Nach dem "Schwarzen Schabbat" - Antisemitismus in Kunst und Kultur

Drucksache 21/4074Antwortauf die Kleine Anfrage 21/362110.02.202632 Seiten21 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBeauftragter der Bundesregierung für Kultur und MedienGesellschaftspolitik, soziale GruppenInnere SicherheitKultur1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bedrohung von Jüdinnen und Juden durch Antisemitismus gilt es, sich konsequent und entschlossen entgegenzustellen. Antisemitismus hat die deutsche und europäische Kultur über Jahrhunderte geprägt.

Die Massaker, Entführungen und die systematisch verübte sexualisierte Gewalt durch die Hamas am 7. Oktober 2023 – wie auch der darauffolgende, am Ende entgrenzte Krieg in Gaza haben den Antisemitismus in Deutschland und Europa verschärft.

In den vergangenen zwei Jahren wurden zahlreiche Fälle sichtbar, in denen antisemitische Inhalte, Bildsprachen oder Narrative in kulturellen Produktionen, Ausstellungen, Festivals oder öffentlich geförderten Projekten auftauchten. Ebenso sorgten strukturelle Leerstellen, mangelnde Sensibilität sowie unzureichende institutionelle Schutzmechanismen für wiederholte Kontroversen und einen Vertrauensverlust, insbesondere unter jüdischen und israelischen Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und dem Publikum.

Der jüdische Kulturfonds, der auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingerichtet wurde, war für viele betroffene Kunst- und Kulturschaffende ein kleiner Lichtblick in einer insgesamt bedrohlichen Situation. Jüdische und israelische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung und ihrem politischen Verhältnis zur israelischen Regierung – wurden gemieden, Bühnen und Ausstellungsräume verwehrt. Das hatte häufig nicht nur symbolische, sondern auch materielle Folgen.

Antisemitische Vorfälle im Kulturbetrieb einiger Städte, Einschüchterungen jüdischer Kulturakteurinnen und Kulturakteure in sozialen Medien (wie z. B. gegen den Komponisten Lahav Shani rund um die Konzertabsage beim belgischen Flanders Festival Ghent) sowie sekundärer Boykott (www.freitag.de/aut oren/der-freitag/antisemitismus-im-kulturbetrieb-wir-nennen-es-sekundaerenboykott) zeigen deutlich, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Problem mit gravierenden Auswirkungen. Jüdische Künstlerinnen und Künstler berichten von Anfeindungen und Boykottaufrufen, wie auch von der Angst, öffentliche Räume zu betreten. Antiisraelische oder antisemitische Positionen werden normalisiert oder unter dem Deckmantel vermeintlicher „künstlerischer Freiheit“ legitimiert. Neben einem Anstieg der Zahl antisemitischer Straftaten auf 6 236 im Jahr 2024 (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen202 4.html) erfassten die Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) im selben Jahr einen Anstieg der Zahl antisemitischer Vorfälle im Vergleich zum Vorjahr um fast 77 Prozent – von 4 886 Vorfällen 2023 auf 8 627 Vorfälle 2024. Das ist ein Anstieg von rechnerisch 13 Vorfällen pro Tag 2023 auf knapp 24 Vorfälle pro Tag 2024 (https://report-antisemitism.de/documents/04-06-25_RIAS_Bund_Jahresbericht_2024.pdf). Der Kulturbetrieb ist nicht frei von diesen Tendenzen. Auffällig war auch das Schweigen weiter Teile der Kulturszene, obwohl das friedliche Publikum eines Musikfestivals zu den ersten Opfern des Massakers vom 7. Oktober 2023 gehörte.

Kunst ist frei. Angriffe und Störungen gefährden die Kunstfreiheit. Die Freiheit der Kunst muss geschützt werden, gleichzeitig darf sie nicht als Deckmantel für antisemitische Inhalte dienen. Dort, wo öffentliche Mittel fließen, gibt es eine besondere Pflicht, genau hinzuschauen. Angesichts der durchaus besorgniserregenden Entwicklung ist es Aufgabe der Bundesregierung, im Austausch mit den Ländern und Kulturinstitutionen eine kritische Auseinandersetzung mit antisemitischen, rassistischen oder in anderer Weise diskriminierenden Tendenzen oder Inhalten im Kulturbereich und darüber hinaus anzustoßen.

Der Kulturbereich ist aufgrund seiner gesellschaftlichen Bedeutung und seiner öffentlichen Förderung in einer besonderen Verantwortung: Er prägt Diskurse, bietet Räume für demokratische Auseinandersetzung und sollte ein sicherer Ort für alle Menschen sein – insbesondere für Gruppen, die historisch und gegenwärtig von Diskriminierung betroffen sind. Dazu gehört die Verpflichtung, Antisemitismus zu erkennen, zu benennen und wirksam zu bekämpfen.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie erfasst die Bundesregierung derzeit antisemitische Vorfälle im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals?

2Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antisemitische Vorfälle und Straftaten im Bereich von Kunst und Kultur, einschließlich öffentlich geförderter Projekte, Kultureinrichtungen und Festivals, seit Januar 2020 (bitte nach Jahr, Ort, Art des Vorfalls aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Politisch motivierte Straftaten aufgrund von kulturbezogenem Antisemitismus werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK) allgemein, nicht gesondert kulturspezifisch registriert. Folglich sind diese in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten und können nicht trennscharf gefiltert und dargestellt werden. Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen Katalogwertes in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS dargestellt werden könnte. Aus diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten nicht möglich.

Um dennoch eine Beantwortung der Frage zu ermöglichen, wurden die Fallzahlen zum Unterthemenfeld „Antisemitisch“ mit dem Unterangriffsziel „Religiöse Einrichtung“ verknüpft, um Straftaten gegen kulturelle Einrichtungen abzubilden. Eine entsprechende tabellarische Aufschlüsselung der Fälle ist Anlage 1* (vgl. Anlage 1 Frage 2) zu entnehmen.

Eine systematische, kulturspezifische Erfassung von unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegenden Vorfällen durch die Bundesregierung erfolgt auch angesichts der primären Länderzuständigkeit für den Kulturbereich nicht. Es gibt jedoch hierzu immer wieder Rückmeldungen von z. B. durch vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Einrichtungen, die auszugsweise nachstehend dargestellt werden:

NS-Gedenkstätten und Einrichtungen berichten, dass sie in den letzten Jahren vermehrt antisemitische Angriffe erleben, von offensiven Störungen ihrer Arbeit bis zu Fällen von schwerem Vandalismus.

Im Rahmen der 74. Berlinale wurde am 25. Februar 2024 der Instagram-Kanal der Berlinale Sektion Panorama kurzzeitig gehackt und es wurden antisemitische Bild-Text-Beiträge mit dem Berlinale-Logo zum Nahost-Krieg auf dem Kanal gepostet. Diese Statements stammten nicht vom Festival und repräsentieren nicht die Haltung des Festivals. Die Berlinale verurteilte diesen kriminellen Akt aufs Schärfste, hat die Posts sofort gelöscht und eine Untersuchung in die Wege geleitet. Parallel stellte die Berlinale Strafanzeige gegen Unbekannt. Da der Täter bzw. die Täterin nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren letztlich eingestellt.

Im Nachgang zum 7. Oktober 2023 haben Hasskommentare gegenüber dem Jüdischen Museum Berlin (JMB) bei bezahlter Werbung auf anderen Plattformen stark zugenommen. Direkte Anfeindungen oder Bedrohungen hat es gegenüber dem JMB jedoch nicht gegeben.

In den Gästebüchern des Deutschen Historischen Museums und vom Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden sich wiederholt antisemitische Parolen, weswegen die offen ausliegenden Bücher regelmäßig ausgewechselt werden.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung (Tatzeit 2020 ff., Unterrichtung zu Anlagen)

PDF-Seiten 17–32 (16 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 3 Seite 3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bundesgeförderte Kultureinrichtungen und Kulturprojekte über angemessene Sensibilisierungs- und Präventionskonzepte zum Umgang mit Antisemitismus verfügen?

Antwort

Das Thema wurde 2024 von BKM in allen Gremien bundesgeförderter Kultureinrichtungen thematisiert. Die Einrichtungen werden zudem eindringlich dazu ermutigt, sich in Eigenverantwortung Codes of Conduct zu geben, die u. a. eine klare Positionierung gegen Antisemitismus beinhalten. Zahlreiche Einrichtungen haben dies insbesondere seit dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 umgesetzt. Dabei waren vier Austauschformate hilfreich, die BKM für alle Zuwendungsempfänger organisiert hat. Dies hat zu einer deutlichen Sensibilisierung bei den teilnehmenden Einrichtungen gesorgt.

Beispielsweise verfügen die Geschäftsbereiche der KBB (Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH) jeweils über Leitbilder, die neben anderen Formen der Diskriminierung auch ausdrücklich Antisemitismus ablehnen. Diese Leitbilder gelten sowohl nach innen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, als auch nach außen für Partnerinnen und Partner sowie Besucherinnen und Besucher. Die Berlinale steht beispielhaft für die innerhalb der KBB etablierten Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit Diskriminierung. Dazu zählen gezielte Sensibilisierungen, etwa für Moderatorinnen und Moderatoren bei öffentlichen Veranstaltungen im Hinblick auf antisemitische oder andere diskriminierende Vorfälle, sowie vor Ort anwesende Awareness-Teams, an die sich Betroffene bei Erfahrungen mit Antisemitismus oder anderen Diskriminierungen wenden können. Daneben gibt es einen Verhaltenskodex sowie eine Beschwerdestelle, an die sich Menschen, die Opfer von Diskriminierung werden, wenden können. Die Themen Verhaltenskodex und Leitbild sind regelmäßig Gegenstand der Aufsichtsratssitzung der KBB GmbH.

In den Förderverträgen der Kulturstiftung des Bundes (KSB) verpflichten sich beide Parteien dazu, im Rahmen der Förderung aus Bundesmitteln eine Kultur des Respekts zu pflegen und sich zu den Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. Weiter heißt es dort: „Sie achten insbesondere darauf, dass mit dem Vorhaben keine demokratiefeindlichen Positionen, Ideologien der Ungleichwertigkeit oder systematischen Ausgrenzung von Menschen gerechtfertigt werden.“ Die KSB schult ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig in den Themenfeldern von Rassismus, Antisemitismus sowie anderen Formen der Diskriminierung. Dabei geht es neben dem Erwerb von Konfliktlösungskompetenz auch um das Training von Gesprächsmethoden für gewaltfreie Kommunikation.

