Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Qualität der Hochschulbildung dauerhaft zu verbessern und damit verbunden auch gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu fördern. Im Jahr 2022 hat die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam mit den Ländern die finanzielle Grundlage dafür weiter verbessert und beschlossen, den Betrag des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und so den Hochschulen jährlich verlässlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag unter anderem vorgenommen, „gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu unterstützen und den Anteil von Dauerstellen im wissenschaftlichen Mittelbau zu erhöhen, jedoch ohne Festlegungen zu deren Finanzierung zu treffen. Der Zukunftsvertrag sieht in § 1 Absatz 2 ausdrücklich vor, dass die Länder bei der Verwendung der Mittel Schwerpunkte insbesondere beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen für das hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische, mit Studium und Lehre befasste Personal setzen. Damit soll zugleich die Betreuungsrelation an den Hochschulen verbessert und auf eine geschlechterparitätische Personalstruktur hingewirkt werden. Darüber hinaus bitten Bund und Länder den Wissenschaftsrat gemäß der Evaluationsklausel, die erste Evaluation dieser Vereinbarung im Jahr 2025 durchzuführen, um den Erfolg der Maßnahmen sowie deren Wirkungen auf das Hochschulsystem wissenschaftspolitisch zu beurteilen. Aus Sicht der Fragestellenden ist die konsequente Umsetzung dieser Ziele zentral, um die wissenschaftliche Qualifikationsphase verlässlicher zu gestalten, Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft zu fördern und nachhaltige Strukturen für gute Lehre an Hochschulen zu schaffen.
1Wie viele unbefristete Stellen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal unterhalb einer Professur wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an Hochschulen in jedem Bundesland seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags neu geschaffen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
7Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen auf wissenschaftlichen Dauerstellen unterhalb einer Professur in den einzelnen Bundesländern seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags entwickelt (Vergleich 2020 mit 2025; bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuellsten der Bundesregierung vorliegenden Daten über die mit Mitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken (ZSL) und des Hochschulpakts 2020 dauerhaft geschaffenen Beschäftigungsverhältnisse und Stellen beruhen auf der amtlichen Hochschulstatistik und beziehen sich auf das Jahr 2024. Ausgehend vom letzten Jahr vor dem Inkrafttreten des ZSL – 2020 – hat sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 219 982 Personen auf 232 318 Personen (+12 336 Personen) erhöht (Übersichten 1 und 3). Vom Jahr 2021 (Jahr des Inkrafttretens des ZSL, Übersicht 2), bis zum Jahr 2024 hat sich die Gesamtzahl des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals von 225 339 Personen auf 232 318 Personen (+6 979 Personen) erhöht. Die genaue Aufteilung auf die Bundesländer kann ebenfalls den Übersichten 1 bis 3 entnommen werden. Der Vergleich der Jahressummen gibt Aufschluss über den Saldo aus Zu- und Abgängen. Die reinen Zugänge lassen sich dagegen auf Basis der verfügbaren Daten nicht bestimmen.
Der Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) „Qualitative Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken für die Jahre 2021 bis 2023“ enthält in Tabelle 5 eine Übersicht über die Entwicklung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (nicht drittmittelfinanziert) in Vollzeitäquivalenten nach Personalgruppen, Hochschularten, Befristung, Frauenanteil und Ländern an den in die Berechnung der Parameter des Zukunftsvertrags einbezogenen Hochschulen (ZSL-Hochschulen).
