebung um einen Monat resultiert daraus, dass die Zinsen für den vorherigen Monat immer erst im Folgemonat in ihrem Wert sollgestellt werden.
Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9452 ergeben sich laut KfW insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen. Stand der Auswertung war laut KfW der 16. Mai 2025.
| Jahr | Monat | Durchschnittliche Zinszahlung pro Darlehen in Euro | Davon durch Endkreditnehmer getragen in Euro | Davon durch den Bund getragen in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 5 | 34,26 | 34,26 | 0,00 |
| 6 | 34,54 | 34,54 | 0,00 | |
| 7 | 34,43 | 34,43 | 0,00 | |
| 8 | 34,23 | 23,50 | 10,74 | |
| 9 | 33,85 | 23,64 | 10,21 | |
| 10 | 36,04 | 25,51 | 10,52 | |
| 11 | 31,69 | 22,72 | 8,97 | |
| 12 | 31,56 | 22,61 | 8,95 | |
| 2021 | 1 | 31,36 | 22,93 | 8,43 |
| 2 | 31,46 | 22,56 | 8,90 | |
| 3 | 31,64 | 22,26 | 9,39 | |
| 4 | 35,16 | 25,44 | 9,72 | |
| 5 | 32,36 | 22,91 | 9,44 | |
| 6 | 32,35 | 23,85 | 8,49 | |
| 7 | 32,69 | 23,63 | 9,06 | |
| 8 | 32,82 | 23,27 | 9,55 | |
| 9 | 32,95 | 22,97 | 9,98 | |
| 10 | 35,41 | 25,04 | 10,37 | |
| 11 | 33,36 | 23,98 | 9,38 | |
| 12 | 33,11 | 24,72 | 8,39 | |
| 2022 | 1 | 33,25 | 24,37 | 8,88 |
| 2 | 33,36 | 24,11 | 9,24 | |
| 3 | 33,57 | 23,91 | 9,65 | |
| 4 | 36,73 | 26,71 | 10,02 | |
| 5 | 36,10 | 25,95 | 10,15 | |
| 6 | 35,86 | 26,84 | 9,02 | |
| 7 | 36,11 | 26,58 | 9,53 | |
| 8 | 36,23 | 26,29 | 9,94 | |
| 9 | 36,43 | 26,06 | 10,38 | |
| 10 | 38,55 | 27,81 | 10,74 | |
| 11 | 60,41 | 60,41 | 0,00 | |
| 12 | 60,31 | 60,31 | 0,00 | |
| 2023 | 1 | 60,56 | 60,56 | 0,00 |
| 2 | 61,04 | 61,04 | 0,00 | |
| 3 | 61,34 | 61,34 | 0,00 | |
| 4 | 64,49 | 64,49 | 0,00 | |
| 5 | 78,06 | 78,06 | 0,00 | |
| 6 | 78,19 | 78,19 | 0,00 | |
| 7 | 78,62 | 78,62 | 0,00 | |
| 8 | 79,20 | 79,20 | 0,00 | |
| 9 | 79,47 | 79,47 | 0,00 | |
| 10 | 82,41 | 82,41 | 0,00 | |
| 11 | 87,64 | 87,64 | 0,00 | |
| 12 | 87,73 | 87,73 | 0,00 | |
| 2024 | 1 | 87,90 | 87,90 | 0,00 |
| 2 | 88,75 | 88,75 | 0,00 | |
| 3 | 88,99 | 88,99 | 0,00 | |
| 4 | 95,42 | 95,42 | 0,00 | |
| 5 | 85,29 | 85,29 | 0,00 | |
| 6 | 85,48 | 85,48 | 0,00 | |
| 7 | 86,33 | 86,33 | 0,00 | |
| 8 | 86,49 | 86,49 | 0,00 | |
| 9 | 86,68 | 86,68 | 0,00 | |
| 10 | 93,62 | 93,62 | 0,00 | |
| 11 | 78,07 | 78,07 | 0,00 | |
| 12 | 77,65 | 77,65 | 0,00 | |
| 2025 | 1 | 77,59 | 77,59 | 0,00 |
| 2 | 77,82 | 77,82 | 0,00 | |
| 3 | 78,35 | 78,35 | 0,00 | |
| 4 | 85,69 | 85,69 | 0,00 |
Welchen Betrag hat ein KfW-Studienkreditnehmer in den letzten zehn Jahren durchschnittlich zum Zeitpunkt der vollständigen Tilgung eines Studienkredits im Rahmen dessen insgesamt an Zinsen gezahlt (wenn möglich, bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
