Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes

Drucksache 21/4712Antwortauf die Kleine Anfrage 21/436712.03.20268 Seiten15 FragenFraktion der AfDBundesministerium für VerkehrMedien, Kommunikation und InformationstechnikVerkehr
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Modernisierungs- und Digitalisierungsagenda eine Reihe von Vorhaben angekündigt, die Verwaltungsleistungen bürgernäher, schneller und durchgängig digital machen sollen. Dazu zählt nach Darstellung der Bundesregierung ausdrücklich auch die Weiterentwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung sowie die Einführung eines zentralen Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt, über das Bürger künftig an einer Stelle Fahrzeuge online an-, ab- und ummelden können (www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/fahrzeugschein-digital-2392706). Flankiert wird dieses Vorhaben durch den Ausbau digitaler Dokumente und Wallet-Ansätze, in denen sich Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein und weitere Nachweise digital bündeln sollen (ebd.).

Mit dem Start der i-Kfz-App und dem digitalen Fahrzeugschein wird zudem ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Nachweise im Mobilitätskontext öffentlich kommuniziert. Neben dem reinen Dokumentenmitführen werden Funktionen wie Terminerinnerungen sowie das Teilen eines Fahrzeugscheinabbilds beschrieben (ebd.). Solche Komfortfunktionen werfen nach Ansicht der Fragesteller die sachliche Frage auf, welche Datenflüsse technisch erforderlich sind und ob hierfür regelmäßige maschinelle Statusprüfungen (Statusabfragen) zwischen Registern, Fachverfahren und Basisdiensten stattfinden (z. B. zur Aktualität von Zulassungsstatus, Halterdaten, Hauptuntersuchungsdaten oder Versicherungsinformationen). In einer föderalen Zulassungslandschaft mit kommunalen Zulassungsbehörden ist außerdem klärungsbedürftig, wie ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt mit bestehenden Länder- und Kommunalverfahren zusammenspielen soll, welche Standards und Schnittstellen verpflichtend werden und welche Aufgaben dabei Bund, Länder und Kommunen jeweils tragen.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) beansprucht zugleich eine ressortübergreifende Rolle beim digitalen Fundament des Staates, bei Standards, Schnittstellen, Plattformen sowie beim Deutschland-Stack als nationaler Technologieplattform für die digitale Verwaltung (https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat). In der föderalen Modernisierungsagenda wird ebenfalls die Schaffung einer nationalen Technologieplattform (D-Stack) und ein Monitoring der Umsetzungsfortschritte hervorgehoben (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/foederale-modernisierungsagend a-2397632).

Daneben sind im Kontext der Verwaltungsdigitalisierung das Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung als zentrale Leitlinien benannt; sie zielen darauf, Mehrfachangaben zu vermeiden und medienbruchfreie Verfahren zu ermöglichen (www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltu ngsmodernisierung/onlinezugangsgesetz/onlinezugangsgesetz-node.html).

Gerade weil der Mobilitätsbereich mit personenbezogenen Daten, Registerkopplungen und hohem Missbrauchsschutzbedarf verbunden ist, stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, welche Architekturentscheidungen die Bundesregierung trifft, beispielsweise ob Statusänderungen strikt ereignisbasiert (z. B. nur bei Anstoß durch Antrag bzw. Änderung) verarbeitet werden oder ob regelmäßige Abfragen zur Datenaktualisierung und Plausibilisierung vorgesehen sind und welche Rolle das BMDS dabei übernimmt hinsichtlich Standardisierung, Basisdiensten (Identitäts- und Nachweisdienste, Wallet-Komponenten, Schnittstellen) und des Deutschland-Stacks. Ebenfalls interessiert die Fragesteller, welche datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsrechtlichen Anforderungen angesetzt werden.

Ein internationaler Vergleich kann zur sachlichen Einordnung beitragen. In Österreich sind digitale Nachweise über die App „eAusweise“ etabliert. Dabei werden Nachweise über kurzzeitig gültige QR-Codes vorgewiesen und mit einer staatlichen elektronischen Identität („ID Austria“) verknüpft (www.id-au stria.gv.at/de/verwenden/eausweise und www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/i d-austria/eausweise.html). Für „digitale Zulassungsscheindaten“ existieren beschriebene Prüfprozesse, bei denen der Nachweisinhaber selektiv Daten freigibt und die prüfende Stelle diese über einen QR-Code verifiziert (www.i d-austria.gv.at/de/hilfe/hilfe-zur-app-eausweise/haeufige-fragen-eausweise-dig itale-zulassungsscheindaten). Österreich benennt außerdem das Once-Only-Prinzip als strategischen Ansatz und beschreibt technische Plattformkomponenten zur Datenwiederverwendung (www.digitalaustria.gv.at/verwaltung/ego vernment/once-only-prinzip.html).

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und wie die Bundesregierung österreichische Ansätze (QR-Code-Nachweise, selektive Datenfreigabe, klare Prüfroutinen) bei der deutschen Ausgestaltung von Wallet- und Zulassungsdiensten berücksichtigt und ob in Deutschland – im Zuge zentraler Portale und Registerkopplungen – zusätzliche, regelmäßige Statusabfragen geplant sind, die über eine bloße fallbezogene Bearbeitung hinausgehen.

