Ausweisungen in den Jahren 2024 und 2025

Drucksache 21/4261Antwortauf die Kleine Anfrage 21/394919.02.202628 Seiten14 FragenFraktion Die LinkeBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Bei einer Ausweisung handelt es sich um einen Verwaltungsvorgang, durch den einer Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein bestehendes Aufenthaltsrecht entzogen wird. In der Regel ist dies an die Begehung von Straftaten geknüpft, allerdings wird nur teilweise eine strafrechtliche Verurteilung vorausgesetzt. In anderen Fällen reicht ein Verdacht, dass eine Person in der Vergangenheit eine bestimmte Straftat begangen hat oder dies in Zukunft tun könnte (§ 54 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)). Die Zahl der jährlichen Ausweisungen bewegte sich in den letzten Jahren in etwa zwischen gut 7 000 und gut 8 000, mit einem Ausreißer nach oben im Jahr 2019, als mehr als 11 000 Menschen betroffen waren. Auch anerkannte Geflüchtete werden regelmäßig ausgewiesen. Die wichtigsten Herkunftsländer der Ausgewiesenen waren zuletzt Albanien, Georgien und die Türkei (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/13061, 19/32269 und 19/3735 sowie die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/21195).

Für Betroffene hat eine Ausweisung schwerwiegende Folgen: Sie verlieren ihr Aufenthaltsrecht und werden im schlimmsten Fall zwangsweise in das Land ihrer Staatsbürgerschaft abgeschoben; außerdem tritt eine Wiedereinreisesperre in Kraft. Sie werden somit aus allen sozialen Zusammenhängen gerissen, ihre „inländische Existenz“ wird nach Ansicht der Fragestellenden vollständig vernichtet. Besonders gravierend wirkt sich dies für Menschen aus, die zwar eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, aber seit Jahrzehnten in Deutschland leben bzw. sogar hier geboren wurden, die also als faktische Inländerinnen und Inländer angesehen werden müssen. Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, wird eine Duldung erteilt. Auch bei ihnen bewirkt die Ausweisung eine weitgehende soziale Exklusion, da ihre gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten auf Dauer in hohem Maße eingeschränkt werden (www.cilip.de/2016/11/07/ausw eisung-reloaded-gesetzgebung-unter-dem-vorwand-von-koeln/). Nach § 56 AufenthG können ausgewiesene Personen zudem verpflichtet werden, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden, es kann eine Residenzpflicht angeordnet werden, es können Kontaktverbote erlassen und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel untersagt werden.

In einigen Ländern gibt es seit Jahren Proteste und Kampagnen gegen Ausweisungen. Kritisiert wird, dass Ausländerinnen und Ausländer, die Straftaten begehen, dadurch eine ungerechte Doppelbestrafung erfahren. Neben der Strafverfolgung im Land ihres Aufenthalts droht ihnen die Abschiebung in ihr Herkunftsland bzw. in das Herkunftsland ihrer Eltern. In Deutschland gibt es solche Diskussionen bislang kaum. Es regt sich wenig zivilgesellschaftlicher Protest dagegen, dass die Ausländerbehörden Jahr für Jahr Tausenden Menschen das Aufenthaltsrecht entziehen (www.rav.de/publikationen/rav-infobrief e/infobrief-104-2010/den-ausschluss-festschreiben).

Die Fragestellenden halten Ausweisungen für eine unzulässige Disziplinierungs- und Ausschlusstechnik, die darauf abzielt, Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen, und setzen sich für deren Abschaffung ein.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 338.673 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst (darunter im Jahr 2024: 9.277 Personen; im Jahr 2025: 8.232 Personen).

