Verursachergerechte Eingrenzung der landwirtschaftlichen Roten Gebiete

Drucksache 21/3566Antwortauf die Kleine Anfrage 21/322112.01.202613 Seiten39 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und HeimatLandwirtschaft und ErnährungUmwelt1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In der Pressemitteilung Nummer 74/2025 vom 8. Oktober 2025 teilt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, nach dem Urteil vom selben Tage, BVerwG 10 C1.25, ein Aktionsprogramm Nitrat zu erstellen und in den Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung mit einzubeziehen (www.bverwg.de/pm/2025/74).

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, OVD 20 D 8/19.AK – Urteil vom 25. Januar 2024, das Begehren einer Umweltvereinigung zu diesem Sachverhalt abgelehnt (https://oberverwaltungsgericht.nieders achsen.de/aktuelles/presseinformationen/ausweisung-der-roten-gebiete-in-nied ersachsen-ist-unwirksam-239116.html).

Die massive Kritik an der verschärften Düngeverordnung (DVO) führte zu weitergehenden Protesten bei den praktizierenden Landwirten im Jahr 2020, weil durch die Auflagen hohe Ernteverluste beim Ertrag und bei der Qualität entstehen (https://afdbundestag.de/felser-die-verschaerfte-duengeverordnung-i st-nicht-vereinbar-mit-dem-grundgesetz/).

Durch die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) zur Nitratkonzentrationsüberwachung im Grundwasser sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ergebnisse eines repräsentativen Nitratmessstellennetzes zu übermitteln. Die Bundesregierung hat 2019 aber die Ergebnisse eines Nitratbelastungsmessstellennetzes an die EU-Kommission gemeldet (Bundestagsdrucksache 20/10864).

Nach der Verabschiedung der Bundesdüngeverordnung mit der Anlage AVV GeA (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten [AVV GeA 2022]) wurden über die Landesbehörden die Roten Gebiete als Gebietsausweisung festgelegt. Gegen die Landesdüngeverordnung in Niedersachsen wurde bereits erfolgreich geklagt (https://hsa-partner.de/hsa-erfolgreich-mit-normenkontrollantrag-gegen-lande s-duengeverordnung-in-niedersachsen/).

Flächenbesitzer in den Roten Gebieten, die als besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe bereits an Wasserkooperationsprojekten teilnehmen, werden durch die Ausweisung der Roten Gebiete massiv benachteiligt und zu Unrecht der Gewässerverunreinigung beschuldigt (www.fdp-petershagen.de/g erechte-messstellen).

Die nach Brüssel gemeldeten Roten Brunnen mit erhöhten Nitratmesswerten halten in vielen Fällen einer Evaluation zur landwirtschaftlichen Nitratbelastung nicht stand. Viele auffällige Brunnen, deren Nitratbelastungen nicht landwirtschaftlichen Ursprunges sind, könnten technisch oder hydrogeologisch überprüft und saniert werden. Die Messstellendichte im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird als zu gering angesehen (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-1539.pdf).

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 23. Oktober 2025 die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für nichtig und damit auch die aktuelle Rechtswirksamkeit der ausgewiesenen Roten und Gelben Gebiete in Bayern und anderen Bundesländern (www.bayerischerbauernverband.de/press e/rote-und-gelbe-gebiete-ab-sofort-unwirksam-38250). Wenn Vorschriften ohne Rechtsgrundlage von den Länderbehörden umgesetzt werden und den Betroffenen damit kosten für Mehraufwand, Behälterbau, Ausbringtechnik, Sperrfristen, Analysekosten, Gülleabgaben, Separation und Mindererträge zu Unrecht entstanden sind, könnten juristische Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Aktuell ist eine neue DVO in der Bearbeitung, wobei die einzelnen Länderbehörden aufgrund des Urteils eine Rücknahme der Landesverordnungen der AVV GeA zur verschärften Düngeverordnung zeitnah durchführen (www.topagrar.com/management-und-politik/news/auch-rheinlan d-pfalz-setzt-regeln-in-roten-gebieten-aus-20020369.html).

