Kommunikation der Behörden und Bürger im Krisenfall

Drucksache 21/4937Antwortauf die Kleine Anfrage 21/461324.03.20264 Seiten11 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitMedien, Kommunikation und Informationstechnik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der mutmaßlich linksterroristische Brandanschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin Lichterfelde am 3. Januar 2026 hat zu einem mehrtägigen großflächigen Stromausfall in den Ortsteilen Nikolassee, Zehlendorf, Wannsee und Lichterfelde gesorgt, wobei etwa 45 500 Kunden betroffen waren (www.strom netz.berlin/krisenseite/). Stromausfälle, technische Störungen und gezielte Angriffe auf kritische Infrastruktur können aber ebenso Mobilfunk und den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) beeinträchtigen. So kam es am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems zu einer bundesweiten Störung des BOS-Digitalfunks der Behörden, welcher auch die Kommunikation von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten abdeckt und mit mehr als 5 000 Basisstationen 99,2 Prozent der Fläche Deutschlands versorgt (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/digitalfunk-bei-be horden-bundesweit-gestort-probleme-in-berlin-behoben--so-ernst-war-die-lag e-13650490.html). Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist die Betreiberin der Netze des Bundes sowie des Digitalfunk BOS, während die Bundesnetzagentur (BNetzA) die flächendeckende und störungsfreie Grundversorgung im Bereich Telekommunikation sicherstellt. Nach Ansicht der Fragesteller ist eine belastbare Krisenkommunikation die Voraussetzung für einen wirksamen Bevölkerungsschutz, damit die Bürger auch bei Ausfall digitaler Systeme informiert und erreicht werden können.

Frage 1 + 1a + 1b Seite 1

1Welche Anforderungen stellt die BNetzA an die kommerziellen Mobilfunkanbieter bezüglich der Verfügbarkeit nach einem Stromausfall hinsichtlich

1ader Autarkie von Masten (USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung)-Pufferung), und

1bder Dauer der Verfügbarkeit der Gesamtinfrastruktur (Ende zu Ende bis zum Mobilfunkgerät des Bürgers)?

Antwort

Telekommunikationsunternehmen bezüglich der Aufrechterhaltung der Telekommunikationsversorgung beinhaltet. Die BNetzA hat deren Erfüllung sicherzustellen.

Nach diesen Vorschriften haben Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sowie Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen und sonstige Maßnahmen zu treffen zum Schutz u. a. gegen Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Telekommunikationsnetzen und -diensten führen können, auch, sofern diese Störungen durch äußere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein können. Technische Vorkehrungen und sonstige Schutzmaßnahmen sind jedoch nur dann angemessen, wenn der dafür erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der zu schützenden Telekommunikationsnetze oder -dienste steht.

Darüber hinaus haben die im Gesetz bezeichneten Telekommunikationsunternehmen im Hinblick auf die Notfallvorsorge eine Telekommunikationssicherstellungspflicht, wonach bestimmte Telekommunikationsdienste im Rahmen der Mindestversorgung aufrechtzuerhalten sind. Diese Sicherstellungspflicht gilt zwar nach dem Wortlaut absolut, wandelt sich jedoch im Falle einer objektiven Unmöglichkeit in eine Pflicht zur unverzüglichen Telekommunikationswiederherstellung um.

Vor dem Hintergrund des Berliner Stromausfalls Anfang dieses Jahres prüft die Bundesnetzagentur aktuell im engen Dialog mit der Telekommunikationsbranche, welche Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Telekommunikationsversorgung sinnvoll oder notwendig sind. Dabei werden auch Aspekte wie die Autarkie von Masten durch Pufferung der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) sowie die Dauer der Verfügbarkeit der Gesamtinfrastruktur einbezogen.

Frage 2 Seite 2

Welche Maßnahmen hat die BNetzA seit dem bundesweiten Digitalfunk-Ausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu schützen?

Antwort

Der Rechtsrahmen des Telekommunikationsgesetzes beinhaltet keinen gesetzlichen Auftrag für die BNetzA für das Funknetz im Sinne der Fragestellung.

Frage 3 Seite 2

Welche Maßnahmen hat die BDBOS seit dem bundesweiten Digitalfunkausfall am 6. Mai 2025 aufgrund eines Netzwerkproblems ergriffen, um Mobilfunkmasten vor physischen Anschlägen (z. B. Brandstiftung) zu schützen?

Antwort

Es wurden Optimierungen der technischen Redundanzmechanismen vorgenommen, so dass ein identischer Störungsfall zukünftig ausgeschlossen werden kann.