Frage 2 Seite 2

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Geschlecht (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 Personen mit einer Ausweisungsverfügung erfasst; davon waren 292.103 männlich, 45.902 weiblich und 16 divers. Bei 652 Personen war das Geschlecht nicht erfasst. Weitere Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2 · 5 Zeilen × 3 Spalten
Anzahl der Personen im AZR mit Ausweisungsstatus (ergangen im jeweiligen Jahr)20242025
Summe9.2778.232
männlich8.2687.265
weiblich946926
divers30
unbekannt6041
Frage 3 Seite 2

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Alter (bitte in den Schritten 0 bis 13 Jahre, 14 bis 17 Jahre, 18 bis 21 Jahre, 22 bis 26 Jahre, 27 bis 35 Jahre, 36 bis 60 Jahre, 60 Jahre und älter und bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 9 Zeilen × 4 Spalten
AltersgruppeGesamt20242025
Gesamt338.6739.2778.232
0-13 Jahre1624124
14-17 Jahre811419
18-21 Jahre1.358479557
22-26 Jahre7.6891.6111.460
27-35 Jahre33.3513.2142.899
36-60 Jahre164.1583.7613.151
60 Jahre und älter131.852157121
Alter unbekannt221
Frage 4 Seite 3

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach Bundesländern (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, bitte so darstellen wie in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/32269)?

Antwort

Um die Vergleichbarkeit mit den vorherigen Auswertungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/13061 als auch in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/32269 zu gewährleisten, wurden erneut auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union berücksichtigt, obwohl diese grundsätzlich nicht ausgewiesen werden können.

Wie in den vorherigen Auswertungen wurde nicht der aufenthaltsrechtliche Ausweisungsbegriff zugrunde gelegt, sondern die Summe der in der Nummer 13 der Anlage AZRG-DV als Ausweisung erfassten Sachverhalte angeführt. Diese enthalten im Hinblick auf Unionsbürger aber auch Feststellungen zum Verlust oder des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechtes, denen kein ausweisungsrelevanter Sachverhalt zugrunde liegt.

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 4 Spalten
LandGesamt20242025
Gesamt338.6739.2778.232
Baden-Württemberg57.0342.0541.421
Bayern53.2381.6151.538
Berlin25.970381639
Brandenburg2.5985123
Bremen3.2534326
Hamburg15.132292315
Hessen50.7971.3081.388
Mecklenburg-Vorpommern9733920
Niedersachsen21.865703512
Nordrhein-Westfalen68.9431.4761.197
Rheinland-Pfalz11.533457379
Saarland1.7044137
Sachsen15.362586545
Sachsen-Anhalt3.0485657
Schleswig-Holstein5.06810879
Thüringen2.1556756

Ausweisungsverfügungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 (insgesamt 338.673).

Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Baden-WürttembergSumme57.034
darunter:
Türkei7.687
Jugoslawien (ehemals)6.411
Algerien3.702
Italien2.024
Georgien1.520
Albanien1.512
Bosnien und Herzegowina1.462
Irak1.453
Kroatien1.445
Serbien1.444
Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BayernSumme53.238
darunter:
Türkei8.806
Jugoslawien (ehemals)6.424
Albanien2.049
Ukraine1.687
Bosnien und Herzegowina1.645
Serbien1.609
Italien1.554
Österreich1.341
Georgien1.254
Kosovo1.192
Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BerlinSumme25.970
darunter:
Türkei4.437
Pakistan2.210
Libanon1.796
Jugoslawien (ehemals)1.693
Thailand1.387
Vietnam1.139
Ungeklärt1.018
Staatenlos997
Indien880
Jordanien849
Tabelle auf Seite 4 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BrandenburgSumme2.598
darunter:
Ukraine645
Vietnam281
Russische Föderation176
Albanien171
Moldau145
Türkei95
Belarus95
Rumänien90
Serbien62
Georgien61
Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BremenSumme3.253
darunter:
Türkei935
Ghana162
Jugoslawien (ehemals)145
Nigeria115
Russische Föderation112
Ukraine110
Thailand86
Libanon76
Algerien73
Marokko70
Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HamburgSumme15.132
darunter:
Türkei
Türkei2.538
Jugoslawien (ehemals)1.041
Ghana705
Afghanistan704
Albanien634
Serbien489
Nordmazedonien414
Österreich372
Russische Föderation318
Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HessenSumme50.797
darunter:
Türkei6.207
Jugoslawien (ehemals)4.269
Marokko3.727
Kolumbien2.837
Serbien2.390
Indien2.066
Moldau1.943
Ukraine1.766
Algerien1.457
Albanien1.278
Tabelle auf Seite 5 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Mecklenburg-VorpommernSumme973
darunter:
Ukraine123
Russische Föderation89
Türkei80
Jugoslawien (ehemals)59
Armenien43
Algerien40
Vietnam36
Georgien29
Tunesien29
Moldau26
Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 3 Spalten
NiedersachsenSumme21.865
darunter:
Türkei4.087
Albanien1.617
Ukraine1.345
Jugoslawien (ehemals)1.301
Russische Föderation770
Moldau685
Georgien624
Serbien618
Polen502
Libanon452
Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Nordrhein-WestfalenSumme68.943
darunter:
Türkei12.737
Jugoslawien (ehemals)4.426
Marokko4.212
Albanien3.167
Ukraine3.020
Serbien2.546
Italien1.855
Georgien1.646
Russische Föderation1.495
Bosnien und Herzegowina1.480
Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Rheinland-PfalzSumme11.533
darunter:
Türkei2.440
Jugoslawien (ehemals)853
Ukraine660
Albanien491
Moldau (Republik)393
Georgien332
Marokko306
Vereinigte Staaten von Amerika278
Serbien255
Kroatien254
Tabelle auf Seite 6 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SaarlandSumme1.704
darunter:
Türkei187
Algerien99
Ukraine97
Jugoslawien (ehemals)90
Italien86
Syrien74
Serbien67
Frankreich64
Pakistan55
Russische Föderation53
Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SachsenSumme15.362
darunter:
Ukraine5.503
Moldau835
Vietnam823
Georgien641
Tunesien584
Russische Föderation481
Algerien464
Albanien445
Türkei365
Indien315
Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Sachsen-AnhaltSumme3.048
darunter:
Ukraine584
Vietnam282
Russische Föderation201
Türkei114
Moldau110
Nigeria109
Belarus108
Ungeklärt101
Jugoslawien (ehemals)77
Indien75
Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Schleswig-HolsteinSumme5.068
darunter:
Türkei809
Albanien549
Ukraine220
Jugoslawien (ehemals)214
Ghana202
Nordmazedonien194
Georgien142
Russische Föderation139
Serbien137
Moldau113
Tabelle auf Seite 7 · 12 Zeilen × 3 Spalten
ThüringenSumme2.155
darunter:
Ukraine240
Vietnam157
Russische Föderation139
Algerien134
Moldau133
Türkei111
Georgien103
Jugoslawien (ehemals)79
Belarus76
Albanien64

Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025 (insgesamt 8.232):

Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Baden-WürttembergSumme1.421
darunter:
Algerien164
Georgien112
Türkei104
Tunesien96
Marokko95
Albanien69
Kosovo58
Serbien54
Moldau51
Bosnien und Herzegowina46
Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BayernSumme1.538
darunter:
Algerien136
Türkei121
Ukraine88
Serbien86
Albanien82
Vietnam78
Moldau73
Kosovo69
Afghanistan64
Georgien60
Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BerlinSumme639
darunter:
Moldau75
Georgien62
Vietnam48
Türkei45
Indien35
Albanien28
Argentinien27
Ungeklärt22
Serbien21
Algerien19
Tabelle auf Seite 8 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BrandenburgSumme23
darunter:
Vietnam7
Ukraine4
Russische Föderation3
Afghanistan1
Ägypten1
Georgien1
Jugoslawien (ehemals)1
Kamerun1
Moldau1
Sudan (ohne Südsudan)1
Tabelle auf Seite 9 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BremenSumme26
darunter:
Türkei7
Albanien2
Algerien2
Marokko2
Nordmazedonien2
Serbien2
Bosnien und Herzegowina1
Dominikanische Republik1
Georgien1
Irak1
Tabelle auf Seite 9 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HamburgSumme315
darunter:
Albanien59
Türkei38
Georgien26
Nordmazedonien16
Ghana13
Tunesien13
Algerien12
Serbien11
Marokko9
Syrien9
Tabelle auf Seite 9 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HessenSumme1.388
darunter:
Türkei110
Serbien108
Albanien96
Georgien93
Marokko89
Moldau87
Algerien74
Indien73
Vietnam55
Afghanistan42
Tabelle auf Seite 9 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Mecklenburg-VorpommernSumme20
darunter:
Georgien5
Algerien4
Tunesien3
Marokko2
Afghanistan1
Ägypten1
Armenien1
Russische Föderation1
Syrien1
Ukraine1
Tabelle auf Seite 10 · 12 Zeilen × 3 Spalten
NiedersachsenSumme512
darunter:
Albanien94
Georgien55
Moldau43
Türkei34
Vietnam26
Kosovo21
Afghanistan15
Syrien14
Irak13
Ukraine13
Tabelle auf Seite 10 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Nordrhein-WestfalenSumme1.197
darunter:
Albanien148
Georgien109
Türkei102
Vietnam61
Serbien56
Moldau55
Algerien53
Marokko53
Kosovo51
Syrien37
Tabelle auf Seite 10 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Rheinland-PfalzSumme379
Darunter:
Georgien67
Albanien41
Moldau37
Türkei30
Ukraine28
Vietnam24
Serbien17
Syrien12
Algerien10
Usbekistan10
Tabelle auf Seite 10 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SaarlandSumme37
darunter:
Ukraine10
Syrien7
Algerien3
Vietnam3
Georgien2
Marokko2
Albanien1
Bosnien und Herzegowina1
China1
Ecuador1
Tabelle auf Seite 11 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SachsenSumme545
darunter:
Vietnam76
Georgien63
Ukraine37
Moldau33
Tunesien33
Albanien29
Serbien18
Türkei17
Marokko16
Russische Föderation16
Tabelle auf Seite 11 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Sachsen-AnhaltSumme57
darunter:
Syrien,11
Afghanistan8
Belarus4
Guinea-Bissau3
Indien3
Albanien2
Burkina-Faso2
Eritrea2
Irak2
Moldau2
Tabelle auf Seite 11 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Schleswig-HolsteinSumme79
darunter:
Moldau10
Georgien9
China8
Albanien5
Türkei5
Philippinen4
Syrien4
Kosovo3
Belarus3
Ägypten2
Tabelle auf Seite 11 · 12 Zeilen × 3 Spalten
ThüringenSumme56
darunter:
Thailand7
Albanien5
Georgien5