Frage 1 Seite 2

Mit wie viel Prozent trägt die Landwirtschaft in Deutschland nach Wissen der Bundesregierung an den jährlichen Gesamtstickstoffemissionen in Deutschland bei, und wie viel Prozent davon sind durch die Düngung verursacht?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung betrug der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtstickstoffemissionen rund zwei Drittel im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2014. Vom Stickstoff-Gesamtbilanzüberschuss der Landwirtschaft der Jahre 2021 bis 2023 entfallen rund drei Viertel auf die Flächennutzung, deren Emissionsanteil zum größten Teil auf die Düngung zurückzuführen ist.

Frage 2 Seite 2

Mit wie viel Prozent sind nach Wissen der Bundesregierung der Verkehr, die Industrie und die Haushalte an den Gesamtstickstoffemissionen in Deutschland beteiligt?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung trugen im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2020 der Verkehr mit etwa 9 Prozent, die Industrie/Energiewirtschaft mit rund 9 Prozent und die Haushalte mit etwa 8 Prozent zu den Gesamtemissionen bei.

Frage 3 Seite 2

Wie viel Prozent der sog. landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen entfallen nach Wissen der Bundesregierung auf den Bereich mineralische Düngung und deren Derivate in Deutschland?

Antwort

Der Anteil der mineralischen Düngung an den landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen liegt der Bundesregierung im Detail nicht vor, da die Stickstoffausnutzung – und damit das Emissionsgeschehen – u. a. von Standortfaktoren, Wetterbedingungen und dem betrieblichen Nährstoffmanagement abhängt. Der durchschnittliche Anteil der mineralischen Düngung an der Stickstoffzufuhr der Gesamtbilanz für die Jahre 2021 bis 2023 betrug rund 45 Prozent.

Frage 4 Seite 3

Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtstickstoffemissionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch Geflügel-, Schweine-, Rinderhaltung sowie die Biogasproduktion verursacht?

Antwort

Vom Stickstoff-Gesamtbilanzüberschuss der Landwirtschaft der Jahre 2021 bis 2023 entfallen rund ein Viertel auf die Tierhaltung und weniger als 1 Prozent auf die Biogasproduktion.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Hektar (ha) Rote Gebiete wurden nach Wissen der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesländern ausgewiesen, und wie verteilen sich diese auf Waldflächen, Sonderkulturen, Grünland- und Ackerflächen je Bundesland?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung waren in Deutschland im Jahr 2023 rund 3,5 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche als mit Nitrat belastetet ausgewiesen. Davon entfallen rund 80 Prozent auf Ackerflächen und rund 20 Prozent auf Grünland und Sonderkulturen. Diese Anteile können je nach Bundesland variieren. Der auf die Bundesländer entfallende Flächenumfang ist in der Anlage 1 zu Frage 5 dargestellt.* Zum Umfang der Waldflächen, die in als mit Nitrat belastet ausgewiesenen Gebieten liegen, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

AnlageAnlage 1 zu Frage 5

PDF-Seite 12 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 3

Wie viele ha Rote Gebiete wurden je Bundesland nach Kenntnis der Bundesregierung in den bestehenden Wasserschutzgebieten der jeweiligen Bundesländer ausgewiesen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 7 Seite 3

Hat das Bundesumweltamt nach Wissen der Bundesregierung besonders die Brunnen mit erhöhten Nitratgehalten im Rahmen der Nitrat-Berichterstattung auf Anfrage der EU-Kommission zur repräsentativen Nitratwertemitteilung des EU-Nitratmessnetzes im Jahr 2020 in Deutschland gemeldet (www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundestaggibt-geld-fuer-die-Ueberpruefung-der-nitrat-messstellen-frei-1353288 8.html)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der Roten Gebiete in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/10864 wird verwiesen.