Die bundesgeförderten NS-Gedenkstätten und Einrichtungen führen eigenständig oder in Kooperation mit anderen Trägern antisemitismuskritische Fortbildungen und Seminare durch.

Das Jüdische Museum Berlin (JMB) erhielt zwischen den Jahren 2022 und 2024 rund 450 000 Euro zur Finanzierung verschiedener Präventionsprojekte gegen Antisemitismus. Grundlage hierfür war der im Jahr 2020 beschlossene Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Auf Basis der bereitgestellten Mittel konnte das JMB für verschiedene Zielgruppen bedarfsgerechte Präventionskonzepte entwickeln. Die Zielgruppen umfassten sowohl Kindertagesstätten als auch Schulen und Berufssoldaten.

Frage 4 Seite 4

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um jüdische Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende vor Einschüchterungen, Bedrohungen, Ausschlüssen oder Diskriminierung im Kulturbereich zu schützen?

Antwort

Bereits im Jahr 2019 wurde durch Beschluss der damaligen Bundesregierung und der Regierungen der Länder dem Schutz jüdischen Lebens und der Bekämpfung des Antisemitismus durch Maßnahmenpakete in verschiedenen Bereichen Rechnung getragen. Das Thema „Jüdisches Leben und jüdische Kultur“ ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, überwiegend sind die Kultusministerien zuständig. Soweit es um Fragen polizeilicher Schutzmaßnahmen für jüdische Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende geht, fällt dies in die gefahrenabwehrrechtliche Zuständigkeit der Länder.

Frage 5 Seite 4

Welche Förderprogramme oder Unterstützungsstrukturen existieren oder sind geplant, um jüdische Kunst- und Kulturprojekte sowie Initiativen gegen Antisemitismus im Kulturbereich gezielt zu stärken?

Antwort

Die Bundesregierung fördert vielfältige Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen in diesem Themenfeld.

So wird beispielsweise das JMB, eine Einrichtung, die zu den herausragenden Institutionen in der europäischen Museumslandschaft gehört, vollständig aus dem Etat des BKM finanziert. Im Jahr 2025 wurden die Mittel angehoben und umfassen in diesem Jahr rund 25 Mio. Euro.

Die KSB fördert in der Allgemeinen Projektförderung und teilweise auch in anderen Programmen immer wieder Projekte mit diesem Thema. Als eigenständiges Programm gab es beispielsweise im Jahr 2024 die Kooperationsförderung „Gegenwartskunst aus Israel – Kulturstiftung des Bundes“.

Um jüdische Kunst- und Kulturprojekte gezielt zu stärken, sind im Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern (BMI), Kapitel 0601 Titel 685 14, Erl-Ziffer 2.20, für das Jahr 2024 erstmals Mittel für den sog. Jüdischen Kulturfonds i. H. v. 2 Mio. Euro aufgenommen worden. Mit dem Fonds soll eine niedrigschwellige Unterstützung von Institutionen und Personen, insbesondere Kulturschaffende sowie jüdischen Gemeinden, ermöglicht werden, um jüdische Gegenwartskultur zu stärken. Die Mittel wurden im BMI-Haushalt 2026 um weitere 100 000 Euro erhöht. Darüber hinaus fördert der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus das Projekt „Kultur.Partnerschaften – Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur“ des Instituts für Neue Soziale Plastik e. V., das zu einer Stärkung antisemitismuskritischer Künstlerinnen und Künstler beitragen soll.

Als Programmpartner des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (Laufzeit: 2023–2027) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) führt DialoguePerspectives. Discussing Religions and Worldviews e. V. (DialoguePerspectives) das Vorhaben „Dagesh on Tour“ durch. Die Initiative veranstaltet gemeinsam mit lokalen Partnern bundesweit Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang und vermittelt dabei kulturelle und politische Bildung mittels jüdischer Gegenwartskunst. Mit den Projekten werden die Teilnehmenden für jüdisches Leben der Gegenwart sensibilisiert.

Darüber hinaus wird im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seit 1. Januar 2025 das Projekt „Jüdische Kunstschule“ des Instituts für Neue Soziale Plastik gefördert. Den Hintergrund des Projekts bildet der starke Anstieg antisemitischer Vorfälle an Kunsthochschulen und im Kulturbetrieb nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Das Projekt schafft Räume zum Empowerment für jüdische Studierende und junge jüdische Künstlerinnen und Künstler, vernetzt sie und erarbeitet Handlungsmöglichkeiten für sie. Es setzt Maßnahmen zu ihrer Sichtbarkeit um und füllt damit eine Leerstelle an Hochschulen und im Übergang zum Beruf. Zudem erarbeitet das Projekt mit den Teilnehmenden Forderungen und Handlungsmöglichkeiten unter anderem für Verwaltungen, Hochschulen und Kunstverbände.

Frage 6 Seite 5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu antisemitisch motivierten Ausladungen, Boykottaufrufen oder strukturellen Ausschlüssen jüdischer oder proisraelischer Kunst- und Kulturschaffender vor?