Übersicht 1: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2020 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
| Land | Insgesamt | darunter Frauen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | |
| Baden-Württemberg | 32 520 | 5 910 | 26 610 | 13 845 | 2 340 | 11 505 |
| Bayern | 34 315 | 6 143 | 28 172 | 14 760 | 2 457 | 12 303 |
| Berlin | 13 434 | 2 319 | 11 115 | 6 345 | 1 104 | 5 241 |
| Brandenburg | 3 783 | 612 | 3 171 | 1 822 | 286 | 1 536 |
| Bremen | 2 309 | 383 | 1 926 | 1 022 | 159 | 863 |
| Hamburg | 7 889 | 1 660 | 6 229 | 3 571 | 703 | 2 868 |
| Hessen | 14 902 | 2 800 | 12 102 | 6 549 | 1 189 | 5 360 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 255 | 1 076 | 3 179 | 1 959 | 457 | 1 502 |
| Niedersachsen | 17 129 | 3 785 | 13 344 | 7 505 | 1 538 | 5 967 |
| Nordrhein-Westfalen | 47 872 | 10 972 | 36 900 | 21 043 | 4 834 | 16 209 |
| Rheinland-Pfalz | 7 893 | 1 771 | 6 122 | 3 559 | 727 | 2 832 |
| Saarland | 2 782 | 799 | 1 983 | 1 266 | 345 | 921 |
| Sachsen | 14 838 | 2 730 | 12 108 | 6 208 | 1 208 | 5 000 |
| Sachsen-Anhalt | 5 033 | 1 290 | 3 743 | 2 262 | 566 | 1 696 |
| Schleswig-Holstein | 5 537 | 1 336 | 4 201 | 2 616 | 555 | 2 061 |
| Thüringen | 5 491 | 1 181 | 4 310 | 2 427 | 511 | 1 916 |
| Insgesamt | 219 982 | 44 767 | 175 215 | 96 759 | 18 979 | 77 780 |
Übersicht 2: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2021 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
| Land | Insgesamt | darunter Frauen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | |
| Baden-Württemberg | 33 215 | 6 116 | 27 099 | 14 388 | 2 493 | 11 895 |
| Bayern | 35 555 | 6 375 | 29 180 | 15 495 | 2 637 | 12 858 |
| Berlin | 13 960 | 2 525 | 11 435 | 6 667 | 1 239 | 5 428 |
| Brandenburg | 3 803 | 621 | 3 182 | 1 839 | 296 | 1 543 |
| Bremen | 2 323 | 402 | 1 921 | 1 030 | 172 | 858 |
| Hamburg | 8 376 | 1 801 | 6 575 | 3 806 | 798 | 3 008 |
| Hessen | 14 954 | 2 930 | 12 024 | 6 623 | 1 274 | 5 349 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 279 | 1 128 | 3 151 | 2 014 | 484 | 1 530 |
| Niedersachsen | 17 373 | 3 860 | 13 513 | 7 719 | 1 607 | 6 112 |
| Nordrhein-Westfalen | 49 490 | 11 597 | 37 893 | 22 115 | 5 249 | 16 866 |
| Rheinland-Pfalz | 7 942 | 1 881 | 6 061 | 3 600 | 779 | 2 821 |
| Saarland | 2 823 | 847 | 1 976 | 1 306 | 381 | 925 |
| Sachsen | 14 751 | 2 938 | 11 813 | 6 230 | 1 349 | 4 881 |
| Sachsen-Anhalt | 5 152 | 1 326 | 3 826 | 2 335 | 591 | 1 744 |
| Schleswig-Holstein | 5 656 | 1 436 | 4 220 | 2 676 | 608 | 2 068 |
| Thüringen | 5 687 | 1 210 | 4 477 | 2 587 | 536 | 2 051 |
| Insgesamt | 225 339 | 46 993 | 178 346 | 100 430 | 20 493 | 79 937 |
Übersicht 3: Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal ohne Professoren nach Ländern und Beschäftigungsart 2024 (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026)
| Land | Insgesamt | darunter Frauen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | Insgesamt | auf Dauer | auf Zeit | |
| Baden-Württemberg | 34 192 | 6 744 | 27 448 | 15 300 | 2 971 | 12 329 |
| Bayern | 37 945 | 7 061 | 30 884 | 17 177 | 3 065 | 14 112 |
| Berlin | 14 535 | 3 012 | 11 523 | 7 189 | 1 536 | 5 653 |
| Brandenburg | 3 799 | 779 | 3 020 | 1 856 | 396 | 1 460 |
| Bremen | 2 185 | 435 | 1 750 | 989 | 215 | 774 |
| Hamburg | 8 520 | 2 119 | 6 401 | 4 050 | 993 | 3 057 |
| Hessen | 15 378 | 3 136 | 12 242 | 7 149 | 1 424 | 5 725 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 4 356 | 1 350 | 3 006 | 2 130 | 635 | 1 495 |
| Niedersachsen | 17 171 | 3 968 | 13 203 | 7 957 | 1 767 | 6 190 |
| Nordrhein-Westfalen | 50 405 | 12 846 | 37 559 | 23 473 | 6 090 | 17 383 |
| Rheinland-Pfalz | 7 974 | 2 087 | 5 887 | 3 696 | 920 | 2 776 |
| Saarland | 3 019 | 1 019 | 2 000 | 1 412 | 472 | 940 |
| Sachsen | 15 610 | 3 452 | 12 158 | 6 963 | 1 692 | 5 271 |
| Sachsen-Anhalt | 5 364 | 1 441 | 3 923 | 2 566 | 670 | 1 896 |
| Schleswig-Holstein | 6 077 | 1 664 | 4 413 | 2 918 | 778 | 2 140 |
| Thüringen | 5 788 | 1 388 | 4 400 | 2 712 | 654 | 2 058 |
| Insgesamt | 232 318 | 52 501 | 179 817 | 107 537 | 24 278 | 83 259 |
Welche messbaren Zielwerte für den Ausbau von Dauerstellen wurden zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Zukunftsvertrags vereinbart, in welchen Ländern wurden diese Zielwerte bisher erreicht, verfehlt oder übertroffen, und welche konkreten Konsequenzen sind für den Fall der Zielverfehlung vorgesehen?
