Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Beschluss des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Programms wurden für die Menschen in den Braunkohlerevieren viele Zusagen gemacht, um den Strukturwandel für sie und ihre Regionen erfolgreich umzusetzen. Über den Umsetzungsstand informiert u. a. die Ende Oktober 2025 veröffentlichte begleitende Evaluierung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) und des STARK-Bundesprogramms – Zwischenbericht 2025 – (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Download s/B/begleitende-evaluierung-des-investitionsgesetzes-kohleregionen-und-des-s tark-bundesprogramms.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Hier wird der aktuelle Stand von Maßnahmen abgebildet und werden Erfolge wie noch nötige Anstrengungen aufgezeigt. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen und eine sinnvolle Ausgabe der Mittel zu sichern, muss bei so langfristigen Prozessen regelmäßig nachgesteuert werden, dafür bietet der Bericht eine gute Gelegenheit und Datenbasis.
1Welche Hemmnisse konnten bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen identifiziert werden, wie gedenkt die Bundesregierung den Mittelabfluss in Förderfeldern mit bisher geringem Mittelabfluss zu beschleunigen, welche Maßnahmen werden ergriffen?
7Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Schere beim Mittelabfluss zwischen der sächsischen Lausitz, wie dem Landkreis Bautzen oder Nordsachsen und demgegenüber dem Landkreis Görlitz?
8Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen und Kreisen, um eine ausgewogenere Verteilung der Strukturhilfen in allen Regionen sicherzustellen?
12Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung für den bisher nicht erfolgten Mittelabfluss aus dem Förderbereich 9 (Naturschutz), und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung eine zukünftige Nutzung dieser Mittel anzuregen?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1, 7, 8 und 12 gemeinsam beantwortet.
Der Mittelabfluss nach vier Jahren dient nur bedingt als Indikator für potentielle Hemmnisse. Mittelabfluss und -verteilung unterliegen folgenden natürlichen Herausforderungen. Die Fördermaßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) sind zu einem großen Teil investiver Natur. Eine entsprechende Wirkung und entsprechender Mittelabfluss stellt sich erst über einen größeren Zeithorizont ein (vgl. hierzu InvKG-Evaluierungsbericht 2025, S. 15). Zudem galt es, unter anderem in Corona-Zeiten, Förderprogramme beim Bund und in den Ländern aufzusetzen, um dann in die Planung einzelner Fördermaßnahmen einsteigen zu können. Personelle Steuerungskapazitäten in Gemeinden und Landkreisen mussten für diese Fördermaßnahmen zusätzlich geschaffen werden. Diesen Herausforderungen wurde in der Zwischenzeit erfolgreich begegnet.
Der Mittelabfluss der Fördermaßnahmen des InvKG folgt – wie bei Projekten üblich – zunächst einem langsamen Anstieg und insgesamt einer Glockenkurve.
Auch ist der Bund gemäß InvKG, verfassungsrechtlich und aufgrund verschiedener regionaler Grundvoraussetzungen, beschränkt, Einfluss auf die Herausforderungen im Mittelabfluss der Finanzhilfen der Länder zu nehmen.
Das InvKG sieht per se keine Quoten für Förderbereiche vor, sondern ermöglicht die Nutzung aller Förderbereiche uneingeschränkt, auch um den regionalen Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. Der Maßstab ist die Nachfrage. Daher ist ein „geringer“ Mittelabfluss anhand einer entsprechenden Nachfrage zu bewerten.
Auch ist der Mittelabfluss in einem Förderbereich des InvKG nur ein bedingt aussagekräftiger Indikator für die Förderung des Bereiches generell. Denn Finanzhilfen nach Artikel 104b des Grundgesetzes können nur in solchen Bereichen eingesetzt werden, in denen der Bund eine zumindest konkurrierende Gesetzgebungskompetenz hat.
