Beitrag des "Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken" zur Förderung von Dauerstellen an Hochschulen

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität der Hochschulbildung dauerhaft zu verbessern und damit verbunden auch gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu fördern. Im Jahr 2022 hat die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den Ländern die finanzielle Grundlage dafür weiter verbessert und beschlossen, den Betrag des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und so den Hochschulen jährlich verlässlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, „gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu unterstützen und den Anteil von Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau zu erhöhen, jedoch ohne Festlegungen zu deren Finanzierung zu treffen. Der Zukunftsvertrag sieht in § 1 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische, mit Studium und Lehre befasste Personal setzen. Damit soll zugleich die Betreuungsrelation an den Hochschulen verbessert und auf eine geschlechterparitätische Personalstruktur hingewirkt werden. Darüber hinaus bitten Bund und Länder den Wissenschaftsrat gemäß der Evaluationsklausel, die erste Evaluation dieser Vereinbarung im Jahr 2025 durchzuführen, um den Erfolg der Maßnahmen sowie deren Wirkungen auf das Hochschulsystem wissenschaftspolitisch zu beurteilen. Aus Sicht der Fragestellenden ist die konsequente Umsetzung dieser Ziele zentral, um die wissenschaftliche Qualifikationsphase verlässlicher zu gestalten, Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu fördern und nachhaltige Strukturen für gute Lehre an Hochschulen zu schaffen.

Frage 1 + 7 Seite 2

1Wie viele unbefristete Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal unterhalb einer Professur wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Hochschulen in jedem Bundesland seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags neu geschaffen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

7Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen auf wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb einer Professur in den einzelnen Bundesländern seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags entwickelt (Vergleich 2020 mit 2025; bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

Antwort

Die Fragen 1 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Die aktuellsten der Bundesregierung vorliegenden Daten über die mit Mitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (ZSL) und des Hochschulpakts 2020 dauerhaft geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse und Stellen beruhen auf der amtlichen Hochschulstatistik und beziehen sich auf das Jahr 2024. Ausgehend vom letzten Jahr vor dem Inkrafttreten des ZSL – 2020 – hat sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 219 982 Personen auf 232 318 Personen (+12 336 Personen) erhöht (Übersichten 1 und 3). Vom Jahr 2021 (Jahr des Inkrafttretens des ZSL, Übersicht 2), bis zum Jahr 2024 hat sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 225 339 Personen auf 232 318 Personen (+6 979 Personen) erhöht. Die genaue Aufteilung auf die Bundesländer kann ebenfalls den Übersichten 1 bis 3 entnommen werden. Der Vergleich der Jahressummen gibt Aufschluss über den Saldo aus Zu- und Abgängen. Die reinen Zugänge lassen sich dagegen auf Basis der verfügbaren Daten nicht bestimmen.

Der Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) „Qualitative Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken für die Jahre 2021 bis 2023“ enthält in Tabelle 5 eine Übersicht über die Entwicklung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (nicht drittmittelfinanziert) in Vollzeitäquivalenten nach Personalgruppen, Hochschularten, Befristung, Frauenanteil und Ländern an den in die Berechnung der Parameter des Zukunftsvertrags einbezogenen Hochschulen (ZSL-Hochschulen).

Übersicht 1: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2020 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)

Tabelle auf Seite 2 · 17 Zeilen × 7 Spalten
LandInsgesamtdarunter Frauen
Insgesamtauf Dauerauf ZeitInsgesamtauf Dauerauf Zeit
Baden-Württemberg32 5205 91026 61013 8452 34011 505
Bayern34 3156 14328 17214 7602 45712 303
Berlin13 4342 31911 1156 3451 1045 241
Brandenburg3 7836123 1711 8222861 536
Bremen2 3093831 9261 022159863
Hamburg7 8891 6606 2293 5717032 868
Hessen14 9022 80012 1026 5491 1895 360
Mecklenburg-Vorpommern4 2551 0763 1791 9594571 502
Niedersachsen17 1293 78513 3447 5051 5385 967
Nordrhein-Westfalen47 87210 97236 90021 0434 83416 209
Rheinland-Pfalz7 8931 7716 1223 5597272 832
Saarland2 7827991 9831 266345921
Sachsen14 8382 73012 1086 2081 2085 000
Sachsen-Anhalt5 0331 2903 7432 2625661 696
Schleswig-Holstein5 5371 3364 2012 6165552 061
Thüringen5 4911 1814 3102 4275111 916
Insgesamt219 98244 767175 21596 75918 97977 780

