Disziplinarrechtliche Maßnahmen und Verfahren gegen Angehörige der Bundeswehr bei Verweigerung der COVID-19-Impfung

Drucksache 21/3849Antwortauf die Kleine Anfrage 21/357328.01.20262 Seiten1 FrageFraktion der AfDBundesministerium der VerteidigungGesundheitStaat und VerwaltungVerteidigung
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Antwort auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/311, ob und wie viele Soldaten sich einer COVID-19-Impfung verweigert haben und gegen wie viele Soldaten disziplinarrechtliche Maßnahmen verhängt wurden, lautete, dass eine generelle Erfassung seitens der Bundesregierung nicht geführt wird.

Am 31. Januar 2022 fragte der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt, ob es Verfahren gegen Soldaten gibt, die sich nicht impfen lassen wollen (Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/602). Hierauf wurde geantwortet, dass die Erfassung der diesbezüglichen Daten unter Beachtung der Belange des Datenschutzes noch nicht abgeschlossen sei.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 Seite 1

1Ist bei der Bundeswehr mittlerweile eine Erfassung vorhanden, wie viele Soldaten die COVID-19-Impfung verweigert haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2Wenn Frage 1 bejaht wird, ist die Erfassung unter Beachtung der Belange des Datenschutzes abgeschlossen worden?

3Wie viele Soldaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die COVID-19-Impfung verweigert?

4Gegen wie viele Soldaten wurden Verfahren eingeleitet wegen der Verweigerung der COVID-19-Impfung?

5Gegen wie viele Soldaten wurden der Verweigerung der Impfung disziplinarrechtliche Maßnahmen verhängt?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.

Aufgrund der mittlerweile erfolgten statistischen Auswertung kann mitgeteilt werden, dass wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfung insgesamt 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten eingeleitet wurden.

Hier wurden 33 gerichtliche Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verweigerung der COVID-19-Impfung gegen Soldatinnen und Soldaten verhängt.

Eine vergleichbare Aufstellung für einfache Disziplinarmaßnahmen ist nicht möglich, weil eine entsprechende Erfassung für diese nicht erfolgt.