Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung greift seit mehreren Jahren mit einer Vielzahl von Maßnahmen in die Strompreisbildung ein. Dazu zählen unter anderem die Senkung von Abgaben und Steuern, die Zuschüsse zu den Netzentgelten sowie die Einführung beziehungsweise Vorbereitung besonderer Entlastungsinstrumente für Unternehmen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepr eise-haushalt-2358526). Nach Darstellung der Bundesregierung dienen diese Maßnahmen insbesondere der Entlastung privater Haushalte, der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie der Stabilisierung des Strommarktes (vgl. unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/10502 und 21/626).
In den genannten Antworten hat die Bundesregierung einzelne Instrumente, deren rechtliche Grundlagen sowie deren jeweilige Zielsetzungen dargestellt. Die Ausführungen beziehen sich dabei überwiegend auf die Beschreibung einzelner Maßnahmen und deren beabsichtigte Wirkungen. Ob und in welcher Form diese Instrumente Teil einer übergeordneten, langfristig angelegten Strompreisstrategie sind oder ob es sich um eine fortlaufende Abfolge situativer Einzelentscheidungen handelt, wird in den bisherigen Antworten jedoch nicht ausdrücklich dargelegt.
Vor diesem Hintergrund berichteten Medien jüngst, dass die Bundesregierung für das Jahr 2026 Strompreissubventionen in einer Größenordnung von rund 29,5 Mrd. Euro einplane (www.nius.de/politik/news/rekordwert-bundesregier ung-subventioniert-strompreise-2026-mit-29-5-milliarden-euro). Dieses Volumen verleiht den staatlichen Eingriffen in die Strompreisbildung eine erhebliche finanzielle sowie ordnungspolitische Bedeutung. Es wirft bei den Fragestellern insbesondere die Frage auf, ob es sich hierbei noch um zeitlich begrenzte, außergewöhnliche Stabilisierungsmaßnahmen handelt oder ob sich faktisch ein dauerhaft angelegtes Subventionsmodell mit planwirtschaftlicher Wirkung auf die Strompreisbildung etabliert.
Gerade vor diesem Hintergrund bleibt offen, ob die Strompreisstützung der Bundesregierung Teil einer langfristig angelegten energie- und ordnungspolitischen Gesamtstrategie ist oder ob staatliche Subventionen zunehmend an die Stelle struktureller Reformen treten. Die hierfür erforderlichen strategischen und ordnungspolitischen Klarstellungen sind bislang nicht erfolgt und sollen mit der vorliegenden Kleinen Anfrage beigebracht werden.
Die nachfolgenden Fragen zielen daher ausdrücklich nicht auf eine erneute Detailabfrage einzelner Haushaltsansätze oder Verwaltungsentscheidungen ab, sondern auf die strategische Einordnung, die langfristige Zielsetzung sowie die politischen und ordnungspolitischen Annahmen, die den umfangreichen staatlichen Eingriffen in die Strompreisbildung zugrunde liegen.
1Verfolgt die Bundesregierung mit der staatlichen Subventionierung der Strompreise über einzelne Maßnahmen hinaus eine klar benannte, langfristig angelegte Strompreisstrategie, wenn ja, worin besteht diese Strategie konkret, welche übergeordneten Ziele werden mit ihr verfolgt, und wenn nein, aus welchen Gründen setzt die Bundesregierung Strompreissubventionen in erheblichem Umfang ein, ohne diese ausdrücklich in einen strategischen Gesamtrahmen einzuordnen?
2Woran macht die Bundesregierung ggf. fest, dass es sich bei der Strompreisstützung um ein strategisches Vorgehen handelt und nicht um eine fortlaufende Abfolge situativer Einzelentscheidungen?
2aWelche Kriterien zieht sie hierfür heran?
2bWenn eine solche Abgrenzung nicht vorgenommen wird, wie wird verhindert, dass Einzelmaßnahmen ohne strategischen Zusammenhang verstetigt werden?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Strompreise für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket zu entlasten. Dafür wurde die Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Netzentgelte durch einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten gesenkt. Auch die Maßnahmen im Rahmen der Strompreiskompensation sind im Koalitionsvertrag angelegt, ebenso der sogenannte Industriestrompreis, für den der beihilferechtliche Spielraum zunächst geschaffen wurde und nun genutzt werden soll. Ebenso ist auch die Abschaffung der Gasspeicherumlage Teil des Koalitionsvertrags.