Übersicht 2: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2021 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 7 Spalten
LandInsgesamtdarunter Frauen
Insgesamtauf Dauerauf ZeitInsgesamtauf Dauerauf Zeit
Baden-Württemberg33 2156 11627 09914 3882 49311 895
Bayern35 5556 37529 18015 4952 63712 858
Berlin13 9602 52511 4356 6671 2395 428
Brandenburg3 8036213 1821 8392961 543
Bremen2 3234021 9211 030172858
Hamburg8 3761 8016 5753 8067983 008
Hessen14 9542 93012 0246 6231 2745 349
Mecklenburg-Vorpommern4 2791 1283 1512 0144841 530
Niedersachsen17 3733 86013 5137 7191 6076 112
Nordrhein-Westfalen49 49011 59737 89322 1155 24916 866
Rheinland-Pfalz7 9421 8816 0613 6007792 821
Saarland2 8238471 9761 306381925
Sachsen14 7512 93811 8136 2301 3494 881
Sachsen-Anhalt5 1521 3263 8262 3355911 744
Schleswig-Holstein5 6561 4364 2202 6766082 068
Thüringen5 6871 2104 4772 5875362 051
Insgesamt225 33946 993178 346100 43020 49379 937

Übersicht 3: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2024 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)

Tabelle auf Seite 3 · 17 Zeilen × 7 Spalten
LandInsgesamtdarunter Frauen
Insgesamtauf Dauerauf ZeitInsgesamtauf Dauerauf Zeit
Baden-Württemberg34 1926 74427 44815 3002 97112 329
Bayern37 9457 06130 88417 1773 06514 112
Berlin14 5353 01211 5237 1891 5365 653
Brandenburg3 7997793 0201 8563961 460
Bremen2 1854351 750989215774
Hamburg8 5202 1196 4014 0509933 057
Hessen15 3783 13612 2427 1491 4245 725
Mecklenburg-Vorpommern4 3561 3503 0062 1306351 495
Niedersachsen17 1713 96813 2037 9571 7676 190
Nordrhein-Westfalen50 40512 84637 55923 4736 09017 383
Rheinland-Pfalz7 9742 0875 8873 6969202 776
Saarland3 0191 0192 0001 412472940
Sachsen15 6103 45212 1586 9631 6925 271
Sachsen-Anhalt5 3641 4413 9232 5666701 896
Schleswig-Holstein6 0771 6644 4132 9187782 140
Thüringen5 7881 3884 4002 7126542 058
Insgesamt232 31852 501179 817107 53724 27883 259
Frage 2 Seite 4

Welche messbaren Zielwerte für den Ausbau von Dauerstellen wurden zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags vereinbart, in welchen Ländern wurden diese Zielwerte bisher erreicht, verfehlt oder übertroffen, und welche konkreten Konsequenzen sind für den Fall der Zielverfehlung vorgesehen?

