Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1226 wollten die Fragesteller in Erfahrung bringen, welche Projekte der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit dem Jahr 2020 mit Bundesmitteln finanziert wurden und wie hoch jeweils die finanzielle Förderung war. Damit waren Zuwendungen gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung gemeint. Als Antwort auf diese Frage hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 eine mehrseitige Anlage zur Verfügung gestellt, der jeweils Laufzeit, Projekttitel und Zuwendungssumme zu entnehmen sind. Einige maßgebliche Informationen sind nach Ansicht der Fragesteller darin jedoch nicht enthalten.
Wer waren bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 in Anlage 1 genannten Projekten jeweils die Erst-, Zwischen- und Letztempfänger der Zuwendungen (bitte nach Projekttitel aufschlüsseln)?
Die erbetenen Angaben können der Tabelle in Anlage 1 entnommen werden.*
PDF-Seiten 4–8 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Wer war bei den in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 in Anlage 1 genannten Projekten jeweils die zuständige Bewilligungsbehörde?
(BAFzA). Zuvor lag die Zuständigkeit bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
3Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekten ist der jeweilige Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingegangen, und in welchem Maße wurde die Frist überschritten:
3abis zu einem Monat,
3bvon einem bis drei Monaten,
3cüber drei Monate?
Die Fragen 3a bis 3c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Vorlage der Verwendungsnachweise erfolgte im Rahmen der jeweils im Zuwendungsbescheid bestimmten oder im Einzelfall mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Frist.
Haben Zuwendungsempfänger, die unzureichende oder nicht fristgerecht eingereichte Verwendungsnachweise geliefert haben, trotzdem erneut Zuwendungen erhalten, und wenn ja, um welche Zuwendungsempfänger und welche Projekte handelt es sich?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekte wurden die jeweiligen Verwendungsnachweise geprüft, und mit welchem Ergebnis?
Die erbetenen Angaben können der Tabelle an Anlage 1 entnommen werden. Soweit die Prüfung der Verwendungen bereits abgeschlossen ist, wurde im Ergebnis festgestellt, dass die Zuwendungen zweckentsprechend verwendet wurden.*
Nach welchen Kriterien wurden die Verwendungsnachweise geprüft?
Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgt auf Grundlage von § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit Nr. 10 und 11 der der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV) zu § 44 BHO sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P).
Haben sich bei den in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekten ggf. Rückforderungen ergeben, und wenn ja, was war jeweils der Grund?
Grundsätzlich haben Zuwendungsempfänger nicht verausgabte Mittel zu erstatten. Darüber hinaus gab es in wenigen Fällen Rückforderungen in geringfügiger Höhe aufgrund von Einzelausgaben, die nicht förderfähig waren bzw. keinen hinreichenden Projektbezug aufwiesen.
Bei welchen der in Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1374 genannten Projekte wurde ein juristisches Verfahren eingeleitet, weil die Mittel nicht korrekt eingesetzt worden waren oder andere Kriterien der Förderung von den Zuwendungsnehmern nicht eingehalten worden sind, und mit welchem Ergebnis?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.