Antwort

Eine systematische Erhebung derartiger Vorfälle erfolgt durch die Bundesregierung nicht. Entsprechende Kenntnisse über Einzelfälle ergeben sich über die öffentlich zugänglichen Informationsquellen und zudem im Rahmen von Gesprächen. Sie zeigen, dass es sich um ein drängendes Problem handelt. Die Bundesregierung reagiert umgehend und unmissverständlich auf solche Vorfälle, z. B. Kulturstaatsminister Weimer bei der Ausladung der Münchener Philharmoniker und ihres Dirigenten Lahav Shani vom Flanders Festival in Gent oder bei dem drohenden Boykott Israels beim diesjährigen Eurovision Song Contest, der abgewendet werden konnte.

Frage 7 Seite 5

Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass künstlerische Freiheit zugleich geschützt und nicht zur Legitimation antisemitischer Inhalte genutzt wird?

Antwort

Die Bundesregierung schützt die in Artikel 5 Absatz 3 GG gewährleistete Freiheit der Kunst. Diese Freiheit ist nicht schrankenlos; ihre Schranke findet sie im kollidierenden Verfassungsrecht, u. a. im Schutz der Menschenwürde. Kunstfreiheit umfasst nicht das Recht, allgemeines Recht oder Haushaltsregeln zu verletzen. Antisemitische Hetze sowie andere strafbare antisemitische Maßnahmen sind deshalb nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Im Bereich der Kulturförderung achtet die Bundesregierung die Autonomie der Kunst und nimmt keine inhaltliche Vorabkontrolle vor.

Bei Förderungen zivilgesellschaftlicher Träger prüft die Bundesregierung beim Vorliegen von Verdachtsmomenten, dass sie mit ihrer Arbeit keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.

Frage 8 Seite 6

Mit welchen Organisationen und Einzelpersonen tauscht sich die Bundesregierung und im Besonderen der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über das Thema Antisemitismus aus, und mit welchem Ergebnis?

Antwort

Der BKM tauscht sich mit einer Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zum Thema Antisemitismus aus, auch auf europäischer Ebene. Für die EU-Ratstagung der Kultur- und Medienminister am 28. November 2025 hat der BKM vor dem Hintergrund der aktuellen antisemitischen Vorfälle unter Verschiedenes den Tagesordnungspunkt „Kulturelle Freiheit in Europa“ aufgesetzt. Der BKM adressierte dabei die besorgniserregende Entwicklung von Antisemitismus in weiten Teilen des europäischen Kulturbereichs, die sich in Form von Anfeindungen, Ausladungen, Boykottaufrufen und stillen Boykotten zeigt. Zahlreiche Mitgliedstaaten und die EU-Kommission dankten dem BKM für diese Initiative.

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus steht in einem kontinuierlichen Austausch mit jüdischen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie Expertinnen und Experten zum Themenfeld Antisemitismus. Hierzu zählen insbesondere regelmäßige Gespräche mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland sowie mit weiteren jüdischen Organisationen und Einrichtungen. Der Austausch erfolgt sowohl bilateral als auch in strukturierten Formaten, unter anderem im Rahmen von Fach- und Expertengesprächen, Arbeitszusammenhängen sowie beratenden Gremien.

Darüber hinaus führt der Beauftragte anlassbezogene Gespräche mit betroffenen Akteurinnen und Akteuren, Vertreterinnen und Vertretern aus Kultur, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie mit Meldestellen und Beratungsstellen, auch sofern antisemitische Vorfälle oder strukturelle Problemlagen bekannt werden oder besonderer Handlungsbedarf besteht. Die im Rahmen dieses Austauschs gewonnenen Erkenntnisse fließen in die ressortübergreifende Abstimmung sowie in die Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus ein, insbesondere im Kontext der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben.

Insgesamt tauscht sich die Bundesregierung in vielfältiger Weise mit Personen und Organisationen zu Antisemitismus und seiner Prävention mit Vertretungen aus jüdischer Community, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus, um sich über aktuelle Herausforderungen im Themenfeld Antisemitismus zu informieren und die Ergebnisse in die Arbeit gegen Antisemitismus einfließen zu lassen. Gesprächspartner sind insbesondere der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Rabbiner, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Vertretungen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Nach dem 7. Oktober 2023 wurden diese Gesprächsrunden durch Gespräche mit einzelnen Organisationen, wie z. B. MAKKABI Deutschland, dem Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) oder auch dem Maimonides Jüdisch-Muslimischen Bildungswerk und dem United States Holocaust Memorial Museum ergänzt. In der laufenden Legislaturperiode werden diese Gespräche verstärkt fortgeführt.

