Steigende Gewerbemieten sowie Verdrängung zentraler Versorgungsstrukturen

Drucksache 21/5214Antwortauf die Kleine Anfrage 21/484031.03.202610 Seiten22 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenRaumordnung, Bau- und Wohnungswesen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In zahlreichen deutschen Städten steigen die Gewerbemieten seit Jahren deutlich an. Diese Entwicklung betrifft längst nicht mehr nur klassische Gewerbebetriebe wie Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk, sondern zunehmend auch soziale Einrichtungen und gesundheitsnahe Dienstleistungen wie Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapiepraxen, Hebammenpraxen, Beratungsstellen oder gemeinnützige Träger. Gerade diese Einrichtungen sind für die soziale und gesundheitliche Daseinsvorsorge unverzichtbar, arbeiten jedoch mit geringen Margen und können stark steigende Mietpreise kaum auffangen.

Zahlreiche Kommunen berichten nach Kenntnis der Fragestellenden, dass therapeutische Praxen, soziale Träger, Familienzentren, Jugendhilfeeinrichtungen oder gemeinnützige Beratungsstellen ihre Standorte aufgeben müssen, weil Vermieter die Mieten massiv erhöhen oder Mietverträge nicht verlängern. Die Verdrängung dieser Einrichtungen hat erhebliche soziale Folgen: Versorgungslücken entstehen, Wartezeiten verlängern sich, vulnerable Gruppen verlieren niedrigschwellige Angebote, und ganze Stadtteile verlieren wichtige Bestandteile der sozialen und gesundheitlichen Daseinsvorsorge.

Gleichzeitig gibt es bislang kaum bundesweite Daten zur Entwicklung der Gewerbemieten, zu Kündigungen oder zur Verdrängung gemeinwohlorientierter Einrichtungen. Auch ist unklar, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um soziale Infrastruktur vor spekulativen Mietsteigerungen zu schützen.

Text vor der ersten Frage

Das bezieht auch Kenntnisse über eine Verdrängung dieser Einrichtungen aufgrund gestiegener Gewerbemieten beziehungsweise Nichtverlängerung von Mietverträgen mit ein.

Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Heilmittelversorgung und der Versorgung mit ambulanter Hebammenhilfe seitens der Vertragspartner Mietkostensteigerungen in den Vergütungsverhandlungen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geltend gemacht werden können. So können Kostensteigerungen der Praxen etwa aufgrund gestiegener Mieten abgefedert werden. Mit Blick auf die Situation in der Langzeitpflege ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) die Länder verantwortlich sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.

Frage 1 Seite 2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Gewerbemieten in den letzten zehn Jahren (bitte nach Städten und Regionen aufschlüsseln)?

Antwort

Es wird auf die Daten des Statistischen Bundesamtes (Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen aus Vermietungen) verwiesen, siehe Anlage*.

Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

AnlageAnlage: Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen

PDF-Seite 9 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 2 Seite 2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Leerstand bei Gewerberäumen und Gewerbeflächen beziehungsweise zur Zahl der bundesweit vermietbaren Gewerberäume und Gewerbeflächen, die seit längerer Zeit nicht vermietet sind (bitte nach Bundesländern und den 40 größten Städten aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 3 Seite 2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verteilung dieser Gewerbeeinheiten (Einzelhandel, Gastronomie und Hotels, Handwerk, soziale Träger, gesundheitsnahe Infrastruktur, Kultureinrichtungen, Dienstleistungen bzw. Büro und andere) nach Gewerbeart?

Antwort

Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts gehen die oben genannten Mietzwecke mit folgenden prozentualen Anteilen in den Index des Statistischen Bundesamts „Dienstleistungen der Vermietung von Nichtwohngebäuden“ ein.

Dieser gibt einen Überblick über die Verteilung der genannten Gewerbeeinheiten.

Tabelle auf Seite 2 · 3 Zeilen × 2 Spalten
Vermietung von Industrie-, Produktions- und Logistikflächen30,2 Prozent
Vermietung von Büroflächen33,0 Prozent
Vermietung von Handelsflächen36,8 Prozent
Frage 4 Seite 2

Sind der Bundesregierung Kritiken am aktuell geltenden Gewerbemietrecht bekannt, und wenn ja, welche?