Demnach liegen für die Überwachung der Grundwasserqualität in Deutschland eine Vielzahl von Messstellen vor. Diese werden in unterschiedlichen Teilmessnetzen für verschiedene Zwecke verwendet.

Die Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (EU-Nitratrichtlinie) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten in ihrem gesamten Gebiet die Nitratkonzentration der Gewässer an ausgewählten Messstellen überwachen, an denen der Grad der Nitratverunreinigung der Gewässer aus landwirtschaftlichen Quellen festgestellt werden kann, und darüber alle vier Jahre berichten. Dafür sind aus dem allgemeinen Europäische-Umwelt-Agentur (EUA)-Messnetz diejenigen Messstellen ausgewählt worden, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse der Landwirtschaft (Acker, Grünland und Sonderkulturen) auf die Grundwassermessstellen dominieren. Deshalb werden in diesem Messnetz jene Messstellen unter Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (Siedlung, Wald), nicht berücksichtigt.

Frage 8 Seite 4

Wie gewichtet die Bundesregierung bei der Gebietsausweisung nach § 5 Absatz 3 AVV GeA mehrere Messstellen in einem Grundwasserkörper mit guten Nitratwerten, wenn sich im selben Einzugsgebiet eine Messstelle mit zu hohen Nitratwerten befindet, die anthropogenen Ursprungs sein können (www.agrarheute.com/pflanze/getreide/rote-gebiete-folgenurteils-fuer-deutsche-duengerecht-637242)?

Antwort

Die Gebietsausweisung nach § 5 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) erfolgt durch die Bundesländer. Die Grundsätze der Ausweisung werden bundesweit einheitlich durch die AVV GeA vorgegeben, wobei sicherzustellen ist, dass alle zu betrachtenden Grundwasserkörper gemäß § 3 AVV GeA in der Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete berücksichtigt werden. Hierzu zählt auch die von den Fragestellern aufgeworfene Fallkonstellation. Die genaue Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Messstellen wird durch die Anzahl und Lage der Messstellen zueinander, die gemessenen Nitratkonzentrationen und das gewählte Regionalisierungsverfahren bestimmt.

Frage 9 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die massiven Kritiken, dass die gemeldeten Trinkwasserbrunnen, die als Rote Brunnen eingestuft worden sind, technisch unzureichend waren oder von naheliegenden Klärwerken, Friedhöfen, kommunalen Kompostplätzen, Schrebergartensiedlungen, Bergwerksarbeiten oder defekten Abwasserrohren negativ beeinflusst waren?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der Roten Gebiete in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/10864 wird verwiesen. Es bestehen auch weiterhin keine Zweifel an den Ergebnissen der Nitratmessstellen. Alle zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete herangezogenen Messstellen müssen die Anforderungen gemäß Anlage 1 AVV GeA erfüllen.

Frage 10 Seite 4

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass bei einem hohen Anteil von operativen Messstellen Handlungsbedarf besteht, und in welchen Bundesländern wurde diese ggf. anthropogene Beeinflussung bei wie vielen Messbrunnen berücksichtig (www.bauernverband.de/themendossi ers/umwelt-artenschutz/themendossier/nitratmessstellen-in-deutschland)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Der Betrieb und die Prüfung auf Eignung und Funktionsfähigkeit von Messstellen, sowie der Messstellenausbau liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage 11 Seite 4

Wurden nach Wissen der Bundesregierung andere Quellen für Nitratverunreinigungen als aus der Landwirtschaft bei der Auswahl der Messstellen für das Messnetz benutzt, z. B. Substanzen im Grundwasser, die den Einfluss von Abwasser anzeigen, und wurden diese Brunnen ausgeschlossen?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der Roten Gebiete in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/10864 wird verwiesen. So sind gemäß Anlage 1 Nummer 4 AVV GeA alle Messstellen auszuschließen, die im Abstrom von dominierenden Punktquellen anthropogenen, nicht landwirtschaftlichen Ursprungs liegen und wesentlich zur Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse führen. Andere Quellen für Nitratverunreinigungen, wie beispielsweise defekte Abwasserrohre, können in der Regel durch die Berücksichtigung der jeweiligen Landnutzung in der Auswahl der Messstellen für das Messnetz und/oder durch die Analyse bestimmter gelöster Substanzen im Grundwasser, die den Einfluss von Abwasser anzeigen, ausgeschlossen werden.