Für die Mittelnachfrage und -nutzung ist außerdem die Absorbtionsfähigkeit in den Regionen entscheidend. Personelle Kapazitäten zur Planung, Steuerung und Umsetzung variieren zwischen Ballungs- und ländlichen Räumen. Daher stellt das InvKG mit dem STARK-Programm Mittel zur Verfügung, um die Kapazitäten überall aufzubauen. Differenzen in der Mittelnachfrage und -nutzung werden voraussichtlich bestehen bleiben, da durch Agglomerationseffekte die Mittelverwendung in Räumen mit höherer Absorbtionsfähigkeit verhältnismäßig höhere Wirkungen erzielen. Diese strahlen dann aber, insbesondere mit dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur über das InvKG, in umliegende Regionen.
Schließlich sind die Länder für die Durchführung der Finanzhilfen verantwortlich. Sie wählen selbstständig aus, in welchen Förderbereichen nach § 4 Absatz 1 InvKG Investition gefördert werden sollen. Bundesrechtlich ist keine bestimmte Verteilung der Finanzhilfen auf die unterschiedlichen Förderbereiche vorgesehen. Entscheidend ist, dass alle Investitionen eine der in § 4 Absatz 2 InvKG genannten strukturwandelfördernden Wirkungen haben. Dies überprüft der Bund ex ante, im Rahmen der Länderberichterstattung und Stichprobenkontrollen und unterstützt mit wissenschaftlichen Analysen.
2Welche Hemmnisse konnten bisher bei den Informationen von Bürgerinnen und Bürgern festgestellt werden, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um transparent und verständlich die Maßnahmen darzustellen und somit Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen?
18Was unternimmt die Bundesregierung, um die erreichten Fortschritte beim Strukturwandel zu kommunizieren?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 2 und 18 gemeinsam beantwortet.
Transparente und verständliche Informationen zum Strukturwandel ist Grundvoraussetzung für Mitgestaltung und Akzeptanz des Strukturwandels durch Bürgerinnen und Bürger.
In den Ländern gibt es dazu zahlreiche bürgernahe digitale, mediale und analoge Informationsformate, -kampagnen und -veranstaltungen.
In zahlreichen Pressemitteilungen, Vorortbesuchen, Konferenzteilnahmen, sowie auf den Websites der Bundesressorts wird regelmäßig über den Fortschritt und die Planung des Strukturwandels in den Kohleregionen informiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die Bundesregierung veröffentlichen zudem regelmäßig Berichte zur Evaluierung des InvKG und zum Umsetzungsstand des InvKG in deutscher und englischer Sprache. Über eine Datenbank werden die Förderdaten des InvKG der Wissenschaft und breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das BMWE als federführendes Ressort plant darüber hinaus die Schaffung zusätzlicher Angebote.
Um auf der Basis der verfügbaren Informationen eine Mitgestaltung von Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen, haben Länder verschiedene über das STARK-Programm geförderte Formate wie beispielsweise Werkstattprozesse (Brandenburg), Bürgerräte (Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen – NRW) oder Beteiligungsformate (beispielsweise Revierpioniere Sachsen-Anhalt, Bürgerregion Lausitz) aufgesetzt. Des Weiteren eruiert das BMWE mit wissenschaftlicher Begleitung derzeit partizipativ die Mitgestaltungsprozesse, um Optimierungsbedarfe identifizieren zu können.
Wie viele der unter § 18 InvKG-Maßnahme geplanten 5 000 Stellen in Bundesbehörden wurden in den Bundesländern schon realisiert (bitte nach Behörde, Standort und realisierten Planstellen vs. besetzte Stellen aufschlüsseln)?
Bis zum 31. Dezember 2024 wurden seit 2019 in den Revieren 5.538 Stellen geplant und davon bereits 4.539 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Behörden und Einrichtungen des Bundes besetzt.
Weitere Informationen können der Anlage 1 (Tabelle 7 des Berichts der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025 – vgl. Bundestagsdrucksache 21/2700) entnommen werden.*
PDF-Seite 12 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Kann die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Wirkung der Förderprogramme hinsichtlich der § 18 InvKG-Maßnahmen wie ursprünglich beabsichtig zeitnah entfaltet, und wie unterstützt sie dies?
Ziel der Bundesregierung ist es, gemäß § 18 Absatz 1 InvKG, bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen einzurichten. Dies scheint angesichts des aktuellen Planungstandes erreichbar.