Die Bundesregierung engagiert sich zudem für Antisemitismusbekämpfung sowohl in internationalen Organisationen wie der Organisation zur Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa (OSZE), Europarat, VN, UNESCO, in der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) sowie in der EU und bilateral. Bilaterale Antisemitismus-Konsultationen gibt es mit Israel (zuletzt im März 2024 in Israel) und Frankreich (zuletzt 7. bis 8. Juli 2025 in Berlin). Im Jahr 2021 wurde ein Dialog zu Holocaustfragen mit den USA etabliert (Auswärtiges Amt, Department of State), er fand erstmalig im Mai 2023 in Washington, D. C., statt, zuletzt im April 2025 in Berlin. Die Bundesregierung steht zudem auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit zentralen jüdischen Organisationen, insbesondere sind hier zu nennen die Teilnahme an dem regelmäßigen Format Runder Tisch am Rande der VN-Generalversammlung in New York mit verschiedenen jüdischen Organisationen, das von der Leitungsebene des Auswärtigen Amts wahrgenommen wird, die Teilnahme an den regelmäßigen Treffen der Sondergesandten und -beauftragten mit jüdischer Zivilgesellschaft des World Jewish Congress (WJC) (Special Envoys and Coordinators Combating Antisemitism Forum – SECCA) sowie die regelmäßige Teilnahme an den Treffen der EU-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und Förderung jüdischen Lebens mit jüdischer Zivilgesellschaft.

Frage 9 Seite 7

Erarbeitet die Bundesregierung Sicherheitskonzepte im Zusammenhang mit der gestiegenen Bedrohungslage durch den Nahostkonflikt mit Festivalleitungen und Kulturinstitutionen, und wenn ja, welche?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Die Kultureinrichtungen entscheiden zudem selber über entsprechende Maßnahmen. Bekannt sind beispielsweise Sicherheitskonzepte im Zusammenhang mit der Verleihung des Musikpreises POLYTON und des Deutschen Jazzpreises. Für die Verleihung des Theaterpreises des Bundes 2024 hat der Fonds Darstellende Künste als Träger ein Sicherheitskonzept erarbeitet.

Entsprechendes gilt für die KBB: Ihre einzelnen Geschäftsbereiche sind bei der Vorbereitung von Veranstaltungen, bei denen eine Bedrohungslage wahrscheinlich ist, in enger Abstimmung mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und dem BKM. Zudem wurde für die einzelnen Veranstaltungen (beispielsweise Berlinale) ein individuelles Sicherheitskonzept erarbeitet, das stetig fortentwickelt wird. Für die Veranstaltungen steht jeweils eigenes Sicherheitspersonal (z. B. für Einlass, im Saal) zur Verfügung, die neben der Kontrolle gefährlicher Gegenstände unter anderem auch darauf achten, dass keine antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Transparente auf den Veranstaltungen präsentiert werden. In Einzelfällen (beispielsweise Konzert der Münchner Philharmoniker mit Lahav Shani in Berlin, Eröffnung der Berlinale) sind zudem Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.

Frage 10 Seite 7

Wie oft und wann hat bzw. haben Bundesregierung und Ministerien für Wissenschaft und Kunst der Länder Gespräche geführt, die Antisemitismus in Kunst und Kultur behandeln?

Antwort

Die Kultusministerkonferenz der Länder, die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Rahmen des 20. Kulturpolitischen Spitzengesprächs am 13. März 2024 auf die Gemeinsame Erklärung „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur – Strategien gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb“ verständigt. Sie enthält im Hinblick auf Förderungen, Fortbildungen und die Stärkung der Eigenverantwortung von Kultureinrichtungen klare Handlungsempfehlungen, um Antisemitismus, Rassismus und allen anderen Formen von Menschenfeindlichkeit klar und entschlossen entgegenzutreten. Das Thema „Antisemitismus“ wird darüber hinaus anlassbezogen in diesem Gesprächsformat, welches in der Regel zweimal im Jahr stattfindet, aufgerufen, zuletzt durch Staatsminister Weimer am 14. Oktober 2025.

Der BKM ist zudem durch Vertretung auf Abteilungsleitungsebene ständiger Gast im Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz. Hier wird das Thema „Antisemitismus“ anlassbezogen ebenfalls behandelt.

Frage 11 Seite 8

Welche Bundesprogramme gibt es bisher zur pädagogischen Auseinandersetzung mit antisemitischen Inhalten in der bildenden Kunst und in der Musik, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es beispielsweise zur Implementierung in Curricula der Länder, um sich mit antisemitischen Bildsymboliken sowie Liedgut bereits im schulpädagogischen Kontext auseinanderzusetzen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

Frage 12 Seite 8

Inwiefern arbeitet die Bundesregierung mit den Ländern zusammen, um die Auseinandersetzung mit antisemitischem Liedgut in den Lehrplänen zu verankern?

Antwort

Die Gemeinsame Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (BLK), unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, erarbeitet gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland Handreichungen und Empfehlungen für das Bildungswesen, zur Verbesserung des Umgangs mit Antisemitismus in Schulen, zur Lehrerbildung sowie vielfältigen Darstellung des Judentums und Israels.

Frage 13 Seite 8

Welche Bundesmittel wurden in den letzten fünf Jahren für musikalische Projekte, Konzerte oder Festivals bereitgestellt, die sich explizit mit der Prävention von Antisemitismus beschäftigen, und wenn keine, welche Bestrebungen gibt es, in der Zukunft ebendiese zu fördern?

Antwort

In den Jahren 2021 bis 2024 wurden durch Partnerschaften für Demokratie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ 63 entsprechende Einzelmaßnahmen mit Bundesmitteln in Höhe von 180 Euro bis zu 9 700 Euro umgesetzt.

