Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit der Kleinen Anfrage „Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30 Juni 2024“ auf Bundestagsdrucksache 20/12568 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
1Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 erbracht wurden?
2In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen.
Hat die Bundesregierung der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 militärische Güter überlassen, und wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese?
Die Bundesregierung hat der Regierung der Republik Moldau im in Rede stehenden Zeitraum keine militärischen Güter direkt überlassen. Es wurden militärische Güter in einem Gesamtwert von 55,8 Mio. Euro finanziert.
Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt, wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 belief sich die direkte bilaterale finanzielle Unterstützung der Bundesregierung für die Regierung der Republik Moldau auf Zusagen in Höhe von 40 Mio. Euro als Sektorbudgethilfe zur Förderung der Energiesicherheit vulnerabler Gruppen.
Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt oder sollen diese noch zukünftig zurückgezahlt werden, wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel (bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12568 verwiesen.