Marokko5
Algerien4
Indien4
Libyen4
Armenien3
Aserbaidschan2
Moldau2
Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Baden-WürttembergSumme2.054
darunter:
Algerien211
Tunesien168
Türkei148
Marokko124
Georgien115
Syrien108
Indien101
Afghanistan82
Serbien79
Albanien78
Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BayernSumme1.615
darunter:
Algerien150
Türkei124
Georgien103
Albanien101
Serbien87
Moldau84
Kosovo81
Ukraine72
Bosnien und Herzegowina69
Vietnam68
Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BerlinSumme381
darunter:
Vietnam41
Türkei40
Georgien36
Albanien29
Moldau26
Ungeklärt25
Serbien21
Afghanistan13
Bosnien und Herzegowina12
Nordmazedonien11
Tabelle auf Seite 12 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BrandenburgSumme51
darunter:
Serbien8
Russische Föderation6
Albanien5
Georgien5
Afghanistan4
Vereinigtes Königreich4
Vietnam3
Bosnien und Herzegowina2
Iran2
Ukraine2
Tabelle auf Seite 13 · 12 Zeilen × 3 Spalten
BremenSumme43
darunter:
Türkei8
Algerien5
Marokko5
Guinea4
Albanien2
Tunesien2
Ungeklärt2
Afghanistan1
Ägypten1
Bulgarien1
Tabelle auf Seite 13 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HamburgSumme292
darunter:
Albanien76
Türkei29
Georgien23
Serbien15
Afghanistan14
Algerien12
Nordmazedonien12
Moldau11
Ghana10
Iran10
Tabelle auf Seite 13 · 12 Zeilen × 3 Spalten
HessenSumme1.308
darunter:
Moldau124
Marokko115
Serbien106
Albanien104
Türkei104
Georgien99
Algerien78
Indien48
Bosnien und Herzegowina36
Kosovo31
Tabelle auf Seite 13 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Mecklenburg-VorpommernSumme39
darunter:
Tunesien11
Algerien6
Georgien5
Türkei4
Marokko3
Armenien2
Ukraine2
Afghanistan1
Benin1
Ghana1
Tabelle auf Seite 14 · 12 Zeilen × 3 Spalten
NiedersachsenSumme703
darunter:
Albanien186
Moldau91
Georgien68
Türkei39
Kosovo22
Serbien20
Usbekistan20
Bosnien und Herzegowina17
Algerien15
Marokko14
Tabelle auf Seite 14 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Nordrhein-WestfalenSumme1.476
darunter:
Albanien225
Georgien153
Türkei115
Moldau88
Vietnam82
Algerien71
Kosovo66
Serbien62
Marokko57
Ukraine44
Tabelle auf Seite 14 · 11 Zeilen × 3 Spalten
Rheinland-PfalzSumme457
Moldau54
Georgien52
Albanien45
Türkei44
Ukraine28
Kosovo26
Usbekistan21
Serbien13
Nordmazedonien11
Syrien11
Tabelle auf Seite 14 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SaarlandSumme41
darunter:
Syrien18
Tadschikistan5
Türkei5
Eritrea3
Afghanistan2
Albanien1
Algerien1
Georgien1
Libanon1
Libyen1
Tabelle auf Seite 15 · 12 Zeilen × 3 Spalten
SachsenSumme586
darunter:
Georgien60
Ukraine59
Vietnam44
Albanien43
Indien31
Tunesien29
Türkei28
Moldau27
Syrien20
Irak17
Tabelle auf Seite 15 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Sachsen-AnhaltSumme56
darunter:
Afghanistan7
Moldau6
Syrien5
Türkei5
Indien4
Georgien3
Guinea-Bissau3
Ungeklärt3
Benin2
China2
Tabelle auf Seite 15 · 12 Zeilen × 3 Spalten
Schleswig-HolsteinSumme108
darunter:
Albanien24
Georgien7
Türkei7
Vietnam7
Irak6
Moldau6
Serbien5
Ukraine5
Marokko4
Algerien3
Tabelle auf Seite 15 · 12 Zeilen × 3 Spalten
ThüringenSumme67
darunter:
Georgien9
Aserbaidschan8
Libyen6
Thailand6
Irak4
Albanien3
Armenien3
Kirgisistan3
Marokko3
China2
Frage 5 Seite 16