Von 2021 bis 2025 wurden zudem mit insgesamt 224 245 Euro weitere Projekte im Sinne der Fragestellung gefördert.

Frage 14 Seite 9

Welche Auseinandersetzungen, Entwicklung von Förderrichtlinien oder Besetzungsverfahren von Jurys bzw. Beratungsgremien strebt die Bundesregierung an, um bei der Verwendung von Mitteln beispielsweise auf Festivals sicherzustellen, dass keine antisemitischen Inhalte durch Künstlerinnen und Künstler verbreitet werden?

Antwort

Im Vordergrund steht die Stärkung der Eigenverantwortung der Einrichtungen (siehe hierzu die Antwort zu Frage 3).

Nach den Förderregularien der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind beispielsweise Filmvorhaben von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Inhalte enthalten oder religiöse Gefühle in offenkundig unangemessener Weise verletzen. Hiervon erfasst sind ausdrücklich auch diskriminierende und antisemitische Inhalte. Entsprechende Maßstäbe sind Teil der Förderpraxis und der Arbeit der Jurys. Die Jurymitglieder werden hierfür sensibilisiert und tragen Verantwortung dafür, dass entsprechende Projekte keine Förderung erhalten.

Die Frage einer zusätzlichen zuwendungsrechtlichen Regelung auf Bundesebene wird weiterhin geprüft.

Frage 15 Seite 9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann zur Förderung von jüdischen, israelischen oder antisemitismuskritischen Künstlerinnen und Künstlern ergriffen (bitte ausführen)?

Antwort

Die Bundesregierung fördert Institutionen, Veranstaltungen und Projekte, um jüdisches Leben in Deutschland sichtbarer zu machen und Antisemitismus zu bekämpfen. So wurde die Förderung des Jüdischen Museum Berlin um 1,55 Mio. Euro erhöht (2025/2026 jeweils um 550 000 Euro und im Jahr 2026 zusätzlich zweckgebunden um 450 000 Euro). Gefördert wird zudem der jährliche Aktionstag Halle (Saale) im Gedenken an den antisemitisch motivierten Anschlag vom 9. Oktober 2019.

Über den Jüdischen Kulturfonds (siehe Antwort zu Frage 5) werden im Rahmen der Förderung von Einzelprojekten, die der Stärkung der jüdischen Gegenwartskultur dienen, auch jüdische Künstlerinnen und Künstler gefördert, die in Projekte eingebunden sind bzw. sie über jüdische Vereine oder Gemeinden mit organisieren.

Gefördert wird zudem das im Jahr 1995 gegründete Jüdische Filmfestival Berlin Brandenburg, zunächst aus dem Etat des Hauptstadtkulturfonds, seit dem Jahr 2023 unmittelbar aus dem Haushalt des BKM.

Auf internationaler Ebene gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen.

Goethe-Institut:

Residenz- und Austauschprogramme

• Bronner Residency (2008–2023): Vom Goethe-Institut getragenes Residenzprogramm für israelische und deutsche Nachwuchskünstlerinnen und -künstler (jeweils sechs Monate in Tel Aviv und Düsseldorf). Mehr als 20 israelische Künstlerinnen und Künstler gefördert.

• Residenzen Schloss Wiepersdorf (seit dem Jahr 2024): Dreimonatige Aufenthalte für israelische Künstlerinnen und Künstler in Brandenburg.

• Neues Residenzprogramm Jerusalem (Start im Jahr 2025): Mehrwöchige Aufenthalte für internationale und deutsche Kulturschaffende in Jerusalem. Gastspiel und Austauschförderung (Theater, Tanz, Musik)

• zahlreiche Gastspiele deutscher Ensembles in Israel (2015–2024),

• punktuelle Unterstützung israelischer Künstlerinnen und Künstler bei Gastspielen in Deutschland.

• Deutsch-israelische Literaturtage (ab dem Jahr 2005), ein von der Heinrich-Böll-Stiftung und dem Goethe-Institut initiiertes Literaturtreffen in Berlin bzw. Tel Aviv stattfindend mit Lesungen, Podien und Filmprogrammen.

Darüber hinaus hat der Internationale Koproduktionsfonds seit dem Jahr 2016 weltweit 178 Projekte gefördert, davon sechs in Israel.

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa):

• Förderung von israelischer Künstlerin und Team auf der 61. Venedig Biennale 2024 für den Deutschen Pavillon von April bis November 2024.

• Förderungen mehrerer jüdischer, israelischer bzw. deutsch-israelischer Künstlerinnen und Künstler und Kunstwerke/Programme im Rahmen von ifa-Tourneeausstellungen mit unterschiedlichen Zeiträumen von Juni 2024 bis April 2026 in Riga, Belgrad, digital und in Uruguay.

• ifa-Kunstförderprogramme: insgesamt fünf Förderungen israelischer und/oder deutsch-israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Ausstellungen zu u. a. Erinnerungskultur von September 2023 bis März 2026.

Ausstellungen in ifa Galerie Stuttgart:

• Ausstellung zur Videoarbeit einer israelischen Künstlerin im Oktober 2024.

• Ausstellung zur Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und NSU im Oktober 2025.

