Kosten, Förderpraxis und Wirksamkeit der Bundeszentrale für politische Bildung

Drucksache 21/5277Antwortauf die Kleine Anfrage 21/439007.04.2026215 Seiten22 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernBildung und ErziehungPolitisches Leben, Parteien11 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und wird überwiegend aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Angesichts stetig steigender Haushaltsansätze, einer zunehmenden Ausweitung von Projekt- und Trägerförderungen sowie der Vielzahl an Print-, Online- und Veranstaltungsformaten besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Mittelverwendung.

Ausweislich der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung sowie des offiziellen Formulars für Verwendungsnachweise ist bei Zuwendungen im Rahmen der Projekt- und Modellförderung regelmäßig vorgesehen, dass Belege nicht beizufügen sind. In dem entsprechenden Formular heißt es ausdrücklich: „Belege sind nicht beizufügen.“ Eine Vorlage von Belegen erfolgt demnach nur auf ausdrückliche Anforderung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, in welchem Umfang tatsächlich eine nachgelagerte Prüfung der Mittelverwendung stattfindet und wie häufig auf die Anforderung von Belegen verzichtet wird.

Text vor der ersten Frage

die politische Bildung anbieten. Die Leistungsfähigkeit der BpB zeigt insbesondere in der breiten Zugänglichkeit ihrer Angebote, der thematischen Vielfalt sowie der Fähigkeit, unterschiedliche Zielgruppen niedrigschwellig zu erreichen und zur kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen zu befähigen.

Bei den von den Fragestellern erbetenen Informationen handelt es sich überwiegend nicht um zentral in einer Datenbank erfasste Daten, sondern um einen umfassenden Aktenbestand. Dies hat zur Konsequenz, dass eine Auswertung entlang spezifischer Kategorien nicht bzw. nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Eine differenzierte Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellungen ist daher nicht durchgehend möglich. Die Beantwortung kann somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Frage 1 Seite 2

Wie hoch waren die Gesamtausgaben der Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren von 2020 bis 2025 jeweils nach Haushaltsjahren getrennt, und wie verteilen sich diese Ausgaben auf Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen und Zuschüsse sowie Investitionsausgaben?

Antwort

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufzubereiten zu lassen. Die Informationen können den Haushaltsrechnungen des Bundes entnommen werden. Für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 sind die Haushaltsrechnungen auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2025 ist noch nicht abgeschlossen.

Frage 2 Seite 2

Welche zusätzlichen Zuwendungen, Zuweisungen oder Projektmittel hat die Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren von 2020 bis 2025 außerhalb des Einzelplans 06 erhalten, insbesondere aus anderen Einzelplänen des Bundeshaushalts oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – von anderen öffentlichen Einrichtungen, und in welcher Höhe wurden diese Mittel jeweils gewährt?

Antwort

Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hat in den Jahren 2020 bis 2025 außerhalb des Einzelplans 06 folgende zusätzlichen Zuweisungen erhalten.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 19 Zeilen × 4 Spalten
EinzelplanHöhe in TEuroArtHaushaltsjahr
0427Zuweisung2024
05191Zuweisung2024
2517Zuweisung2024
04100Haushaltstechnische Verrechnung2024
1425Haushaltstechnische Verrechnung2024
0215Haushaltstechnische Verrechnung2024
05200Zuweisung2023
25396Zuweisung2023
04173Haushaltstechnische Verrechnung2023
1420Haushaltstechnische Verrechnung2023
05180Zuweisung2022
25387Zuweisung2022
04123Haushaltstechnische Verrechnung2022
05120Zuweisung2021
1757Zuweisung2021
04135Haushaltstechnische Verrechnung2021
05147Zuweisung2020
1732Zuweisung2020
04125Haushaltstechnische Verrechnung2020
Frage 3 Seite 3

Welche konkreten Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 aus dem Haushaltstitel „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus“ gefördert, und wie lauten jeweils Projekttitel, Projektbeschreibung, Zuwendungsempfänger, Fördersumme, Laufzeit und Haushaltsjahr?

