LNG-Beschaffung, Lieferketten und Emissionsdaten

Drucksache 21/4684Antwortauf die Kleine Anfrage 21/424813.03.20268 Seiten16 FragenFraktion der AfDBundesministerium für Wirtschaft und EnergieAußenwirtschaftEnergieWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Sicherung einer bezahlbaren und resilienten Gasversorgung ist nach Ansicht der Fragesteller ein wesentlicher Standort- und Versorgungssicherheitsfaktor. Seit 2022 hat sich die Beschaffungs- und Importstruktur im Energiesektor in Deutschland verändert, wobei LNG-Importe (LNG = Flüssigerdgas) in der Versorgung eine zunehmende Rolle einnehmen (https://de.statista.com/s tatistik/daten/studie/1352872/umfrage/erdgasimporte-in-deutschland-nach-her kunftslaendern/). Vor diesem Hintergrund sind belastbare Informationen über Herkunft, Lieferketten, Vertragsparameter und Steuerungsmechanismen bei LNG-Beschaffungen erforderlich.

Das Unternehmen SEFE nimmt dabei eine zentrale Rolle in der Gasbeschaffung ein. Da die Beschaffungstätigkeit von Unternehmen im Bundeseigentum bzw. unter maßgeblichem Einfluss des Bundes energie-, außenwirtschafts- und haushaltspolitische Auswirkungen haben kann, ist von Interesse, welche Vorgaben, Kontrollmechanismen und Berichtswege im Rahmen der Eigentümersteuerung und Aufsicht bestehen.

Für eine energie- und klimapolitische Einordnung von LNG-Beschaffungen ist laut EU-Vorgaben zudem die Treibhausgasbilanz über die gesamte Lieferkette hinweg relevant, insbesondere Methanemissionen aus Förderung, Aufbereitung, Transport und Verflüssigung. Entscheidend ist daher, welche Anforderungen an Messung, Berichterstattung und Verifikation (MRV) entlang der Lieferkette gestellt werden und wie die Einhaltung dieser Anforderungen vertraglich sowie durch Kontrollen abgesichert wird.

Darüber hinaus sind bei internationalen Lieferketten laut EU-Vorgaben Fragen von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisiken sowie die Anwendung einschlägiger Sorgfaltspflichten von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund interessieren sich die Fragesteller dafür, nach welchen Standards Risikoanalysen durchgeführt werden, welche vertraglichen Durchgriffs- und Auditmöglichkeiten bestehen und wie die Bundesregierung die Umsetzung entsprechender Anforderungen gegenüber SEFE ausgestaltet.

Frage 1 Seite 2

Welche Rechtsgrundlagen und Verwaltungsverfahren regeln in Deutschland die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten, insbesondere unter Einsatz von Hydraulic Fracturing, und welche rechtlichen Grenzen bestehen derzeit für eine entsprechende Förderung (bitte die wesentlichen Normen benennen)?

Antwort

Die Förderung von Erdgas in Deutschland richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes. Würde Erdgas mittels Fracking aus sog. unkonventionellen Lagerstätten gewonnen, ist zudem die Regelung des § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zentral. Nach der vorgenannten, 2017 in Kraft getretenen Norm ist die Förderung von Erdgas aus den festgelegten Gesteinsformationen, v. a. Tonsteinen und Tonschiefern, verboten. Einzige Ausnahme sind nach § 13a Absatz 2 Satz 1 WHG bis zu vier Probebohrungen, die wissenschaftlich begleitet werden müssten. Für die bergrechtliche Genehmigung einer Probebohrung wäre das räumlich betroffene Bundesland zuständig.

Frage 2 + 3 Seite 2

2Welche Aufgaben nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das Unternehmen SEFE in der Gasbeschaffung wahr, und welche Vorgaben und Kontrollmechanismen bestehen seitens der Bundesregierung im Rahmen der Eigentümersteuerung bzw. Beteiligungs- und Aufsichtsinstrumente (bitte zuständige Ressorts, Instrumente und Berichtswege benennen)?

3Wie ist die Beschaffungstätigkeit von SEFE nach Kenntnis der Bundesregierung in die nationale und europäische Versorgungssicherheitsarchitektur eingebunden (z. B. Notfall- und Krisenmechanismen, Speicherfüllvorgaben, Notfallpläne), und welche Stellen koordinieren dies (bitte Prozesse, Berichtswege und ggf. Weisungs- oder Zustimmungsvorbehalte benennen)?