Antwort

Bund und Länder haben mit dem ZSL den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen vertraglich vereinbart. Einheitliche und für alle Länder und Hochschulen geltende Zielwerte wurden nicht festgeschrieben, um der föderalen Ordnung mit seinen landesindividuellen hochschulpolitischen und -planerischen Herausforderungen gerecht zu werden. Alle Länder haben die ZSL-Umsetzung auf Landesebene in einer Verpflichtungserklärung – entsprechend der landes- und hochschulspezifischen Ausgangslagen – projektiert. Die Verpflichtungserklärungen der Länder sind auf der Website der GWK veröffentlicht. Die Länder überprüfen und bewerten die Umsetzung ihrer Verpflichtungserklärung im Dreijahresrhythmus mit den Berichten zur Qualitativen Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Frage 3 Seite 4

Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei der Schaffung von Dauerstellen für hauptberufliches wissenschaftliches Personal seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags?

Antwort

Die Bundesregierung begrüßt, dass zwischen den Jahren 2018 und 2023 (Endphase des Hochschulpakts 2020 und Anlaufphase des ZSL) der durchschnittliche Anteil unbefristet Beschäftigter an den ZSL-Hochschulen über alle Personalkategorien des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hinweg um 4,5 Prozentpunkte angestiegen ist. Eine Bewertung der Entwicklung durch Bund und Länder erfolgt auf Grundlage der regelmäßigen Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat.

Frage 4 + 5 Seite 4

4Welche Maßnahmen oder Indikatoren werden im Rahmen der Evaluation nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Wissenschaftsrat herangezogen, um die Zielerreichung in Bezug auf Dauerstellen und Betreuungsverhältnisse zu beurteilen, und welche Datenquellen werden dabei herangezogen?

5Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse oder Zwischenerkenntnisse der 2025 begonnenen Evaluation vor, wenn ja, welche, und wann ist mit dem Abschlussbericht zu rechnen?

Antwort

Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.

Die Wissenschaftsrats-Arbeitsgruppe „Evaluation des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ wird gemäß aktueller Arbeitsplanung ihren Abschlussbericht der Vollversammlung des Wissenschaftsrats im Sommer 2026 vorlegen. Der Bundesregierung sind keine formal validierten und zur Veröffentlichung freigegebenen Zwischenergebnisse bekannt.

Frage 6 Seite 4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale, fachspezifische und hochschultypenabhängige Unterschiede beim Aufbau von Dauerstellen an Hochschulen, und welche strukturellen Unterschiede sieht die Bundesregierung für diese Unterschiede?

Antwort

Zu den regionalen und hochschultypenabhängigen Unterschieden beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen an ZSL-Hochschulen wird auf die Tabelle 5 des GWK-Berichts Qualitative Bewertung verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1). Zu fachspezifischen Unterschieden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Untersuchung von möglichen strukturellen Gründen für unterschiedliche Entwicklungen beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen erfolgt im Rahmen der Evaluation des Wissenschaftsrats. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.

Frage 8 Seite 5

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Zusammensetzung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals bei der Umsetzung des Zukunftsvertrags berücksichtigt wird?

Antwort

Die Überprüfung der Zielerreichung des ZSL insgesamt und im Speziellen auch im Hinblick auf die geschlechterparitätische Zusammensetzung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erfolgt über die Verpflichtungserklärungen der Länder, die Berichtslegung der Länder zur Qualitativen Bewertung des ZSL und die regelmäßige Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat.

Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 9 Seite 5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa in Abstimmung mit den Ländern oder im Rahmen zukünftiger Hochschulfinanzierungsvereinbarungen –, um den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen weiter zu unterstützen?

Antwort

Bund und Länder haben den ZSL als Nachfolge des zeitlich befristeten Bund-Länder-Programms „Hochschulpakt 2020“ unbefristet gestaltet, um den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen und Stellen zu ermöglichen.

Frage 10 Seite 5

Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Mittelbaustrategie, und mit welchen Mitteln sind diese Pläne hinterlegt?

Antwort

Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1232 verwiesen.

Frage 11 Seite 5

Inwiefern ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation öffentlich zugänglich zu machen und Schlussfolgerungen daraus für die künftige Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Bundes zu ziehen?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Des Weiteren gilt die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den ZSL. Bund und Länder werden gemäß § 8 Absatz 2 die Ergebnisse der Evaluation bei der Beratung über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe des ZSL berücksichtigen.

