Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau des Gazastreifens - Kontrolle, Transparenz und Risikoabwägung

Drucksache 21/3467Antwortauf die Kleine Anfrage 21/301723.12.20254 Seiten8 FragenFraktion der AfDAuswärtiges AmtAußenpolitik und internationale BeziehungenEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat nach Medienberichten und öffentlichen Äußerungen zugesagt, sich am Wiederaufbau des Gazastreifens beteiligen zu wollen. Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Reem Alabali Radovan, hat laut Medienberichten einen dreistelligen Millionenbetrag in Aussicht gestellt (www.zdfheute.de/politik/gaza-wiederaufbau-de utschland-merz-israel-geiseln-100.html; www.deutschlandfunk.de/deutsche-p erspektive-auf-gaza-plan-100.html).

Die Fragesteller erkennen die Notwendigkeit humanitärer Unterstützung für die Zivilbevölkerung in Gaza an, sehen jedoch gleichzeitig die Verpflichtung des Deutschen Bundestages zur Haushaltskontrolle und Überwachung der Mittelverwendung.

Angesichts der nach Auffassung der Fragesteller instabilen Sicherheitslage, der weiterhin unklaren Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen und des Risikos eines Missbrauchs internationaler Hilfsgelder besteht in den Augen der Fragesteller ein berechtigtes Interesse, die geplanten finanziellen Zusagen der Bundesregierung auf ihre Transparenz, Zweckbindung und Wirksamkeit hin zu prüfen.

Frage 1 + 3 + 4 Seite 1

1Aus welchen konkreten Haushaltslinien oder Programmen stammen die von der Bundesregierung angekündigten Mittel für den Wiederaufbau des Gazastreifens, und in welchem Zeitraum ist die Auszahlung vorgesehen?

3Beabsichtigt die Bundesregierung, über internationale oder nichtstaatliche Organisationen (z. B. United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA), United Nations Development Programme (UNDP), EU-Programme, Nichtregierungsorganisationen (NGOs)) Mittel für den Wiederaufbau abzuwickeln, und nach welchen Kriterien würde dann deren Auswahl erfolgen?

4Welche Rolle misst die Bundesregierung der Palästinensischen Autonomiebehörde zu bei der Planung, Steuerung und Umsetzung der Wiederaufbauprogramme, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls eine Bewertung zu deren institutioneller und finanzieller Kontrollfähigkeit vorgenommen, und wenn ja, wie lautet diese?

Antwort

Die Fragen 1, 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.

Aus Sicht der Bundesregierung kommen aus dem Einzelplan 23 aus den Haushaltslinien „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“, „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ und „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit“ mehrjährige Mittel für den Wiederaufbau in Gaza infrage. Eine Konkretisierung würde dann entlang der für den Wiederaufbau zu identifizierenden Prioritäten in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft erfolgen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 2 + 9 Seite 2

2Bestehen institutionelle, vertragliche oder technische Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass die möglichen bereitgestellten Mittel ausschließlich für humanitäre, zivile und infrastrukturelle Zwecke eingesetzt werden, und wenn ja, welche?

9Hat die Bundesregierung Einschätzungen vorgenommen zu den möglichen Risiken von Korruption, Vetternwirtschaft oder missbräuchlicher Verwendung von Hilfsgeldern in den bestehenden Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen, und welche Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 2 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung verpflichtet alle Zuwendungsempfänger vertraglich dazu, bereitgestellte Mittel nur für die genehmigten Zwecke zu verwenden, Sanktionen zu beachten und Sorgfaltspflichten gemäß § 10 des Haushaltsgesetzes (HG) zur Vermeidung von Terrorismusfinanzierung und -unterstützung einzuhalten.

Zuwendungsempfänger müssen jährlich, spätestens jedoch bei Projektende, entsprechende Nachweise einreichen und Rechenschaft ablegen. Sämtliche Nachweise werden geprüft.

Jeder Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe durchläuft einen Zulassungsprozess (beispielsweise das Qualitätsprofil), bei dem unter anderem Kompetenzen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Mittelverwendung geprüft werden.

In Gaza geförderte humanitäre Partner haben robuste Maßnahmen zur Verhinderung der Abzweigung von Hilfsmaßnahmen entwickelt, die von der Einfuhr nach Gaza bis zur Verteilung der Hilfsgüter reichen. Die Bundesregierung steht in ständigem Austausch mit geförderten Partnern zu diesen Maßnahmen, um sie bei Bedarf anzupassen.

