Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Wahrnehmung der Fragesteller ertönen auch noch im Jahr 2026 wie auch bereits in den Vorjahren am Berliner Hauptbahnhof regelmäßig wiederkehrende Lautsprecherdurchsagen mit der Warnung vor organisierten Bettelbanden mit dem Wortlaut: „Hinweis: Derzeit befinden sich organisierte Bettelgruppen im Bahnhofsbereich; bitte geben Sie kein Geld und achten Sie auf Ihre Wertsachen“. Die Durchsage erfolgt anschließend auch auf Englisch.
Nach Medienberichten sollen entsprechende Warnhinweise bereits seit dem Jahr 2015 geschaltet worden sein (www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/i m-bahnhof-sind-zurzeit-organisierte-bettelgruppen-unterwegs-3678196.html).
Die Fragesteller sehen hierin einen Hinweis auf ein fortdauerndes Problem organisierter Bettelstrukturen sowie begleitender Delikte im Umfeld großer Bahnhöfe, das sowohl die Sicherheit der Reisenden als auch die Funktionsfähigkeit und das Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum beeinträchtigen kann.
Grundsätzlich müssen nach Ansicht der Fragesteller die Fragen aufgeworfen werden, ob der Staat und die staatseigene Eisenbahngesellschaft die Bettelei in ihren Räumlichkeiten dulden sollte und ob dem Phänomen nicht sowohl mit anderen Hilfsangeboten als auch mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen zu begegnen ist. Das Phänomen organisierter Bettelbanden, deren Mitglieder nach Erkenntnissen der Fragesteller regelmäßig aus dem Ausland zum Zwecke der organisierten Bettelei nach Deutschland kommen, sollte nach Ansicht der Fragesteller auf keinen Fall geduldet werden. Die Fragesteller betrachten das Phänomen organisierter Bettelgruppen an Bahnhöfen nach einer vorsichtigen Einschätzung durch politische, polizeiliche und unternehmerische Maßnahmen auch als verhinderbar.
Wenn, wie es offenbar im Fall des Berliner Hauptbahnhofes der Fall ist, bereits seit mehr als zehn Jahren vor organisierten Bettelgruppen gewarnt wird, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Deutsche Bahn quasi täglich vor neuen Mitgliedern aus Bettelbanden warnt, was nach lebensnaher Betrachtung nach Ansicht der Fragesteller unwahrscheinlich erscheint, oder vor denselben Personen mehrfach täglich aufs Neue gewarnt wird, ohne dass den betreffenden Personen ein Hausverbot ausgesprochen wird sowie auch bei Verstößen konsequent mittels Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und auch strafrechtlich dagegen vorgegangen wird.
Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2024 eine Zahl von 103 930 erfassten Fällen von Hausfriedensbruch gemäß § 123 des Strafgesetzbuchs. Die Strafvollzugsstatistik weist für das Jahr 2024 zum Stichtag der Erhebung am 31. März 2024 eine Zahl von 75 Personen als Strafgefangene wegen § 123 oder § 124 des Strafgesetzbuchs aus. Diese Daten sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings zu unspezifisch, um daraus Erkenntnisse zum Phänomen organisierter Bettelbanden in Bahnhofsbereichen ableiten zu können.
Auf welchen Bahnhöfen des Deutsche Bahn Konzerns werden Reisende durch wiederkehrende Lautsprecherdurchsagen vor Bettlern, organisierten Bettelgruppen, Taschendieben oder sonstigen Straftätern gewarnt (bitte nach Bahnhof und Stadt aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) können in allen Bahnhöfen anlassbezogene Sonderansagen durchgeführt werden. In der Regel werden diese Ansagen beispielsweise bei nicht zuordenbaren Gegenständen genutzt.
Wie lautet der genaue Wortlaut der jeweils verwendeten Warndurchsage an den betroffenen Bahnhöfen (bitte je Bahnhof vollständig wiedergeben)?
Nach Auskunft der DB AG bestehe die folgende Formulierung für verschiedene Sachverhalte, wobei orts- und situationsbezogene Anpassungen möglich sind: „Meine Damen und Herren, bitte beachten Sie! Im Bahnhof sind zurzeit < organisierte Bettelgruppen, Trickdiebe, usw. > unterwegs. Wir empfehlen Ihnen besonders aufmerksam zu sein.“
In welchen Jahren seit 2003 wurden auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn vor Bettlern, organisierten Bettelgruppen, Taschendieben oder sonstigen Straftätern warnende Lautsprecherdurchsagen abgespielt (bitte Jahreszahlen und, soweit vorhanden, Monatszahlen angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
4In welchen Sprachen werden diese Warndurchsagen an den jeweiligen Bahnhöfen ausgespielt (bitte je Bahnhof aufschlüsseln)?
7In welcher Häufigkeit und nach welchen Auslösemechanismen (zeitgesteuert, lageabhängig, manuell) werden die Warndurchsagen an den jeweiligen Bahnhöfen abgespielt (bitte je Bahnhof aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG erfolgen situationsbezogene Ansagen in deutscher Sprache. Bei Bedarf ist eine Anwendung in englischer und französischer Sprache möglich.