Villa Aurora & Thomas Mann House e. V.:

Förderung zahlreicher jüdischer Stipendiaten und Fellows.

Frage 16 Seite 10

Welche Kriterien hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren entwickelt in der Auseinandersetzung um Rücknahme von bereits ausgeschütteten Zuwendungen, sobald es zur Verbreitung antisemitischer Narrative bei Ausstellungen, Konzerten, Festivals etc. kommt?

Antwort

Eine Förderung soll nur erfolgen, wenn die Zuwendungsempfänger verpflichtend auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Bei den vom BMBFSFJ geförderten Maßnahmen enthält jeder Zuwendungsbescheid eine rechtlich verbindliche Auflage, nach der der jeweilige Zuwendungsempfänger die erhaltenen Mittel zweckgebunden und nur entsprechend der geltenden Förderrichtlinie verwenden darf. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ schreibt die Förderrichtlinie unter anderem vor, dass Fördermittel nur für Aktivitäten verwendet werden dürfen, die mit den Zielen des Grundgesetzes in Einklang stehen.

Darüber hinaus werden die Empfänger staatlicher Fördermittel darauf verpflichtet, dass „extremistischen Organisationen oder Personen, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten“, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf.

Für das Bundesprogramm gilt, dass im Falle einer missbräuchlichen Verwendung von Fördermitteln diese zurückgefordert werden. Die Förderrichtlinien von „Demokratie leben!“ verweisen dazu ausdrücklich auf die §§ 48 bis 49a VwVfG sowie auf die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

Frage 17 Seite 11

Werden antisemitische Vorfälle auf Konzerten erhoben, wenn ja, wie, und wenn ja, welche Vorfälle auf Konzerten wurden dabei dokumentiert?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellung in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Frage 18 Seite 11

Welche Bestrebungen gibt es von der Bundesregierung im Umgang mit Social-Media-Konzernen, die Musikstücke mit antisemitischen und rechtsextremen Inhalten auf ihren Plattformen verbreiten (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung ist sich der Problematik hinsichtlich der Verbreitung antisemitischer und rechtsextremer Inhalte auf sozialen Medien bewusst und setzt sich für die konsequente Anwendung und Durchsetzung des geltenden Rechts ein.

Sie ist im regelmäßigen Austausch mit Social-Media-Konzernen (z. B. Meta, Tiktok, Google, X, Soundcloud) zur Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten (z. B. antisemitische und rechtsextreme Inhalte) auf Online-Plattformen. Die Entfernung rechtswidriger Online-Inhalte unterliegt dem Medienrecht bzw. der Gefahrenabwehr, für die in Deutschland grundsätzlich die Länder zuständig sind. Eine Ausnahme davon stellt die Bekämpfung des internationalen Terrorismus dar. Für Entfernungsanordnungen nach der europäischen Terrorist Content Online-Verordnung (TCO-VO) besitzt daher das Bundeskriminalamt eine eigene Zuständigkeit (§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, Terroristische-Online-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz – TerrOIBG). Musikstücke mit antisemitischen und rechtsextremen Inhalten erfüllen in der Regel aber nicht die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der TCO-VO. Das Bundeskriminalamt übermittelt aber in vielen Fällen Meldungen zu strafbaren Online-Inhalten an örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörden der Länder und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Entfernung rechtswidriger Online-Inhalte.

Sofern bei einem Dienst mit Sitz in Deutschland regelmäßig terroristische Onlineinhalte veröffentlicht werden, kann die Bundesnetzagentur zusätzlich ein Verfahren nach der TCO-VO gegen den Betreiber eröffnen und diesen verpflichten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbreitung der terroristischen Inhalte zu verhindern (sogenannte spezifische Maßnahmen). Diese Anordnung kann mit Zwangsgeldern durchgesetzt werden. Derzeit laufen Verfahren gegen zwei der o. g. Plattformen.

Unabhängig davon finden die Regelungen des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG) auf Online-Plattformen – hierunter Social-Media-Plattformen – Anwendung. Soweit eine Online-Plattform von der Europäischen Kommission als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde (z. B. TikTok, X, die Meta-Plattformen Instagram und Facebook), ist der Anbieter der Plattform verpflichtet, die auf dem Dienst bestehenden systemischen Risiken zu bewerten und entsprechende Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen die Verbreitung illegaler Inhalte wie strafbarer antisemitischer oder rechtsextremer Inhalte. Für die Durchsetzung der Regelungen des DSA über systemische Risiken ist ausschließlich die Europäische Kommission zuständig.

Soweit eine Social-Media-Plattform oder sonstige Online-Plattform unterhalb der Schwelle einer sehr großen Online-Plattform liegt, finden diese Regelungen zur Risikobewertung und -minimierung keine Anwendungen. Unabhängig davon entfällt das Haftungsprivileg für Hostingdienste, einschließlich Online-Plattformen, wenn diese von rechtswidrigen Inhalten tatsächlich Kenntnis erlangen und nicht zügig tätig werden, um den Zugang zu den rechtswidrigen Inhalten zu sperren oder diese zu entfernen (Artikel 6 Absatz 1 DSA). Diese Kenntnis kann etwa durch eine Meldung durch Nutzende nach Artikel 16 DSA oder durch einen Trusted Flagger nach Artikel 22 DSA erlangt werden.

