Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).

Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).

In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile).

Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht.

In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 83102 – „Beschleunigung des EE-Ausbaus: Vollständigkeit der Unterlagen definieren“ eine Anpassung der Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert. Der VKU argumentierte, das der Begriff „Vollständigkeit“ nicht definiert sei und aus diesem Grund Genehmigungsverfahren unverhältnismäßig lang andauerten (www.destatis.de/D E/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekost en/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 555).

Die damalige Bundesregierung sprach sich für die Beschleunigung des EE (erneuerbare Energien)-Ausbaus aus und verwies in diesem Zusammenhang auf die bereits bei der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte Einfügung der Definition des Begriffes „Vollständigkeit“ der Unterlagen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile; S. 405).

Frage 1 Seite 2

Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 83102 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?

Antwort

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht (BGBl. 2024 I Nr. 225 vom 9. Juli 2024) wurde der Vorschlag bereits umgesetzt. § 7 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BimSchV) enthält nunmehr eine Definition der Vollständigkeit.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 83102 der Verbändeabfrage ausweiten und auf andere Wirtschaftssektoren übertragen, um eine tatsächliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?

2aWenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?

2bWenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Der Vorschlag wurde vollständig umgesetzt. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet für alle von der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) erfassten Anlagen Anwendung.

Frage 3 + 3a + 3b Seite 2

3Wirkt sich die Umsetzung des Vorschlages 83102 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Errichtung von erneuerbaren Energien in unserem Land aus, und

3awenn ja, wie lange dauert ein Genehmigungsverfahren aufgrund der Umsetzung des Vorschlages 83102,

3bwenn ja, wie lange dauerte ein Genehmigungsverfahren ohne die Umsetzung des Vorschlages 83102,

Antwort

Die Dauer von Genehmigungsverfahren ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch die Frage der Beschleunigungswirkung einer Definition der Vollständigkeit kann sich je nach den Voraussetzungen der zu genehmigenden Anlagen im Einzelfall deutlich unterscheiden. Pauschale Aussagen zur Dauer von Genehmigungsverfahren können daher nicht getroffen werden.

Frage 3c Seite 3

wenn ja, wie viele Genehmigungsverfahren wurden seit der Umsetzung des Vorschlages 83102 abgeschlossen,

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor, da dies im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt.

Frage 3d Seite 3

wenn ja, kann der Vorschlag 83102 auch auf andere Wirtschaftssektoren als den Ausbau der Energiewirtschaft übertragen werden?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 3e Seite 3

Was versteht die Bundesregierung unter der Vollständigkeit von Unterlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Antwort

Es wird auf den Regelungsinhalt von § 7 Absatz 2 Satz 2 der 9. BImSchV verwiesen.