Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
„Unter staatlicher Öffentlichkeitsarbeit wird grundsätzlich das Informieren und Aufklären einer Bevölkerung durch ihre Regierung verstanden“ (www.bp b.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202110/staatlich e-oeffentlichkeitsarbeit-presse-und-informationsamt-der-bundesregierung/). Nach außen erfasst die Regierungskommunikation die Unterrichtung der Bürger über politische Entscheidungen, die „über zielgruppenorientierte Instrumente der PR durch Kommunikationsmanagement vermittelt wird“ (ebd.). Damit ist auch eine gezielte Informationsweitergabe an Journalisten gemeint, mit dem Versuch, indirekt die Medienagenda zu beeinflussen (ebd.). Deshalb wird Regierungskommunikation auch in Pressearbeit (letztere Dimension) und Informationsarbeit (die erste Dimension) aufgeteilt (ebd.).
In institutioneller Hinsicht stützt sich die staatliche Öffentlichkeitsarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundespresseamt (BPA) im Wesentlichen auf diesen zentralen Apparat (ebd.). Das BPA ist organisationsstrukturell dem Bundeskanzleramt untergliedert. Es bezieht sein Budget aus dem Haushalt des Bundeskanzleramts und ist insofern der Exekutive zuzurechnen (ebd.). Daneben existieren in jedem Bundesministerium weitere Einheiten zur Regierungskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, die wiederum vom BPA mit koordiniert werden (ebd.).
Welche Kampagnen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom 1. Januar 2025 bis heute durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten für diese Kampagnen (bitte nach Monat, Kampagnentitel, Zeitraum, Mediengattung, Namen der für die Kampagne verantwortlichen Agentur, juristische bzw. natürliche Person, und Kosten aufschlüsseln)?
Zu Zwecken der Personalwerbung wurden in der Zeit ab dem 1. Januar 2025
| 15.01.- 27.02.25 | Werbekampagne Ausbildung/Studium 1/2025 | Online-Medien, Außenwerbung | Mediaplus Berlin GmbH & Co. KG |
|---|---|---|---|
| 01.04.25 - heute | IT-Werbekampagne | Online-Medien, Außenwerbung | Mediaplus Berlin GmbH & Co. KG |
| 12.05.25 - heute | Werbekampagne Ausbildung/Studium 2/2025 | Online-Medien, Außenwerbung | Mediaplus Berlin GmbH & Co. KG |
| 15.05.25 - heute | Werbekampagne für fremdsprachliche Mitarbeitende | Online-Medien, Außenwerbung | Mediaplus Berlin GmbH & Co. KG |
Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu den Ausgaben für die Personalgewinnung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sind aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig, da sie den Haushaltsplan und Arbeitsweisen des BfV betreffen. Zudem ist das in Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) geschützte Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der durch das BfV beauftragten Unternehmen von der Bundesregierung zu beachten.
Der Wirtschaftsplan des BfV ist aus den o. g. Staatswohlgründen gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung (BHO) als „GEHEIM“ eingestuft. Hintergrund ist, dass durch die Kenntnisnahme der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sehr leicht Rückschlüsse auf die Schwerpunkte sowie die Fähigkeiten des BfV gezogen werden können. Der Zweck der Geheimhaltung würde umgangen, wenn im Rahmen des parlamentarischen Informationsanspruchs Auskünfte zu einzelnen Positionen des Haushaltsplanes in öffentlich zugänglicher Weise gegeben würden. Dies gilt auch für die erfragten Haushaltsmittel.
Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf den Haushalt sowie den Umfang der Personalgewinnung des BfV ziehen. Eine Offenlegung der entsprechenden Informationen würde die Aufgabenerfüllung des BfV beeinträchtigen, was wiederum schädlich für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland wäre. Insbesondere eine Verknüpfung mit weiteren Informationsfragmenten aus anderen Quellen könnte auch Rückschlüsse auf die Personalsituation und-gewinnung und entsprechende Bedarfseinschätzungen zulassen.