Frage 4 Seite 2

Welche Investitionen in physische Barrieren oder Überwachungstechnik plant die Bundesregierung beim Digitalfunk BOS für die Jahre 2026 bis 2028, und hält die Bundesregierung dieses Budget für ausreichend?

Antwort

Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und dessen Infrastruktur wird kontinuierlich modernisiert und weiterentwickelt. Verfügbarkeit und Sicherheit werden dabei von Bund und Ländern grundsätzlich mitberücksichtigt. Hierfür werden gegenwärtig ausreichend Mittel in den Haushalten vorgehalten. Im Rahmen von Projekten wie z. B. der Netzmodernisierung werden Maßnahmen ergriffen, die auf die Punkte physische Barrieren oder Überwachungstechnik einzahlen beispielsweisedurch den Ausbau von Technikgebäuden des Bundes.

Frage 5 + 5a + 5b Seite 3

5Wie viele Funkmasten (d. h. mit dezentraler Stromversorgung wie Solar- oder Batterie-Backups) werden in den einzelnen Bundesländern im BOS-Digitalfunk betrieben?

5aWie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort „Verfügbarkeit in Stunden nach Stromausfall“ angeben) sind die Masten der Mobilfunkinfrastruktur des BOS noch verfügbar (ggf. USV-Pufferung)?

5bWie lange nach einem Stromausfall (bitte in der Antwort „Verfügbarkeit in Stunden nach Stromausfall“ angeben) ist die Gesamtinfrastruktur (Ende zu Ende bis zum Mobilfunkgerät des Gesprächsteilnehmers) noch verfügbar?

Antwort

Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.

Aktuell befinden sich im Bundesgebiet 5.070 TETRA-Basisstationen (TBS) in Alarmüberwachung. Die für die Grundversorgung in Deutschland notwendigen TBS sind gehärtet. Grundsätzlich ist die Versorgung an der 72 Stunden Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Stromausfälle orientiert.

Frage 6 Seite 3

Gibt es eine Risikoanalyse für Anschläge auf Masten, die den BOS-Funk stören könnten, und wenn ja, welche drei prioritären Kernprobleme in den bestehenden Plänen wurden ggf. identifiziert, und welche digitalen Notfallpläne hat die Bundesnetzagentur für den BOS-Funk entwickelt?

Antwort

Gemäß BSI Grundschutzmethodik umfasst die Betrachtung und Beurteilung alle relevanten Gefährdungen des jeweiligen Zielobjektes und nicht nur eine einzelne Gefährdung. Die Ergebnisse fließen in die entsprechenden Planungsvorgabenvorgaben mit Bund und Ländern ein.

Frage 6a Seite 3

Werden diese möglichen Pläne trainiert (z. B. in Übungen zu Blackout-Szenarien mit Anschlägen), und wenn ja, wie häufig?

Antwort

Verschiedene Notfallszenarien werden regelmäßig mit Notfallübungen beübt.

Frage 6b Seite 3

Wo sieht die Bundesregierung inklusive nachgeordneter Behörden wie der BDBOS ggf. legislativen Änderungsbedarf, um die Arbeit der BDBOS zu verbessern?

Antwort

Erkennt die Bundesregierung legislativen Änderungsbedarf bringt sie entsprechende Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag ein.

Frage 7 Seite 3

Gibt es als Kommunikationsoption bei ausgefallenem Mobilfunk und gleichzeitigem Ausfall des Digitalfunks BOS Rückfallebenen für die Behördenkommunikation, etwa VHF (Very High Frequency)- bzw. UHF (Ultra High Frequency)-Systeme oder Notfunkgeräte?

Antwort

Die interne und externe Kommunikation ist im Notfall gewährleistet.

Frage 7a Seite 4

Wenn ja, wie informieren die Bundesbehörden im Falle des Ausfalls von digitalen Systemen die Bevölkerung über den Sachstand und Hilfsangebote?

Antwort

Der Versand von Warnmeldungen ist auch bei gleichzeitiger Nichtverfügbarkeit von Mobilfunk und des Digitalfunks BOS an einige Warnmultiplikatoren wie zum Beispiel Radiosender möglich, sodass die Bevölkerung auch in diesem Fall informiert werden kann.

Frage 7b Seite 4

Welche Rückfallebenen hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ggf. vor, zu schaffen, um beispielsweise hilfebedürftige Menschen aufzufinden (beispielsweise Menschen, die sich nicht selbstständig helfen können, indem sie sich zum nächsten Katastrophenschutz-Leuchtturm bewegen)?

Antwort

Mangels Zuständigkeit verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) keine Planungen im Sinne der Fragestellung.