Diese Behörden und Bundeseinrichtungen tragen zur Effizienz der öffentlichen Dienstleistungen bei. Somit zahlen sie über Effizienzgewinne auf die intendierte Wirkung ein, namentlich auf Wirtschaftswachstum und positive Arbeitsmarkteffekte.
Wie viele Förderanträge wurden im Rahmen des STARK-Programms für das Förderfeld „Transformationstechnologien“ gestellt, und wie viele wurden mit welchem Volumen positiv beschieden (bitte Förderungen einzeln nach Volumen, Revier und Bewilligungsstand aufschlüsseln)?
Es wurden elf Förderanträge gestellt. Davon wurden drei zurückgezogen und acht bewilligt.
Förderungen nach Volumen und Revier, Bewilligungsstand:
| Investitionsvolumen in Millionen Euro | Fördervolumen in Mio. Euro | Revier | Bewilligungsstand |
|---|---|---|---|
| 311,52 | 62,30 | Lausitzer Revier, Brandenburg | bewilligt |
| 181,13 | 63,40 | Rheinisches Revier, Nordrhein-Westfalen | bewilligt |
| 180,00 | 36,00 | Mitteldeutsches Revier, Sachsen-Anhalt | bewilligt |
| 153,69 | 46,11 | Lausitzer Revier, Sachsen | bewilligt |
| 40,43 | 16,17 | Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen | bewilligt |
| 13,19 | 4,62 | Rheinisches Revier, Nordrhein-Westfalen | bewilligt |
| 5,52 | 2,21 | Wilhelmshaven, Niedersachsen | bewilligt |
| 3,12 | 1,09 | Rheinisches Revier, Nordrhein-Westfalen | bewilligt |
Ausführliche Projektsteckbriefe zu den bewilligten Projekten sind veröffentlicht unter: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/U/uebersicht-der-stark-gefoerderten-transformationsprojekte.pdf?__blob=publi cationFile&v=4. Ausnahme: Das bewilligte Projekt im Lausitzer Revier in Brandenburg wurde noch nicht öffentlich kommuniziert, da die finale Standortentscheidung des Zuwendungsempfängers noch aussteht. Sie soll bis zum 30. Juni 2026 erfolgen.
6Plant die Bundesregierung eine Fristverlängerung für das Förderfeld über das Jahresende hinaus, um weiteren Antragstellern die Möglichkeit für eine Förderung einzuräumen, und wenn nein, warum nicht?
26Plant die Bundesregierung, über STARK die Möglichkeiten der Förderung für Unternehmen auszuweiten, und wenn ja, wie?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 6 und 26 gemeinsam beantwortet.
Eine Fristverlängerung kann es aufgrund des zugrunde liegenden ausgelaufenen Beihilferahmens des TCTF (Temporary Crisis and Transition Framework) nicht geben. Die Bundesregierung plant auf Grundlage einer Nachfolgeregelung CI-SAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) die Förderung in der Förderkategorie 12 bis 2030 und über Transformationstechnoligen hinaus für Nettonulltechnologien (ohne Kerntechnik) zu ermöglichen. Derzeit laufen dazu die Arbeiten für die Novellierung der STARK-Förderrichtlinie. Das STARK-Programm ermöglicht bereits umfänglich die Förderung von Unternehmen in allen Förderkategorien – teilweise auch investiv.
Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Gründungsquote (vgl. begleitende Evaluierung, S. 89) und Nutzung der damit einhergehenden Förderinstrumente, und welche Maßnahmen plant sie, um in Regionen mit geringer Förderquote weitere Anreize zu setzen?
Die Gründungsquote ist eine von vielen Wirkkanälen auf die InvKG-Ziele Wirtschaftsleistung und Arbeitsmarkt. Sie ist damit eine von vielen Indikatoren zur Wirkungsmessung der InvKG-Maßnahmen und nicht ausschließlich verantwortlich für einen erfolgreichen Strukturwandel. Daher ist eine unterschiedliche Ausgestaltung über die Regionen hinweg normal, durch andere Wirkkanäle substituierbar und vielfach Agglomerationseffekten geschuldet. Das InvKG ermöglich großflächig Innovations- und Gründungsförderung durch Investitionen in Forschung und Entwicklung, sowie Wissenstransfer, als auch kleinteilige Förderung unternehmerischen Handelns (unter anderem Gründung). In diesen Bereichen sind bisher die meisten Mittel gebunden.