Bund und Länder haben mit dem ZSL den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen vertraglich vereinbart. Einheitliche und für alle Länder und Hochschulen geltende Zielwerte wurden nicht festgeschrieben, um der föderalen Ordnung mit seinen landesindividuellen hochschulpolitischen und -planerischen Herausforderungen gerecht zu werden. Alle Länder haben die ZSL-Umsetzung auf Landesebene in einer Verpflichtungserklärung – entsprechend der landes- und hochschulspezifischen Ausgangslagen – projektiert. Die Verpflichtungserklärungen der Länder sind auf der Website der GWK veröffentlicht. Die Länder überprüfen und bewerten die Umsetzung ihrer Verpflichtungserklärung im Dreijahresrhythmus mit den Berichten zur Qualitativen Bewertung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt bei der Schaffung von Dauerstellen für hauptberufliches wissenschaftliches Personal seit Inkrafttreten des Zukunftsvertrags?
Die Bundesregierung begrüßt, dass zwischen den Jahren 2018 und 2023 (Endphase des Hochschulpakts 2020 und Anlaufphase des ZSL) der durchschnittliche Anteil unbefristet Beschäftigter an den ZSL-Hochschulen über alle Personalkategorien des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals hinweg um 4,5 Prozentpunkte angestiegen ist. Eine Bewertung der Entwicklung durch Bund und Länder erfolgt auf Grundlage der regelmäßigen Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat.
4Welche Maßnahmen oder Indikatoren werden im Rahmen der Evaluation nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Wissenschaftsrat herangezogen, um die Zielerreichung in Bezug auf Dauerstellen und Betreuungsverhältnisse zu beurteilen, und welche Datenquellen werden dabei herangezogen?
5Liegen der Bundesregierung bereits erste Ergebnisse oder Zwischenerkenntnisse der 2025 begonnenen Evaluation vor, wenn ja, welche, und wann ist mit dem Abschlussbericht zu rechnen?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Wissenschaftsrats-Arbeitsgruppe „Evaluation des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ wird gemäß aktueller Arbeitsplanung ihren Abschlussbericht der Vollversammlung des Wissenschaftsrats im Sommer 2026 vorlegen. Der Bundesregierung sind keine formal validierten und zur Veröffentlichung freigegebenen Zwischenergebnisse bekannt.
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über regionale, fachspezifische und hochschultypenabhängige Unterschiede beim Aufbau von Dauerstellen an Hochschulen, und welche strukturellen Unterschiede sieht die Bundesregierung für diese Unterschiede?
Zu den regionalen und hochschultypenabhängigen Unterschieden beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen an ZSL-Hochschulen wird auf die Tabelle 5 des GWK-Berichts Qualitative Bewertung verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1). Zu fachspezifischen Unterschieden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Untersuchung von möglichen strukturellen Gründen für unterschiedliche Entwicklungen beim Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen bzw. Stellen erfolgt im Rahmen der Evaluation des Wissenschaftsrats. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Zielvorgabe einer geschlechterparitätischen Zusammensetzung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals bei der Umsetzung des Zukunftsvertrags berücksichtigt wird?
Die Überprüfung der Zielerreichung des ZSL insgesamt und im Speziellen auch im Hinblick auf die geschlechterparitätische Zusammensetzung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erfolgt über die Verpflichtungserklärungen der Länder, die Berichtslegung der Länder zur Qualitativen Bewertung des ZSL und die regelmäßige Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – etwa in Abstimmung mit den Ländern oder im Rahmen zukünftiger Hochschulfinanzierungsvereinbarungen –, um den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen weiter zu unterstützen?
Bund und Länder haben den ZSL als Nachfolge des zeitlich befristeten Bund-Länder-Programms „Hochschulpakt 2020“ unbefristet gestaltet, um den Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen und Stellen zu ermöglichen.
Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Mittelbaustrategie, und mit welchen Mitteln sind diese Pläne hinterlegt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1232 verwiesen.