Zudem werden aus der offenen Beantwortung der beauftragten Unternehmen und die für die Kampagnen verlangten Kosten das Recht auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingeschränkt. Insbesondere besteht die Gefahr, dass hierdurch Rückschlüsse auf kalkulatorische Planungen und Berechnungen für öffentliche Vergabeverfahren gezogen werden könnten. Eine eingestufte Übermittlung stellt einen angemessenen Ausgleich zwischen dem parlamentarischen Informationsenteresse und dem Grundrechtsschutz der Unternehmen dar.
Welche Internetseiten wurden vom BfV vom 1. Januar 2025 bis heute geführt, und welche Internetseiten wurden neu veröffentlicht (bitte nach Monat der Veröffentlichung, Namen der Internetseite mit Link aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 26. Mai 2025 wurden keine neuen Internetseiten vom BfV veröffentlicht. Das BfV nutzt für seinen Internetauftritt die Seite www.verfassungsschutz.de. Das BfV veröffentlichte 2025 bereits zahlreiche Beiträge auf dieser Website. Der Bereich Prävention im BfV verantwortete im angefragten Zeitraum u. a. die Internetseite www.wirtschaftsschutz. info zur Informationssteuerung im Themenbereich „Wirtschaftsschutz“. Im Anfragezeitraum war des Weiteren die Domain www.wissenschaftsschutz.info unter Verweis auf „Bundesamt für Verfassungsschutz“ registriert. Eine Informationssteuerung oder Nutzung der Internetseite im Sinne der Kleinen Anfrage erfolgte nicht.
Welche Entwickler und Ersteller haben die in Frage 2 erfragten Internetseiten für das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute entwickelt und erstellt, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat, Namen des Entwicklers bzw. Erstellers der Internetseiten, Angabe der Internetseite, Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 2 benannte Internetseite www.verfassungsschut z.de wird – nach Beauftragung durch das BfV – von Materna Information & Communications SE (Materna SE) weiterentwickelt. Die Internetseite www.wir tschaftsschutz.info wurde im Februar 2025 von Materna SE weiterentwickelt. Die Domain www.wissenschaftsschutz.info wurde von United Domains GmbH im April 2025 weiterentwickelt.
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
In welchen sozialen Medien hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute eigene Accounts unterhalten (bitte nach Monat und Namen des Kanals aufschlüsseln)?
Das BfV erstellte und betreibt auf dem sozialen Netzwerk X (ehemals Twitter) einen öffentlichen Account, der bereits vor dem 1. Januar 2025 existierte. Der thematische Schwerpunkt des Accounts liegt auf der Arbeit der Cyberabwehr sowie des Präventionsbereichs. In erster Linie werden eigens veröffentlichte Warnmeldungen und/oder Publikationen im Rahmen von Kurzbeiträgen angekündigt, um diese schneller in den öffentlichen Raum zu transportieren. Anlassbezogen werden auch allgemeine BfV-Beiträge (bspw. Pressemitteilungen, Tendenz eher rückläufig) veröffentlicht. Das BfV betreibt darüber hinaus zu Karrierezwecken folgende Social-Media-Accounts.
| Plattform | Name des Kanals | Monat |
|---|---|---|
| Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) | Januar 2025 bis heute | |
| verfassungsschutz_karriere | Januar 2025 bis heute |
Von wem wurden die in Frage 4 erfragten Accounts entwickelt bzw. erstellt, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat, Namen des Entwicklers bzw. Erstellers der Accounts, Angabe des Kanals, Höhe der Kosten aufschlüsseln)?
In wie vielen und welchen Messengerdiensten und Gruppen bzw. Chatgruppen betreibt das BfV eigene Accounts und Gruppen bzw. Chatgruppen (bitte nach Anzahl der Accounts und Gruppen bzw. Chatgruppen pro Anbieter wie z. B. WhatsApp etc. aufgliedern)?
Das BfV betreibt keine der Öffentlichkeit zugängliche und ihm zuordnenbare Accounts bzw. Gruppen/Chatgruppen.
Welche Podcasts und Videos hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute veröffentlicht, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Monat, Titel der Podcasts und der Videos sowie dem dazugehörenden Link, Namen der Entwickler bzw. Ersteller der Podcasts und Videos, Kosten aufschlüsseln)?