Lagen oder liegen Anträge für Förderung über den Just Transition Fund (JTF) vor (bitte nach Antragsdatum und Zielregion aufschlüsseln)?
Die Förderung aus dem Just Transition Fund (JTF) läuft seit 2022. In Deutschland setzen die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt JTF-Programme um. Die Zahl der Anträge je Bundesland zum Stichtag 31. Dezember 2025 ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Aus der Zahl der gestellten Anträge kann nicht auf die Zahl der Bewilligungen oder das Finanzvolumen geschlossen werden, da sich Art und Volumen der Maßnahmen bzw. der beantragten Projekte stark unterscheiden.
| Bundesland | Zahl der Anträge zum 31.12.2025 |
|---|---|
| Brandenburg | 1095 |
| Nordrhein-Westfalen | 209 |
| Sachsen | 1350 |
| Sachsen-Anhalt | 88 |
Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung für den bisher nicht erfolgten Mittelabfluss aus dem JTF, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung eine zukünftige Nutzung dieser Mittel anzuregen?
Das BMWE ist als nationaler Koordinator zuständig für übergeordnete Fragen zur Umsetzung sowie Auslegung und potentiellen Änderungen der Rechtsgrundlagen. In dieser Rolle steht das BMWE im engen Austausch mit den JTF-Verwaltungsbehörden der Länder und der Europäischen Kommission. In diesem Rahmen werden auch der Umsetzungsstand sowie mögliche Abhilfemaßnahmen bei schleppender Umsetzung diskutiert. Das Anlaufen der Förderung im JTF war und ist in allen Mitgliedstaaten von Herausforderungen geprägt. Der JTF als neuer Fonds neben den etablierten Europäischen Strukturfonds EF-RE und ESF erforderte die Schaffung zusätzlicher Strukturen. Insbesondere die Erstellung und Abstimmung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plans – TJTP) mit der Europäischen Kommission war für Bund und Länder sehr zeit- und arbeitsintensiv, sodass die Umsetzung der Programme erst verzögert beginnen konnte. Die Auszahlungsstände liegen daher unter denen der etablierten Europäischen Strukturfonds EFRE und ESF. Bund und Länder arbeiten in Abstimmung mit der Kommission intensiv daran, die Umsetzung zu beschleunigen. Da nach Informationen der zuständigen Länder bereits Maßnahmen in deutlich höherem Umfang bewilligt sind, ist zeitnah mit einer deutlichen Steigerung der Auszahlungsrate zu rechnen.
Welche Programme und Initiativen gemäß § 17 InvKG wurden bereits vollständig realisiert, und in welcher Entwicklungsphase befinden sich die noch nicht umgesetzten bzw. nicht vollständig umgesetzten Programme und Initiativen (bitte zu jeder in § 17 InvKG beschriebenen Maßnahme auflisten)?
Für eine detaillierte Auflistung wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025; Kapitel II.2. verwiesen. Dieser trifft entsprechende Aussagen zur Entwicklungsphase per erfolgtem Mittelabfluss. Bislang sind keine der Maßnahmen abgeschlossen. Darüber hinaus ist die Auflistung in § 17 InvKG intendiert beispielhaft und macht eine Umsetzung vom verfügbaren Budget innerhalb der 26 Mrd. Euro Gesamtsumme für Bundesmaßnahmen abhängig. Daher sind im Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025 auch nicht alle in § 17 InvKG aufgelisteten Vorhaben aufgeführt.
In welchem Umfang haben die in § 12 InvKG aufgelisteten Städte und Regionen die zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen (bitte zu den einzelnen Städten und Regionen auflisten)?
Für eine Auflistung der Mittelabrufe wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025, Kapitel II.1. verwiesen.