Um die Strompreise langfristig zu senken, legt die Bundesregierung einen Fokus auf die Reduzierung der Erzeugungs- und Systemkosten. Aufbauend auf dem Monitoringbericht zur Energiewende und den zehn Schlüsselmaßnahmen soll die Energiepolitik marktwirtschaftlicher ausgerichtet werden.
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Strompreisstützung ggf. gleichzeitig, insbesondere im Hinblick auf die Entlastung privater Haushalte, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stabilisierung des Strommarktes?
Mit dem Strompreisentlastungspaket verfolgt die Bundesregierung die Ziele, Energiekosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden spürbar bei hohen Energiekosten entlastet.
4Sieht die Bundesregierung zwischen diesen Zielen (Frage 3) Zielkonflikte, wenn ja, wie werden diese Zielkonflikte politisch gewichtet und priorisiert, und wenn nein, auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Ziele dauerhaft widerspruchsfrei zugleich erreicht werden können?
5Welchem dieser Ziele (Frage 3) misst die Bundesregierung im Zweifel Vorrang bei, sofern mehrere Zielsetzungen nicht gleichzeitig vollständig erreicht werden können?
5aNach welchen Kriterien erfolgt diese Priorisierung?
5bWenn keine Priorisierung vorgenommen wird, wie wird politisch verantwortet, dass Zielkonflikte ungeklärt bleiben?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt in diesem Zusammenhang mehrere gleichrangige Ziele, die dem energiepolitischen Zieldreieck aus Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen: die spürbare Entlastung von Haushalten und Unternehmen, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie die Stabilität und Bezahlbarkeit der Energieversorgung. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, diese Ziele gleichzeitig zu erreichen, also kurzfristige Belastungen zu mindern sowie langfristig eine verlässliche und klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
6Versteht die Bundesregierung die derzeit vorgesehenen Strompreissubventionen als zeitlich begrenzte Ausnahmemaßnahmen oder als dauerhaft angelegte Instrumente der Strommarktpolitik?
6aWenn sie als zeitlich begrenzt verstanden werden, welche konkreten Kriterien müssen erfüllt sein, damit diese Maßnahmen beendet werden?
6bWenn sie als zeitlich begrenzt verstanden werden, wie stellt die Bundesregierung langfristig wettbewerbsfähige Strompreise sicher, sowohl für die Industrie als auch für private Haushalte?
6cWenn sie als dauerhaft angelegte Instrumente angelegt sind, aus welchen Gründen wird dies politisch nicht ausdrücklich benannt?
7Ab welchem Zeitpunkt oder unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung eine Rückkehr zu einer überwiegend marktbasierten Strompreisbildung für möglich?
7aWelche überprüfbaren Kriterien legt sie hierfür zugrunde?
7bWenn keine solchen Kriterien definiert wurden, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Festlegung von Beendigungs- oder Übergangsbedingungen?
Die Strompreisbildung erfolgt bereits marktbasiert.
8Wie stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass als temporär bezeichnete Strompreissubventionen nicht faktisch zu einem dauerhaften Bestandteil der Strompreisbildung werden?
8aWelche politischen oder strategischen Leitplanken setzt sie hierfür?
8bWenn keine solchen Leitplanken bestehen, wie bewertet die Bundesregierung das Risiko einer schleichenden Verstetigung staatlicher Preisstützung?
Strompreisentlastungen haben keinen direkten Einfluss auf die Strompreisbildung (Marktgeschehen).
9Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Strompreissubventionen insgesamt?
9aWelche Zielerreichung gilt aus Sicht der Bundesregierung als Voraussetzung für eine Beendigung oder Anpassung der Maßnahmen?
9bWenn unterschiedliche Maßnahmen unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen, wie werden diese zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt?
10In welcher Form und in welchen Abständen überprüft die Bundesregierung ggf. die tatsächlichen Wirkungen der Strompreissubventionen?
10aWelche politischen Konsequenzen sind vorgesehen, wenn die angestrebten Wirkungen nicht oder nur teilweise eintreten?