Das BfV hat im angefragten Zeitraum keine Podcasts und Videos veröffentlicht.
Welche Veranstaltungen hat das BfV im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit vom 1. Januar 2025 bis heute durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Datum, Veranstaltungstitel, Anzahl der Teilnehmer, Angabe, ob die Veranstaltung öffentlich war, Ort der Veranstaltung, Namen der an der Planung und Durchführung beteiligten Unternehmen und Kosten aufschlüsseln)?
Das BfV hat die 18. Sicherheitstagung BfV/ASW Bundesverband am 25. März 2025 durchgeführt. An der Veranstaltung haben rund 200 Personen teilgenommen.
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
An welchen Messen hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute teilgenommen, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Datum, Titel der Messe, Ort, Namen der an der Planung und Durchführung beteiligten Unternehmen, Kosten aufschlüsseln)?
Das BfV nahm vom 1. Januar 2025 bis heute an folgenden Karrieremessen teil.
| Datum | Titel der Messe | Ort | Name der an der Planung und Durchführung beteiligten Unternehmen |
|---|---|---|---|
| 14.- 15.02.25 | Einstieg | Köln | Einstieg GmbH Köln + Atelier Scherer Fair Consulting GmbH |
| 15.02.25 | stuzubi | Berlin | Stuzubi GmbH + Atelier Scherer Fair Consulting GmbH |
| 09.04.25 | Karrieretag Köln | Köln | HR Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co KG + Atelier Scherer Fair Consulting GmbH |
| 23.04.25 | meet@fh-aachen | Aachen | IQB Career Service GmbH + Atelier Scherer Fair Consulting GmbH |
| 13.05.25 | Öffentlicher Dienst und Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr | Berlin | Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Potsdam |
| 14.05.25 | Jobwunder | Berlin | TUBG GmbH + Atelier Scherer Fair Consulting GmbH |
| 18.- 24.05.25 | Soldata (Online- Messe) | Online | DZE GmbH |
Im Übrigen wird zu den Kosten auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Welche Onlinepublikationen hat das BfV vom 1. Januar 2025 bis heute veröffentlicht, und wie hoch waren die Kosten hierfür (bitte nach Datum, Titel, Dateiformat und ggf. Link sowie Kosten aufschlüsseln)?
Seit dem 1. Januar 2025 bis heute wurden durch das BfV die folgenden Online-Formate erstellt und veröffentlicht (Stand: 26. Mai 2025):
Publikationen
17. Januar 2025: Duales Studium Verwaltungsinformatik beim Verfassungsschutz
22. Januar 2025: Spionage, Cyberangriffe & Co. – Bedrohungen durch fremde Nachrichtendienste
30. Januar 2025: Sabotage stoppen
30. Januar 2025: Right-wing extremism on the internet: Risks of digital agitation and radicalisation
3. Februar 2025: Umwelterklärung
9. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware Moonshine / BadBazaar
(Teil 1)
9. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital surveillance (Part 1)
9. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware Moonshine / BadBazaar
(Teil 2)
9. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital surveillance (Part 2)
10. April 2025: Islamismus in Deutschland - Ideologie, Strömungen und Organisationen
14. Mai 2025: Proliferation und Sanktionsumgehung
21. Mai 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten der russischen GRU-Einheit 26165
21. Mai 2025: Joint Cybersecurity Advisory on Malicious Cyber Activities of the Russian GRU Unit 26165 Hintergrundartikel
30. Januar 2025: Die neue Bedrohung: Sabotage durch fremde Nachrichtendienste
2. April 2025: Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation
30. April 2025: Handlungsfähig und Resilient: Resümee der 18. BfV/ASW-Sicherheitstagung 2025
12. Mai 2025: „Königreich Deutschland“ – Staatssimulation von „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“
Kurzmeldungen
2. Januar 2025: Illegitimate foreign influence operations targeting the upcoming German federal election (nicht mehr online auf der Startseite)