Nach Angaben der KfW zeigt die folgende Tabelle mit Auswertungsstand 16. Mai 2025 die durchschnittliche Gesamtzinsbelastung von in dem jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten und damit abgewickelten Darlehen („letzte Rate im Jahr xxx“). Zu beachten ist dabei laut KfW, dass der Anstieg von mehreren Faktoren wie der vertraglich vereinbarten Marge, dem Zinsniveau und auch der Länge des Engagements abhängig ist. Marginale Unterschiede der Werte im Vergleich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9452 ergeben sich insbesondere aus nachträglichen, rückwirkenden Korrekturen und Storni bei vereinzelten Darlehen.
| Jahr | Durchschnittliche Gesamtzinsbelastung bei im jeweiligen Kalenderjahr vollgetilgten Darlehen in Euro |
|---|---|
| 2016 | 1.537,68 |
| 2017 | 1.633,30 |
| 2018 | 1.793,34 |
| 2019 | 1.899,14 |
| 2020 | 2.107,57 |
| 2021 | 2.177,66 |
| 2022 | 2.421,91 |
| 2023 | 2.820,44 |
| 2024 | 3.411,59 |
| 2025 | 3.844,05 |
Welchen Zinssatz haben Personen durchschnittlich in den vergangenen vier Jahren für einen KfW-Studienkredit gezahlt (bitte nach Monaten sowie nach Auszahlungs-, Karenz- und Rückzahlungsphase aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle enthält die Angaben der KfW. Bei dem Mittelwert für das Jahr 2025 handelt es sich um den Stand vom 19. Mai 2025. Eine Aufteilung nach einzelnen Kreditphasen und Monaten ist mit angemessenem Aufwand nicht möglich, da die Daten nicht in strukturierter Form vorliegen. Der Zinssatz im KfW-Studienkredit wird zudem halbjährlich – immer zum Roll-Over-Termin am 1. April bzw. 1. Oktober des Kalenderjahres – angepasst, sodass die Daten nach dieser Systematik aufgearbeitet wurden.
Stand der Auswertung: 19. Mai 2025
| Jahr | Mittelwert Zinssatz |
|---|---|
| April 2021 | 3,06 |
| Oktober 2021 | 3,09 |
| April 2022 | 3,26 |
| Oktober 2022 | 5,44 |
| April 2023 | 6,95 |
| Oktober 2023 | 7,78 |
| April 2024 | 7,52 |
| Oktober 2024 | 6,81 |
| April 2025 | 6,02 |
6Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Festzins-Tilgungsplan, bei dem sie
6amehr als 7 Prozent Zinsen,
6bmehr als 5 Prozent Zinsen,
6cmehr als 3 Prozent Zinsen zahlen?
Die Fragen 6a bis 6c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Angaben der KfW zu Personen mit einem Festzins-Tilgungsplan sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Insgesamt unterliegen aktuell 3 133 Darlehensnehmende einem Tilgungsplan mit einem festen Zinssatz. 899 Darlehensnehmende haben einen Zinssatz zwischen 3 bis einschließlich 5 Prozent. Bei 1 356 Darlehensnehmenden mit einer Festzinsvereinbarung liegt der Zinssatz zwischen > 5 bis einschließlich 7 Prozent. 878 Darlehensnehmende haben im Rahmen ihrer Festzinsvereinbarung einen Zinssatz von über 7 Prozent.