Antwort

Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Die SEFE handelt auf dem Gasmarkt im Wesentlichen als sogenannter Mid-Streamer in der Lieferkette zwischen der Produktion von Gas und dem Verkauf an die Endkunden. Sofern SEFE in Deutschland tätig ist, gelten wie für jedes andere Unternehmen in Deutschland die Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), des Gesetzes zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – En-SiG) und die Verordnung zur Sicherung der Gasversorgung in einer Versorgungskrise (Gassicherungsverordnung – GasSV). Diese Regelungen enthalten verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung im Krisenfall und auch Vorgaben zur Bewirtschaftung von Gasspeichern. Eine umfassende Beschreibung befindet sich im Notfallplan Gas (www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschla nd.html) und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzag entur.de/DE/Gasversorgung/Krisenvorbereitung/start.html).

Frage 4 Seite 2

Welche LNG-Lieferverträge hat SEFE nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 abgeschlossen oder übernommen (bitte, soweit möglich, jeweils Laufzeit, vereinbarte Liefermengen, Lieferland, Vertragspartner und Lieferbeginn angeben; soweit Angaben nicht möglich sind, bitte begründen und aggregierte Angaben machen)?

Antwort

Das Portfolio an LNG-Lieferverträgen der SEFE, aus denen aktuell geliefert wird, umfasst 5,3 MTPA (Millionen Tonnen pro Jahr). Lieferländer sind unter anderem Kamerun, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Russland aus dem Alt-Vertrag mit Yamal LNG. Verträge mit später startenden Lieferlaufzeiten umfassen 6 MTPA.

Bei den im Übrigen erfragten Informationen handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Nachteilige Rückwirkungen auf die Marktstellung der SEFE sind auch im wirtschaftlichen Interesse des Bundes als Anteilseigner zu vermeiden. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.*

Frage 5 Seite 3

Welche Angaben zu LNG-Lieferverträgen von SEFE werden nach Kenntnis der Bundesregierung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft (bitte Kategorien benennen, z. B. Laufzeit, Mengen, Preisformeln, Lieferpunkte, Vertragsparteien), nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung, und welche aggregierten Angaben können der Öffentlichkeit bzw. dem Deutschen Bundestag dennoch bereitgestellt werden?

Antwort

Nicht-öffentliche Angaben aus LNG-Lieferverträgen sind grundsätzlich als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einzustufen. Diese Einstufung umfasst insbesondere Preisformeln, Qualität, Lieferpunkte, Lieferbedingungen, Laufzeiten und Mengen. Die Möglichkeit der Angabe aggregierter Daten hängt von der jeweiligen konkreten Frage ab (siehe die Antwort zu Frage 4).

Frage 6 Seite 3

Wurden seit 2022 LNG-Beschaffungen oder Vertragsabschlüsse durch SEFE unter Nutzung besonderer Dringlichkeits-, Ausnahme- oder Sonderverfahren durchgeführt (bitte Rechtsgrundlagen bzw. Verfahrensarten benennen und die Anzahl der Fälle pro Jahr angeben)?

Antwort

Nein, es wurden keine LNG-Beschaffungen oder Vertragsabschlüsse unter Nutzung besonderer Dringlichkeits-, Ausnahme- oder Sonderverfahren durchgeführt.

Frage 7 Seite 3

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass SEFE einen LNG-Liefervertrag mit dem argentinischen Konsortium Southern Energy abgeschlossen hat, der Lieferungen aus Argentinien umfasst, und wenn ja, welche Förderregionen und Fördermethoden sind nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der Lieferkette (insbesondere Bezug zu „Vaca Muerta“ und Einsatz von Hydraulic Fracturing)?

Antwort

Die SEFE hat am 3. März 2026 einen achtjährigen LNG-Liefervertrag mit Southern Energy unterzeichnet. Die Förderregion liegt in Nord-Patagonien („Vaca Muerta“). Es handelt sich um unkonventionell gefördertes Erdgas. Im Rahmen des Liefervertrags werden ab 2027 bis zu zwei Millionen Tonnen LNG pro Jahr (MTPA) an SEFE geliefert.

Frage 8 Seite 4

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den in den Lieferketten der von SEFE beschafften LNG-Mengen eingesetzten Fördermethoden (konventionell, Fracking, Offshore u. a.) vor, und wie werden diese Informationen erhoben bzw. verifiziert?

Antwort

Die Bezugsmengen der SEFE werden in der Regel konventionell gefördert. Es gibt zwei Ausnahmen.

– In den USA wird Erdgas aktuell bis zu einem Viertel konventionell gefördert. Daher kann dies auch für die von der SEFE beschafften Mengen angenommen werden. Mit dem Umsetzen der EU-Methan-Verordnung (2024/1787) werden Importeure – somit auch SEFE – ab 2027 nachweisen, dass ihre Lieferanten von Erdgas in die EU ähnliche Überwachungs- und Reparaturstandards hinsichtlich Methanemissionen an den Produktionsstätten einhalten wie EU-Energieunternehmen.