Auf der Basis welcher internen Kriterien entscheidet die Deutsche Bahn über Einführung, Inhalt und Fortführung solcher Warndurchsagen? 6. Bestehen Planungen bei der Deutschen Bahn, die Lautsprecherdurchsagen oder sonstige Maßnahmen gegen organisiertes oder betrügerisches Betteln an weiteren Bahnhöfen auszuweiten oder zu ändern?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Ausspielung situations- und ortsbezogen, beispielsweiseaufgrund eigener Wahrnehmung oder bei Hinweisen von Ordnungspartnern.
8Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Deutsche Bahn neben Warndurchsagen grundsätzlich gegen Betteln im Bahnhofsbereich?
9Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Deutsche Bahn neben Warndurchsagen speziell gegen organisiertes und betrügerisches Betteln im Bahnhofsbereich?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die DB InfraGO AG setzt Sicherheitspersonal an Bahnhöfen zur Durchsetzung der Hausordnung ein.
10Liegen der Deutschen Bahn Schätzungen über die Anzahl von organisierten Bettelbanden und deren Mitgliedern vor, die auf den Bahnhöfen tätig sind, wenn ja, welche, und wenn nein, warum liegen keine Informationen vor?
16In wie vielen Fällen wurden durch die Deutsche Bahn in den Jahren von 2015 bis 2025 Hausverbote wegen Bettelns, wegen organisierten Bettelns oder wegen Bettelns im Zusammenhang mit Straftaten ausgesprochen (bitte nach Jahr, Bahnhof und Anlass aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG liegen keine entsprechenden Daten vor, da diesbezüglich keine Datenerhebung erfolgt.
Konnte das Phänomen der organisierten Bettelbanden seit 2015 durch die Maßnahmen der Deutschen Bahn zahlenmäßig verkleinert werden, wenn ja, wie in welchem Ausmaß, und wenn nein, aus welchem Grund war dies nicht möglich?
Nach Auskunft der DB AG liegen dieser keine entsprechenden Daten vor.
Nach welchen Kriterien wird ein Bettelphänomen durch die Deutsche Bahn oder durch die Bundespolizei als „organisiert“ eingestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Hierzu gibt es mangels einer Legaldefinition keine Einstufung.
Erteilt die Deutsche Bahn jedem Bettler, der durch die Deutsche Bahn einer organisierten Bettelstruktur zugerechnet wird, im Bahnhofsbereich ein Hausverbot, und wenn nein, warum nicht?
Erteilt die Deutsche Bahn jeder Person ein Hausverbot, die im Zusammenhang mit Bettelei Straftaten begeht oder dahin gehend verdächtig ist, und wenn nein, warum nicht?
Welche Modalitäten hat ein Hausverbot der Deutschen Bahn hinsichtlich Dauer, räumlichem Geltungsbereich und Rechtsbehelfen, wenn dieses aufgrund von Bettelei in organisierten Bettelbanden ergeht?
Ein Hausverbot wird in der Regel für den Bahnhof der Tat und eine Laufzeit von einem Jahr ausgestellt. Der Bahnhof darf gemäß § 10 AEG weiterhin betreten werden, um zum Zug zu kommen oder diesen zu verlassen.
In wie vielen Fällen wurden durch die Deutsche Bahn in den Jahren von 2015 bis 2025 Verstöße gegen Hausverbote im Bahnhofsbereich festgestellt (bitte nach Jahr, Bahnhof und Anlass aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG können und werden diesbezüglich keine Datenerhebungen durchgeführt werden.
18Liegen der Deutschen Bahn Erkenntnisse zu Staatsangehörigkeiten, nationalen Herkünften und Selbstbezeichnungen von Personen vor, die durch die Deutsche Bahn organisierten oder betrügerischen Bettelgruppen zugerechnet werden?
19Welche Erkenntnisse liegen der Bundespolizei grundsätzlich nach kriminalistischer Erfahrung zu Staatsangehörigkeiten, nationalen Herkünften und Selbstbezeichnungen von Tatverdächtigen vor, die im Bahnhofsbereich im Zusammenhang mit organisiertem oder betrügerischem Betteln polizeilich in Erscheinung treten?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
In die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) finden Sachverhalte Eingang, bei denen der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt. In diesen Fällen wird, sofern ein Tatverdächtiger festgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit erfasst. Das Betteln in Deutschland ist nicht strafbewährt. Sofern im Einzelfall etwaige Eigentumsdelikte festgestellt werden, erfolgt eine deliktsbezogene Erfassung in der PES. Eine Recherche nach betrügerischem oder organisiertem Betteln sowie dabei festgestellten Staatsangehörigkeiten sind daher nicht möglich. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Welche Dienstanweisungen, Handreichungen oder Lagebilder bestehen bei der Bundespolizei zum Phänomen des organisierten oder betrügerischen Bettelns im Bahnhofsbereich?
