Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mitfinanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch den Bund in Thüringen und im Bundestagswahlkreis 195 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg“ auf Bundestagsdrucksache 21/1295 zum Anlass, weitere Fragen zu stellen und den Sachstand für den Bundestagswahlkreis 190 Jena – Sömmerda – Weimarer Land I zu erfragen.
In seiner Antwort stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine Informationen über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Bundestagswahlkreis 195 bereit. Die Aussagen des BMF, die aus Sicht der Fragesteller als Ausflüchte anzusehen sind, erscheinen dabei äußerst fragwürdig. Die Einlassung der Bundesregierung, wonach das Fehlen einer allgemeingültigen Definition von NGOs eine Auskunft unmöglich mache, trägt in den Augen der Fragesteller nicht. Denn in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage haben die Fragesteller NGOs als alle nichtstaatlichen Organisationen definiert, die nicht direkt einer staatlichen Institution zuzuordnen sind (diese Definition wird auch von den Vereinten Nationen angewendet, siehe www.staatslexikon-online.de/Lexikon/NGO_(Non_Governmental_Organiza tion)).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 119 und 120 auf Bundestagsdrucksache 21/747 zeigen außerdem, dass es möglich ist, die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen im Bundestagswahlkreis 195 durch Bundesmittel darzustellen. Damit erweist sich nach Lesart der Fragesteller auch die Antwort des BMF zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1295, wonach „nicht erfasst“ werde, „in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind“, als unglaubwürdig. Darüber hinaus zeigen unter anderem die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/8838, dass die auf Bundestagsdrucksache 21/1295 erfragten Finanzströme für die Bundesregierung darstellbar sein sollten. Insgesamt drängt sich den Fragestellern der Eindruck auf, dass die Bundesregierung das im Grundgesetz garantierte parlamentarische Fragerecht mit ihrer Antwort schlicht ignoriert.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Obgleich im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Nichtregierungsorganisation insbesondere für Organisationen, Vereine und Gruppen geläufig ist, gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes. Dementsprechend werden Ausgaben des Bundes nicht auf dieser begrifflichen Grundlage erfasst und abgegrenzt.
Auch wird nicht erfasst, in welchen Regionen im Einzelnen vom Bund geförderte Organisationen aktiv sind. Nicht nur können sich Sitz- und Aktivitätsort unterscheiden. Auch gehen Aktivitäten nicht notwendigerweise mit der Verausgabung von Fördermitteln des Bundes einher. Ein unmittelbarer Bezug von Aktivitäten zum Bundeshaushalt lässt sich also nicht herstellen.
Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Jahren von 2015 bis einschließlich 2024 und laut Regierungsentwurf (Kabinettbeschluss) 2025 unmittelbar oder mittelbar durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage und Höhe, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Kapitel 17 02 [Kinder- und Jugendpolitik] Titel 684 04 [Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie]; bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
In Übersicht 1 ist eine Liste mit Erstempfängern dargestellt, die im Zeitraum von 2020 bis 2025 in den entsprechenden Landkreisen Projekte im Rahmen des Programms „Demokratie leben“ durchgeführt und dafür Mittel aus Epl. 17, Kapitel 1702 Titel 684 04 erhalten haben. Zur Frage, ob es sich dabei um sog. Nichtregierungsorganisationen handelt, wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die Daten zu Zwischen- und Letztempfängern aus der letzten Förderperiode liegen derzeit nicht vor. Der Abfragezeitraum wurde aufgrund der kurzen Frist begrenzt. Für die erste Förderperiode (2015 bis 2019) können die gewünschten Daten dem Abschlussbericht entnommen werden: www.demokratieleben.de/res ource/blob/252438/699a8df5-b62e79df459710d4108f99c7/fp1-bundesprogram m-abschlussbericht-2015-2019-data.pdf.
Übersicht 1
Tabelle: Angaben der Fördersummen in TEuro
| Empfänger | Projekt | Landkreis | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Thüringen e. V. | #Kinderrechte digital leben! | Weimarer Land | 139,3 | 121,0 | 138,4 | 145,8 | 145,2 | 0,0 |
| Landesjugendring Thüringen e. V. | JUGEND PRÄGT | Weimarer Land | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 0,0 |
| Drudel 11 e. V. | CLICK! Digitale Trainings zur Rechtsextremismusprävention | kreisfreie Stadt Jena | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 0,0 |
| Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e. V. | FED rex – Fortbildung zu Einstiegsprävention und Distanzierungsförderung im Themenfeld Rechtsextremismus | kreisfreie Stadt Jena | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 0,0 |
| Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg zum Einstieg“ e. V. | AIDA rex – Akademie für Innovationen in der Distanzierungs- und Ausstiegsarbeit aus der extremen Rechten | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 111,1 | 200,0 | 200,0 | 200,0 | 0,0 |
| UNITYED e. V. | BLICKPUNKT – Extremismusprävention & Deradikalisierung im (Jugend-) Strafvollzug | Weimarer Land | 0,0 | 66,3 | 186,6 | 364,6 | 404,1 | 0,0 |
| Arbeit und Leben Thüringen e. V. | „Den Hut setze ich mir nicht auf“ – Projekttage und Medienarbeit gegen Verschwörungsdenken im familiären Umfeld | Weimarer Land | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 98,9 | 100,0 | 0,0 |
| Amadeu Antonio Stiftung | Trans*feindlichkeit: Kontexte, aktuelle Dynamiken und Auswirkungen | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 35,9 | 228,8 | 0,0 |
| Bundesarbeitsgemeinschaft Ausstieg zum Einstieg e. V. | dist [ex] Bundeszentrale Infrastruktur für Distanzierungs- und Ausstiegsberatung | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 425,0 |
| CRI – Civic Research and Innovation gGmbH | toneshift – Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 425,0 |
| Arbeit und Leben Thüringen e. V. | DEBATE. Demokratische Debattenkultur durch aufsuchende politische Bildung im Netz | Weimarer Land | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 148,6 |
| Vielfalt Leben – QueerWeg Verein für Thüringen e. V. | Queere Antigewaltarbeit und Krisenintervention | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 170,0 |
| Drudel 11 e. V. | TRUST HUB – hybrid. Vertrauen. bilden. | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 250,0 |
| Muslimisches Bildungswerk für Demokratie und Bildung (MNDB) e. V. | Stark in Vielfalt: Demokratie erleben und gestalten in Ostdeutschland – Gemeinsam gegen Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus | Weimarer Land | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 250,0 |
| CRI – Civic Research and Innovation gGmbH | Lokale Allianzen und Gemeindekümmernde in Sachsen | kreisfreie Stadt Jena | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 250,0 |
| UNITYED e. V. | BLICKPUNKT – Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe | Weimarer Land | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 649,4 |
Welche in den Landkreisen Sömmerda, Weimarer Land sowie in der kreisfreien Stadt Jena ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen erhielten als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Mittel aus den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 09, 10, 11, 12, 15, 16, 23, 25 oder 30 (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Welche Mittel hat das Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit „Denk Bunt“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger“ aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte ab dem Haushaltsjahr 2015 nach Kapiteln, Titeln, Erst-, Zwischen- und Letztempfängern auflisten und entsprechend summiert in maschinenlesbarer Form bereitstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 21/3246 verwiesen.