– In Argentinien wird das Erdgas unkonventionell gefördert. Auch hier gilt die Umsetzung der Anforderungen der EU-Methan-Verordnung (2024/1787), soweit das Erdgas auf den EU-Markt importiert wird.

Informationen gewinnt die SEFE im Rahmen der Vertragsanbahnung aus öffentlichen Quellen und Gesprächen mit dem potenziellen Geschäftspartner.

Frage 9 Seite 4

Welche Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsanforderungen (z. B. Sorgfaltspflichten, Audit-Rechte, Reporting-Pflichten) werden von der Bundesregierung gegenüber SEFE für den Abschluss und die Durchführung von LNG-Lieferverträgen vorgegeben (bitte Vorgaben, Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich benennen), insbesondere im Rahmen der bis dahin gültigen Fassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sowie im Hinblick auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Antwort

Die SEFE ist an die aktuelle Gesetzeslage gebunden. Dies umfasst auch die Vorgaben des aktuell geltenden LkSG. Wenn die Vorgaben der CSDDD in das nationale LKSG übertragen werden, könnte dies auch auf die Umsetzung der Regelungen bei der SEFE Auswirkungen haben.

Frage 10 Seite 4

Wurden im Vorfeld von LNG-Vertragsabschlüssen durch SEFE Umwelt- und Menschenrechtsrisikoanalysen durchgeführt oder eingefordert, wenn ja, nach welchen Standards, und mit welchen zentralen Ergebnissen (bitte jeweils, soweit möglich, nach Vertrag bzw. Lieferland aufschlüsseln)?

Antwort

Alle abgeschlossenen Verträge der SEFE erfüllen sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die Vorgaben der internen Corporate Governance u. a. auch im Hinblick auf Compliance bezüglich der Achtung der Menschenrechte und des Umwelt- und Klimaschutzes.

Frage 11 Seite 4

Welche Anforderungen werden in LNG-Lieferverträgen bzw. in flankierenden Vereinbarungen an die Messung, Berichterstattung und Reduktion von Methanemissionen entlang der Lieferkette gestellt, und welche Nachweis- oder Kontrollmechanismen bestehen (bitte Instrumente und Standards benennen)?

Antwort

Die Anforderungen an Erdgas- und LNG-Importe in die EU werden durch die EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 (Methan-VO) gesetzt. Eine explizite Anforderung an LNG-Lieferverträge gibt es derzeit nicht. Die Einführung der Nachweis- und Kontrollmechanismen obliegt den Verpflichteten.

Frage 12 Seite 5

Welche Maßnahmen, Prozesse und Zuständigkeiten bestehen, um die Anforderungen an importiertes Erdgas und LNG nach der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 umzusetzen (insbesondere Informations- und Nachweisanforderungen entlang der Lieferkette), und inwieweit werden diese Anforderungen gegenüber SEFE durch Eigentümersteuerung sowie durch vertragliche Pflichten gegenüber Lieferanten abgesichert (bitte Zuständigkeiten, Zeitplan und Kontrollmechanismen darstellen)?

Antwort

Es bestehen nach der Methan-VO folgende Anforderungen in Bezug auf die fossilen Energieträger Erdgas, Öl und Kohle.

– Informationspflichten Seit Mai 2025 muss der Importeur jährlich an das BAFA Informationen (u. a. die Herkunft) über im vorangegangenen Kalenderjahr aus EU-Drittländern importierten fossilen Energieträger melden.

– Gleichwertigkeitspflichten Ab 2027 muss der Importeur nachweisen, dass aus EU-Drittstaaten importierte fossile Energieträger aus Quellen (Produktionsstätten) stammen, die gleichwertigen Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsstandards (measuring, monitoring, reporting and verification, MRV) unterliegen wie von der Methan-VO für EU-Produzenten vorgeschrieben.

– Intensitäts-Berichtspflichten Ab 2028 muss der Importeur bezüglich der Mengen, die durch diesen im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, über die Methanintensität der Erdgas-, Öl- und Kohleproduktion Bericht erstatten. Die Methode zur Berechnung der Methanintensität wird die Europäische Kommission bis August 2027 in delegierten Rechtsakten festlegen.

– Höchstwerte Für ab August 2030 abgeschlossene Verträge muss der Importeur nachweisen, dass das in der EU in Verkehr gebrachte Erdgas unter den bis dahin durch die Europäische Kommission festzulegenden Höchstwerten für die Methanintensität liegt. Hierzu erlässt die Europäische Kommission noch delegierte Rechtsakte, um die Höchstwerte zu bestimmen.

Gemeinsam mit seinen LNG-Lieferanten bereitet SEFE die Umsetzung der ab dem 1. Januar 2027 gesetzten Anforderungen vor.

Frage 13 Seite 5

Welche der Bundesregierung vorliegenden quantitativen Schätzungen oder Messdaten existieren zur Treibhausgasbilanz (Well-to-tank bzw. Well-to-wheel) von LNG-Importen nach Deutschland seit 2021, und nach welcher Methodik werden diese berechnet (bitte Quellen und Annahmen benennen)?