Frage 1 + 2 + 3 Seite 2

1Welche konkreten Arbeitspakete, Meilensteine und Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung bestehen zur Entwicklung eines zentralen Portals zur internetbasierten Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrt-Bundesamt, wie es von der Bundesregierung angekündigt wurde?

2Welche Rolle nimmt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bei diesem Vorhaben ein, insbesondere mit Blick auf Standardisierung, Schnittstellen, Basisdienste und die Einbindung in den Deutschland-Stack?

3Welche Bundesressorts und nachgeordneten Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Konzeption und Umsetzung des zentralen Zulassungsportals beteiligt, und welche federführenden Gremien- oder Steuerungsstrukturen bestehen hierfür?

Antwort

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Beteiligt sind das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Weitere Bundesressorts und die Länder werden zu gegebener Zeit eingebunden.

Die Federführung liegt beim BMV. Das KBA wird für die Durchführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung zuständig sein einschließlich Druck und Versand der Zulassungsdokumente. Das BMDS unterstützt u. a. zur Dachmarke Deutschland sowie mit dem Basisdienst des Deutschland-Stacks „Identität & Vertrauen“ (EUDI-Wallet) ein.

Frage 4 Seite 3

Welche technische Zielarchitektur (z. B. zentral, föderiert, hybrid) verfolgt die Bundesregierung für den Datenaustausch zwischen dem zentralen Portal, dem Kraftfahrt-Bundesamt, den Zulassungsbehörden sowie weiteren beteiligten Stellen, und welche Standards sollen dabei verbindlich eingesetzt werden?

Antwort

Das KBA stellt ein zentrales Portal für die bundesweiten internetbasierten Zulassungsprozesse zur Verfügung. Das KBA erhält die Zuständigkeit für die digitalen Zulassungsverfahren, die Länder bleiben für die Verfahren vor Ort zuständig. Standards bei der Fahrzeugzulassung werden weiterhin vom KBA verantwortet.

Frage 5 + 6 Seite 3

5Welche Arten von maschinellen Statusprüfungen („Statusabfragen“) zwischen Registern bzw. Fachverfahren und dem zentralen Portal bzw. der i-Kfz-App sind vorgesehen oder werden geprüft, insbesondere zur Aktualisierung von Zulassungsstatus, Halterdaten, Fahrzeugdaten, Hauptuntersuchungsinformationen oder Versicherungsinformationen?

6Erfolgen diese Statusprüfungen nach Planung der Bundesregierung ausschließlich ereignis- bzw. anlassbezogen (z. B. bei Antragstellung oder Änderung) oder auch regelmäßig bzw. periodisch, und welche Frequenzen, Trigger und Protokollierungen sind jeweils vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Das bisherige Gesamtsystem, welches mit der Stufe 4 der internetbasierten Fahrzeugzulassung seit September 2023 besteht, bleibt erhalten. Zudem wird ein zentrales Kennzeichenverwaltungssystem beim KBA angesiedelt.

Frage 7 Seite 3

Welche Rechtsgrundlagen (Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften) zieht die Bundesregierung für den Betrieb eines zentralen Zulassungsportals und die hierfür notwendigen Datenabfragen heran, und welche Änderungen werden hierfür in dieser Legislaturperiode geplant?

Antwort

Von den Rechtsänderungen betroffen sind insbesondere das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Frage 8 Seite 4

Welche datenschutzrechtlichen Bewertungen (insbesondere Datenschutz-Folgenabschätzungen) wurden für das zentrale Portal, die i-Kfz-App und den digitalen Fahrzeugschein erstellt oder beauftragt, und wann werden diese Bewertungen dem Deutschen Bundestag vorgelegt?

Antwort

Die i-Kfz-App und der Digitale Fahrzeugschein sind datenschutzkonform nach der Datenschutz-Grundverordnung. Während der Projektphase werden die entsprechenden Dokumente erstellt und abgestimmt. Eine Unterrichtung des Deutschen Bundestages findet im Rahmen der rechtlichen Anpassungen statt.

Frage 9 Seite 4

Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit (u. a. Authentifizierung, Zugriffskontrolle, Protokollierung, Missbrauchserkennung) sind für das zentrale Portal und die angebundenen Basisdienste vorgesehen, und welche Rolle spielen dabei Bundesstandards und die Standardisierungsarbeit des BMDS?

Antwort

Das KBA bindet das Projekt in sein IT-Sicherheitskonzept ein, das mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abgestimmt wird.

Frage 10 Seite 4

Welche Identitäts- und Nachweisdienste (einschließlich Wallet-Komponenten) sollen nach Planung der Bundesregierung im Kontext von digitalem Fahrzeugschein, perspektivisch digitalem Führerschein und einer „digitalen Brieftasche“ genutzt werden, und welche Zuständigkeiten liegen hierbei beim BMDS?

Antwort

Das BMV steht mit dem BMDS im Austausch bezüglich der EUDI-Wallet und wird die bisherigen Authentisierungsdienste entsprechend erweitern.