Frage 19 Seite 12

Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, an die sich vom Bund getragene bzw. mehrheitlich geförderte Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen bei Beratungsbedarf zu antisemitismusbezogenen internen oder externen Konflikten wenden können, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung?

Antwort

Das BMI unterstützt seit dem Jahr 2024 die Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e. V. im Rahmen einer jährlichen Projektförderung i. H. v. 480 000 Euro. Daneben bietet auch das Institut für Neue Soziale Plastik Unterstützungsleistungen für Kulturbetriebe an. Das aktuell laufende Projekt „Kultur.Partnerschaften – Antisemitismuskritik, Kunst und Kultur“ wird mit insgesamt 104 681 Euro durch den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus gefördert.

Frage 20 Seite 12

Welche durch den Bund mit welchen Summen geförderten Angebote existieren, damit die vom Bund getragenen bzw. mehrheitlich geförderten Kulturinstitutionen und andere Kulturinstitutionen ihre Wahrnehmungsfähigkeit von Antisemitismus in Werken und kuratorischen oder diskursiven Kontexten stärken, und wenn es solche bisher nicht gibt, welche vom Bund (mit)geförderten Angebote sind in Planung?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.

Frage 21 Seite 12

Welche Förderstrukturen des Bundes bzw. vom Bund mehrheitlich finanziell ausgestattete Förderstrukturen gibt es, die spezifisch den deutsch-israelischen Austausch und Koproduktionen in den Künsten fördern?

Antwort

Die Bundesregierung fördert den deutsch-israelischen Austausch teilweise projektbezogen, wie mit dem Deutsch-Hebräischen Übersetzerpreis und dem aus parlamentarischen Mitteln finanzierten Abraham Accords Institute, teilweise institutionell, wie mit der seit dem Jahr 2012 geförderten Deutsch-Israelischen Gesellschaft e. V. (DIG). Satzungsgemäße Aufgabe des Vereins ist es, die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel in Fragen des öffentlichen und kulturellen Lebens zu vertiefen.

Ergänzend zur institutionellen Förderung sind gem. Haushaltsgesetz für die DIG separate Mittel in Höhe von 175 000 Euro zur Projektförderung eingestellt, die zweckgebunden für spezifische Projekte zur Förderung der Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, insbesondere in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Jugend, durch die DIG beantragt und bewilligt werden können.

Die Stiftung Deutsch-Israelisches Zukunftsforum (DIZF) ist eine seit dem Jahr 2007 durch Deutschland und Israel gegründete gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Berlin. Die Bundesregierung hat 24 Mio. Euro Stiftungskapital eingebracht. Stiftungsziel ist die Vertiefung der deutsch-israelischen Beziehungen durch die Förderung von deutsch-israelischen Kooperationen und bilateraler, gegenwarts- bzw. zukunftsorientierter Projekte. Hierzu zählen beispielsweise Forschungsstipendien, Fach- und Führungskräfteaustausch und der Shimon-Peres-Preis.

Darüber hinaus fördert das Goethe-Institut u. a. Residenzen und Gastspielprogramme. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.

Ohne mit konkreten Fördermitteln hinterlegt zu sein, bildet das seit dem Jahr 1972 bestehende Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen den rechtlichen Rahmen für deutsch-israelische Koproduktionen und erleichtert für diese den Zugang zu den Fördermöglichkeiten in Deutschland und Israel. Das Koproduktionsabkommen wurde rege genutzt. Zwischen den Jahren 2014 und 2025 wurden nach Angaben aus der Filmförderungsanstalt (FFA) insgesamt 33 bi- und multilaterale Koproduktionen mit Beteiligung aus Deutschland und Israel hergestellt und mit insg. 1,88 Mio. Euro durch die FFA gefördert. Neun dieser Filme wurden mit weiteren 2,45 Mio. Euro insgesamt unterstützt. Hinzu kam z. T. noch signifikante Produktionsförderung auf regionaler Ebene oder durch den BKM kofinanzierten deutsch-französischen Minitraité.

Die Kooperation zwischen deutschen und internationalen Koproduzenten wird auch durch das vom BKM kofinanzierte Nipkow Programm unterstützt. Es handelt sich um ein Stipendienprogramm für internationale Film- und Medienschaffende, die in Berlin Projekte entwickeln und verfeinern möchten (https://nipkow.de/profile). Ziel ist grundsätzlich auch die gemeinsame Entwicklung von Koproduktionen mit Deutschland. Zu den Alumni des Programmes gehören etliche israelische Filmschaffende (https://nipkow.de/root/participants).

Frage 22 Seite 13

Welche neuen oder ggf. weiteren Unterstützungsstrukturen zur Intensivierung des deutsch-israelischen Austauschs und von Koproduktionen in den Künsten sind geplant?

Antwort

Ein Grundpfeiler der deutsch-israelischen Beziehungen ist der Jugendaustausch. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Gründung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks ein.

Darüber hinaus sind im Rahmen des im Jahr 2025 initiierten neuen Residenzprogramms „Residenzen in Jerusalem“ des Goethe-Instituts mehrere Initiativen geplant.