Antwort

Projekte, die in den Jahren von 2020 bis 2025 aus dem genannten Haushaltstitel gefördert wurden, sind der anliegenden Tabelle zu Frage 3 zu entnehmen (Anlage 1).*

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 3

PDF-Seiten 13–27 (15 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 3

Welche Förderungsanträge entsprechend Frage 3 wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte nach Projekttitel, Projektbeschreibung, Antragsteller, beantragter Fördersumme, beantragter Laufzeit, Haushaltsjahr und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Antwort

Im Zeitraum von 2020 bis 2025 wurden insgesamt 271 Förderanträge in drei verschiedenen Förderrunden sowie acht verschiedenen Förderbereichen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ abgelehnt. Förderanträge umfassen je nach Förderbereich inklusive aller Anlagen zwischen 40 und 80 Seiten. Im Rahmen der Antragserfassung werden Antragsteller, Projekttitel, Bundesland und beantragte Fördersumme insgesamt zentral erfasst. Die Projektlaufzeit ist im Regelfall abhängig vom Förderbereich und wird erst bei den für die Förderung ausgewählten Projekten in die Projektübersicht aufgenommen. Projektbeschreibungen sind den Antragsunterlagen zu entnehmen und werden nicht standardmäßig erfasst. Eine zentrale Erfassung der Ablehnungsgründe wird nicht geführt.

Im Rahmen der zentralen Antragserfassung vorliegende Angaben sind der anliegenden Tabelle zu Frage 4 zu entnehmen (Anlage 2).* Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht möglich. Für das Erstellen dieser Informationen müssten mehrere unterschiedliche Dokumente zu jedem Antrag individuell überprüft und händisch zusammengetragen bzw. einzeln formuliert werden. Konkret würde dies eine Sichtung von geschätzt 1.000 Dokumenten (Antragsunterlagen, Bewertungsgutachten, Projektdatenblatt, Projektlisten) erfordern. Die hätte eine Arbeitsumfang von mehreren hundert Stunden zur Folge, so dass der Aufwand zur Bearbeitung der Anfrage – auch unter Berücksichtigung der Fristverlängerung – unzumutbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 4

PDF-Seiten 28–33 (6 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 4

Nach welchen fachlichen und administrativen Kriterien erfolgt die Auswahl der Projekte im Rahmen dieses Haushaltstitels, welche externen Stellen oder Gutachter sind an der Auswahl beteiligt, und welche Person oder welches Gremium entscheidet abschließend über die Bewilligung oder Ablehnung eines Förderantrags?

Antwort

Das Begutachtungsverfahren im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ für die Programmsäulen 1 und 2 besteht aus einem externen und einem internen Begutachtungsprozess. Die externen Gutachter sind im Themenfeld erfahrene Wissenschaftler sowie Praktiker. Die interne Begutachtung wird durch die BpB durchgeführt. In die Begutachtung kommen alle eingereichten Anträge, die form- und fristgerecht eingegangen sind und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die abschließende Förderentscheidung obliegt laut der Förderrichtlinie dem Bundesministerium des Innern. Die zuwendungsrechtliche Prüfung und Bescheidung der Förderanträge der ausgewählten Projekte erfolgt auf dieser Grundlage durch die BpB als zuständige Bewilligungsbehörde.

Erfahrungsgemäß werden im Begutachtungsverfahren mehr Anträge als förderfähig bewertet, als Ressourcen zur Verfügung stehen. Für die finale Förderempfehlung wurden deshalb zusätzlich unter Einbeziehung beider Gutachten weitere Kriterien zugrunde gelegt wie die regionale Verteilung, die Aufteilung der Projekte auf die neuen und alten Bundesländer sowie eine ausgewogene Verteilung über die verschiedenen Programmsparten hinweg.

Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen sind der geltenden Förderrichtlinie zu entnehmen. Dies gelten grundsätzlich für alle Projekte. Für die Programmsäule 1 wurden zudem folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt.

