Ausbau der Bundesstraße 1 Märkisch-Oderland

Drucksache 21/392Antwortauf die Kleine Anfrage 21/18402.06.20254 Seiten7 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Neben der kürzlich fertiggestellten Eisenbahnbrücke Küstrin–Kostrzyn soll nun im Verlauf des Ausbaus der Bundesstraße 1 (B1) auch die Oderbrücke im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz ausgebaut werden. Damit würde die bisherige Tonnagenbeschränkung (7,5 t) aufgehoben und der Grenzübergang für alle Lkw befahrbar (www.ls.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/B 1_Defizit_Erl%C3%A4uterungen.pdf, S. 2). Die Inbetriebnahme der neuen Oderbrücke bei Kostrzyn-Küstrin ist für das Jahr 2032 geplant (ebd., S. 10). Die Defizitanalyse des Landes Brandenburg (ebd.) prognostiziert als Folge dieses Ausbaus eine relevante Zunahme des Verkehrs – insbesondere des Schwerverkehrs – auf der zugehörigen Bundesstraße 1 im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland: „Im Ergebnis […] muss festgestellt werden, dass mit einer Zunahme des Schwerverkehrs gerechnet werden muss; wobei sich dieser östlich von Müncheberg etwa auf 500–600 Lkw/Werktag und westlich auf ca. 1.900 Lkw/Werktag für das Jahr 2030 belaufen wird“ (www.ls.bra ndenburg.de/sixcms/media.php/9/B1_Defizit_Erl%C3%A4uterungen.pdf, S. 2). Bezogen auf den gesamten Verlauf der B1 wird von einer Verdoppelung des Lkw-Verkehrs bei Aufhebung der Tonnagenbeschränkung ausgegangen (ebd., S. 29).

Außerdem zeigt sich die hohe Verkehrsbelastung anhand der Unfallbelastung auf der B1: Beispielsweise ereignet sich im Schnitt auf der B1 zwischen Müncheberg und polnischer Grenze alle drei Tage ein Unfall (www.moz.de/lokale s/seelow/unfaelle-auf-b1-mehr-verkehrssicherheit-_-welche-moeglichkeiten-d er-landkreis-wirklich-hat-73435619.html).

Frage 1 + 2 Seite 1

1Wie bewertet die Bundesregierung den geplanten Ausbau der Oderbrücke im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz für die Verkehrsplanung im Landkreis Märkisch-Oderland, insbesondere für die Bundesstraße 1?

2Verfügt die Bundesregierung über eigene Prognosen zur zukünftigen Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland, und wenn ja, wie sehen diese aus?

Antwort

Gemäß bisheriger Prognosegrundlagen werden keine signifikant höheren Verkehre im Zuge der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland abgeschätzt.

Frage 3 Seite 2

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts der von der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg durchgeführten Verkehrsuntersuchung für die Bundesstraße 1 im Abschnitt zwischen der Grenze zur Republik Polen und dem Autobahnring A10, und welche abschließenden oder vorläufigen Ergebnisse liegen hierzu bereits vor?

Antwort

Im Rahmen einer streckenbezogenen Defizitanalyse der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg wurden bauliche Verbesserungspotenziale des Streckenzuges identifiziert. Die Straßenbauverwaltung kann geeignete punktuelle Umbaumaßnahmen priorisieren und mit den betroffenen Gemeinden abstimmen.

Frage 4 Seite 2

Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der für das Jahr 2032 geplanten Freigabe der neuen Oderbrücke, die Ausbauvorhaben für die Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans zu aktualisieren, und wenn ja, welche weiteren Ausbauvorhaben sind konkret geplant?

Antwort

Für die geltenden Bundesfernstraßenprioritäten wurde bereits von einer uneingeschränkten Nutzung der B 1 im Bereich des Grenzübergangs Küstrin-Kietz ausgegangen. Punktuelle weitere Verbesserungen durch einzelne Um- und Ausbaumaßnahmen außerhalb des Bedarfsplans sind möglich.

Frage 5 Seite 2

Befindet sich die bereits im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vordringlicher Bedarf eingestufte Ortsumfahrung Tasdorf mittlerweile im Planfeststellungsverfahren (wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen, wenn nein, wann ist mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen)?

Antwort

Nein, die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hat mit den Planungen für die B 1, Ortsumgehung Tasdorf noch nicht begonnen. Aussagen zum Planfeststellungsverfahren können noch nicht getroffen werden.

Frage 6 Seite 2

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer Ortsumfahrungen auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland, um Ortschaften mit direkter Ortsdurchfahrt wie Diedersdorf oder Jahnsfelde zu entlasten?

Antwort

Für weitere Ortsumfahrungen gibt es derzeit keinen fachlich nachgewiesenen Bedarf und keinen gesetzlichen Planungsauftrag.

Frage 7 + 8 + 9 Seite 3

7Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unfallbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland in den Zeiträumen 2010 bis 2020 und 2020 bis 2024 entwickelt (bitte nach insgesamt, Unfällen mit Pkw-Beteiligung, Unfällen mit Güter-Kfz-Beteiligung und Unfällen mit Kraftradbeteiligung differenzieren und die Zeiträume auch nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

8Wie bewertet die Bundesregierung die Unfallbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland?

9Sieht die Bundesregierung angesichts der Unfallbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland verkehrsplanerischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung führt keine eigene Bewertung von Unfallbelastungen für Bundesstraßen durch. Dies ist Aufgabe der Unfallkommissionen der Landkreise. Mögliche punktuelle bauliche Verbesserungen des Streckenzuges obliegen den Verantwortlichen vor Ort (siehe auch Antwort zu Frage 3). Für die Defizitanalyse erfolgte durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg die nachfolgende Unfallbetrachtung der Jahre 2011 bis 2021.

Verkehrsunfallgeschehen auf der B 1 zwischen der Bundesgrenze Polen und der Landesgrenze Berlin

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 12 Spalten
Zeitraum in Jahre1. Hj 20212020201920182017201620152014201320122011
Verkehrsunfälle gesamt175426510424453469446420430495430
Anzahl VU mit Personenschaden2452856367875552665252
davon Anzahl getötete Personen10524162323
davon Anzahl verletzte Personen41901321031111147686946872
Unfallkosten (BAST) in T Euro2.7455.4498.5567.0698.5977.7067.7267.6228.0037.4968.173

Unfallschwerpunkte gemäß Merkblatt zur Örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen liegen im Untersuchungsabschnitt nicht vor.

Frage 10 Seite 3

Welche Maßnahmen zur Senkung der Unfallbelastung auf der Bundesstraße 1 im Landkreis Märkisch-Oderland hat die zuständige Unfallkommission nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis zum Ende des ersten Quartals 2025 ggf. beschlossen (bitte differenziert nach Jahren und nach Maßnahme einzeln ausweisen)?

Antwort

Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hat die zuständige Unfallkommission in den Jahren 2020 bis 2023 keine Maßnahmen für die B 1 festgelegt.

Im Jahr 2024 wurde für den Knotenpunkt B 1/L 36 die Anordnung eines zweiten Vorschriftszeichen 206 („Stop“) angeordnet. Darüber hinaus erfolgt am Knotenpunkt B 1/L 303 eine Prüfung der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Im Abschnitt der B 1 zwischen Lichtenow und Abzweig Kienbaum erfolgte die Verlängerung der Tempo-60-Zone. Für den Knotenpunkt B 1/L 233 wurde der Umbau durch die Unfallkommission gefordert. Im Jahr 2025 fand bisher keine Verkehrsunfallkommission statt.