Gewalt gegen Einsatzkräfte

Drucksache 21/3919Antwortauf die Kleine Anfrage 21/367228.01.202630 Seiten9 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere Sicherheit2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Während die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der härtere Strafen bei Gewalt gegen Rettungskräfte sowie Polizisten vorsieht, zweifelt der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst an der Wirksamkeit der Regierungspläne. Die vorgesehenen Strafverschärfungen für Angriffe auf Helfer werden seitens des Verbandsvorsitzenden für „wenig zielführend“ gehalten. Er kritisiert, dass es entsprechende Gesetze bereits gebe, sie aber nicht angewendet würden. Darüber hinaus werde das mögliche Strafmaß, das schon jetzt bei bis zu fünf Jahren Haft liege, fast nie ausgereizt. Kritisiert wird außerdem die Dauer von Strafverfahren, so würde es „Monate, manchmal Jahre“ dauern, bis es zu einem Prozess käme (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/rettungskraefte-s chutz-100.html#:~:text=Wer%20Einsatzkräfte%20in%20einen%20Hinterhalt, Übergriffe%20auf%20Polizei%20und%20Rettungskräfte.).

Text vor der ersten Frage

Strafrahmen den Gerichten als Orientierung für die Verhängung einer tat- und schuldangemessenen Strafe im konkreten Einzelfall. Strafen am oberen Rand des Strafrahmens dienen dabei der angemessenen Bestrafung von besonders schweren Taten.

Wichtig für die abschreckende Wirkung von Straftatbeständen ist, dass eine effektive Strafverfolgung stattfindet. Dafür bedarf es einer leistungsstarken und effizienten Justiz. Das BMJV bietet den Ländern, die hierfür zuständig sind, mit einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat an, sie dabei zu unterstützen.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt z. T. auf Basis der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES), z. T. auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Beide Statistiken sind nicht miteinander vergleichbar.

Die PES ist eine Eingangsstatistik. Die statistische Erfassung in der PES erfolgt somit zeitlich unmittelbar im Anschluss an die Kenntniserlangung des Straftatverdachtes durch die Bundespolizei. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass bei der PES – im Gegensatz zur PKS – auch unterjährige Auswertungen möglich sind. Durch spätere Korrekturen und Nachmeldungen sind Änderungen der statistischen Angaben möglich.

Bei der PKS handelt es sich hingegen um eine Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass eine statistische Erfassung in der PKS erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Die PKS ist zudem eine Jahresstatistik, sodass unterjährige Auswertungen nicht möglich sind. Zum Berichtsjahr 2025 liegen noch keine qualitätsgesicherten und mit den Ländern abgestimmten PKS-Daten vor.

Bei der Interpretation der Daten ist zudem Folgendes zu beachten:

– In der PKS wird bei Opfern die Häufigkeit des „Opferwerdens“ gezählt, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird.

– Die Erfassung der Merkmale der Opferspezifik (z. B. Polizeivollzugsbeamte) erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Angegeben sind im Folgenden bei der Frage nach Fallzahlen alle Fälle mit mindestens einem Opfer, zu dem die jeweils erfragte Opferspezifik erfasst wurde.

– In der PKS wird hinsichtlich der Opferspezifik „Beruf/Tätigkeit – Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienste“ nicht zwischen Bundes- und Landesbediensteten unterschieden. Auch Mitarbeitende des Technischen Hilfswerkes (THW) werden nicht gesondert als Opfer in der PKS erfasst, werden aber in der Kategorie „sonstige Rettungsdienste“ berücksichtigt.

– Beleidigungsdelikte sind keine Opferdelikte im Sinne der PKS. In der PKS werden Angaben zum Opfer grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung) erfasst. Einzig zur Beleidigung auf sexueller Grundlage (PKS-Schlüssel 673110) ist ab dem Berichtsjahr 2024 eine Opfererfassung möglich.

– Soweit nicht anders vermerkt, werden die Fälle insgesamt (versucht und vollendet) ausgewiesen.