Frage 12 Seite 5

Wie beurteilt die Bundesregierung die massiven Proteste der Landwirte nach der Verschärfung der Düngeverordnung im Jahr 2019 gegen die damalige Bundesregierung (www.bayerischerbauernverband.de/themen/lan dwirtschaft-umwelt/duengeverordnung-demo-gegen-weitere-verschaerfu ng-6794)?

Antwort

Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung des Grundwassers in einigen Regionen in Deutschland, des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie war die Einführung ambitionierter zusätzlicher Maßnahmen – vor allem in den mit Nitrat belasteten Gebieten – erforderlich. Um den Berufsstand bei der Bewältigung der mit diesen Maßnahmen in Verbindung stehenden besonderen Herausforderungen zu unterstützen, wurde unter anderem durch das BMLEH ein Bundesprogramm Nährstoffmanagement, abrufbar unter www.ble.de/DE/Projektfo erderung/Foerderungen-Auftraege/Ackerbaustrategie/Handlungsfeld_Duengun g/Naehrstoffmanagement/Naehrstoffmanagement_node.html, initiiert.

Frage 13 Seite 5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zur verringerten Nitratentwicklung im Grundwasser an einzelnen Messbrunnen vor der Verschärfung der Düngeverordnung am 27. März 2020?

Antwort

Für Grundwassermessstellen mit sinkenden Nitratkonzentrationen vor der Änderung der Düngeverordnung 2020 wird auf den Nitratbericht 2020, abrufbar unter www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_P DF/Binnengewaesser/nitratbericht_2020_bf.pdf, insbesondere Tabelle 4 und Abbildung 1, verwiesen.

Frage 14 + 15 Seite 5

14Welche Bewertungskriterien wurden nach Wissen der Bundesregierung zur Ausweisung der Roten Gebiete in den jeweiligen Bundesländern genutzt?

15Weichen die Bewertungskriterien der einzelnen Bundesländer in den jeweiligen Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung voneinander ab, und gibt es dadurch Ungleichbehandlungen innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet.

Die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete erfolgt in Deutschland nach einheitlichen Kriterien, die sich aus den Vorgaben nach § 13a der Düngeverordnung und der AVV GeA ergeben.

Frage 16 Seite 6

Wird sich die Bundesregierung der Forderung der Landwirte nach einer betriebsspezifischen, fairen Bewertung im Rahmen eines Düngemonitorings, für Betriebe die nachweislich keinen Beitrag zu hohen Nitratwerten leisten, anschließen (www.bayerischerbauernverband.de\themen\land wirtschaft-umwelt\geplante-neuausweisung-rote-gelbe-gebiete)?

Antwort

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Nitratmessstellennetzausbau und Ertüchtigung zur Abgrenzung der Roten Gebiete in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/10864 wird verwiesen.

Frage 17 Seite 6

Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen sich nach Wissen der Bundesregierung als besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe an Wasserschutzprogrammen in den Roten Gebieten?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Wasserschutzprogramme liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage 18 Seite 6

In welcher Form möchte die Bundesregierung besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe die in den Roten Gebieten Flächen besitzen, entlasten?