Stand der Auswertung: 19. Mai 2025
| Zinssatzgruppe (in Prozent) | Anzahl Darlehen |
|---|---|
| 3 – 5 Zinsen (einschließlich) | 899 |
| > 5 – 7 Zinsen (einschließlich) | 1.356 |
| > 7 Zinsen | 878 |
7Wie viele Personen, die sich in der Rückzahlungsphase eines KfW-Studienkredits befinden, unterliegen derzeit einem Tilgungsplan mit variablem Zinssatz, bei dem sie
7amehr als 7 Prozent Zinsen,
7bmehr als 5 Prozent Zinsen,
7cmehr als 3 Prozent Zinsen zahlen?
Die Fragen 7a bis 7c werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Für eine bessere Übersicht wurden Zinsgruppen gebildet. Aktuell befinden sich 39 322 Darlehen in der Rückzahlungsphase und haben einen variablen Zinssatz unter 5 Prozent. 129 664 Darlehensnehmende haben einen Zinssatz zwischen > 5 bis einschließlich 7 Prozent. 264 Darlehensnehmende haben einen Zinssatz von über 7 Prozent.
Stand der Auswertung 19. Mai 2025
| Zinssatzgruppe (in Prozent) | Anzahl Darlehen |
|---|---|
| 3 – 5 Zinsen (einschließlich) | 39.322 |
| >5 – 7 Zinsen (einschließlich) | 129.664 |
| > 7 Zinsen | 264 |
Wie viele KfW-Studienkreditnehmenden zahlen derzeit einen Zinssatz von über 7 Prozent (bitte auch prozentualen Anteil an Gesamtzahl der Studienkreditnehmenden nennen)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 19. Mai 2025 ersichtlich.
| Anzahl der Darlehen mit Zinssatz > 7 Prozent | Anteil am Gesamtportfolio (in Prozent) |
|---|---|
| 1.183 | 0,5 |
Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die ausstehenden KfW-Studienkredite (bitte nach Rückzahlungs-, Karenz- und Auszahlungsphase aufschlüsseln sowie in „unterliegen Zinssatz von unter 5 Prozent“, „unterliegen Zinssatz zwischen 5 Prozent und 7 Prozent“ und „unterliegen Zinssatz von über 7 Prozent“ gruppieren)?
Die Angaben der KfW sind aus der folgenden Tabelle mit Stand der Auswertung vom 19. Mai 2025 ersichtlich.
| Phase | Zinssatzgruppe | Anzahl Darlehen | Kapitalsaldo |
|---|---|---|---|
| Auszahlungsphase | weniger als 5 % Zinsen | 25 | 429.554,79 |
| 5 % – 7 % Zinsen | 23.821 | 354.311.637,61 | |
| mehr als 7 % Zinsen | 1 | 18.550,00 | |
| Karenzphase | weniger als 5 % Zinsen | 40 | 1.204.052,86 |
| 5 % – 7 % Zinsen | 22.735 | 418.007.145,97 | |
| mehr als 7 % Zinsen | 40 | 644.449,21 | |
| Rückzahlungsphase | weniger als 5 % Zinsen | 40.221 | 575.369.614,93 |
| 5 % – 7 % Zinsen | 131.020 | 1.755.828.040,72 | |
| mehr als 7 % Zinsen | 1.142 | 20.710.490,94 |
Wie hoch war der Gewinn bzw. Verlust, den die KfW in den vergangenen zehn Jahren lediglich mit dem KfW-Studienkredit gemacht hat (bitte nach Jahren auflisten), und werden mit den Einnahmen aus dem KfW-Studienkredit die Verwaltungskosten mit gedeckt?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat mit Schreiben vom 3. September 2025 die Antwort wie folgt korrigiert.
Nach Angaben der KfW verfolgt sie mit dem KfW-Studienkredit keine Gewinnerzielungsabsicht. Über den Zinssatz deckt sie allerdings die während der Kreditlaufzeit entstehenden Kosten inklusive der Risiko- und Verwaltungskosten ab.