Antwort

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden Kritiken am geltenden Gewerbemietrecht in folgenden Dokumenten geäußert:

– Antrag des Landes Berlin vom 29. August 2018 auf Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts (Bundesratsdrucksache 414/18), in dem im Wesentlichen das Recht der Mieter gefordert wird, befristete Gewerbemietverträge zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern,

– Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern“ auf Bundestagsdrucksache 19/4885, in dem zum Schutz von kleinen Gewerbetreibenden, sozialen Einrichtungen, Kulturbetrieben und gemeinnützigen Vereinen und Trägern im Wesentlichen die Einführung einer Mietpreisbremse, ein Recht der Mieter auf Verlängerung befristeter Mietverträge sowie die Verbesserung des Kündigungsschutzes gefordert wird.

Außerdem wird in Teilen der rechtswissenschaftlichen Literatur Kritik am Textformerfordernis des § 578 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geäußert (vergleiche Arnold NZM 2025, 279 mit weiteren Nachweisen).

Frage 5 + 6 Seite 3

5Inwiefern sind der Bundesregierung positive Beispiele aus anderen europäischen Ländern bekannt, die als Lösung für aktuelle Kritikpunkte am deutschen Gewerbemietrecht gelten können?

6Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Zahl von Kündigungen oder Nichtverlängerungen von Gewerbemietverträgen vor?

Antwort

Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Daten im Sinne der Fragestellungen vor.

Frage 7 Seite 3

Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von steigenden Gewerbemieten betroffen?

Antwort

Zur Antwort wird auf den Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamts verwiesen, der in verschiedenen Unterkategorien auch die Vermietung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Mietzwecke beinhaltet.

Frage 8 Seite 3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang soziale Einrichtungen, gemeinnützige Träger und gesundheitsnahe Praxen von Verdrängung betroffen sind?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Frage 9 Seite 3

Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung seit den Antworten zu den Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/7410 aus dem Jahr 2019 hinsichtlich der damals angekündigten Prüfung von Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht erzielt, und welchen konkreten Handlungsbedarf leitet sie heute aus dieser Prüfung ab, insbesondere im Hinblick auf die Verdrängung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie sozialer und gesundheitsnaher Einrichtungen aus innerstädtischen Lagen?

Antwort

Das Thema wurde auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 25. und 26. Juni 2019 beraten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in diesem Rahmen Bericht zur Prüfung erstattet und eine Auswertung von Studien und Daten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) vorgelegt. Die Bundesregierung hat dabei geprüft, ob belastbare Erkenntnisse zur Situation auf den Gewerbemietmärkten vorliegen, die zusätzliche Maßnahmen auf Bundesebene aus den Bereichen Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zum Schutz von Gewerbemietern erforderlich machen. Die Prüfung hat keinen Handlungsbedarf ergeben. Ansonsten liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Frage 10 Seite 4

Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die wohnortnahe Versorgung, wenn Physiotherapie-, Logopädie-, Ergotherapie- oder Hebammenpraxen aufgrund steigender Gewerbemieten schließen müssen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Daten zu Verdrängungseffekten der genannten Einrichtungen aufgrund gestiegener Gewerbemieten vor. Würden entsprechende Angebote wegfallen, sind negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen.

Frage 11 Seite 4

Welche Auswirkungen hat die Verdrängung sozialer Einrichtungen (z. B. Jugendhilfe, Familienzentren, Beratungsstellen) auf soziale Teilhabe und Prävention?

Antwort

Für die kommunale Förderung der Familienbildung und -beratung sind die Länder und Kommunen zuständig. Daher liegen dem Bund keine Zahlen zu entsprechenden Schließungen von Einrichtungen der Familienbildung und -beratung vor. Grundsätzlich kann mit der Verdrängung sozialer Einrichtungen auch ein Rückgang von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern einhergehen. Gerade die niedrigschwelligen und im Familienalltag unterstützenden Bildungs- und Beratungsangebote nach § 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sind wichtiger Bestandteil der Familienpolitik vor Ort. Fallen diese Angebote weg, kann sich dies negativ auf die Bildungs- und Teilhabechancen gerade von Familien in belasteten Lebenslagen auswirken.

Frage 12 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung dieser Einrichtungen für die Daseinsvorsorge und die Gesundheitsversorgung?

Antwort

Analysen im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (vergleiche Kapitel B I), welche die Inanspruchnahme von öffentlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten, sozialem Wohnungsbau, Kultur und Sportveranstaltungen in verschiedenen Einkommensbereichen und sozialen Lagen untersuchten, zeigen, dass die geldwerten Vorteile dieser Nutzung nennenswert sind. Dass viele öffentlich notwendige Dienstleistungen von Haushalten mit niedrigerem Einkommen intensiver genutzt werden, kann zur Minderung der Ungleichheit zwischen den Einkommensklassen beitragen.