Antwort

Die Fragen 18 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung beabsichtigt, dass mit der in der Ressortabstimmung befindlichen Änderung des Düngegesetzes die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um unter anderem das gegenüber der Europäischen Kommission (EU-Kommission) zugesagte, erweiterte Monitoring zur Wirkungsweise der Düngeverordnung etablieren zu können. Auf der Grundlage der im Anschluss über das Monitoring gewonnenen Daten und Indikatoren über die Wirkungsweise der Maßnahmen der Düngeverordnung soll ein Konzept für eine Maßnahmendifferenzierung erarbeitet werden. Dieses Konzept ist eng mit der EU-Kommission abzustimmen.

Frage 19 Seite 6

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass besonders wasserschonend wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, die vertraglich zugesicherten Ausgleichszahlungen der Wasserwerke in Gewässerkooperationen nicht erhalten haben oder erhalten werden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Gewässerkooperationen und deren Kontrolle liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Frage 20 Seite 6

Kommen nach Wissen der Bundesregierung durch die Ausweisung der Roten Gebiete auf die Betroffenen hohe Kosten in Form von N -Pro-

Antwort

min

Frage 20 (Forts.) Seite 6

ben zu oder können diese Zusatzkosten an andere weitergereicht werden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu den tatsächlichen Kosten der N -Proben vor. Diese können je nach Region sowie einer eventuellen Bemin auftragung unterschiedlicher Dienstleister variieren. Die Schätzung des mit der N -Beprobung in Verbindung stehenden Erfüllungsaufwandes ist der Bundesmin ratsdrucksache 98/20 „Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften“ vom 20. Februar 2020 (S. 51) zu entnehmen.

Frage 21 Seite 7

Wie möchte die Bundesregierung ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung weiterentwickeln, um möglichst schnell eine Entlastung der betroffenen Betriebe in den Roten Gebieten zu erreichen?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.

Frage 22 Seite 7

Wurden zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in den Bundesländern gemäß § 4 AVV GeA zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Messstellen besondere Messstellen aus der Trinkwassergewinnung übernommen, und wenn ja, in welchen Bundesländern?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche Bundesländer von der Möglichkeit gemäß § 4 AVV GeA Gebrauch gemacht haben, Messstellen von Trinkwassergewinnungen in das Ausweisungsmessnetz zu übernehmen.

Frage 23 Seite 7

Welches robuste, rechtssichere, vollzugstaugliche und auf kontrollierbaren Daten beruhende System verlangt die Europäische Kommission von der Bundesregierung, bevor das Verursacherprinzip im Rahmen des Düngerechts in Deutschland angewendet werden darf (Bundestagsdrucksache 20/10595)?

Antwort

Die EU-Kommission verlangt ein System, dass die Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung im Detail nachvollziehbar aufzeigen kann und auf belegbaren Daten beruht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 21 verwiesen.

Frage 24 Seite 7

Gibt es nach Wissen der Bundesregierung in den Roten Gebieten ein erweitertes Pflanzenschutzmittelverbot, und welche Pflanzenschutzmittel sind davon betroffen?

Antwort

Nach geltendem Bundesrecht bestehen in den nitratbelasteten Gebieten keine erweiterten Pflanzenschutzmittelverbote.

Frage 25 Seite 7

Welcher zusätzliche Aufwand und welche Kosten sind nach Wissen der Bundesregierung für die zusätzlichen Bürokratiekosten für einen durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen landwirtschaftliche Nutzflächen in den Roten Gebieten liegen, notwendig?

Antwort

Die mit der Düngeverordnung in Verbindung stehenden Erfüllungsaufwände sind der Bundesratsdrucksache 98/20 „Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften“ vom 20. Februar 2020 zu entnehmen.

Frage 26 Seite 7

Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der kommenden Düngeverordnung mit einem Aktionsprogramm Nitrat für einen verringerten Bürokratieaufwand bei den vorgeschriebenen Dokumentationspflichten, Sperrfristen, Lagerkapazitätsvorgaben, Einarbeitungstechniken und den pauschalen Mengenbegrenzungen einsetzen?