Spezifische Dienstanweisungen, Handreichungen oder Lagebilder zum Phänomen des sogenannten und nicht legaldefinierten „organisierten oder betrügerischen Bettelns im Bahnhofsbereich“ bestehen bei der Bundespolizei nicht. Sofern sich im Einzelfall etwaige Eigentumsdelikte ergeben, greifen die jeweils deliktsbezogenen konzeptionellen Grundlagen bzw. statistischen Erhebungsparameter.
21Welche Dienstanweisungen, Sicherheitskonzepte oder internen Weisungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn oder ihrer Sicherheitsorganisation zum Umgang mit organisiertem oder betrügerischem Betteln im Bahnhofsbereich?
22Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Deutscher Bahn, Bundespolizei, Landespolizeien und kommunalen Behörden zur Bekämpfung des organisierten oder betrügerischen Bettelns in und an Bahnhöfen?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der DB AG gibt es keine Dienstanweisung zu einem organisierten oder betrügerischen Betteln. Die Bundespolizei und die DB AG verbindet eine Ordnungspartnerschaft, die zentral wie regional in Sicherheitsthemen zusammenarbeitet. Zu Zusammenarbeitsformen auf dem Gebiet der Bahnanlagen zählen u. a. Kooperationsstreifen mit Polizeien der Länder, DB Sicherheit und/oder weiteren Partnern.
Liegen der Bundespolizei Zahlen zu Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 des Strafgesetzbuchs) und eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Hausverbot in den Bahnhöfen der Deutschen Bahn vor (bitte aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr von 2015 bis 2025 und Fernbahnhof für die Hauptbahnhöfe Hamburg, Frankfurt (Main), München, Berlin, Köln, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, Nürnberg, Essen, Leipzig, Dortmund, Duisburg, Karlsruhe, Dresden und die Bahnhöfe Berlin-Gesundbrunnen, Berlin-Südkreuz, München-Ost, Hamburg-Altona, Berlin-Ostbahnhof, Köln-Messe/Deutz angeben), und wenn ja, wie lauten diese? Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf das Delikt Hausfriedensbruch jeweils in Bezug auf die in der Oberfrage erfragten Zeiträume machen (bitte nach erfassten deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt bzw. unbekannt ist, sowie Tatverdächtigen, die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, aufschlüsseln)?
Aufgrund einer systemischen Umstellung ist eine Auswertung der webbasierten Daten der PES erst seit dem 1. Januar 2019 möglich. Bei Hausfriedensbruch handelt es sich gemäß der Erfassungskriterien der PES um ein sogenanntes Massendelikt. Eine bahnhofsgenaue Auswertung sogenannter Massendelikte ist nicht möglich.
Die Gesamtentwicklung der festgestellten Hausfriedensbrüche ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
| Hausfriedensbrüche nach § 123 StGB | |
|---|---|
| Jahr | Anzahl der Delikte |
| 2025 | 20.014 |
| 2024 | 14.027 |
| 2023 | 14.677 |
| 2022 | 11.782 |
| 2021 | 12.198 |
| 2020 | 15.542 |
| 2019 | 16.164 |
Die statistischen Daten zu Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen.
| Hausfriedensbruch nach § 123 StGB | Jahr | |||
|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | |
| Anzahl der Tatverdächtigen | ||||
| unbekannte Tatverdächtige | 80 | 59 | 83 | 193 |
| Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen Tatverdächtigen | ||||
| deutsch | 10.912 | 7.191 | 8.094 | 6.714 |
| nicht deutsch | 8.511 | 6.108 | 5.623 | 4.449 |
| ungeklärt | 138 | 90 | 99 | 62 |
| Hausfriedensbruch nach § 123 StGB | Jahr | ||
|---|---|---|---|
| 2021 | 2020 | 2019 | |
| Anzahl der Tatverdächtigen | |||
| unbekannte Tatverdächtige | 155 | 861 | 451 |
| Staatsangehörigkeit der bekanntgewordenen Tatverdächtigen | |||
| deutsch | 6.730 | 8.910 | 9.365 |
| nicht deutsch | 4.686 | 5.621 | 5.865 |
| ungeklärt | 187 | 229 | 451 |
Eine Aufschlüsselung der nicht deutschen Tatverdächtigen ist der Anlage zu entnehmen.
PDF-Seite 7 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Liegen der Bundespolizei irgendwelche Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Wirksamkeit von Strafverfahren gegen Mitglieder von organisierten Bettelgruppen vor, gegen die wegen Hausfriedensbruchs ermittelt wurde, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, aus welchem Grund liegen keine Erkenntnisse vor?
Die Bundespolizei erhebt keine Daten zur Wirksamkeit von Strafverfahren.
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen wegen wiederholter Verstöße gegen Hausverbote im Bahnhofsbereich durch organisierte Bettelbanden Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt wurden, und wenn ja, wie viele Fälle sind dies seit 2015?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.