Frage 12 Seite 6

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen Rückmeldungen der Länder zur Wirksamkeit des Zukunftsvertrags für gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen?

Antwort

Das Ziel des ZSL, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals auszubauen, leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.

Frage 13 Seite 6

Welche Bedeutung hat die 2022 getroffene Entscheidung, die Finanzierung des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und bis 2027 mit einem jährlichen Aufwuchs der Mittel zu versehen, für die Förderung der Hochschulbildung im Allgemeinen und den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen im Speziellen?

Antwort

Die im Jahr 2022 getroffene Entscheidung von Bund und Ländern, den ZSL in den Jahren 2023 bis 2027 zu dynamisieren und somit mit jährlich aufwachsenden Bundes- und Landesmitteln auszustatten, ist von großer Bedeutung für die finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen.

Frage 14 + 15 Seite 6

14Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung dieser „Dynamisierung“ notwendig, um den bislang erreichten Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen dauerhaft abzusichern?

15Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung der „Dynamisierung“ notwendig, um dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen weiter auszubauen?

Antwort

Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.

Bund und Länder werden gemäß der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2027 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat über mögliche inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe beraten. Dieser Evaluation und den Bund-Länder-Gesprächen kann nicht vorgegriffen werden.

Frage 16 + 17 + 18 Seite 6

16Sind aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzliche Änderungen notwendig, um den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Zukunftsvertrags effektiver zu fördern, wenn ja, welche bundesgesetzlichen Änderungen sind hierzu beispielsweise im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehen, und bis wann?

17Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die laut Aussagen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bis Mitte 2026 stehen soll?

18Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung des Positionspapiers des Wissenschaftsrats zur Reform der Personalstrukturen und Stärkung der Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems und guter Arbeitsbedingungen, wenn ja, welche, welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls bereits ergriffen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis Mitte 2026 zu novellieren. Im BMFTR wird derzeit ein entsprechender Referentenentwurf erstellt. Die Änderung des WissZeitVG ist ein Baustein zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Das Gesetz schafft aber selbst weder dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, noch steht es deren Schaffung im Wege. Die Verantwortung für eine verantwortungsvolle Nutzung der Befristungsmöglichkeiten in der Praxis einschließlich der Schaffung von mehr unbefristeter Beschäftigung liegt bei den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen als Arbeitgebern sowie aufgrund der föderalen Ordnung des Grundgesetzes bei den Ländern. Erforderlich ist daher ein übergreifender Kulturwandel in der Wissenschaft, der Anstrengungen bei allen Beteiligten des Wissenschaftssystems erfordert. Die Bundesregierung begrüßt daher die Anstrengungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, transparentere, verlässlichere und nachhaltige Personalstrukturen im Sinne des Positionspapiers des Wissenschaftsrats zu Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem zu schaffen. Bund und Länder leisten bereits einen wesentlichen Beitrag: Das Tenure-Track-Programm schafft planbare, verlässliche und dauerhafte Karrieren auf dem Weg zur Professur. Mit seinen positiven Ergebnissen kann es als Blaupause für die Erarbeitung von Konzepten für dauerhafte Stellen neben der Professur dienen. Die unbefristeten Bund-Länder-Programme Exzellenzstrategie und Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken sorgen an den Hochschulen für Planungssicherheit und erleichtern damit auch den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft, was auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen bessere Perspektiven bedeutet. Das BMFTR unterstützt diesen Wandel noch zusätzlich und fördert eine Peer-to-Peer-Strategieberatung für Hochschulen durch den Stifterverband. Interessierte Hochschulen können sich in ihrem Transformationsprozess hin zu modernen Personal- und Organisationsstrukturen von erfahrenen Einrichtungen beraten lassen. Das BMFTR ist mit den Ländern im Gespräch, um den notwendigen Transformationsprozess zu begleiten.