Antwort

Im Rahmen einer zukünftigen Anpassung der Düngeverordnung beabsichtigt die Bundesregierung unter anderem den Aspekt der Verringerung des Bürokratieaufwandes mit einzubeziehen.

Frage 27 Seite 8

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die dänische Stickstoffdüngereglementierung abgeschafft wurde?

Antwort

Eine Aufhebung der dänischen Reglementierung für Stickstoff ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird derzeit in Dänemark beraten, dass bestehende Nährstoffquoten-System aufgrund der anhaltend hohen Wasserbelastung unter anderem durch Flächenstilllegungen in einigen Regionen zu verschärfen.

Frage 28 Seite 8

Welche weiteren Verschärfungen wird die Bundesregierung in der nächsten Düngeverordnung durch das Gerichtsurteil zum Aktionsprogramm Nitrat diskutieren?

Antwort

Die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf werden derzeit von der Bundesregierung geprüft.

Frage 29 Seite 8

Wird die Bundesregierung ein Prämiensystem für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe einführen, die weite Fruchtfolgen anwenden, bei denen ein geringer Stickstoffbedarf, eine geringe Nitratauswaschung und ein kontinuierlicher Humusabbau erfolgt?

Antwort

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Prämiensystem für besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe im Sinne der Fragestellung einzuführen.

Landwirtschaftliche Betriebe werden bereits im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zur Verringerung von Umweltbelastungen über Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen gefördert. Dazu gehört etwa auch der Anbau vielfältiger Kulturen.

Frage 30 Seite 8

Sind der Bundesregierung die Folgen eines durch Stickstoffmangel verursachten Humusabbaus mit sinkender Wasserspeicherfähigkeit, verringerter Nährstoffnachlieferung und nachlassender Ertragskraft der Ackerböden in Deutschland bekannt?

Antwort

Der Bundesregierung sind die grundlegenden Zusammenhänge zwischen einem nicht nachhaltigen Düngemanagement und der Entwicklung der Bodenfruchtbarkeit bekannt. Vor diesem Hintergrund verfolgt das geltende Düngerecht den Zweck, die Bodenfruchtbarkeit dauerhaft zu erhalten und zu fördern. Ergänzend wird dies durch Maßnahmen im Rahmen der GAP, zum Beispiel durch die Standards für den Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, flankiert.

Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.

Frage 31 Seite 8

Wie wird die Bundesregierung den Nachteil eines sinkenden Humusgehaltes durch eine Unterversorgung der Kulturpflanzen mit Stickstoffdünger ausgleichen, wenn damit eine kontinuierliche Ertragsverschlechterung, eine Degeneration des Bodens einhergeht und es als Folge daraus zu einer schleichenden Enteignung durch Wertverlust der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt?

Antwort

Im Rahmen der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft (BZE-LW) hat das Thünen-Institut die Entwicklung organischer Kohlenstoffgehalte in landwirtschaftlich genutzten Böden wiederholt ermittelt. Ein aktueller Zwischenbericht ist unter www.thuenen.de/de/thuenen-institut/infothek/schriftenreihen/thuenenworking-paper abrufbar. Dabei wurden insgesamt bislang nur sehr geringe Veränderungen des Gehaltes an organischem Kohlenstoff der Böden festgestellt. In der oberen Bodenschicht (0-10 Zentimeter) war die Vorratsänderung an organischem Kohlenstoff positiv.

Die alleinige Betrachtung des Einflusses der Stickstoffzufuhr auf die Gehalte an organischem Kohlenstoff im Boden ist überdies nicht zielführend, da eine Vielzahl von Faktoren, wie z. B. Zwischenfruchtanbau, Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, steigende Durchschnittstemperaturen (Klimawandel), zeitgleich erheblichen Einfluss ausüben. Dass die in belasteten Gebieten geltende Vorgabe zur Reduktion der Stickstoffdüngung gemäß Düngeverordnung zu einer Absenkung der Kohlenstoffvorräte im Boden führen, lässt sich derzeit anhand der ermittelten Werte nicht bestätigen. An der Stelle wird auf die Entwicklung der Ertragsstatistiken verwiesen, aus welchen kein negativer Trend abgeleitet werden kann. Im Erntejahr 2025 wurden bei vielen Kulturen überdurchschnittliche Erträge und Qualitäten erzielt.