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, differenziert nach den 30 wichtigsten Herkunftsstaaten (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?

Antwort

Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Die unter den Bezeichnungen „Jugoslawien (ehemals)“ und „Serbien und Montenegro (ehemals)“ aufgeführten Personen waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 im AZR noch unter diesen alten Staatenbezeichnungen erfasst.

Tabelle auf Seite 16 · 32 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt338.673
darunter:
Türkei51.635
Jugoslawien (ehemals)27.341
Ukraine18.004
Albanien12.393
Marokko11.143
Serbien10.582
Algerien9.280
Georgien7.526
Italien7.391
Moldau7.264
Bosnien und Herzegowina7.099
Indien7.088
Russische Föderation6.916
Pakistan6.496
Nigeria5.700
Kosovo5.671
Nordmazedonien5.466
Kroatien5.314
Vietnam4.972
Libanon4.432
Tunesien4.362
Kolumbien4.198
Irak4.062
Afghanistan4.050
Ghana3.886
Ungeklärt3.870
China3.738
Österreich3.410
Polen3.391
Syrien3.375
Tabelle auf Seite 16, 17 · 32 Zeilen × 2 Spalten
20258.232
darunter:
Georgien671
Albanien661
Türkei618
Algerien503
Moldau476
Vietnam426
Serbien389
Marokko336
Ukraine268
Syrien261
Kosovo258
Tunesien236
Indien216
Afghanistan211
Bosnien und Herzegowina184
Nordmazedonien153
Belarus140
Irak131
China126
Russische Föderation95
Usbekistan94
Kolumbien88
Pakistan87
Ungeklärt83
Brasilien76
Nigeria73
Somalia73
Thailand68
Iran64
Gambia58
Tabelle auf Seite 17, 18 · 32 Zeilen × 2 Spalten
20249.277
darunter:
Albanien923
Georgien740
Türkei701
Algerien578
Moldau (Republik)572
Serbien437
Marokko392
Vietnam350
Kosovo302
Tunesien296
Ukraine287
Syrien286
Indien260
Afghanistan244
Bosnien und Herzegowina215
Nordmazedonien165
Irak150
Belarus142
China142
Usbekistan88
Ungeklärt85
Nigeria84
Brasilien83
Russische Föderation82
Somalia81
Burundi81
Pakistan78
Iran75
Kolumbien73
Ghana71
Frage 6 Seite 18

Über welchen Aufenthaltsstatus verfügten Ausländerinnen und Ausländer laut Ausländerzentralregister zum Stand 31. Dezember 2025, gegen die eine noch nicht bestands- oder rechtskräftige Ausweisungsverfügung ergangen ist (bei Duldungen bitte, soweit möglich, nach Grund der Duldung differenzieren)?

Antwort

Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR 6.917 Personen als aufhältig mit einer noch nicht vollziehbaren Ausweisungsverfügung erfasst. Davon waren 1.195 Personen mit einem unbefristeten und 1.810 Personen mit einem befristeten Aufenthaltsrecht sowie 1.947 Personen mit einer Duldung gespeichert. 1.965 Personen waren ohne Aufenthaltsrecht, mit Aufenthaltsgestattung oder mit einem Antrag auf einen gestellten Aufenthaltstitel nach § 81 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfasst. Die im AZR erfassten Duldungssachverhalte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18, 19 · 22 Zeilen × 2 Spalten
Duldungenzum Stichtag 31.12.2025
Gesamt1.947
Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG24
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG239
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen102
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen29
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen640
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO12
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO34
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO7
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG3
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags9
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen35
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)4
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a)1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)2
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente440
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG1
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG34
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG1
Duldung nach § 60a AufenthG (alt)5
Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)321
Frage 7 Seite 19

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, über welchen Aufenthaltsstatus die Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, vor der Ausweisung verfügten (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben)?

Antwort

Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 338.673 ausländische Staatsangehörige mit einer Ausweisungsverfügung erfasst. Von diesen hatten 70.703 vor der zuletzt erteilten Ausweisungsverfügung einen Speichersachverhalt zum Aufenthaltsstatus gespeichert. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19 · 7 Zeilen × 4 Spalten
AufenthaltsrechtGesamt20242025
Gesamt70.7035.1935.223
Davon:
unbefristete Aufenthaltsrechte3.720173178
befristete Aufenthaltsrechte17.4772.9532.811
Gestattung1.21710588
Duldung16.8699471.009
Sonstiges (z. B. kein Aufenthaltstitel, oder erloschener, widerrufener oder abgelehnter Aufenthaltstitel, Personen als Flüchtlinge im Ausland anerkannt)31.4201.0151.137
Frage 8 Seite 19

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (bitte die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 gesondert angeben und zusätzlich auch nach Staatsbürgerschaft aufschlüsseln)?