Zahlreiche Projekte haben jedoch bereits das ex-ante-Verfahren erfolgreich durchlaufen. Einige Vorhaben wurden allerdings noch nicht durch die Landesbewilligungsbehörde bewilligt.
| Förderfähige Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß§ 12 InvKG | Gebundene Mittel (nach erfolgreichem ex-ante-Verfahren) in TEuro |
|---|---|
| Stadt Wilhelmshaven | 41.156 |
| Kreis Unna | 21.776 |
| Stadt Hamm | 0 |
| Stadt Herne | 35.340 |
| Stadt Duisburg | 7.475 |
| Stadt Gelsenkirchen | 113.071 |
| Stadt Rostock Landkreis Rostock | 8.696,80 |
| Landkreis Saarlouis | 25.770 |
| Regionalverband Saarbrücken | 0 |
Welche der im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen benannten Verkehrsprojekte wurden bereits vollständig realisiert, und in welcher Entwicklungsphase befinden sich die noch nicht umgesetzten bzw. nicht vollständig umgesetzten, aber im Gesetz angekündigten Projekte (bitte zu jedem einzelnen Verkehrsprojekt auflisten)?
Für eine detaillierte Auflistung wird auf den Bericht der Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen 2025, Kapitel IV., verwiesen. Dieser trifft entsprechende Aussagen zur Entwicklungsphase per erfolgtem Mittelabfluss.
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können nicht alle im InvKG aufgeführten Verkehrsinfrastrukturprojekte umgesetzt werden. Die Länder müssen die Projekte priorisieren, die abschließend durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) beschlossen werden. Bzgl. des Umsetzungsstandes bisher durch das BLKG beschlossener Maßnahmen wird auf Anlage 1 verwiesen.*
Dokumentiert die Bundesregierung die in der Umsetzung der Projekte des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen auftretenden bürokratischen Herausforderungen für die Kommunen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bei Auftreten solcher Probleme?
Das über das InvKG geförderten Kompetenzzentrum für Regionalentwicklung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führt regelmäßig eine Befragung der Kommunen durch. Die Ergebnisse wurden auf der Transformationstagung 2025 mit Kommunen besprochen. Das BMWE prüft die Ergebnisse, um bei Bedarf Schärfungen in der investiven Förderung von Kommunen über Finanzhilfen mit den Ländern zu besprechen oder Förderung von kommunalen Strukturen über STARK auszubauen.
In welchem Umfang können insbesondere Infrastrukturprojekte im Kontext von Bildungs- und Forschungseinrichtungen durch nach Maßgabe des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen bereitgestellten Mitteln gefördert werden?
Das InvKG bietet viele Möglichkeiten, Investitionen im Bereich Bildung und Forschung zu finanzieren, da diese Bereiche als Treiber regionaler Wirtschaftsentwicklung gelten. Insbesondere im Bereich Forschung (und Entwicklung) sind derzeit das Gros der Mittel verplant (vgl. hierzu S. 52 der InvKG-Evaluierung 2025).
Eine Förderung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen über Finanzhilfen nach Kapitel 1 und 2 des InvKG ist nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 InvKG (öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche) und § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG (Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung) denkbar.
Allerdings ist zu beachten, dass Finanzhilfen nur in Bereichen eingesetzt werden können, in denen eine Bundesgesetzgebungskompetenz besteht. Da der Bereich Bildung im Wesentlichen eine Länderzuständigkeit ist, ist eine Förderung hier nur möglich, soweit die betriebliche Aus- und Weiterbildung oder im Schwerpunkt die Jugendfürsorge betroffen ist.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 bezüglich der Steuerung von Förderbereichen und der Finanzhilfen verwiesen.
Im Rahmen der Bundesmaßnahmen nach Kapitel 3 InvKG kann insbesondere auf die Förderprojekte nach § 17 InvKG verwiesen werden. Diese bedienen schwerpunktmäßig die Themen Forschung und Bildung. Im Bereich des STARK-Förderprogramms kommen insbesondere die Förderkategorien 2 (Wissens- und Technologietransfer) und 4 (Qualifikation/Aus- und Weiterbildung) in Betracht.