Auch auf regionaler Ebene hat die Verfügbarkeit von Angeboten der Daseinsvorsorge, wozu auch die Gesundheitsversorgung zu zählen ist, einen hohen Stellenwert für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe. Unterschiedliche strukturelle Entwicklungen können zu räumlichen Ungleichgewichten führen, die durch die Kommunen und Landkreise selbst nur noch schwer zu bewältigen sind und sich selbst verstärken. Die Förderung vielfältiger, aber gleichwertiger Lebensverhältnisse bleibt somit ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.

Frage 13 Seite 5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche volkswirtschaftlichen Folgekosten in anderen Wirtschaftsbereichen entstehen, wenn kleinteilige Gewerbestrukturen, soziale Einrichtungen sowie gesundheitsnahe Dienstleistungen aufgrund steigender Gewerbemieten verdrängt werden, und wie bewertet sie die daraus resultierenden Auswirkungen auf regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, Arbeitsplätze und die Stabilität innerstädtischer Wirtschaftsökosysteme?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 14 Seite 5

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, um soziale und gesundheitsnahe Einrichtungen vor Verdrängung durch steigende Gewerbemieten zu schützen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

Frage 15 + 16 + 17 + 18 + 22 Seite 5

15Plant die Bundesregierung, Gewerbemietverhältnisse stärker zu regulieren oder Schutzmechanismen analog zum Wohnraummietrecht zu prüfen?

16Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um spekulativen Mietsteigerungen im Gewerbebereich entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

17Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Gewerbemietrecht eine Unterscheidung zwischen gemeinwohlorientierten Gewerbemietenden und kommerziellen Gewerbemietenden zu schaffen?

18Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf im geltenden Gewerbemietrecht, und wenn nein, warum nicht?

22Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Datenerhebung (Gewerbemietkataster) zu Gewerbemieten, Kündigungen und Verdrängungstendenzen durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 15 bis 18 und 22 werden gemeinsam beantwortet.

Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsfraktionen eine Vielzahl von Maßnahmen zum Mietrecht vereinbart. Vereinbarungen zu Gewerbemieten sind darin nicht enthalten. Die Bundesregierung prüft jedoch auch darüber hinaus fortlaufend gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bislang ist ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf nicht erkennbar.

Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass Mietindizes für Gewerbeimmobilien bereits durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden, siehe auch die Antwort zu den Fragen 3 und 7. Im Rahmen der Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen wird ein Indikator „Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen“ berechnet, der aber nur Gewerbeimmobilien enthält, die von Unternehmen vermietet werden, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt im Bereich Vermietung haben (NACE 68.2). Darüberhinausgehende Bedarfe zur Datenerhebung, insbesondere bezüglich eines Gewerbemietkatasters, sind nicht bekannt.

Frage 19 Seite 6

Wie möchte die Bundesregierung eine vergleichbare Entwicklung der Gewerbemieten in bundesdeutschen Großstädten wie in den Innenstädten von Paris und London verhindern, welche konkreten Maßnahmen ergreift sie?

Antwort

Die gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen von London und Paris unterscheiden sich von denen deutscher Innenstädte.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 18 und 22 verwiesen.

Frage 20 Seite 6

Welche Programme der Bundesregierung unterstützen Kommunen dabei, Räume für soziale und gesundheitsnahe Infrastruktur langfristig zu sichern?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung und investiert daher gemeinsam mit den Ländern über die Städtebauförderungsprogramme in den Abbau städtebaulicher Missstände in den Kommunen. Für das Jahr 2026 stellt der Bund 1 Mrd. Euro hierfür bereit. Dies ist eine deutliche Aufstockung der Mittel gegenüber den Vorjahren. Für die Jahre 2020 bis 2025 standen je 790 Mio. Euro/Jahr zur Verfügung. Bis zum Jahr 2029 ist eine Verdoppelung dieser Fördersumme auf rd. 1,6 Mrd. Euro vorgesehen. Länder und Kommunen finanzieren ebenfalls zu jeweils einem Drittel. Mit der Städtebauförderung wird auch die Sanierung oder Errichtung öffentlicher sozialer Infrastruktur gefördert, wie etwa Stadtteilzentren, Familienzentren, Sportstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen. Gefördert werden unrentierliche Kosten für die bauliche Herrichtung, Kosten des Betriebs fallen nicht darunter.

Mit dem Modellprojekt „Zukunftsraum kommunale Demografiegestaltung“ fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Aufbau eines bundesweiten Netzwerks für Kommunen zur Unterstützung bei der aktiven Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels vor Ort durch Information, Austausch, Vernetzung und Beratungsexpertise. Einer der inhaltlichen Schwerpunkte liegt bei der Frage, wie gutes und gesundes Älterwerden unterstützt und die richtigen Rahmenbedingungen der Versorgung dafür gesetzt werden können. Im Rahmen der Zuwendung können Kommunen neben der Vernetzung und dem fachlichen Austausch beim Projektträger auch eine Mikroförderung beantragen.

Frage 21 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung Modelle wie Konzeptvergaben, Erbpacht oder gemeinwohlorientierte Immobilienfonds zur Sicherung sozialer Infrastruktur?

Antwort

Die Baulandpolitik ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Der Bund setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Modelle wie Konzeptvergabe, die Vergabe öffentlicher Grundstücke im Erbbaurecht und auch gemeinwohlorientierte Immobilienfonds zur Sicherung sozialer Infrastruktur ermöglichen.

Konzeptvergaben sind bei kommunalen Grundstücken mittlerweile Standard und die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen sehr weitgehend. Der Dialogprozess „Gemeinwohlorientierung in der Boden- und Baulandpolitik“ im Bündnis bezahlbarer Wohnraum unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der 20. Legislaturperiode hat gezeigt, dass Anforderungen an eine gemeinwohlorientierte Boden- und Baulandpolitik je nach regionalen Marktbedingungen und lokalen Zielen variieren. Konzeptvergaben und städtebauliche Verträge bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten, um Akteursvielfalt, soziale Infrastruktur und eine gemischte Bewohnerschaft zu gewährleisten. Allerdings bleibt auch eine Konzeptvergabe ein Marktprozess, so dass die Bedingungen auch eine Nachfrage finden müssen.

Die Vergabe öffentlicher Grundstücke im Erbbaurecht nimmt zu, wird in den Kommunen aber unterschiedlich gehandhabt, Hamburg hat dies nach Volksentscheid sogar verbindlich gemacht. Das BMWSB erarbeitet auf Empfehlung des Bündnisses Bezahlbarer Wohnraum einen Mustererbbaurechtsvertrag, um die Verbreitung des Erbbaurechts weiter zu fördern. Der Arbeitsprozess wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Erbbaurechtsgeber- und Erbbaurechtsnehmerseite – insbesondere Kommunen, Stiftungen und kirchlichen Rechtsträgern als Erbbaurechtsgeber sowie Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als Erbbaurechtsnehmer – begleitet. Auch das innerhalb der Bundesregierung für das Erbbaurecht federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie die Bundesnotarkammer sind im Begleitgremium vertreten. Ergänzend wurde Fachexpertise durch Bankenvertreter hinzugezogen.

Kommunale Bodenfonds mit gemeinwohlorientierter Ausrichtung sind zulässig und das Instrument wird genutzt.

Frage 23 Seite 7

Welche Forschungsvorhaben sind geplant, um die sozialen Auswirkungen steigender Gewerbemieten besser zu verstehen?

Antwort

Die Bundesregierung plant aktuell keine Forschungsvorhaben im Sinne der Fragestellung.

Frage 24 Seite 7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil des gewerblichen Immobilienbestands in Deutschland inzwischen im Eigentum von Immobilienfonds, institutionellen Investoren oder anderen renditeorientierten Eigentümerstrukturen steht, und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu der aufgeworfenen Fragestellung vor.

Frage 25 Seite 7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Insolvenzen von kleinen und mittleren Unternehmen, Gewerbetreibenden sowie Handwerksbetrieben in den vergangenen zehn Jahren, und wie haben sich diese Insolvenzen in innerstädtischen Lagen im Vergleich zu peripheren Lagen entwickelt (bitte nach Bundesländern und den 40 größten Städten aufschlüsseln)?

Antwort

Die Bundesregierung erhebt selbst keine eigenen Insolvenzdaten. Detaillierte Daten zu Unternehmensinsolvenzen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Merkmalen wie Wirtschaftszweigen, Unternehmensgrößen oder Rechtsform, sind grundsätzlich auf der Hauptdatenbank des Statistischen Bundesamtes GENE-SIS verfügbar unter www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/52411/details.

Frage 26 Seite 8

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung steigende Gewerbemieten, Nichtverlängerungen von Mietverträgen oder Standortverdrängungen als Insolvenzursache für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gewerbetreibende und Handwerksbetriebe?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

Frage 27 Seite 8

Welche Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders insolvenzgefährdet, wenn Gewerbemieten steigen oder innerstädtische Gewerbeflächen in höherpreisige Nutzungen umgewandelt werden?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.