Antwort

Das LNG wird seit 2023 nach Deutschland importiert. Der Großteil des importierten LNGs stammt aus den USA. Es gibt zahlreiche Publikationen zu Schätzungen und Berechnungen von Treibhausgasemissionen von LNG (u. a. Howarth 2024, Energy Science Engineering, The greenhouse gas footprint of liquefied natural gas exported form the United States; Wie klimafreundlich ist LNG? Kurzstudie zur Bewertung der Vorkettenemissionen bei Nutzung von verflüssigtem Erdgas (LNG), Umweltbundesamt).

Frage 14 Seite 6

In welchem Umfang vergleicht die Bundesregierung bei Beschaffungsentscheidungen oder Bewertung der Gasversorgung die Treibhausgasbilanz von LNG mit Pipelinegas (einschließlich historischer Vergleichsgrößen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Energie- und Klimapolitik (bitte Dokumente bzw. Analysen benennen)?

Antwort

Die Bundesregierung trifft keine Entscheidungen zu LNG-Beschaffungen. Dies obliegt Unternehmen. Branchenüblich bieten die von der Deutschen Energy Terminal GmbH betriebenen staatlichen LNG-Terminals ausschließlich Anlandungs- und Regasifizierungsdienstleistungen für Gashändler an, kaufen und verkaufen selbst aber kein LNG/Gas.

Frage 15 Seite 6

Inwiefern hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit langfristige LNG-Lieferverträge (z. B. bis 2046) mit den nationalen und europäischen Klimazielen vereinbar sind, und wenn ja, mit welchen Kriterien, Szenarien und Ergebnissen (bitte zugrunde liegende Prüfungen benennen)?

Antwort

Die Beschaffungsentscheidungen werden von den Unternehmen und nicht von der Bundesregierung getroffen.

Frage 16 Seite 6

Welche Formen parlamentarischer Unterrichtung oder Kontrolle bestehen hinsichtlich strategisch bedeutsamer Energieverträge von Unternehmen in Bundesbeteiligung oder im Bundeseigentum, insbesondere im Hinblick auf Laufzeiten, Mengenbindungen und Klimawirkungen (bitte die bestehenden Instrumente und ggf. geplante Anpassungen darstellen)?

Antwort

Über Unternehmen in Bundesbeteiligung oder im Bundeseigentum wird regelmäßig im Bundesfinanzierungsgremium nach § 69a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung berichtet, in dem auch Fragen zu Energieverträgen auf die Tagesordnung gesetzt werden können.

Frage 17 Seite 6

Welche Änderungen in der Governance, Compliance und im Risikomanagement wurden nach der Übernahme der SEFE durch den Bund umgesetzt, um energie-, außenwirtschafts- und klimapolitische Risiken zu adressieren (bitte Maßnahmen, Zeitpunkte und Zuständigkeiten benennen)?

Antwort

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

– Reorganisation der SEFE-Gruppe (August 2023) einschließlich Schaffung einer neuen Corporate Governance auch im Hinblick auf Compliance, insb. SEFE Compliance-Richtlinie (August 2023): Festlegung eines neuen gruppenweit an den veränderten Umständen ausgerichteten Compliance Managementsystems (CMS),

– kontinuierliche Entwicklung des gruppenweiten CMS durch Erarbeitung unterschiedlicher Maßnahmen, z. B. Anpassung zahlreicher Compliance-Regelungen an geänderte Anforderungen mit Auswirkungen auf Investitionen und Geschäftsbeziehungen,

– Einkaufsrichtlinie der SEFE-Gruppe (März 2024),

– HSE-Richtlinien (November 2024),

– unterschiedliche Risikorichtlinien im Jahr 2023 und 2024,

– Festlegung von Transparenzanforderungen und Zielsetzungen für die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) insb:

– Erklärung zur Achtung der Menschenrechte (August 2024),

– Erklärung zur Achtung des Umwelt- und Klimaschutzes (August 2024),

– Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Energie – HSE (November 2024),

– Erklärung zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (Mai 2025),

– Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung der veränderten Vorgaben, insb. im Zusammenhang dem Public Corporate Governance Kodex (Berichte 2022/2023 und 2024),

– Beachtung erhöhter Berichtspflichten, z. B. Nachhaltigkeitsbericht (2023; ab 2024 als Teil des Geschäftsberichts) oder Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen durch externe ESG-Organisationen als Beitrag für Transparenz, Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung (z. B. EcoVadis-Rating, 2025,

– CDP-Discloser Bewertung im Bereich Klimaberichterstattung, 2024, Zertifizierung der Speicherinfrastruktur nach anerkannten internationalen Standards.