22. Januar 2025: Broschüre zur Cyber- und Spionageabwehr veröffentlicht
30. Januar 2025: Sabotage stoppen – Ihr Hinweis zählt.
3. Februar 2025: Umweltauszeichnung für das Bundesamt für Verfassungsschutz
25. März 2025: 18. Sicherheitstagung von BfV und ASW Bundesverband
2. April 2025: Analyse des BfV zeigt wachsende Bedrohung durch Nachrichtendienste Russlands
9. April 2025: Fazit zur Gefährdung der Bundestagswahl durch unzulässige ausländische Einflussnahme
11. April 2025: Broschüre zum Islamismus in Deutschland veröffentlicht
14. April 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Schadsoftware Moonshine/BadBazaar
14. April 2025: Joint Advisory for communities at high risk of digital surveillance
13. Mai 2025: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verbietet das „Königreich Deutschland" und dessen Teilorganisationen
14. Mai 2025: Veröffentlichung des Informationsblatts „Proliferation und Sanktionsumgehung“
21. Mai 2025: Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten der russischen GRU-Einheit 26165
21. Mai 2025: Joint Cybersecurity Advisory on Malicious Cyber Activities of the Russian GRU Unit 26165
Pressemitteilungen
25. März 2025: 18. Sicherheitstagung von BfV und ASW Bundesverband
21. Mai 2025: Pressemitteilung „Gemeinsamer Sicherheitshinweis zu Cyberaktivitäten der russischen GRU-Einheit 26165“.
Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wann haben vom 1. Januar 2025 bis heute Gespräche zwischen dem BfV und Medienvertretern außerhalb von öffentlichen Presseterminen stattgefunden, was war Gegenstand dieser Gespräche, und welche Medien waren geladen (bitte nach Datum, Namen der Medien, Gegenstand der Gespräche, Dauer der Gespräche, Ort der Gespräche, Namen bzw. Amtstitel der beteiligten Personen aus dem BfV aufschlüsseln)?
Das BfV hat in dem angefragten Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum Zeitpunkt der Anfrage (23. Mai 2025) 25 Einzelhintergrundgespräche mit Medienvertretern veranstaltet. Inhalt bzw. Gegenstand der Gespräche sowie deren Dauer werden nicht protokolliert. Darüber hinaus steht einer weiteren Auskunftserteilung das von Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes – GG geschützte Recherche- und Redaktionsgeheimnis der einzelnen Medienvertreter und der von ihnen vertretenen Medien entgegen, da hierdurch die Gefahr bestehen würde, dass Dritte Rückschlüsse auf die konkreten Recherchetätigkeiten der betroffenen Medienvertreter ziehen könnten. Weitergehende Auskünfte könnten gerade im Zusammenhang mit einem bestimmten Datum die Gefahr der Offenlegung der jeweiligen konkreten Recherchetätigkeit verstärken. Der Beantwortung der Frage nach den beteiligten Personen aus dem BfV steht der vorliegend überwiegende Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten des BfV gemäß Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 GG entgegen. Denn das Bekanntwerden der Zugehörigkeit zu einem Nachrichtendienst tangiert bei den Bediensteten auch stets den schutzwürdigen privaten Lebensbereich. Beschäftigte des BfV sind im Fall einer Enttarnung besonderen Risiken ausgesetzt. Es besteht etwa die Gefahr von Repressalien gegen Beschäftigte aus den Kreisen von extremistischen Beobachtungsobjekten. Vor diesem Hintergrund ist die Identität der Beschäftigten des BfV besonders schutzwürdig, sowohl im Lichte des Funktionsfähigkeits- als auch des Personengefährdungsaspekts.
Wann haben vom 1. Januar 2025 bis heute Gespräche zwischen dem Präsidenten des BfV und Medienvertretern außerhalb von öffentlichen Presseterminen stattgefunden, was war Gegenstand dieser Gespräche, und welche Medien waren geladen (bitte nach Datum, Namen der Medien, Gegenstand der Gespräche, Dauer der Gespräche, Ort der Gespräche, Namen bzw. Amtstitel der beteiligten Personen aus dem BfV aufschlüsseln)?
Es haben keine Gespräche im Sinne der Frage stattgefunden.