Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz

Drucksache 21/4566Antwortauf die Kleine Anfrage 21/417804.03.20262 Seiten5 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/p olitik/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogra mm-46-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).

Frage 1 Seite 1

Wie viele Personen wurden von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt aus Afghanistan eingeflogen?

Antwort

Flüge aus Afghanistan, mit denen Personen aus den Aufnahmeverfahren unmittelbar aus Afghanistan nach Deutschland eingeflogen wurden, erfolgten unter der aktuellen Bundesregierung nicht.

Frage 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7 + 8 Seite 1

2Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder medizinische Behandlungen?

3In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen Personen geltend gemacht?

4In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den aus Afghanistan eingeflogenen Personen erstattet?

5Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten insgesamt?

6Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?

7Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?

8Wurden gegen Personen, die von der Bundesregierung aus Afghanistan eingeflogen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen welcher Straftaten eröffnet?

Antwort

Die Fragen 2 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 9 Seite 2

Wie vielen Bundesbürgern wurde seit Amtsantritt der Bundesregierung von den deutschen Auslandsvertretungen Hilfe nach § 5 Absatz 1 des Konsulargesetzes geleistet?

Antwort

Es werden keine Statistiken im Sinne der Fragestellung geführt. Die konsularische Hilfeleistung der deutschen Auslandsvertretungen gemäß § 5 Absatz 1 i. V. m. § 1 des Konsulargesetzes reicht von einer Beratung zur und Unterstützung bei der Hilfe zur Selbsthilfe über Hilfen in akuten medizinischen Notlagen bis hin zu einer Unterstützung bei der Rückkehr an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Weltweit leisten die deutschen Auslandsvertretungen jährlich auf diese Weise Hilfe in mehreren zehntausend Fällen.

Frage 10 Seite 2

In wie vielen Fällen wurde Bundesbürgern seit Amtsantritt der Bundesregierung dadurch Hilfe geleistet, dass ihnen nach § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes die Reise an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts ermöglicht wurde?

Antwort

Eine Statistik zu Hilfeleistungen im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.

Frage 11 Seite 2

In wie vielen Fällen wurden im Falle der Hilfeleistung nach § 5 Absatz 1 oder § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes Kostenerstattungsansprüche gegenüber den betreffenden Bundesbürgern geltend gemacht, und in wie vielen Fällen wurden die Kosten tatsächlich erstattet?

Antwort

Gemäß § 5 Absatz 5 sowie § 6 Absatz 2 des Konsulargesetzes sind alle Hilfeempfänger zur Rückzahlung der verauslagten Hilfen verpflichtet. 13 Fälle wurden im angefragten Zeitraum durch Rückzahlung der ausgereichten Hilfe abgeschlossen.

Weitere Fälle befinden sich im Forderungsmanagement des Bundes. Bei derzeit noch laufenden Fällen werden die Leistungsbescheide innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Fristen an die Hilfeempfänger zugestellt.