Frage 32 Seite 9

Wird die Bundesregierung die Länderbehörden aufrufen, die Rücknahme der Landesverordnungen der AVV GeA zeitnah durchzuführen, um weitere Schäden für die Betroffenen zu verringern?

Antwort

Aufgrund der Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie besteht in belasteten Gebieten besonderer Anlass zur Durchführung von dem Gewässerschutz dienenden Maßnahmen. Nach Vorliegen und Prüfung der Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung wird die Bundesregierung eine Anpassung der Düngeverordnung prüfen, die die rechtssichere Ausweisung der belasteten Gebiete gewährleistet.

Frage 33 Seite 9

Sind der Bundesregierung Nitratblattdünger bekannt, mit denen man die Nitratunterversorgung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen durch die DVO ausgleichen kann, und um wie viel höher sind die Kosten je ha im Vergleich zu Mineraldünger?

Antwort

Grundsätzlich können Blattdünger ein sinnvoller Baustein für ein effizientes Düngemanagement sein, da sie unter anderem eine gezielte Anpassung auf bestimmte Witterungsbedingungen ermöglichen. Aufgrund des teilweise volatilen Düngemittelmarktes und der jeweils stark variierenden Marktpreise der verschiedenen Mineral- und Blattdüngerarten liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Angaben zu möglichen Mehrkosten durch den Einsatz von Blattdüngern vor.

Frage 34 Seite 9

Um wie viele Messnetzbrunnen wurde das EU-Nitratmessnetz in Deutschland über die Zahl 693 nach Wissen der Bundesregierung erweitert, und in welchen Bundesländern wurden dazu wie viele neue Brunnen im Rahmen der WRRL errichtet?

Antwort

Gemäß § 4 Absatz 2 AVV GeA sind die Bundesländer verpflichtet, das AVV-Ausweisungsmessnetz in Abhängigkeit der vorliegenden hydrogeologischen Verhältnisse zu verdichten und die geforderte Messstellendichte zu erreichen. Die Verdichtung umfasst dabei sowohl die Ertüchtigung und Integration bereits bestehender als auch die Neuerrichtung von Messstellen. Das verdichtete AVV-Ausweisungsmessnetz soll zukünftig für die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete verwendet werden. Gemäß Nitratbericht 2024 wird angestrebt, für die Beschreibung der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland zukünftig eine erweiterte Datengrundlage mit einer höheren Anzahl Messstellen als im EU-Nitratmessnetz zu verwenden. Das AVV-Ausweisungsmessnetz umfasst aktuell mehr als 11 000 Messstellen und wurde durch die Bundesländer gegenüber dem Jahr 2022 um mehr als 2 500 Messstellen erweitert.

Frage 35 Seite 10

Wie viele Denitrifikationsanlagen werden nach Wissen der Bundesregierung aktuell zur Trinkwasseraufbereitung kommerziell in Deutschland betrieben?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 36 Seite 10

Welche naturwissenschaftlich gesicherte Bewertungsmethode wird nach Wissen der Bundesregierung für die Denitrifikationsleistung der Böden zur Berechnung des Nitratwertes in den Messbrunnen angewendet, und wie wurde die statistische Unsicherheit dieser Methode bei der Gebietsausweisung berücksichtigt (www.hydor.de/downloads/PDF/veroeffentlic hungen2019/2019_N2AR%20ST.pdf)?

Antwort

Aus Sicht der Bundesregierung entspricht die Stickstoff-Argon-Methode aktuell der besten verfügbaren Technik zur Bestimmung des im Grundwasserleiter durch Denitrifikation abgebauten Nitrats.