Antwort

Zum Stand 31. Dezember 2025 waren im AZR 1.409 Personen erfasst, für die zum Zeitpunkt der letzten Ausweisungsverfügung ein Status als anerkannter Flüchtling, Asylberechtigter oder subsidiär Schutzberechtigter gespeichert war.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 19, 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit (15 häufigste)Gesamt
Gesamt1.409
darunter:
Türkei297
Syrien289
Irak230
Iran115
Afghanistan73
Jugoslawien (ehemals)44
Somalia39
Eritrea38
Ungeklärt35
Russische Föderation27
Sri Lanka21
Albanien19
Kosovo19
Staatenlos14
Serbien und Montenegro (ehemals)12
Tabelle auf Seite 20 · 15 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit2025
Gesamt77
davon:
Syrien42
Afghanistan9
Eritrea6
Irak5
Türkei4
Somalia3
Iran2
Ungeklärt1
Äthiopien1
Jordanien1
Libyen1
Aserbaidschan1
El Salvador1
Tabelle auf Seite 20 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Staatsangehörigkeit2024
Summe45
davon:
Syrien14
Irak5
Eritrea4
Afghanistan3
Türkei3
Iran3
Somalia2
Ungeklärt2
Jemen2
Tadschikistan2
Staatenlos1
Armenien1
Jamaica1
Guinea1
Bangladesch1
Frage 9 Seite 21

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister gespeichert, differenziert nach befristet und unbefristet, und wie viele dieser Ausweisungen erfolgten in den Jahren 2024 und 2025 (bitte differenzieren)?

Antwort

Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 4 Zeilen × 4 Spalten
AusweisungsverfügungGesamt20242025
Gesamt338.6739.2778.232
davon:
Wirkung unbefristet24.326143118
Wirkung befristet314.3479.1348.114
Frage 10 Seite 21

Wie viele Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, waren mit Stand 31. Dezember 2025 im Ausländerzentralregister als „aufhältig“ bzw. „nicht aufhältig“ gespeichert (bitte bei den noch aufhältigen Personen nach Bundesländern, den 15 häufigsten Herkunftsstaaten, dem aktuellen Aufenthaltsstatus und dem Jahr der Ausweisung differenzieren)?

Antwort

Zum Auswertungsstichtag 31. Dezember 2025 waren von den 338.673 Personen mit Ausweisungsverfügung 36.533 als aufhältig und 302.140 als nicht aufhältig erfasst.

Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Tabelle auf Seite 21 · 18 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt36.533
davon
Baden-Württemberg5.771
Bayern4.990
Berlin3.506
Brandenburg350
Bremen708
Hamburg1.925
Hessen4.502
Mecklenburg-Vorpommern158
Niedersachsen2.957
Nordrhein-Westfalen7.125
Rheinland-Pfalz1.201
Saarland298
Sachsen1.384
Sachsen-Anhalt604
Schleswig-Holstein776
Thüringen278
Tabelle auf Seite 21, 22 · 17 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt36.533
darunter:
Türkei4.384
Serbien2.574
Kosovo1.859
Ukraine1.741
Albanien1.428
Syrien1.250
Ungeklärt1.193
Vietnam1.115
Kroatien1.076
Bosnien und Herzegowina1.063
Afghanistan1.015
Libanon996
Marokko990
Nordmazedonien901
Algerien860
Tabelle auf Seite 22 · 4 Zeilen × 4 Spalten
AufenthaltstitelGesamt20242025
Gesamt36.5332.0182.932
befristete Aufenthaltsrechte8.231174297
unbefristete Aufenthaltsrechte6.1674564
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert)22.1351.7992.571
Tabelle auf Seite 22 · 29 Zeilen × 2 Spalten
nach Jahr der AusweisungsverfügungZum Stichtag 31.12.2025
Gesamt36.533
davon:
bis 19994.535
20001.105
20011.119
20021.175
20031.321
20041.286
20051.023
20061.224
20071.137
20081.054
2009938
2010984
2011888
2012901
2013873
2014678
2015635
2016711
2017892
20181.258
20191.540
20201.726
20211.650
20221.443
20231.487
20242.018
20252.932
Frage 11 + 11a + 11b Seite 23

11Wie viele der Ausländerinnen und Ausländer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist (bitte zum Stand 31. Dezember 2025 sowie für die Ausweisungen der Jahre 2024 und 2025 angeben),

11areisten nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus,

11bwurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgeschoben,

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren 302.140 Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, als nicht aufhältig erfasst. Aus den Daten des AZR kann nicht valide ermittelt werden, wie viele davon freiwillig bzw. unfreiwillig ausreisten.

Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23 · 3 Zeilen × 5 Spalten
Nicht aufhältig mit Ausweisungsverfügung zum Stichtag 31.12.2025Gesamt20242025vor 2024
Gesamt302.1407.2595.300289.581
Verstorben81784805
Ausreise301.3237.2515.296288.776
Frage 11c Seite 23

konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden (bitte auch die Gründe benennen)?

Antwort

Nach Angaben des AZR zum Stichtag 31. Dezember 2025 war bei 8.624 aufhältigen Personen, gegen die eine Ausweisungsverfügung erging, eine Duldung nach § 60a AufenthG gespeichert. Die weiteren Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 23, 24 · 28 Zeilen × 4 Spalten
Duldungenzum Stichtag 31.12.2025 insgesamt20242025
Gesamt8.624754776
davon:
Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG10487
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG Abschiebungshindernisse n. § 60 Absatz 1-5,7 AufenthG8559277
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG als unbegleiteter Minderjähriger gemäß§ 58 Absatz 1a AufenthG724
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aufgrund fam. Bindungen5391819
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus medizinischen Gründen10632
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG aus sonstigen Gründen2.467226188
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO2273
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO902012
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO131
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG fehlendes, aber erforderliches Einvernehmen einer Stelle nach § 72 (4) AufenthG164
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG wegen eines Asylfolgeantrags9556
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 1 AufenthG weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen1401830
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)102
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)21
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG i. V. m. § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter)1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60c Absatz 6 S. 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 3 AufenthG in V.m. § 60d Absatz 4 in V.m. Absatz 1 AufenthG (Beschäftgungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)1
Duldung nach § 60a Absatz 2 S. 4 AufenthG (Verfahren nach § 85a)31
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (Altfall)11
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente1.974177203
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG121
Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG1662015
Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG6
Duldung nach § 60a AufenthG (alt)15
Duldung nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)1.967153205
Frage 12 Seite 24

In wie vielen Fällen wurden durch die Arbeitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in den Jahren 2024 und 2025 Überwachungsmaßnahmen nach § 56 AufenthG begleitet bzw. koordiniert (bitte nach Jahren und Herkunftsstaaten der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren im AZR zu insgesamt drei Fälle hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen nach § 56 AufenthG gespeichert, die durch die zuständigen Behörden im Zeitraum von Januar 2024 bis Dezember 2025 erlassen wurden. Bestimmte Daten des AZR werden gelöscht, wenn die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Ablauf ihrer Befristung oder auf andere Weise erledigt sind. Die zum genannten Stichtag ermittelten Zahlen können daher unterzeichnet sein.

Die Verteilung nach Jahren und Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Tabelle auf Seite 25 · 2 Zeilen × 4 Spalten
Anzahl Personen20242025Summe
Syrien213
Summe213
Frage 13 Seite 25

In wie vielen Fällen hat die AG Status 2024 und 2025 eine Abschiebungsanordnung ohne vorherige Ausweisung nach § 58a AufenthG empfohlen, in wie vielen Fällen wurde dieser Empfehlung nach Kenntnis der Bundesregierung Folge geleistet, und wie viele Abschiebungsanordnungen gab es insgesamt (bitte nach Jahren und Herkunftsstaat der Betroffenen aufschlüsseln)?

Antwort

Zum Stichtag 31. Dezember 2025 war im AZR kein Fall einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG von der zuständigen Behörde erfasst, die im Zeitraum 2024 bis 2025 erlassen wurde. Im Rahmen der AG Status können von jeder teilnehmenden Behörde Maßnahmen und Vorgehensweisen angeregt werden. Eine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.