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 2 Spalten
Gegenstand der BewertungKriterium
ZugängeDer Träger verfügt über Strukturen im ländlichen oder strukturschwachen Raum.
Orte/Regionen der Projektdurchführung im ländlichen oder strukturschwachen RaumDie Wirkungsorte des Projekts sind plausibel.
HandlungsbedarfDie Bedarfe/Probleme sind konkret beschrieben, abgegrenzt und belegt.
ProgrammzieleDer Bezug der Programmziele zum Projekt ist geklärt.
ZielgruppenDie Zielgruppen des Projekts sind geklärt, begründet und erreichbar.
ProjektzieleEs ist klar benannt, welche Veränderungen durch das Projekt erreicht werden sollen.
Aktivitäten & MaßnahmenstrategienDie Maßnahmen sind nachvollziehbar beschrieben, begründet (aus)gewählt und prinzipiell geeignet zur Erreichung der Projektziele.
Qualitätsentwicklung/-sicherungIm Projektkontext werden nachvollziehbar Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet.

Für die Programmsäule 2 wurden zudem folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt.

Tabelle auf Seite 5 · 7 Zeilen × 2 Spalten
Gegenstand der BewertungKriterium
ZugängeDer Träger verfügt über Strukturen im ländlichen oder strukturschwachen Raum.
Orte/Regionen der Projektdurchführung im ländlichen oder strukturschwachen RaumDie Wirkungsorte des Projekts sind plausibel.
HandlungsbedarfDie Bedarfe/Probleme sind konkret beschrieben, abgegrenzt und belegt.
ZieleEs ist klar benannt, welche Veränderungen durch das Projekt erreicht werden sollen.
ZielgruppenDie Zielgruppen des Projekts sind geklärt, begründet und erreichbar.
Methodisches VorgehenDas methodische Vorgehen ist nachvollziehbar beschrieben und begründet (aus)gewählt.
Qualitätsentwicklung/-sicherungIm Projektkontext werden nachvollziehbar Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet.

Für die Programmsäule „Programmbegleitende Maßnahmen“ wurden zudem folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt.

Tabelle auf Seite 5 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gegenstand der BewertungKriterium
ZieleEs ist klar benannt, welche Veränderungen durch das Projekt erreicht werden sollen.
Umsetzung/MaßnahmenDie Maßnahmen sind nachvollziehbar beschrieben, begründet (aus)gewählt und prinzipiell geeignet zur Erreichung der Projektziele.
QualitätsentwicklungIm Projektkontext werden nachvollziehbar Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet.
Relevanz/Bedarf auf ProgrammebenePotenzial des beantragten Vorhabens, die Sichtbarkeit und Weiterentwicklung des Bundesprogramms und der in den verschiedenen Programmsäulen geförderten Projekt zu unterstützen.
Zugang zu Zielgruppen / Projekten des ProgrammsQualität der Zugänge des Antragstellers zu Zielgruppen und/oder geförderten Projekten des Programms
Frage 6 Seite 5

Welche konkreten Projekte oder Einzelvorhaben wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 aus dem Haushaltstitel „Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)“ finanziert, und wie hoch waren die jeweiligen Ausgaben pro Projekt und Haushaltsjahr (jeweils Projekttitel, Projektbeschreibung, Zuwendungsempfänger, Fördersumme, Laufzeit und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Die Frage kann zum Schutz der Grundrechte Dritter nur eingestuft beantwortet werden.

Da die erbetenen Informationen auch natürliche Personen umfassen, waren dem parlamentarischen Frageinteresse die grundrechtlich geschützten Belange gegenüberzustellen und dabei im Rahmen der Einzelabwägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) zu beachten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Es gewährt seinen Trägern u. a. Schutz gegen die Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (BVerfGE 103, 21, 33). Im Rahmen dieser Abwägung kommt die Bundesregierung unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls zu dem Ergebnis, dass die Antwort nur eingestuft als Anlage 3 als Verschlusssache (VS) mit dem VS-Grad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt werden kann.*

Frage 7 Seite 6

Welche Einrichtungen oder Organisationen haben in den Jahren von 2020 bis 2025 Zuschüsse aus dem Haushaltstitel „Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen“ erhalten, und wie hoch waren jeweils die gewährten Zuwendungen (jeweils Projekttitel, Projektbeschreibung, Zuwendungsempfänger, Fördersumme, Laufzeit und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Einrichtungen, die in den Jahren 2020 bis 2025 Zuschüsse aus dem genannten Haushaltstitel erhalten haben, sind den anliegenden Tabellen zu Frage 7 zu entnehmen (Anlagen 4a und 4b).**