Inwiefern ist vorgesehen, die Ergebnisse der Evaluation öffentlich zugänglich zu machen und Schlussfolgerungen daraus für die künftige Hochschul- und Wissenschaftspolitik des Bundes zu ziehen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Des Weiteren gilt die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes über den ZSL. Bund und Länder werden gemäß § 8 Absatz 2 die Ergebnisse der Evaluation bei der Beratung über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe des ZSL berücksichtigen.
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus bisherigen Rückmeldungen der Länder zur Wirksamkeit des Zukunftsvertrags für gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen?
Das Ziel des ZSL, dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals auszubauen, leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Schaffung guter Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
Welche Bedeutung hat die 2022 getroffene Entscheidung, die Finanzierung des Zukunftsvertrags zu „dynamisieren“ und bis 2027 mit einem jährlichen Aufwuchs der Mittel zu versehen, für die Förderung der Hochschulbildung im Allgemeinen und den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen im Speziellen?
Die im Jahr 2022 getroffene Entscheidung von Bund und Ländern, den ZSL in den Jahren 2023 bis 2027 zu dynamisieren und somit mit jährlich aufwachsenden Bundes- und Landesmitteln auszustatten, ist von großer Bedeutung für die finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen.
14Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung dieser „Dynamisierung“ notwendig, um den bislang erreichten Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen dauerhaft abzusichern?
15Ist aus Sicht der Bundesregierung auch über 2027 hinaus eine Fortsetzung der „Dynamisierung“ notwendig, um dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen weiter auszubauen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Bund und Länder werden gemäß der Verwaltungsvereinbarung im Jahr 2027 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation des ZSL durch den Wissenschaftsrat über mögliche inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe beraten. Dieser Evaluation und den Bund-Länder-Gesprächen kann nicht vorgegriffen werden.
16Sind aus Sicht der Bundesregierung bundesgesetzliche Änderungen notwendig, um den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Zukunftsvertrags effektiver zu fördern, wenn ja, welche bundesgesetzlichen Änderungen sind hierzu beispielsweise im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgesehen, und bis wann?
17Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die laut Aussagen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt bis Mitte 2026 stehen soll?
18Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Umsetzung des Positionspapiers des Wissenschaftsrats zur Reform der Personalstrukturen und Stärkung der Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems und guter Arbeitsbedingungen, wenn ja, welche, welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls bereits ergriffen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) bis Mitte 2026 zu novellieren. Im BMFTR wird derzeit ein entsprechender Referentenentwurf erstellt. Die Änderung des WissZeitVG ist ein Baustein zur Schaffung besserer Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. Das Gesetz schafft aber selbst weder dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, noch steht es deren Schaffung im Wege. Die Verantwortung für eine verantwortungsvolle Nutzung der Befristungsmöglichkeiten in der Praxis einschließlich der Schaffung von mehr unbefristeter Beschäftigung liegt bei den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen als Arbeitgebern sowie aufgrund der föderalen Ordnung des Grundgesetzes bei den Ländern. Erforderlich ist daher ein übergreifender Kulturwandel in der Wissenschaft, der Anstrengungen bei allen Beteiligten des Wissenschaftssystems erfordert. Die Bundesregierung begrüßt daher die Anstrengungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, transparentere, verlässlichere und nachhaltige Personalstrukturen im Sinne des Positionspapiers des Wissenschaftsrats zu Personalstrukturen im deutschen Wissenschaftssystem zu schaffen. Bund und Länder leisten bereits einen wesentlichen Beitrag: Das Tenure-Track-Programm schafft planbare, verlässliche und dauerhafte Karrieren auf dem Weg zur Professur. Mit seinen positiven Ergebnissen kann es als Blaupause für die Erarbeitung von Konzepten für dauerhafte Stellen neben der Professur dienen. Die unbefristeten Bund-Länder-Programme Exzellenzstrategie und Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken sorgen an den Hochschulen für Planungssicherheit und erleichtern damit auch den Ausbau dauerhafter Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft, was auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen bessere Perspektiven bedeutet. Das BMFTR unterstützt diesen Wandel noch zusätzlich und fördert eine Peer-to-Peer-Strategieberatung für Hochschulen durch den Stifterverband. Interessierte Hochschulen können sich in ihrem Transformationsprozess hin zu modernen Personal- und Organisationsstrukturen von erfahrenen Einrichtungen beraten lassen. Das BMFTR ist mit den Ländern im Gespräch, um den notwendigen Transformationsprozess zu begleiten.