Frage 1 + 1a Seite 3

1Wie haben sich die Anzahl der Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikte sowie der Straftaten wider das Leben von

1aBundespolizeibeamten,

Antwort

Eine statistische Erhebung des Geschädigten im Sinne der Fragestellung erfolgt für den bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich im Zuge der PES ausschließlich im Zusammenhang mit Körperverletzungen und Straftaten gegen das Leben. Die Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 3 Zeilen × 3 Spalten
JahrStraftaten gegen das LebenKörperverletzungen
202311 027
202451 098
202541 026

Quelle: PES

Informationen zu den eingesetzten Tatmitteln sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 4 Spalten
Eingesetztes Tatmittel202320242025
Messer13123
Pyrotechnik–139
Reizstoffe586
Sonstige gefährliche Werkzeuge567387
Waffen (Schuss-, Schreckschuss- und Anscheinwaffen)–22
Gesamt74108107

Quelle: PES

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 1b Seite 3

Vollzugsbeamten des Zolls (mit Bediensteten des Vollstreckungsaußendienstes) und

Antwort

In der PKS werden Vollstreckungsbeamte des Zolls gesondert als Opfer erfasst. Hierunter fallen alle Vollstreckungsbeamten des Zolls gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB), d. h. Amtsträger des Zolls, die zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen sind. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden folgende Fallzahlen registriert.

Tabelle auf Seite 3 · 2 Zeilen × 4 Spalten
JahrStraftaten gegen das Leben*Körperverletzungen**Beleidigung auf sexueller Grundlage
202314–
2024–183

Quelle: PKS * Umfasst die PKS-Schlüssel 010000 „Mord § 211 StGB“, 020010 „Totschlag § 212 StGB“ sowie 221000 „Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB“. ** Umfasst die PKS-Schlüssel 224000 „Vorsätzlicher einfacher Körperverletzung § 223 StGB“ sowie 222000 „Gefährlicher und schwerer Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB“.

Zu verwendeten Tatmitteln bei Körperverletzungsdelikten und Straftaten gegen das Leben liegen auf der Grundlage der PKS nur Informationen zur Schusswaffenverwendung und seit dem Berichtsjahr 2024 zum Phänomen Messerangriff¹ vor. Für das Berichtsjahr 2024 wurde für einen Fall „Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB“ mit der Opferspezifik „Zoll (Vollstreckungsbeamte)“ das Phänomen „Messerangriff“ erfasst. Darüber hinaus wurden keine weiteren Tatmittel registriert.

Unabhängig von der PKS stehen im Bereich der Zollverwaltung eigene Daten bezogen auf die Gruppe der Vollzugsbeamten des Zolls zur Anzahl der Körperverletzungsdelikte und zum Tatbestand der Beleidigung zur Verfügung. Straftaten wider das Leben werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die Auswertung für die Jahre 2023 bis 2025, einschließlich Informationen zu den Tatmitteln, kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Eine Vergleichbarkeit mit den in der PKS erfassten Fallzahlen ist aufgrund der abweichenden Datengrundlage nicht gegeben.

Tabelle auf Seite 4 · 3 Zeilen × 5 Spalten
KalenderjahrKörperliche Angriffe insgesamtKörperliche Angriffe mit Waffen*Beschreibung der Angriffe mit WaffenBeleidigungen
202313662x Schusswaffe 4x Messer73
202411055x Messer74
202510444x Messer108

Quelle: Zollverwaltung * Unter „Waffen“ werden im Kontext mit den körperlichen Angriffen Schusswaffen sowie Hieb- und Stichwaffen subsumiert und statistisch erfasst.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 1c Seite 4

Helfern des Technischen Hilfswerkes (THW) seit dem Jahr 2023 jährlich entwickelt, und welche Tatmittel kamen dabei zum Einsatz?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 4

2Wie viele der Tatverdächtigen waren jeweils

2aminderjährig und

2bvolljährig (bitte nach Staatsbürgerschaften auflisten), und wie hoch war jeweils der Anteil?

Antwort

Für den Bereich der Bundespolizei erfolgt die Beantwortung unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1a.