Frage 5 Seite 2

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich mit der israelischen Regierung abzustimmen hinsichtlich der Kontrolle von möglichen Hilfsgütern, Baumaterialien und Zufahrtswegen, und wie sollen mögliche Sicherheitsrisiken minimiert werden, damit keine Infrastruktur für militärische Zwecke missbraucht werden kann?

Antwort

Die in der Fragestellung genannten Aspekte sind Gegenstand des Gaza-Friedensplans und der VN-Sicherheitsratsresolution 2803, welche die Schaffung von Übergangsstrukturen, inklusive einer Internationalen Stabilisierungsmission, vorsieht. Die Bundesregierung wird sich in geeigneter Weise mit diesen Institutionen, mit Israel und anderen Akteuren wie den USA zu den genannten Fragen abstimmen. Handlungsleitend bleibt, dass die humanitären Bedarfe in Gaza erfüllt und legitime israelische Sicherheitsinteressen berücksichtigt werden müssen.

Frage 6 Seite 3

Hat die Bundesregierung Pläne dazu, welche konkreten Sektoren (z. B. Wohnungsbau, Energie, Trinkwasser, Gesundheitswesen, Bildung) durch die möglichen deutschen Mittel gefördert werden sollen, und auf welchen Datengrundlagen beruhen diese möglichen Pläne?

Antwort

Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bringt sich in Pläne der internationalen Gemeinschaft zum Wiederaufbau mit ihrer langjährigen Expertise insbesondere in den Bereichen Wasser, Nachhaltige Wirtschaftsförderung und gute Regierungsführung ein. Unter anderem liegt der Bundesregierung ein Interim Rapid Damage and Needs Assessment der Weltbank vom Februar 2025 vor. Handlungsleitend sollen hier auch die Pläne der Palästinensischen Autonomiebehörde sein.

Frage 7 Seite 3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die deutsche Beteiligung mit der EU, den Vereinten Nationen und anderen Geberstaaten zu koordinieren, um mögliche Überschneidungen, Doppelstrukturen und Ineffizienz zu vermeiden?

Antwort

Ja.

Frage 8 Seite 3

Plant die Bundesregierung, die mögliche Mittelverwendung regelmäßig zu überprüfen, die Ergebnisse zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag über Fortschritte und eventuelle Risiken zu berichten, und wenn ja, wie?

Antwort

Die Bundesregierung hat für ihr gesamtes Auslandsengagement eine etablierte Fördermittelmanagement-Praxis, die neben der inhaltlichen und politischen Ausgestaltung durch die Vorgaben des deutschen Zuwendungsrechts und der Bundeshaushaltsordnung bestimmt wird. Evaluierung und Wirkungsmonitoring sind feste Bestandteile des Fördermittelmanagements. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berichten regelmäßig umfangreich zum deutschen Engagement im Ausland in den einschlägigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages.

Frage 10 + 11 Seite 3

10Wie bewertet die Bundesregierung die politischen, sicherheitspolitischen und humanitären Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau des Gazastreifens, und sieht sie in der aktuellen Situation Voraussetzungen für einen nachhaltigen Friedens- und Stabilitätsprozess in der Region?

11Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus den früheren Wiederaufbauprogrammen für Gaza seitens Deutschlands und der EU, und wenn ja, welche (bitte begründen)?

Antwort

Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.

Durch den 20-Punkte-Plan und die durch die VN-Sicherheitsratsresolution 2803 mandatierten Übergangsstrukturen bietet sich eine Chance für nachhaltigen Frieden und Stabilität in der Region, die es zu nutzen gilt. Die Bundesregierung beteiligt sich deshalb aktiv an der Implementierung des 20-Punkte-Plans. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine verhandelte Zwei-Staatenlösung mit Gaza als integralem Bestandteil eines zukünftigen palästinensischen Staates auf Grundlage der Grenzen von 1967 ein.

Frage 12 Seite 4

Sieht sich die Bundesregierung in einer herausragenden Geldgeberposition für Gaza, und wenn ja, weshalb (bitte begründen)?

Antwort

Nein.

Darüber hinaus wird mit Blick auf die aktive Rolle der Bundesregierung bei der Implementierung des 20-Punkte-Plans auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.