Zahlungs-, Förder- und Zuwendungsdatenbanken in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden

Drucksache 21/5121Antwortauf die Kleine Anfrage 21/437530.03.20269 Seiten3 FragenFraktion der AfDBundesministerium der FinanzenÖffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bund leistet jährlich erhebliche Zahlungen in Form von Zuwendungen, Zuschüssen, Projektförderungen, institutionellen Förderungen sowie sonstigen finanziellen Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung. Diese Zahlungen werden in den Bundesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden mittels unterschiedlicher IT-Fachverfahren, Datenbanken und sonstiger strukturierter Systeme erfasst und verwaltet. Für die parlamentarische Kontrolle der Haushalts- und Förderpolitik des Bundes ist es erforderlich, einen vollständigen Überblick darüber zu erhalten, welche Datenbanken hierfür genutzt werden und welche Informationen dort jeweils systematisch erfasst werden.

Text vor der ersten Frage

mentarische Kontrolle der Regierung einerseits gerade dazu bestimmt, eine den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250 Rn. 1699)).

Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE 67,100, 140). Der Deutsche Bundestag wird mit dem jährlichen Jahresabschluss über die Zahlungen zu den im Haushaltsplan genannten Zwecken ausreichend informiert, eine generelle Offenlegung und Zurverfügungstellung der jeweiligen Datenbanken für Zwecke der Wahrnehmung der Kontrollrechte des Deutschen Bundestages ist auf Grundlage von Einstufungen nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) und damit verbundenem händischen Rechercheaufwand nicht möglich. Zudem würde das mögliche Bekanntwerden genutzter Systeme und Dienstleistungen es möglichen Angreifern ermöglichen, gezielt Schwachstellen (auch bei Dienstleistern des Bundes) zu suchen und diese auszunutzen. Damit würden erhebliche neue Sicherheitsrisiken geschaffen. Zudem kommt eine Offenlegung aus Gründen des Schutzes von entgegenstehenden Rechten Dritter nicht in Betracht und widerspräche zudem der Pflicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen von Vertragspartnern.

Eingestufte Antwortteile:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der in den Fragen 1 bis 13 erbetenen Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu Datenbanken, IT-Fachverfahren, Programmen oder sonstigen strukturierten elektronischen Systemen zur Erfassung von Zahlungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung stehen im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des BfV. Durch eine offene Beantwortung würde die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Unter Berücksichtigung dieser Bewertung erfolgt daher eine Beantwortung als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“.

Frage 1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e + 6f + 6g + 6h + 6i + 6j + 6k + 6l + 7 + 8 + 9 + 9a + 9b + 9c + 9d + 10 Seite 2

1Welche Datenbanken, IT-Fachverfahren, Programme oder sonstigen strukturierten elektronischen Systeme werden in den einzelnen Bundesministerien sowie in den ihnen nachgeordneten Behörden zur Erfassung von Zahlungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung genutzt (bitte nach Ressort und Behörde auflisten)?

2Seit welchem Jahr sind die jeweiligen in Frage 1 erfragten Datenbanken oder Systeme jeweils im Einsatz?

3Handelt es sich bei den in Frage 1 erfragten Systemen jeweils um ressortinterne, ressortübergreifende oder extern betriebene Lösungen?

4Für welche Arten von Zahlungen werden die jeweiligen Datenbanken oder Systeme genutzt (z. B. Zuwendungen, Projektförderungen, institutionelle Förderungen, Zuschüsse, sonstige Zahlungen an Dritte)?

5Werden in den jeweiligen Datenbanken ausschließlich haushaltsrechtliche Zahlungsdaten erfasst oder auch darüber hinausgehende inhaltliche oder förderpolitische Informationen?

6Welche Angaben werden in den jeweiligen Datenbanken systematisch erfasst (bitte jeweils getrennt nach Datenbank angeben), insbesondere

6aName des Zahlungsempfängers,

6bRechtsform des Zahlungsempfängers,

6cSitz des Zahlungsempfängers,

6dProjekt-, Maßnahmen- oder Programmtitel,

6eFörder- oder Verwendungszweck,

6fbewilligte Fördersumme,

6gtatsächlich ausgezahlte Fördersumme,

6hLaufzeit der Förderung oder Maßnahme,

6iAngaben zu Unterauftragnehmern oder Mittelweiterleitungen,

6jAngaben zu Eigenanteilen oder Kofinanzierungen,

6kfachliche Bewertungen, Einstufungen oder Klassifizierungen,

6lPrüfvermerke, Verwendungsnachweise oder Evaluationsergebnisse?

7Werden in den jeweiligen Datenbanken darüber hinaus weitere Kategorien oder Klassifizierungen erfasst, und wenn ja, welche?

8Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung haben jeweils Zugriff auf die in Frage 1 erfragten Datenbanken, und wie ist der Zugriff konkret ausgestaltet (nur „lesend“ oder auch „schreibend“ bzw. welche weiteren Abstufungen gibt es)?

9Sind die in Frage 1 erfragten Datenbanken technisch auswertbar nach

9athematischen Schwerpunkten,

9bFörderprogrammen oder Förderlinien,

9ceinzelnen Zuwendungsempfängern,

9dHaushaltsjahren?

10Ist ein ressortübergreifender Abgleich oder eine Zusammenführung der in den jeweiligen Datenbanken erfassten Daten technisch möglich oder vorgesehen?

Antwort

Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Anlage 1* sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2** verwiesen.

AnlageAnlage (Tabelle: Ressorts und nachgeordnete Behörden zu Fragen 1 ff.)

PDF-Seiten 5–8 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 11 + 12 Seite 4

11Welche der in Frage 1 erfragten Datenbanken oder der dort gespeicherten Informationen sind grundsätzlich geeignet, dem Deutschen Bundestag zur Wahrnehmung seiner Kontrollrechte zur Verfügung gestellt zu werden?

12Welche rechtlichen, tatsächlichen oder organisatorischen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine vollständige Offenlegung der in den jeweiligen Datenbanken erfassten Informationen gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Öffentlichkeit?

Antwort

Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

Frage 13 Seite 4

Werden die jeweiligen Datensätze laufend bei Zahlung aktualisiert oder erst mit dem Jahresabschluss?

Antwort

Es wird auf die Anlage 1* sowie auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 2** verwiesen.