Tabelle auf Seite 4, 5, 6, 7 · 114 Zeilen × 4 Spalten
StaatsangehörigkeitAnzahl BeschuldigterDavon MinderjährigeAnteil in Prozent
Gesamt2 9101996,8
davon
afghanisch5635,4
albanisch8––
algerisch76911,8
amerikanisch12––
angolanisch4––
argentinisch2––
armenisch2––
aserbaidschanisch3––
australisch1––
bangladeschisch1––
belarussisch3––
beninisch5––
bosnischherzegowinisch4125,0
brasilianisch2––
britisch (Vereinigtes Königreich)4––
bulgarisch2727,4
burkinisch4––
burundisch2––
chinesisch1––
deutsch1 4241228,6
dominikanisch2––
dänisch1––
eritreisch2114,8
finnisch1––
französisch25––
gambisch3612,8
georgisch15––
ghanaisch9––
griechisch5––
guinea-bissauisch5––
guineisch3213,1
haitianisch1––
indisch7––
irakisch34411,8
iranisch10110,0
italienisch22––
ivorisch8––
japanisch1––
jemenitisch1––
jordanisch2––
kambodschanisch1––
kamerunisch9––
kanadisch2––
kasachisch2––
kenianisch3––
kolumbianisch5––
komorisch1––
kongolesisch (Kongo, Demokratische Republik)5––
kongolesisch (Republik Kongo)2––
kosovarisch3133,3
kroatisch12––
kubanisch3––
kuwaitisch1––
lettisch12––
libanesisch9––
liberianisch2––
libysch17211,8
litauisch18––
luxemburgisch2––
madagassisch1––
malawisch3––
malisch10––
marokkanisch741216,2
mauretanisch2––
mazedonisch2––
mexikanisch1––
moldauisch12––
mongolisch1––
montenegrinisch1––
nepalesisch1––
niederländisch11––
nigerianisch26––
ohne Angabe2––
pakistanisch4––
palästinensisch1––
polnisch197––
portugiesisch3133,3
rumänisch6411,6
russisch19210,5
salvadorianisch1––
schwedisch3––
schweizerisch5––
senegalesisch5––
serbisch8112,5
sierra-leonisch7––
simbabwisch2––
slowakisch8112,5
slowenisch1––
somalisch4324,7
spanisch8––
sri-lankisch3––
staatenlos4125,0
sudanesisch6––
syrisch741317,6
südsudanesisch2––
tadschikisch1––
tansanisch1––
togoisch3––
tschadisch1––
tschechisch11––
tunesisch56610,7
turkmenisch2––
türkisch63––
ukrainisch911011,0
ungarisch19––
ungeklärt3013,3
usbekisch1––
venezolanisch5––
vietnamesisch2––
ägyptisch8––
äthiopisch6––
österreichisch7––

Quelle: PES

Für den Zoll wurde unter Bezugnahme auf die Antwort zu Frage 1b nachstehende PKS-Sonderauswertung erstellt. In dieser wurden nur die Staatsangehörigkeiten aufgelistet, die innerhalb eines Berichtsjahres mindestens bei einem der in der Antwort zu Frage 1b genannten Tatverdächtigen (TV) festgestellt wurde. Für die Berichtsjahre 2023 und 2024 wurden keine minderjährigen Tatverdächtigen zu den in Frage 1b erfragten Fällen erfasst. Anteile wurden deshalb nicht berechnet und ausgewiesen.

Tabelle auf Seite 7 · 15 Zeilen × 5 Spalten
JahrSchlüsselStraftat BeschreibungTV volljährigTV Staatsangehörigkeit
2023222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB1Deutschland
2023224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB2Deutschland
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB3Deutschland
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB1Ukraine
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB2Algerien
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB1Gambia
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB1Tunesien
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB1Afghanistan
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB5Deutschland
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB1Slowakei
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB1Schweiz
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB2Türkei
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB1Philippinen
2024673110Beleidigung auf sexueller Grundlage2Deutschland
673110Beleidigung auf sexueller Grundlage1Schweiz

Quelle: PKS

Darüber hinausgehende Informationen zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 3 Seite 8

Wie verteilen sich die in Frage 1 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder?

Antwort

Für den Bereich der Bundespolizei zeigt nachstehende Übersicht die Verteilung der Delikte nach Bundesländern für die Berichtsjahre 2023 bis 2025.

Tabelle auf Seite 8 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Bundesland202320242025
Baden-Württemberg131143131
Bayern95159162
Berlin1008689
Brandenburg283032
Bremen10116
Hamburg906566
Hessen9693103
Mecklenburg-Vorpommern262116
Niedersachsen766055
Nordrhein-Westfalen151170129
Rheinland-Pfalz374633
Saarland442531
Sachsen408579
Sachsen-Anhalt495856
Schleswig-Holstein382926
Thüringen151813
Unbekannt243

Quelle: PES

Für die Opferspezifik Zoll (Vollstreckungsbeamte) wurde nachstehende PKS-Sonderauswertung zur Verteilung der Fälle nach Frage 1b) auf die Bundesländer zu erstellt.

Tabelle auf Seite 8 · 13 Zeilen × 5 Spalten
JahrSchlüsselStraftat BeschreibungBundeslandFälle
2023010000Mord § 211 StGBBayern1
2023222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGBBremen1
2023222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGBNordrhein-Westfalen1
2023224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBBayern2
2024222000Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGBBayern8
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBBayern6
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBHessen1
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBNordrhein-Westfalen1
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBRheinland-Pfalz1
2024224000Vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGBThüringen1
2024673110Beleidigung auf sexueller GrundlageBaden-Württemberg1
2024673110Beleidigung auf sexueller GrundlageBrandenburg1
2024673110Beleidigung auf sexueller GrundlageMecklenburg- Vorpommern1

Quelle: PKS Darüber hinausgehende Informationen zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 4 Seite 9

Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts (auch Versuche)?