Darüber hinaus sind nach dem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bei den Maßnahmen nach den §§ 14 bis 17, Kapitel 3 des InvKG über den gesamten Betrachtungszeitraum bis 2038 hinweg mindestens 90 Prozent der hierfür vorgesehenen Mittel für Maßnahmen im Bereich Wirtschaft sowie Bildung und Forschung einzusetzen (Maßgabebeschluss 8391, 19. Wahlperiode). Art und Umfang der Förderung richten sich nach den aufgelegten Förderprogrammen und den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Wie nutzt die Bundesregierung die Chance des Umbruchs in den Kohleregionen in Verbindung mit dem InvKG, um Gleichstellung der Geschlechter nicht nur zu fördern, sondern auch aufzuholen, wie wird dies evaluiert?
Eine geschlechterspezifische Wirkungsmessung der Effekte des InvKG auf dem Arbeitsmarkt findet bereits in der InvKG-Evaluierung 2025 statt und soll ausgebaut werden, um eine geschlechtersensible regionale Wirtschaftspolitik stärker betreiben zu können. Ein zentraler Aspekt auszubauender Gleichstellung ist die verbesserte Care-Ökonomie. Insbesondere Investitionsmöglichkeiten des InvKG in Verkehrsinfrastruktur (kurze Pendelwege), aber auch in die Daseinsvorsorge (Ausbau Betreuungsangebote), tragen dem Rechnung.
Welche Projekte wurden im Förderbereich 3 „Infrastrukturen der Daseinsvorsorge“ in der ersten Säule bewilligt (bitte zu jedem einzelnen Daseinsvorsorgeprojekt nach Revier auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
PDF-Seiten 13–100 (88 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den sogenannten weichen Standortfaktoren in den Revieren bei, und mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, zukünftig mehr Mittel in die Stärkung dieser fließen zu lassen?
Als sogenannte weiche Standortfaktoren werden hier solche verstanden, die eine eher mittelbare Wirkung auf die Standortentscheidung von Unternehmen und Arbeitskräfte haben z. B. Verfügbarkeit von Wohnraum, ÖPNV, Bildungs-, Betreuungs- und Kulturangebote, Stadtbild und Umweltbeschaffenheit entfalten. Nach Auffassung der Bundesregierung kommt diesen Standortfaktoren eine hohe Bedeutung zu.
Daher können mit Finanzhilfen Investitionen den genannten Bereichen (vgl. § 4 Absatz 1 Nummer 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 InvKG) auch umfangreich gefördert werden.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 bezüglich der Steuerung von Förderbereichen und der Finanzhilfen verwiesen.
Im Bereich der Bundesmaßnahmen wird auf die in § 17 InvKG genannten Vorhaben sowie auf das STARK Programm, insbesondere der Förderung von Gemeinsinn und eines gemeinsamen Zukunftsverständnis verwiesen. Auch in diesem Bereich kommt es nach Auffassung der Bundesregierung zunächst auf die Umsetzung der bereits geplanten Projekte bzw. den tatsächlichen Abruf der bereitgestellten Mittel an.
Gibt es Beispiele, wo InvKG-Mittel mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Synergieeffekte erzielen konnten?
Eine konkrete Messbarkeit von Synergieeffekten wird in die Evaluierungsmethodik zum InvKG aufgenommen. Dem BMWE sind Projekte bekannt, bei dem sich die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und das InvKG zumindest gegenseitig bedingen und unterstützen, unter anderem:
• Im Industriepark Schwarze Pumpe sind eine Reihe von Maßnahmen aus der GRW-I gefördert worden. Die Maßnahmen aus dem InvKG, insbesondere die Südanbindung, unterstützen die Wirksamkeit der Maßnahmen.
• Großräschen: Der Hafen wurde mit Mitteln der GRW-I unterstützt und bildet eine logische Verbindung zu den Maßnahmen an den IBA-Terrassen, die wir aus Mitteln des InvKG fördern.
• Lausitzer Seenland: Auch der Überleiter 11 vom Ilse-See zum Sedlitzer See ist aus der GRW-I gefördert worden als Teil der Erschließung des Lausitzer Seenlands. Aus dem InvKG wird die Anschaffung des Fahrgastschiffs gefördert.