10bWenn keine konkreten Konsequenzen vorgesehen sind, wie wird politisch verantwortet, dass Maßnahmen unabhängig von ihrem Erfolg fortgeführt werden?
11Wie stellt die Bundesregierung ggf. die politische Steuerungsfähigkeit der Strompreisstützung sicher, solange sie selbst von einer abschließenden Bewertung einzelner Maßnahmen aufgrund dynamischer Entwicklungen absieht?
11aWelche vorläufigen Bewertungsmaßstäbe werden in diesem Fall angewandt?
11bWenn keine solchen Maßstäben existieren, wie wird verhindert, dass die Strompreisstützung ohne klare Erfolgskriterien fortgeführt wird?
Die Fragen 9, 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die ergriffenen Maßnahmen wirken. Die Strompreise sind bereits gesunken. Dieser Trend spiegelt sich in den Statistiken zu Strom- und Gaspreisen, siehe etwa die Strom- und Gaspreisanalysen des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Bei der Bewertung ist das stark dynamische Umfeld der letzten Jahre, insbesondere die internationalen Entwicklungen, von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung beobachtet diese Entwicklungen kontinuierlich und passt ihre Zielsetzungen entsprechend an. Wie in allen politischen Bereichen, wägt die Bundesregierung letztlich zwischen verschiedenen Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Spielräume ab. Die Maßnahmen sind in den mittelfristigen Haushaltsplanungen hinterlegt.
12Um wie viel Prozent senken sämtliche Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung des Strompreises (Finanzierung der EEG-Umlage [EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz] aus dem Haushalt, Strompreiskompensation, partielle Senkung der Stromsteuer etc.) den durchschnittlichen Industriestrompreis in Deutschland?
13Um wie viel Prozent erhöhen sämtliche gesetzlichen Industriestrompreisbestandteile (Steuern, Abgaben, Umlagen, CO -Bepreisung etc.) den
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durchschnittlichen Industriestrompreis in Deutschland?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Strompreise für die Industrie weisen aufgrund unterschiedlicher Beschaffungsstrategien der einzelnen Verbraucher sowie diverser Regelungen zu Netzentgelten und Steuern, Abgaben und Umlagen eine sehr starke Spreizung auf. Damit hängen die tatsächlichen Betroffenheiten stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen jedes Unternehmens ab. Ein „Durchschnittspreis“ existiert nicht. In den verfügbaren Statistiken werden zwar Strompreise für verschiedene Verbrauchsgruppen ausgewiesen, jedoch fehlen Hinweise auf die eine Gewichtung dieser Preise auf Basis von absoluten Stromverbräuchen. Entsprechend lässt sich keine sinnvolle prozentuale Senkung eines durchschnittlichen Industriepreises ableiten, weil die individuellen Betroffenheiten unterschiedlich sind.
Ist eine Kumulierung der verpflichtenden Investitionen mit Mitteln aus anderen CO -Vermeidungs-Förderprogrammen zulässig, und wenn ja,
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wird bei der Anrechnung auf die 50-Prozent-Vorgabe der Gesamtinvestitionsbetrag oder lediglich der Eigenanteil des Unternehmens berücksichtigt (gemäß Förderrichtlinien des Industriestrompreises sind Unternehmen, die den Industriestrompreis in Anspruch nehmen, verpflichtet, 50 Prozent der erzielten Kostenersparnis in CO -mindernde Maßnahmen
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14 (Forts.) (Forts.)zu reinvestieren; vgl. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesr egierung-finanzierung-fuer-industriestrompreis-ist-noch-nicht-gesichert/100188837.html)?
15Wie viele Unternehmen qualifizieren sich in Deutschland bezüglich Energieintensität, Stromverbrauch und Branche für den Industriestrompreis?
16Mit welchem Verwaltungsaufwand rechnet die Bundesregierung bezüglich der Kontrolle der Einhaltung der Förderrichtlinien, insbesondere der Umsetzung der Investitionsverpflichtungen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens?
Die Fragen 14, 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die zur Umsetzung des Industriestrompreises notwendige Förderrichtlinie, die anschließend von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss, wird derzeit erarbeitet. Ziel ist es, die beihilferechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die betroffene Industrie effektiv, unbürokratisch und rechtssicher zu unterstützen.