Bestimmte Kostenkomponenten werden laut KfW in der Kreditbepreisung modellbasiert ermittelt, d. h. die realen Kosten (z. B. Ausfälle und Risikokosten) können bei der Betrachtung an einem Stichtag (wie z. B. dem für den Jahresabschluss relevanten 31. Dezember eines Jahres) von der modellierten Erwartung abweichen. Weichen die tatsächlichen Kosten vom prognostizierten Modell der KfW ab, ergeben sich Verluste oder Gewinne.
Durchschnittlich hat sich beim KfW-Studienkredit von 2011 bis 2024 nach Auskunft der KfW ein jährlicher Ergebnisbeitrag von weniger als 0,1 Prozent auf das Studienkredit-Portfolio ergeben. Die Bundesregierung hat die KfW gebeten, Möglichkeiten zu prüfen, ob erzielte Gewinne in den KfW-Studienkredit reinvestiert werden können. Die KfW hat daraufhin einen Prüfprozess eingeleitet.
Die Bundesregierung kann Informationen zu den vorliegenden Fragen im Detail nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Zwar ist das verfassungsrechtliche Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Dieses Informationsrecht ist jedoch mit den im Rahmen des Staatswohls geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der KfW (und deren Vertragspartnern) sowie den durch eine Offenlegung beeinträchtigten fiskalischen Interessen des Bundes abzuwägen und in Ausgleich zu bringen.
Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im Übrigen im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen.
Die erfragten Informationen können insofern nicht im Detail weitergegeben werden, als sie die streng vertraulichen Grundlagen und den Kernbereich der internen Unternehmenssteuerung der KfW betreffen und somit Geschäftsgeheimnisse darstellen, welche konkrete Risiken für das Staatswohl und die fiskalischen Interessen des Bundes bergen.
Die Integrität sensibler Informationen ist ein grundlegendes Merkmal des Bankwesens. Eine Offenlegung dieser Informationen würde die Position der KfW in Relation zu anderen Marktteilnehmern, Wettbewerbern und Partnern signifikant schwächen. Bei einem Informationszugang stünden diese Informationen nicht nur Geschäftspartnern wie etwa Durchleitungsbanken und Refinanzierungspartnern, sondern auch gegenwärtigen und künftigen Teilnehmern an KfW-Sonderkrediten zur Verfügung. Eine Offenlegung ermöglicht Rückschlüsse auf bestehende und künftige Kalkulationen von KfW-Produkten. Es bestünde daher die konkrete Gefahr, dass sich bei Offenlegung unternehmensinterner Informationen die Preisgestaltung der KfW produktübergreifend verschlechtert. Unter anderem besteht auch das Risiko, dass Geschäftspartner auf der Refinanzierungsseite die Weitergabe sensibler Informationen zukünftig als Risikofaktor zulasten der KfW einpreisen und damit versuchen, die KfW zu einer für letztere stark nachteiligen Zinsgestaltung zu bewegen. Dies würde die Effizienz der KfW als zentrales Förderinstrument des Bundes deutlich einschränken. Neben konkreten wirtschaftlichen Risiken ist durch die Veröffentlichung von Margenbestandteilen auch eine Erosion der gemeinsamen Vertrauensbasis zwischen der KfW und ihren Geschäftspartnern zu befürchten, die als Grundlage ihres erfolgreichen förderpolitischen Wirkens von existenzieller Bedeutung ist.
Dies würde den fiskalischen Interessen des Bundes direkt zuwiderlaufen, deren Wahrnehmung in hohem Maße von der Integrität und Zuverlässigkeit nachgelagerter Stellen abhängt. Bei den dargestellten Risiken handelt es sich nicht um reine Reputationsrisiken, sondern um konkrete wirtschaftliche Risiken. Es besteht damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass das fiskalische Interesse des Bundes als maßgebliches Verfassungsgut beeinträchtigt werden könnte.