Die BpB hat in den Jahren 2020 bis 2025 aus dem Haushaltstitel „Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen“ innerhalb der Richtlinienförderung 7.984 Veranstaltungen der politischen Bildung von mehr als 100 bei der BpB anerkannten Bildungsträgern gefördert. Dabei handelt es sich um einzelne Veranstaltungen von meist kurzer Dauer. Eine weitere Aufschlüsselung der Informationen zu diesen 7.984 Einzelveranstaltungen ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Die Informationen liegen in ihrer Gesamtheit nicht in maschinell auswertbarer Form an einem zentralen Speicherort vor und können somit nicht automatisch ausgelesen und verarbeitet werden. Die Angabe von Projektbeschreibungen würde manuelle Recherchen zu jeder einzelnen der 7.984 Einzelveranstaltungen erfordern, was ein zeitintensives Aktenstudium voraussetzt. Zu den erforderlichen Arbeitsschritten zählen die Identifikation der relevanten Akten in der BpB, die Recherchen innerhalb der Akten zur Identifikation der Projektbeschreibungen der geförderten Veranstaltungen, die manuelle Erfassung sowie die elektronische Weiterverarbeitung. Wenn nach entsprechenden Erfahrungswerten angenommen würde, dass die Recherche, Erfassung und Bereitstellung der Information pro Einzelveranstaltung durchschnittlich 90 Minuten in Anspruch nehmen, würde dies einen Arbeitsaufwand von mindestens 11.976 Arbeitsstunden in den damit befassten Arbeitseinheiten nach sich ziehen. Der Aufwand für eine weitere Aufschlüsselung ist daher – auch unter Berücksichtigung der Fristverlängerung – unzumutbar. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

AnlageAnlage 4a zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 7

PDF-Seiten 34–38 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 4b zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 7

PDF-Seiten 39–82 (44 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 8 Seite 6

Welche Förderungsanträge entsprechend Frage 7 wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte nach Projekttitel, Projektbeschreibung, Antragsteller, beantragter Fördersumme, beantragter Laufzeit, Haushaltsjahr und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?

Antwort

Informationen im Sinne der Fragestellung sind der anliegenden Tabelle zu Frage 8 zu entnehmen (Anlage 5).** In der Tabelle sind Angaben zu Projekttitel und Antragsteller enthalten. Eine weitere Aufschlüsselung ist nicht möglich, da die übrigen Informationen nur teilweise und in nicht maschinell auswertbarer Form an dezentralen Speicherorten vorliegen. Eine automatische Verarbeitung ist damit nicht möglich. Bei den erfassten Ablehnungen von Förderanträgen wäre eine manuelle Recherche zu jedem der 276 abgelehnten Projektanträge notwendig, was ein zeitintensives Aktenstudium voraussetzt. Zu den erforderlichen Arbeitsschritten zählen etwa die Identifikation der relevanten Akten in der BpB, die Recherchen innerhalb der Akten zur Identifikation der Projektbeschreibungen, beantragten Fördersummen, beantragten Laufzeiten, Haushaltsjahren und separate Recherche der Ablehnungsgründe. Anschließend sind die manuelle Erfassung sowie die elektronische Weiterverarbeitung dieser Angaben nötig. Wenn nach entsprechenden Erfahrungswerten angenommen würde, dass die Recherche, Erfassung und Bereitstellung der Information pro Vorgang durchschnittlich 120 Minuten in Anspruch nehmen, würde dies einen Arbeitsaufwand von mindestens 552 Arbeitsstunden in den damit befassten Arbeitseinheiten nach sich ziehen. Der Aufwand ist daher – auch unter Berücksichtigung der Fristverlängerung – unzumutbar. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

Innerhalb der Richtlinienförderung der BpB wurden 2020 bis 2025 keine Jahresanträge der bei der BpB anerkannten Bildungsträger abgelehnt.

Frage 9 Seite 7

Welche Bildungsträger sind derzeit bei der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt?

Antwort

Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung ist der anliegenden Tabelle zu Frage 9 zu entnehmen (Anlage 6).*

AnlageAnlage 6 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 9

PDF-Seiten 83–85 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 10 Seite 7

Welche Änderungen gab es seit dem Jahr 2020 bei den anerkannten Bildungsträgern, insbesondere in Bezug auf Neuanerkennungen oder Aberkennungen, und aus welchen Gründen wurden ggf. Neuanerkennungen versagt oder Anerkennungen entzogen?

Antwort

Seit dem Jahr 2020 wurden 33 Träger durch die BpB als anerkannte Bildungsträger neu anerkannt. Bei zwölf Trägern endete die Anerkennung seitdem. Anerkennungen endeten hierbei aus folgenden Gründen: Vereinsauflösungen, die Fusion mit einem anerkannten Träger der BpB, der Übergang zum Unterträger eines anerkannten Dachverbandes sowie der Verzicht auf eine Verlängerung der Anerkennung auf eigenen Wunsch. Es wurden keine Anerkennungen im erfragten Zeitraum entzogen. Neuanerkennungen wurden in solchen Fällen versagt, in denen aus inhaltlichen oder formalen Gründen die Voraussetzungen der „Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)“ nicht erfüllt wurden.

Frage 11 Seite 7

Welche Projekte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 im Rahmen der Richtlinienförderung der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert (jeweils Projekttitel, Projektbeschreibung, Zuwendungsempfänger, Fördersumme, Laufzeit und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.

Frage 12 Seite 7

Welche Veranstaltungen hat die Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren von 2020 bis 2025 durchgeführt oder gefördert, und wie hoch waren jeweils die Kosten sowie die Teilnehmerzahlen (bitte jeweils Veranstaltungstitel, Kosten, ggf. Zuwendungsempfänger, Referentenhonorare und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Veranstaltungen, die die BpB in den Jahren 2020 bis 2025 durchgeführt oder gefördert hat, sind der anliegenden Tabelle zu Frage 12 zu entnehmen (Anlage 7).* In der Tabelle enthalten sind insbesondere Angaben zu Veranstaltungstitel, Kosten, ggf. Zuwendungsempfänger/Kooperationspartner und Haushaltsjahr.

Eine weitere Aufschlüsselung der Informationen ist nicht bzw. nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich. Die Informationen liegen in ihrer Gesamtheit nicht in maschinell auswertbarer Form an einem zentralen Speicherort vor und können somit nicht automatisch ausgelesen und verarbeitet werden. Eine vollständige Angabe von Teilnehmerzahlen und Honoraren würde manuelle Recherchen zu jeder einzelnen der in den Jahren 2020 bis 2025 mehr als 1.200 von der BpB durchgeführten Eigenveranstaltungen, Kooperationsveranstaltungen und geförderten Veranstaltungen erfordern, was ein zeitintensives Aktenstudium voraussetzt. Zu den erforderlichen Arbeitsschritten zählen die Identifikation der relevanten Akten in der BpB, die Recherchen innerhalb der Akten zur Identifikation der Referentenhonorare und Teilnehmerzahlen, die manuelle Erfassung und Bearbeitung sowie die elektronische Weiterverarbeitung. Zugleich lagen ggf. Aufgaben auch bei den Kooperationspartnern der BpB, sodass Angaben nicht in allen Fällen vorliegen. Der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen ist daher – auch unter Berücksichtigung der Fristverlängerung – unzumutbar. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

AnlageAnlage 7 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 12

PDF-Seiten 86–137 (52 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 Seite 8

Welche Printpublikationen wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 erstellt, wie hoch waren die jeweiligen Produktionskosten, und in welcher Auflage sowie Häufigkeit wurden diese Publikationen verbreitet (bitte nach Publikationen auflisten)?

Antwort

Printpublikationen, die in den Jahren 2020 bis 2025 erstellt wurden, sind der anliegenden Tabelle zu Frage 13 zu entnehmen (Anlage 8).* In der Tabelle enthalten sind jeweils Angaben zu Erscheinungsdatum, Reihe, Titel, Produktionskosten und Auflagenhöhe der mehr als 1.200 Publikationen. Hinsichtlich der Verbreitung wird auf die Auflagenhöhe verwiesen. Eine weitere Aufschlüsselung der Informationen ist nicht bzw. nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich, da diese Informationen nicht durchgehend in maschinell auslesbarer Form an einem zentralen Speicherort vorliegen.

Aufgrund des in 2020 unterjährig erfolgten Vertragswechsels des Fulfillment-Dienstleisters und dem damit verbundenen Wechsel des Warenwirtschaftssystems liegen für dieses Jahr keine durchgehend auswertbaren Zahlen analog zu den Jahren 2021 bis 2025 vor. Dies betrifft beispielsweiseauch Exemplare der Schriftenreihe, die bereits 2020 produziert wurden, aber erst 2021 erschienen sind. In den Fällen der Schriftenreihe wird die Standardauflage angegeben. Hierbei handelt es sich um sogenannte Sonderausgaben, die in der Standardauflage von 2.000 Exemplaren von der BpB erworben werden. Aufgrund der technischen Produktionsbedingungen kann es hier zu einer Schwankung (Über- oder Unterdruck) kommen. Die BpB akzeptiert einen Über- oder Unterdruck von maximal fünf Prozent, d. h. die gelieferte Menge schwankt maximal zwischen 1.900 und 2.100 Exemplaren. In seltenen Fällen wurden Publikationen nachgekauft bzw. die Auflage auf maximal 4.000 Exemplare erhöht. Die konkreten Zahlen des exemplargenauen Wareneingangs liegen nicht in maschinell auslesbarer Form vor. Eine Recherche und vollständige Beantwortung der erfragten Informationen würde eine manuelle Überprüfung mit einem Arbeitsaufwand von mehr als hundert Stunden verursachen und ist daher unzumutbar. Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen.

AnlageAnlage 8 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 13

PDF-Seiten 138–180 (43 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 14 Seite 9

Welche Online-, Multimedia- oder digitalen Produkte wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 entwickelt oder betrieben, welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen, und wie hoch waren die Zugriffszahlen (bitte jeweils Produktname, Produktbeschreibung, ggf. Dienstleister, Mittelhöhe und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Angaben im Sinne der Fragestellung sind den anliegenden Tabellen zu Frage 14 zu entnehmen. Dabei handelt es sich um eine Übersicht entsprechender Produkte (Anlage 9a)*, Zugriffszahlen der einzelnen Produkte auf der Webseite der bpb.de (Anlage 9b)* sowie Zugriffszahlen externer Webseiten in der Verantwortung der BpB (Anlage 9c).* Die Zugriffszahlen sind aufgrund der Vielfalt der Multimediaprodukte unterschiedlicher Natur. Neben Dienstleistern werden auch Kooperationspartner angegeben.

Die Zugriffszahlen für das Angebot auf der Webseite bpb.de werden auf Grundlage der bestehenden Seitenstruktur erhoben. Diese Seitenstruktur orientiert sich an der nutzerorientierten Präsentation der Inhalte und daran, wie Themen und Materialien für die Nutzerinnen und Nutzer inhaltlich sinnvoll gebündelt und dargestellt werden. Diese Struktur entspricht jedoch nicht in allen Fällen der Produktbenennung im Sinne des Controllings. Haushaltswirksame Produkte werden in der Darstellung auf der Internetseite teilweise in Portalen oder Reihen zusammengefasst, auf mehrere Seitenbereiche verteilt oder in bestehende thematische Angebote integriert.

Die Basis der Zugriffsmessung bilden dabei automatisiert aggregierte Logfile-Daten, die für jeden Pfad monatlich ausgewertet werden. Diese vorliegenden Daten wurden zu Jahresdaten zusammengefasst, wobei nicht für alle Produkte aggregierte Daten vorliegen. Eine unmittelbare Zuordnung von Zugriffszahlen zu einzelnen Produkten im Sinne der Haushaltslogik ist daher technisch und strukturell nicht in allen Fällen möglich.

Vor diesem Hintergrund werden Zugriffszahlen anhand der vorliegenden aggregierten Daten abgebildet, die sich an der Seitenstruktur der Webseite und damit an der tatsächlichen Präsentation der Inhalte auf der Internetseite orientiert. Die Tabelle enthält die jeweils dargestellten Seiteninhalte sowie die jährlichen Seitenaufrufe für die Jahre 2020 bis 2025.

AnlageAnlage 9a zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 14

PDF-Seiten 181–206 (26 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 9b zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 14

PDF-Seiten 207–211 (5 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

AnlageAnlage 9c zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 14

PDF-Seite 212 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 15 Seite 9

Welche Spiele oder spielerischen Bildungsformate wurden durch die Bundeszentrale für politische Bildung gefördert oder selbst entwickelt, welche Kosten sind hierfür angefallen, und wie häufig wurden diese Angebote genutzt oder heruntergeladen (bitte jeweils Projekttitel, Projektbeschreibung, Zuwendungsempfänger, Mittelhöhe und Haushaltsjahr angeben)?

Antwort

Angebote im Sinne der Fragestellung sind der anliegenden Tabelle zu Frage 15 zu entnehmen (Anlage 10).* Aufgrund der sehr unterschiedlichen Arten und Verbreitungswege der Spiele (z. B. Browserspiele oder Planspiele) ist keine aussagekräftige, vergleichbare Angabe zu Nutzungszahlen möglich. Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verweisen.

AnlageAnlage 10 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4390, Frage 15

PDF-Seiten 213–215 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 16 Seite 10

Welche Kosten und welche Personalkosten sind in den Jahren von 2020 bis 2025 für die Entwicklung und den Betrieb des Wahl-O-Mats angefallen, und wie hoch waren jeweils die Nutzungszahlen (bitte nach Wahlen aufschlüsseln)?

Antwort

In den Jahren 2020 bis 2025 hat die BpB für die Entwicklung und den Betrieb des Wahl-O-Mat Mittel in Höhe von 2.248.044 Euro verausgabt. Personalausgaben der BpB werden nicht nach Projekten aufgeschlüsselt und können daher nicht angegeben werden.

Die Nutzungszahlen des Wahl-O-Mat, aufgeschlüsselt nach Wahlen, in den Jahren 2020 bis 2025 sind wie folgt.

Tabelle auf Seite 10 · 21 Zeilen × 2 Spalten
WahlenNutzungszahlen
Hamburg 2020334.000
Rheinland-Pfalz 2021604.000
Berlin 20211.030.000
Bundestagswahl 202121.300.000
Sachsen-Anhalt 2021431.000
Baden-Württemberg 20211.870.000
Mecklenburg-Vorpommern 2021310.000
Schleswig-Holstein 2022335.000
Saarland 2022130.000
Nordrhein-Westfalen 20221.470.000
Niedersachsen 2022904.000
Berlin 2023509.000
Bremen 2023176.000
Bayern 20232.950.000
Hessen 20231.310.000
Sachsen 2024674.000
Brandenburg 2024467.000
Thüringen 2024426.000
Europawahl 202414.800.000
Hamburg 2025546.000
Bundestagswahl 202526.000.000
Frage 17 Seite 10

Welche Kosten sind seit dem Jahr 2020 für die Neuentwicklung oder Überarbeitung der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung angefallen, und welche externen Dienstleister waren beteiligt?

Antwort

Die Internetseite ist die zentrale digitale Plattform der BpB. Die Internetseite wurde ab 2016 konzeptionell und redaktionell neu entwickelt, darauf folgte ab 2019 die gestalterische und technische Umsetzung sowie Migration der Inhalte. Im Februar 2022 wurde die Internetseite in neuer Gestalt veröffentlicht (Relaunch). Für die Gesamtkonzeption sowie gestalterische und redaktionelle Umsetzung der Neuentwicklung der Internetseite hat die BpB den Rahmenvertragspartner 3pc GmbH beauftragt. Für die technische Konzeption sowie technische Umsetzung der Neuentwicklung hat die BpB den Rahmenvertragspartner Glamus GmbH beauftragt.

Für den Relaunch der Internetseite und alle damit zusammenhängenden Arbeiten verausgabte die BpB im Zeitraum von 2020 bis 2025 Mittel in Höhe von 928.771,14 Euro. Hinzu kommen Ausgaben für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Internetseite nach dem Relaunch 2022 in Höhe von 96.841,25 Euro.

Frage 18 Seite 11

Wie hoch waren die Personalkosten der Bundeszentrale für politische Bildung in den Jahren von 2020 bis 2025 jeweils nach Statusgruppen aufgeschlüsselt?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Frage 19 Seite 11

Welche Kosten sind in den Jahren von 2020 bis 2025 für den Wissenschaftlichen Beirat der Bundeszentrale für politische Bildung angefallen, insbesondere für Honorare sowie Reise- und Übernachtungskosten?

Antwort

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats der BpB erhalten nach den Richtlinien für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes eine Aufwandsentschädigung. Für den Wissenschaftlichen Beirat der BpB sind zwischen 2020 und 2025 Ausgaben für Reisen, Übernachtungen, Catering und Raummieten im Umfang von 42.106,27 Euro angefallen.

Frage 20 Seite 11

Welche Kosten verursachte das Medienzentrum der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn in den Jahren von 2020 bis 2025, und wie viele Besucher wurden jeweils gezählt?

Antwort

Für das Medienzentrum in Bonn verausgabte die BpB in den Jahren 2020 bis 2025 folgende Mittel. Besucherzahlen werden nicht erfasst.

Tabelle auf Seite 11 · 5 Zeilen × 2 Spalten
JahrAusgaben in Euro
2020178.001,45
2021205.772,57
2022228.816,75
2023599.711,75
2024333.367,46
Frage 21 Seite 11

Welche externen Referenten wurden in den Jahren von 2020 bis 2025 eingesetzt, und welche Honorare oder sonstigen Kosten wurden hierfür gezahlt?

Antwort

Die Frage kann zum Schutz der Grundrechte Dritter nicht uneingeschränkt offen beantwortet werden.

Dem parlamentarischen Frageinteresse waren die grundrechtlich geschützten Belange der Referenten gegenüberzustellen und dabei im Rahmen der Einzelabwägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) einzubeziehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Es gewährt seinen Trägern u. a. Schutz gegen die Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (BVerfGE 103, 21, 33). Als Ergebnis der Abwägung werden die diesbezüglichen Angaben in Anlage 11 als Verschlusssache (VS) mit dem VS-Grad „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ übermittelt.*

Insgesamt wurden in den Jahren 2020 bis 2025 mehr als 3.000 Referentinnen und Referenten eingesetzt. Die gezahlten Honorare belaufen sich für den Zeitraum 2020 bis 2025 insgesamt auf 3.436.037 Euro. Die sonstigen Kosten im Sinne der Fragestellung belaufen sich für den Zeitraum 2020 bis 2025 insgesamt auf 817.805 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlage keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die BpB führt kein zentrales Verzeichnis von in der Vergangenheit eingesetzten externen Referentinnen und Referenten. Die Angabe der Gesamtsummen für Honorare und sonstige Kosten sind daher Näherungswerte. Zudem werden auch Referentinnen und Referenten aufgeführt, die z. B. auf ein Honorar verzichtet haben oder Mitarbeitende in einem geförderten Projekt waren.

Frage 22 Seite 12

Wie häufig wurden im Rahmen der Projekt- oder Modellförderung der Bundeszentrale für politische Bildung seit dem Jahr 2020 Belege zur Prüfung der Mittelverwendung angefordert, und bei wie vielen Zahlungen wurde auf die Anforderung von Belegen verzichtet, obwohl Ausgaben getätigt wurden?

Antwort

Aufgrund des mit dem Bundesrechnungshof vereinbarten Stichprobenverfahrens für die Projektförderung nach Nr. 11.1.3 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung entfällt das Erfordernis, jeden Vorgang vertieft, d. h. anhand von Belegen, zu prüfen. Die zweckentsprechende Verwendung wird im Rahmen der sogenannten kursorischen Verwendungsnachweisprüfung anhand von einzureichenden Beleglisten geprüft. Unter Vorgang ist jeweils ein Projekt (ein Modellprojekt, eine Einzelmaßnahme) zu verstehen. Seit dem Jahr 2020 wurden Belege von insgesamt 846 Vorgängen im Rahmen der vertieften Verwendungsnachweisprüfung angefordert; bei 8.312 Vorgängen erfolgte keine Anforderung von Belegen.