Ist in den ehemaligen Kohleregionen der GRW (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)-Fördertatbestand „regionale Daseinsvorsorge“ zum Einsatz gekommen (wenn ja, bitte die Projekte auflisten)?
Eine GRW-Förderung ist nur in den ehemaligen Kohleregionen (Landkreise gemäß InvKG) möglich, die auch zum GRW-Fördergebiet (strukturschwache Regionen) gehören. Bisher wurden auf Grundlage des GRW-Fördertatbestands „regionale Daseinsvorsorge“ keine GRW-Vorhaben in den ehemaligen Kohleregionen (Landkreise gemäß InvKG), die zugleich GRW-Fördergebiet sind, bewilligt. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Aufgabe der Länder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten Rahmens legen diese räumlichen oder sachlichen Schwerpunkte fest und entscheiden, welche Projekte konkret sowie in welchem Umfang gefördert werden.
24Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen, um die Erkenntnisse aus den BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)-Analysen zu den Bevölkerungsprognosen in den Braunkohlerevieren, z. B. die Notwendigkeit Struktur- und Demografiepolitik zusammenzudenken und Wachstumsimpulse stärker in die Fläche zu bringen, zu nutzen (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/fachbeitraege/raume ntwicklung/strukturwandel-braunkohlereviere/strukturwandel-demografi sche-entwicklung-braunkohlereviere/01-start.html )?
28Im vorhergehenden begleitenden Bericht (vgl. www.iwh-halle.de/publika tionen/detail/begleitende-evaluierung-des-investitionsgesetzes-kohleregi onen-invkg-und-des-stark-bundesprogramms-zwischenbericht-vom-3006 2023) wird der Fachkräftemangel als eine mögliche Wachstumsbremse der Regionen benannt, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dieses Problem zu adressieren?
Aufgrund inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 24 und 28 gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht, aufbauend auf den Erkenntnissen dieser Berichte, mit den Ländern im Austausch, um der Herausforderung zu begegnen. In zukünftigen Evaluierungen der Wirkungen des InvKG werden daher sogenannte Erwerbsbiographien genauer analysiert, um regionale Fachkräftebewegungen aufzuzeigen, Einflussfaktoren zu identifizieren und um diese steuern zu können. Die bisherige verstärkte Förderung im Bereich Forschung und Entwicklung trägt dem Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften bereits Rechnung. Auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung, beispielsweise im STARK-Programm, wurden Fördermöglichkeiten um investive Aspekte ausgeweitet. Um das Matching von Fachkräfteangebot und -nachfrage zu verbessen, weitet insbesondere NRW sogenannte Job-Drehscheiben erfolgreich aus.
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten im Rahmen des InvKG, Kofinanzierung von Bundesmaßnahmen zu ermöglichen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?
Die über das InvKG bereitgestellten Finanzhilfen können nur für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden und Gemeindeverbände eingesetzt werden.
Die Mittel für die Bundesmaßnahmen werden nach den Vorgaben von Kapitel 3 und 4 eingesetzt. Eine Kofinanzierung von anderen Bundesmaßnahmen würde zu einem Verlust von Mitteln für die dort genannten Projekte führen und ist daher nicht vorgesehen.
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des PtX Labs in der Lausitz, und bis wann sollen Vergabe und Umsetzung abgeschlossen sein?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Michael Kellner auf Bundestagsdrucksache 21/3136 wird verwiesen.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung mit den Ländern, um Projektauswahl und Förderungen in Regionen wie Sachsen-Anhalt, mit bisherigem Fokus auf den Schwerpunkt der z. B. wirtschaftsnahen Infrastruktur, auf Fragen wie Arbeitskräftesicherung und Anwerbung zu lenken?
Gemäß § 26 InvKG bespricht die Bundesregierung die Evaluierungsergebnisse im Bund-Länder-Koordinierungsgremium mit den Ländern und darüber hinaus zu diesen und weiteren Themen regelmäßig.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 bezüglich der Steuerung von Förderbereichen und der Finanzhilfen verwiesen.