Eine öffentliche Verwendung der Informationen birgt zuletzt die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung der Aufsichtsbeziehung der Bundesregierung zur KfW und damit wiederum der Fördertätigkeit der KfW. Ungeachtet aller gesetzlichen Aufsichtsrechte und Informationspflichten wird diese Tätigkeit maßgeblich auch von einem Vertrauensverhältnis in die Verlässlichkeit der Aufsichtsbehörde beim Umgang mit den Daten getragen. Die Offenlegung bestimmter Informationen ist im hiesigen Fall besonders kritisch, da sie sich auf konzeptionell bedingte Gewinne/Verluste und deren konzerninterne Auswirkungen bezieht, wobei die Gefahr besteht, dass ausgewählte Informationen aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch missverstanden bzw. falsch bewertet werden.
Dem Kontroll- und Informationsanspruch des Parlaments sowie den fiskalischen Interessen des Bundes wird durch die Veröffentlichung unter Verwendung der Geheimschutzordnung in hinreichendem Maße Rechnung getragen. Die detaillierte Antwort wird daher in einer separaten Anlage mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.*
Wie hat sich die Differenz zwischen dem Zinssatz, den die KfW am Kapitalmarkt aufwenden muss, und dem Zinssatz, der für einen KfW-Studienkredit gezahlt wird, in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte aus jährlichen oder falls möglich monatlichen Durchschnittswerte ermitteln)?
Die Bundesregierung kann die fragegegenständlichen Informationen nicht öffentlich zur Verfügung stellen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung der gestellten Frage in der Öffentlichkeit gerichtet. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber vorliegend im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Entsprechend § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Informationen, die bei Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen. Die fragegegenständlichen Informationen stellen nach Angaben der KfW die Grundlage für die internen Risikoberechnungen im Zusammenhang mit dem Bildungsprodukt KfW-Studienkredit dar und sind damit unmittelbar relevant für die Risikobeurteilung dieses Produkts. Eine öffentliche Verwendung der Informationen trägt die Gefahr einer negativen Beeinträchtigung der Fördertätigkeit der KfW und damit der Interessen des Bundes als weiteres maßgebliches Verfassungsgut.
Die Antwort wird daher in einer separaten Anlage* mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ zugeleitet.
12Wie wird sich laut Bundesregierung die Zahl der BAföG-Darlehensnehmenden in den nächsten fünf Jahren entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
13Welche Erfordernisse ergeben sich laut Prognose der Bundesregierung daraus für die für das BAföG benötigten Bundeshaushaltsmittel in den nächsten fünf Jahren (bitte für jedes Jahr die prognostizierten Kosten für den Bundeshaushalt angeben und jeweils Berechnungen für die aktuelle Gesetzeslage und für den Fall der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verabredeten Reform anstellen)?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Schätzung der Gefördertenzahlen beruht auf den Prognosen des Fraunhofer Instituts für angewandte Informationstechnik (FIT) und berücksichtigt die derzeit geltende Rechtslage auf Grundlage des Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Die Schätzung beruht somit auf der Annahme, dass bis einschließlich des Jahres 2029 keine weitere Reform des BAföG erfolgen wird. Kostenberechnungen zu dem im Koalitionsvertrag angestrebten Vorhaben einer BAföG-Reform liegen derzeit nicht vor, da Details einer künftigen Reform zunächst vorbereitet und innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden müssen.
Die Zahl der geförderten Studierenden entspricht annähernd der Zahl der mit Darlehensanteil Geförderten nach dem BAföG. Die auf Basis der geltenden Rechtslage prognostizierte Anzahl der im Jahresdurchschnitt geförderten Studierenden nach dem BAföG für die Jahre 2025 bis 2029 kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|---|---|
| Geförderte Studierende in Tausend, Jahresdurchschnitt | 320 | 299 | 280 | 270 | 265 |
Die auf Basis der geltenden Rechtslage prognostizierte Fördersumme (Zuschuss und Darlehen) für Studierende nach dem BAföG für den angefragten Zeitraum ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Jahr | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
|---|---|---|---|---|---|
| Angaben in Mio. Euro | 2.674 | 2.326 | 2.072 | 1.956 | 1.910 |