Messunsicherheiten bei der Bestimmung der Exzesskonzentration der Stickstoff-Argon-Methode sind grundsätzlich quantifizierbar. Die Berücksichtigung von Unsicherheiten und die Verwendbarkeit von Messwerten für die Gebietsausweisung obliegt den Bundesländern.

Frage 37 Seite 10

Wie viele Menschen sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch einen erhöhten Genuss von Nitrat erkrankt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 38 Seite 10

Welche Menge an Nitrat nimmt nach Wissen der Bundesregierung der durchschnittliche Bürger pro Tag in Deutschland über Gemüseprodukte auf und wie viel mit dem Trinkwasser?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu im Detail keine Informationen vor. Die zuständigen Gesundheitsämter der Bundesländer erfassen im Rahmen der Überwachung die Nitratkonzentration im Trinkwasser des jeweiligen Wasserversorgungsgebiets. Die Bundesländer berichten dem Bund nach § 69 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) diesbezüglich nur Daten unter anderem zu Überschreitungen des Grenzwertes nach der TrinkwV.

Hinsichtlich der Aufnahme an Nitrat über Gemüseprodukte wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.

Frage 39 Seite 10

Als wie gefährlich stuft die Bundesregierung Nitrat im Grund- oder Trinkwasser im Vergleich mit der Nitrataufnahme durch Gemüse mit dem WHO-Grenzwert (WHO = Weltgesundheitsorganisation) von 50 mg Nitrat pro Liter ein?

Antwort

Für Deutschland wurden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aktuelle Daten zu Gehalten an Nitrat in Lebensmitteln im Rahmen der ersten Total-Diet-Studie in Deutschland (BfR-MEAL-Studie: Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) erhoben. Der basierend auf den Daten aus der BfR-MEAL-Studie berechnete Mittelwert der ernährungsbedingten Nitrataufnahme liegt für alle Altersgruppen zwischen 0,70 und 1,92 Milligramm (mg)/Kilogramm (kg) Körpergewicht und Tag (Upper Bound (UB)). Der Anteil an der Nitrataufnahme für Gemüse und Gemüseprodukte schwankt je nach betrachteter Altersgruppe zwischen 15 und 29 Prozent (UB). Bei Erwachsenen mit vegetarischer Ernährung liegt die Exposition bei Annahme einer hohen Nitrataufnahme bei 2,91 mg/kg Körpergewicht und Tag. Zur Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch die Aufnahme von Nitrat über Lebensmittel wird vom BfR eine, durch internationale Gremien abgeleitete und durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2017 bestätigte, akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 3,7 mg/kg Körpergewicht und Tag zugrunde gelegt. Von diesem Wert ausgehend wird in Deutschland bei mittlerer Exposition auf Basis der oben genannten Daten eine niedrige Wahrscheinlichkeit für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Vorkommen von Nitrat in Lebensmitteln angenommen.

Die Hauptquelle der menschlichen Nitrataufnahme stellt die Nahrung, insbesondere pflanzliche Kost, und nicht das Trinkwasser dar (www.who.int/docs/de fault-source/wash-documents/wash-chemicals/nitrate-nitrite-background-docu ment.pdf und https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.200 8.689). Basierend auf entsprechenden gesundheitlichen Bewertungen sind Höchstgehalte für Nitrat in bestimmten Lebensmitteln in der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 geregelt. So sind beispielsweise Nitratgehalte von 2000 mg/kg für im Freiland angebauten Eisbergsalat oder 3000 mg/kg für frischen Spinat nach EU-Recht zulässig (abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02023R0915-2025 1008). Der Grenzwert für Nitrat in Trinkwasser liegt bei 50 mg/Liter. Insgesamt stellt das Trinkwasser in Deutschland also eine vergleichsweise geringe Nitratquelle dar.