Frage 11 Seite 4

Welche Zeitplanung verfolgt die Bundesregierung zur Bereitstellung eines nationalen digitalen Führerscheins bis Ende 2026 sowie zur Integration in die i-Kfz-App bzw. in Wallet-Strukturen, und welche Abhängigkeiten bestehen dabei zu europäischen Vorgaben der EUDI (European Digital Identity)-Wallet?

Antwort

Die Ausstellung des Digitalen Führerscheins wird zunächst in der i-Kfz-App erfolgen. Zur Ausstellung in der EUDI-Wallet finden derzeit Abstimmungen zwischen den Beteiligten statt. Die Ausstellungsdienste für den Digitalen Führerschein, so wie auch für den Digitalen Fahrzeugschein, richten sich nach ISO-Normen. Speziell für den Digitalen Führerschein wird die 4. Führerscheinrichtline zugrunde gelegt. Eine Zeitplanung ist zurzeit noch nicht abschätzbar.

Frage 12 Seite 4

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung ggf., um im Sinne von Once-Only-Prinzip und Ende-zu-Ende-Digitalisierung Mehrfachangaben zu vermeiden, ohne dabei unverhältnismäßige Registerkopplungen oder übermäßige Statusabfragen zu etablieren?

Antwort

Das BMV richtet die Digitalisierungsprojekte an den Regierungsvorgaben aus und steht in engem Austausch mit dem BMDS. Die Registermodernisierung befasst sich mit diesem Aspekt und wird vom KBA für dessen Register umgesetzt.

Frage 13 Seite 5

Wie viele kommunale Zulassungsbehörden betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eigene Onlineportale bzw. i-Kfz-Zugänge, und welche Umstellungs- oder Migrationsbedarfe entstehen durch ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt?

Antwort

Derzeit bieten 390 Zulassungsbehörden i-Kfz-Portale an. Davon haben 20 diesen Onlinedienst bisher noch nicht zur Verfügung gestellt. Migrationsaufwände fallen nur bezüglich des zentralen Kennzeichenpools an. Beim KBA entsteht projektbedingt Aufwand und bei Übernahme des Portals zusätzlicher Supportbedarf.

Frage 14 Seite 5

Welche Kosten (einmalig und laufend) veranschlagt die Bundesregierung für Entwicklung, Betrieb, Wartung, IT-Sicherheit und Monitoring des zentralen Portals sowie der hierfür notwendigen Basisdienste, und aus welchen Einzelplänen bzw. Titeln sollen diese finanziert werden?

Antwort

Angaben zu den im Bundeshaushalt zu veranschlagenden Kosten sind noch nicht möglich.

Frage 15 Seite 5

Welche Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen (u. a. externe Dienstleister, Cloud-Leistungen, Betriebsleistungen) wurden im Zusammenhang mit zentralem Portal, i-Kfz-App, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-Komponenten bereits eingeleitet oder abgeschlossen, und welche Rolle spielt dabei der Deutschland-Stack als Technologieplattform?

Antwort

Die Beschaffung basiert auf der OZG-EfA-Leistung des federführenden Landes Baden-Württemberg. Das KBA nutzt neben der Großkundenschnittstelle auch das Portal aus Baden-Württemberg. Der Deutschland-Stack wird in seiner ersten Ausbaustufe u. a. bereits in Entwicklung befindliche Technologien nutzen und bereitstellen.

Frage 16 Seite 5

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des deutschen Ansatzes ggf. die österreichische Umsetzung digitaler Nachweise über QR-Codes in der App „eAusweise“ sowie die dort beschriebenen Prüfprozesse für digitale Zulassungsscheindaten?

Antwort

Die Bundesregierung gibt die Vorgaben zur Umsetzung der Nachweise heraus und steht mit Österreich und den Niederlanden in engem Kontakt, um den ISO-Standard für die digitalen Fahrzeugdokumente zu etablieren. Darin sind dann auch die Prüfmechanismen abgestimmt.

Frage 17 Seite 5

Welche technischen und rechtlichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem österreichischen Ansatz (QR-Code-basierte selektive Datenfreigabe durch den Nachweisinhaber) und dem deutschen Ansatz (i-Kfz-App bzw. digitaler Fahrzeugschein, zentrales Portal), insbesondere hinsichtlich Datenminimierung, Protokollierung und möglicher Statusabfragen?

Antwort

Die Fahrzeugzulassung ist nicht europäisch harmonisiert. Daher liegen der Bundesregierung keine Angaben im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 18 Seite 6

Welche Mechanismen plant die Bundesregierung ggf., um Transparenz und parlamentarische Kontrolle über Umfang, Zweck, Häufigkeit und Zugriffsberechtigte von Datenabfragen im Kontext zentraler Fahrzeugzulassung, digitalem Fahrzeugschein und Wallet-Komponenten sicherzustellen, insbesondere im Rahmen des in der föderalen Modernisierungsagenda angekündigten Monitorings?

Antwort

Die Zulässigkeit von Datenabfragen sind gesetzlich geregelt und werden vom KBA umgesetzt. Das KBA veröffentlicht auf seiner Internetseite ein Dashboard.