Antwort

Für die Beantwortung der Frage wurde eine PKS-Sonderauswertung erstellt (Anlage 1²). Die Opferspezifik „Polizeivollzugsbeamte“ umfasst sowohl Polizeibedienstete der Länder als auch des Bundes. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 5 Seite 9

Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 4 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder?

Antwort

Für die Beantwortung der Frage wurde eine PKS-Sonderauswertung erstellt (Anlage 2*). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

AnlageAnlage 2 (zu Frage 5) zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der

PDF-Seiten 17–29 (13 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 6 Seite 9

Wie viele Widerstandshandlungen i. S. d. §§ 113 bis 115 des Strafgesetzbuches (StGB) wurden seit dem Jahr 2020 gegen Einsatzkräfte von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk begangen?

Antwort

Im Zeitraum Januar 2020 bis Dezember 2025 sind laut PES 25 926 Delikte gemäß den §§ 113 bis 115 StGB zum Nachteil von Beamten der Bundespolizei verzeichnet.

Den nachfolgenden Tabellen sind die in der PKS erfassten Fallzahlen für „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB“ (PKS-Schlüssel 6211100) und „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 114, 115 StGB“ (621120) zum Nachteil von Vollstreckungsbeamten des Zolls für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 zu entnehmen.

PKS-Schlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB“

Tabelle auf Seite 9 · 5 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrSchlüsselFälle
202062111025
202162111017
202262111031
202362111032
202462111036

Quelle: PKS

PKS-Schlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 114, 115 StGB“

Tabelle auf Seite 9, 10 · 5 Zeilen × 3 Spalten
BerichtsjahrSchlüsselFälle
202062112016
202162112011
202262112032
202362112022
202462112017

Quelle: PKS

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 7 Seite 10

Wie verteilen sich die in Frage 6 erfragten Delikte in den Jahren seit 2023 auf die Länder?

Antwort

Die erbetene Aufschlüsselung der im Zeitraum Januar 2023 bis Dezember 2025 festgestellten Delikte gemäß den §§ 113 bis 115 StGB zum Nachteil von Beamten der Bundespolizei kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Tabelle auf Seite 10 · 17 Zeilen × 4 Spalten
Land202320242025
Baden-Württemberg541625691
Bayern618755792
Berlin442513526
Brandenburg125174196
Bremen7358105
Hamburg248215220
Hessen409426433
Mecklenburg-Vorpommern11713388
Niedersachsen340336370
Nordrhein-Westfalen8721 1151 264
Rheinland-Pfalz143160152
Saarland907278
Sachsen212290336
Sachsen-Anhalt206178182
Schleswig-Holstein128135131
Thüringen667176
Unbekannt469

Quelle: PES

Die Verteilung der in Frage 6 erfragten Fälle auf die Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden.

PKS-Schlüssel 621110 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 113, 115 StGB“

Tabelle auf Seite 10, 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
SchlüsselBundeslandFälle 2023Fälle 2024
621110Baden-Württemberg810
621110Bayern32
621110Berlin15
621110Brandenburg01
621110Bremen01
621110Hamburg12
621110Hessen03
621110Mecklenburg-Vorpommern01
621110Niedersachsen32
621110Nordrhein-Westfalen97
621110Rheinland-Pfalz10
621110Saarland11
621110Sachsen50
621110Sachsen-Anhalt01
621110Schleswig-Holstein00
621110Thüringen00

Quelle: PKS

PKS-Schlüssel 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen §§ 114, 115 StGB“

Tabelle auf Seite 11 · 16 Zeilen × 4 Spalten
SchlüsselBundeslandFälle 2023Fälle 2024
621120Baden-Württemberg44
621120Bayern51
621120Berlin02
621120Brandenburg01
621120Bremen10
621120Hamburg10
621120Hessen32
621120Mecklenburg-Vorpommern00
621120Niedersachsen03
621120Nordrhein-Westfalen31
621120Rheinland-Pfalz02
621120Saarland00
621120Sachsen21
621120Sachsen-Anhalt00
621120Schleswig-Holstein30
621120Thüringen00

Quelle: PKS

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Anlage
AnlageAnlage 1 (zu Frage 4) zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner u. a. und der

PDF-Seiten 12–16 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen