Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Ein aktueller Zeitungsbericht beschreibt ein wachsendes Unsicherheitsempfinden in der deutschen Bevölkerung. In diesem Zusammenhang wird auch auf einen deutlichen Anstieg der Zahl Kleiner Waffenscheine verwiesen, die sich seit 2015 von rund 286 000 auf über 900 000 Erlaubnisse im Jahr 2025 mehr als verdreifacht haben soll (vgl. www.bild.de/politik/von-abwehrspray-bis-zwi lle-deutschland-bewaffnet-sich-69b7bbe2e74d99f444f824bf). Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
Auch aktuelle Umfragen deuten auf ein erhöhtes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung hin. So zeigt der ARD-„Deutschlandtrend“ vom November 2025, dass sich rund die Hälfte der Befragten im öffentlichen Raum unsicher fühlt und das Sicherheitsgefühl damit weiter gesunken ist (www.welt.de/newst icker/dpa_nt/infoline_nt/panorama_nt/article690cedc60580923d09989be4/um frage-sicherheitsgefuehl-in-deutschland-sinkt.html?utm_source=chatgpt.com). Ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis wird mit einer verstärkten Nutzung und mit dem Erwerb von Selbstverteidigungsmitteln in Verbindung gebracht. Die Datenlage zur Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln ist begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist für die Fragesteller von Interesse, wie sich die Verbreitung entsprechender Gegenstände seit 2015 entwickelt hat und welche Erkenntnisse der Bundesregierung hierzu vorliegen.
Wie viele gültige Kleine Waffenscheine waren jeweils zum Stichtag 31. Dezember der Jahre von 2015 bis 2025 im Nationalen Waffenregister gespeichert, und wie hat sich dieser Bestand im genannten Zeitraum entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln) hinsichtlich
keine Aussagen über die Entwicklung bzw. den Verlauf von im NWR gespeicherten Angaben getroffen werden.
Bezogen auf den erfragten Zeitraum kommt hinzu, dass die Regelungsinhalte des am 1. September 2020 in Kraft getretenen Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) Anpassungen der statistischen Kennzahlen und deren Ermittlungsvorschriften erforderten. Die Kennzahlen der neu entwickelten Statistik sind daher grundsätzlich nicht vergleichbar mit Kennzahlen, die sich auf einen Stichtag vor dem 1. September 2020 beziehen. Daher erfolgt die Darstellung jeweils für zwei Zeiträume (2015 bis 2019; 2020 bis 2025). Grundsätzlich ist ein Kleiner Waffenschein unbegrenzt gültig.
| Anzahl der im NWR gespeicherten aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp, hier: Kleiner Waffenschein | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
| Anzahl | 285 911 | 469 741 | 557 560 | 610 937 | 664 706 |
| Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen „Kleinen Waffenscheine“ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Anzahl | 705 506 | 740 038 | 781 186 | 833 870 | 871 838 | 906 141 |
der Anzahl der neu erteilten Kleinen Waffenscheine,
Die Anzahl der in den o. a. Jahren neu erteilten Kleinen Waffenscheine kann dem NWR nicht entnommen werden.
der Anzahl der widerrufenen oder zurückgenommenen Kleinen Waffenscheine sowie sonstiger Abgänge (z. B. Verzicht, Tod) und welche Erkenntnisse zu den maßgeblichen Gründen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen (z. B. fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit, strafrechtliche Auffälligkeiten),
Im NWR wurde bis 2019 ein summierter Wert für „zurückgenommene“ und „widerrufene“ Kleine Waffenscheine ermittelt. Für den Stichtag 31. Dezember 2020 liegen aufgrund einer erforderlichen Umstellung der Statistik keine Angaben im Sinne der Frage vor. Ab 2021 weist die Statistik eine zusätzliche Untergliederung auf. Gründe für den Widerruf oder den Verzicht eines Kleinen Waffenscheines werden im NWR nicht erfasst.
| Anzahl der im NWR gespeicherten widerrufenen und zurückgenommenen Kleinen Waffenscheine | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
| Anzahl | 1 769 | 2 473 | 3 484 | 4 648 | 6 257 | – |
| Anzahl der Kleinen Waffenscheine im Status „Widerrufen“, „Zurückgenommen“, „Zurückgegeben“, „Aufgehoben“, „Anderweitig aufgehoben“, „Erlaubnis während eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“ und „Erlaubnis außerhalb eines Widerrufs-/Rücknahmeverfahrens durch Verzicht erledigt“ | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Widerrufen | 7 005 | 8 047 | 9 375 | 10 847 | 12 391 |
| Zurückgenommen | 2 911 | 3 570 | 4 175 | 4 729 | 5 309 |
| Zurückgegeben | 22 993 | 22 941 | 22 888 | 22 829 | 22 791 |
| Aufgehoben | 7 550 | 7 509 | 7 481 | 7 454 | 7 574 |
| Anderweitig aufgehoben | 765 | 1 249 | 1 663 | 2 324 | 2 861 |
| Durch Verzicht erledigt (während) | 1 252 | 2 171 | 3 313 | 4 602 | 6 036 |
| Durch Verzicht erledigt (außerhalb) | 4 270 | 4 437 | 6 835 | 9 903 | 13 982 |
| Gesamt | 46 746 | 49 924 | 55 730 | 62 688 | 70 944 |
des sich daraus ergebenden jährlichen Nettozuwachses bzw. Nettorückgangs?
Ein Nettozuwachs bzw. Nettorückgang lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ermitteln.
Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Bestände jeweils nach Bundesländern (bitte für alle genannten Stichtage ausweisen)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Aussagen über die Entwicklung von im NWR gespeicherten Werten sind grundsätzlich nicht möglich. Auf Grundlage von § 24 Absatz 2 Waffenregistergesetz (WaffRG) stellt die Registerbehörde seit 2020 im Einvernehmen mit den Ländern Teile der Geschäftsstatistiken des Bundes und der Länder auch öffentlich zur Verfügung (www.waffe nregister.net). Im Übrigen liegt die Datenhoheit bei den Waffenbehörden der Länder.
| Anzahl der im NWR gespeicherten gültigen erteilten „Kleinen Waffenscheine“ nach Bundesländern entsprechend der gemäß§ 24 Absatz 2 WaffRG erfolgten Veröffentlichung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stichtag, jeweils 31. Dezember des Jahres | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
| Baden-Württemberg | 93 313 | 97 813 | 102 993 | 108 606 | 112 354 | 115 164 |
| Bayern | 112 417 | 116 844 | 122 342 | 129 078 | 133 986 | 138 181 |
| Berlin | 23 139 | 24 296 | 24 922 | 25 398 | 25 601 | 25 891 |
| Brandenburg | 19 874 | 21 422 | 22 948 | 24 879 | 26 290 | 27 534 |
| Bremen | 3 020 | 3 128 | 3 257 | 3 470 | 3 511 | 3 593 |
| Hamburg | 8 633 | 9 157 | 9 738 | 10 222 | 11 086 | 11 462 |
| Hessen | 58 446 | 61 245 | 63 655 | 66 276 | 67 881 | 69 023 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 11 754 | 12 638 | 13 295 | 14 145 | 15 006 | 15 643 |
| Niedersachsen | 71 325 | 75 623 | 79 794 | 84 528 | 87 994 | 90 775 |
| Nordrhein-Westfalen | 174 744 | 181 072 | 193 312 | 214 095 | 228 743 | 244 689 |
| Rheinland-Pfalz | 36 176 | 38 125 | 40 174 | 42 528 | 44 306 | 45 717 |
| Saarland | 10 480 | 11 226 | 11 878 | 12 714 | 13 363 | 13 910 |
| Sachsen | 21 374 | 22 261 | 23 138 | 24 205 | 24 696 | 25 155 |
| Sachsen-Anhalt | 14 430 | 15 408 | 16 394 | 17 603 | 18 077 | 18 097 |
| Schleswig-Holstein | 31 674 | 34 116 | 36 411 | 39 800 | 42 050 | 43 701 |
| Thüringen | 13 452 | 14 322 | 15 315 | 16 323 | 16 894 | 17 606 |
Welche demografischen Merkmale (insbesondere Alter in Gruppen, Geschlecht und Staatsangehörigkeit) der Inhaber Kleiner Waffenscheine werden im Nationalen Waffenregister grundsätzlich erfasst, und welche davon kann die Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 statistisch auswerten (bitte nach Jahr ausweisen und etwaige Einschränkungen erläutern)?
Zu Erlaubnisinhabern werden die in § 6 WaffRG genannten Angaben im NWR erfasst. Die statistischen Kennzahlen beziehen sich auf die Erlaubnisinhaber insgesamt und sind nicht bezogen auf die Inhaber Kleiner Waffenscheine.
Auf welche amtlichen oder externen Datenquellen stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung der Verbreitung erlaubnisfreier Selbstverteidigungsmittel seit 2015, und welche Datenlücken bestehen hierbei?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Angaben zur Fragestellung vor. Der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen (gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zum WaffG) unterliegt keiner amtlichen Registrierungspflicht.
Welche Zeitreihen oder Studien zum subjektiven Sicherheitsgefühl bzw. zur Kriminalitätsfurcht liegen der Bundesregierung seit 2015 vor, und welche zentralen Entwicklungen lassen sich daraus insbesondere im Zeitverlauf sowie nach Wohnortgröße (Stadt bzw. Land) ableiten?
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführten Dunkelfeldstudien „Deutscher Viktimisierungssurvey 2017“ (DVS 2017) sowie die beiden bundesweiten Viktimisierungssurveys „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ von 2020 (SKiD 2020) sowie 2024 (SKiD 2024) beinhalten Aspekte zum kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühl.
Auf Grundlage dieser Erhebungen können keine Aussagen über Entwicklungen seit 2015 getroffen werden, da aufgrund unterschiedlicher Methodik und Frageformulierungen die Befunde von DVS 2017 und SKiD 2020 nicht vergleichbar sind und die Ergebnisse von SKiD 2024 erst noch veröffentlicht werden.
Ergebnisse des vom BKA durchgeführten DVS 2017 weisen darauf hin, dass das raumbezogene Unsicherheitsempfinden in der Wohngegend mit der Wohnortgröße bis zu einer Gemeindegröße von 50 000 bis 100 000 Einwohnern zunächst zunimmt, um mit weiterem Anstieg der Einwohnerzahl dann wieder etwas zu sinken.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des subjektiven Sicherheitsgefühls seit 2015 vor, und inwieweit sieht sie einen Zusammenhang zwischen den Veränderungen dieses Sicherheitsgefühls und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw. Kleinen Waffenscheinen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob ein Zusammenhang zwischen Veränderungen des kriminalitätsbezogenen Sicherheitsgefühls und der zunehmenden Verbreitung von Selbstverteidigungsmitteln bzw. Kleinen Waffenscheinen besteht. Hinsichtlich der Erkenntnisse zum subjektiven Sicherheitsgefühl wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.