Vergabe von Bundesmitteln an Träger von Integrationskursen und deren Erfolgsquoten

Drucksache 21/4545Antwortauf die Kleine Anfrage 21/421204.03.20264 Seiten6 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Für die Durchführung von Integrationskursen werden jährlich erhebliche Bundesmittel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an verschiedene Träger ausgezahlt. Trotz hoher Ausgaben bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (vgl. beispielsweise Bericht des Bundesrechnungshofs [BRH] vom 19. Dezember 2023). Trotz des BRH-Berichts gab es keine Besserung der Erfolgsquoten. Im Jahr 2024 stellt der Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge fest, dass von 400 234 Austrittsgründen nur 167 579 durch das Erreichen des gesetzlichen Ziels nach § 42 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. V. m. § 3 der Integrationskursverordnung (IntV), also einer bestandenen Prüfung, erfolgt ist. Das entspricht einer Erfolgsquote von 41,9 Prozent. Zusätzlich fehlt es an Transparenz darüber, welche Träger in welchem Umfang Bundesmittel erhalten und welche konkreten Ergebnisse mit diesen Mitteln erzielt werden.

Frage 1 + 2 Seite 1

1Welche Träger von Integrationskursen haben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 Zahlungen aus Bundesmitteln erhalten?

2Wie hoch waren die jeweiligen Auszahlungen an diese Träger in den genannten Jahren (bitte trägergenau und jahresweise ausweisen)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Eine Aufschlüsselung auf die rund 1.600 Integrationskursträger nach ausgezahlten Haushaltsmitteln erfolgt nicht, da bei kleineren Trägern oder speziellen Kursarten Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sein können. Die konkrete samtjahr 2025 wird im zweiten Quartal 2026 auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht werden. Die Statistiken der vergangenen Zeiträume sind hier verfügbar: www.bamf.de/DE/Theme n/Statistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html.

Eine Auflistung der aktuell zugelassenen Integrationskursträger kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Inte gration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenenkurstraeger-xlsx.html.

Frage 3 + 3a + 3b + 3c Seite 2

3Wie viele Teilnehmer haben bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten Jahren

3aeinen Integrationskurs begonnen,

3beinen Integrationskurs abgeschlossen, und

3ceinen Integrationskurs abgebrochen?

Antwort

Eine Aufschlüsselung nach Kursträgern erfolgt aus den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Gründen nicht. Die Kategorie „Kursabbrüche“ im Wortsinn kann im Integrationskurssystem nicht erfasst werden. Eine Annäherung ist die Kategorie „Kursaustritte aufgrund von Inaktivität“. Näheres ist der Integrationskursgeschäftsstatistik zu entnehmen (www.bamf.de/DE/Themen/St atistik/Integrationskurszahlen/integrationskurszahlen-node.html).

Frage 4 + 5 Seite 2

4Wie hoch war bei den jeweiligen Trägern in den in Frage 1 genannten Jahren die Erfolgsquote, definiert als Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer auf dem Niveau B1 sowie des Tests „Leben in Deutschland“ (bitte absolut und prozentual ausweisen)?

5Welche zehn Träger wiesen in den in Frage 1 genannten Jahren jeweils die niedrigste Erfolgsquote auf?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Anzahl oder der Anteil von Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer mit dem Niveau B1 abschließen, ist kein Kriterium, anhand dessen die Qualität des Unterrichts bei Kursträgern bewertet werden kann. Manche Kursträger spezialisieren sich beispielsweise auf Zielgruppen mit ungünstigen Lernvoraussetzungen (z. B. Analphabeten), weswegen alleine dadurch bedingt weniger Absolventen mit einem Ergebnis von B1 GER aus den Kursen hervorgehen.

Frage 6 Seite 2

Welche Träger erhielten trotz einer niedrigen Erfolgsquote weiterhin oder erneut Bundesmittel für Integrationskurse?

Antwort

Die Qualität des Kursträgers im Allgemeinen sowie die des Unterrichts im Speziellen wird durch das Trägerzulassungsverfahren initial sichergestellt und während der befristeten Zulassungsdauer durch unangekündigte Kurs- und Verwaltungsprüfungen kontrolliert. Daneben sind alle Träger verpflichtet, hohe qualitative Mindeststandards einzuhalten, die im Zulassungsverfahren, in den allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid (veröffentlicht auf der Internetseite des BAMF) sowie in den Kurskonzepten vorgegeben werden. Dazu zählen u. a. bestimmte Zusatzqualifizierungen für vom Träger eingesetzte Lehrkräfte. Diese Qualitätsstandards werden kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.

Frage 7 Seite 3

Welche Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei zugelassenen Trägern durch, und welche Konsequenzen wurden in den Jahren von 2021 bis 2025 jeweils gezogen?

Antwort

Wenn Verstöße gegen Regelungen und Vorgaben zur Durchführung der Integrationskurse insbesondere im Rahmen von Kursträgerkontrollen festgestellt werden, können diese je nach Sachverhalt und Tragweite im Einzelfall mit verschiedenen Sanktionen geahndet werden, z. B. einer Abmahnung oder Ermahnung. Diese dienen der Dokumentation und entsprechenden Einordnung eines Fehlverhaltens für den Träger, damit sich dieses nicht wiederholt. Entsprechend dokumentierte Sanktionen werden im Trägerzulassungsverfahren, also v. a. bei der Prüfung des nächsten Folgezulassungsantrags eines Trägers im Wege einer Gesamtschau berücksichtigt. Besonders gravierende, strafrechtlich relevante und/oder gehäufte Verstöße können auch zu einem vorzeitigen Widerruf der Zulassung führen. Systematische Daten zu Verstößen und darauf folgenden Sanktionen liegen nicht vor.

Frage 8 Seite 3

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Vergabe, Kontrolle oder Vergütungsstruktur von Integrationskursen, und wenn ja, welchen?

Antwort

Das Integrationskurssystem wird als Ganzes kontinuierlich reformiert und weiterentwickelt.