Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesstiftung Gleichstellung wurde am 28. Mai 2021 mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung gegründet (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/stiftung/die-bundesstiftung-gleichstell ung/). Die Stiftung erhebt laut Eigendarstellung den Anspruch, für ein modernes Land einzutreten, in dem Frauen und Männer gleiche Chancen hätten (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508 199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf). Hierzu hat sich die Stiftung drei Ziele gesetzt, die diese Leitbildvorstellung umsetzen sollen. Erstens will die Stiftung aufzeigen, an welchen Stellen noch mehr Gleichstellung erforderlich wäre und welche Lösungen es dafür gebe. Zweitens will sie Personen, die sich für dieses Ziel einsetzen, vernetzen und unterstützen. Drittens will die Stiftung mit Bürgern über Gleichstellung diskutieren (www.bmbfsfj.b und.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508199c22/bundessti ftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).
Wörtlich heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Die Bundesstiftung soll Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken, und ein offenes Haus für die Gleichstellung sein. Dafür investieren wir Geld und stellen Personal zur Verfügung“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461b dc4e508199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).
Die Bundesstiftung Gleichstellung hat einen sogenannten Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt, um die geschlechtergerechten Rahmenbedingungen zu untersuchen und zu bewerten (www.bundesstiftung-g leichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_S tudie_RZ_web.pdf). Im Ergebnis fordert diese Studie, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Gleichstellungs-Checks für alle Gesetze verbindlich verankert und umgesetzt werden (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-cont ent/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen.
Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG)). Als solche nimmt sie ihre Aufgaben unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung wahr. Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland (§ 2 GleiBStiftG). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) übt über die Bundesstiftung Gleichstellung die gesetzlich vorgesehene Rechtsaufsicht aus (§ 14 GleiBStiftG). Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist qua Amt Vorsitzende oder Vorsitzender des Stiftungsrates (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 GleiBStiftG). Die Stiftung gehört jedoch nicht zum nachgeordneten Bereich des BMBFSFJ. Insofern fällt das Verwaltungshandeln der Stiftung auch nicht in die Zuständigkeit der Bundesregierung, sofern es sich nicht um Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung handelt, über die der Stiftungsrat zu entscheiden hat.
Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesstiftung Gleichstellung finden sich auf ihrer Website: www.bundesstiftung-gleichstellung.de/.
1Welche Mittel erhielt die Bundesstiftung Gleichstellung in den Jahren von 2021 bis 2025 vom Bund (bitte für jedes Jahr den Gesamtbetrag angeben)?
2Welcher Betrag von den in Frage 1 erfragten Mitteln wurde in den Jahren von 2021 bis 2025 für das Personal der Stiftung aufgewendet (bitte für jedes Jahr den Gesamtbetrag angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält eine jährliche Zuweisung des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen durch das Bundeshaushaltsgesetz festgestellten Bundeshaushaltsplans (§ 4 Absatz 2 GleiBStiftG). Den vom Stiftungsrat beschlossenen und durch das BMBFSFJ genehmigten Haushaltsplänen der Bundesstiftung Gleichstellung für die Jahre 2021 bis 2025 sind folgende Informationen zu entnehmen:
| Jahr | Soll Gesamt | davon: Soll Personalausgaben |
|---|---|---|
| 2021 | 500 000 Euro | 33 300 Euro |
| 2022 | 5 000 000 Euro | 1 836 000 Euro |
| 2023 | 5 000 000 Euro | 2 736 700 Euro |
| 2024 | 5 329 000 Euro | 2 826 000 Euro |
| 2025 | 5 829 000 Euro | 3 325 600 Euro |
Zum Jahresende abgerufene und nicht verbrauchte Mittel werden von der Bundesstiftung Gleichstellung jeweils zu Beginn des Folgejahres an die Bundeskasse überwiesen.
3Wie viele Mitarbeiter waren zwischen 2021 und 2025 in der Stiftung beschäftigt (bitte getrennt nach Geschlecht und Jahr auflisten)?
5Wie viele von den weiblichen Mitarbeitern der genannten Bundesstiftung sind in Führungspositionen beschäftigt (bitte für den Zeitraum von 2021 bis 2025 jeweils die Anzahl der betreffenden Mitarbeiterinnen und die beruflichen Positionen dieser Mitarbeiterinnen in der Bundesstiftung Gleichstellung benennen)?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Geschlecht und der weiblichen Mitarbeitenden in Führungspositionen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Mitarbeitende | davon Frauen in Führungspositionen | |||
|---|---|---|---|---|
| Frauen | Männer | Gesamt (m/w/d) | ||
| 2021 | 1 | 1 | 2 | 1 |
| 2022 | 27 | 4 | 31 | 5 |
| 2023 | 33 | 3 | 36 | 5 |
| 2024 | 34 | 3 | 37 | 6 |
| 2025 | 39 | 3 | 42 | 7 |
Welche Projekte der Bundesstiftung Gleichstellung wurden bisher aus den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln finanziert (bitte alle Projekte tabellarisch mit Höhe der Zuwendungen zwischen den Jahren 2021 und 2025 auflisten)?
Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält keine Zuwendungen für einzelne Projekte, sondern eine jährliche Zuweisung des Bundes (siehe die Antwort zu den Fragen 1 und 2). Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Stiftung in ihrem fachlichen Handeln unabhängig ist. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesstiftung Gleichstellung können zudem den Arbeitsprogrammen der Stiftung entnommen werden: www.bundesstiftung-gleichstellung.de/stiftung/arbeitsprogramme-undberichte/.
6Welche Gehaltsebenen gab es in der Bundesstiftung in den Jahren von 2021 bis 2025 (bitte für jedes Jahr die Gehaltsebenen angeben)?
6aWie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der männlichen Mitarbeiter?
6bWie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der weiblichen Mitarbeiter?
6cWie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der Mitarbeiter, die juristisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören?
7Wenn es bezüglich der in Frage 6 genannten Informationen zwischen den Geschlechtern Gehaltsunterschiede geben sollte, warum kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Differenz, und wie ist diese mit den Zielen der Bundesstiftung Gleichstellung in Einklang zu bringen?
Die Fragen 6 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Veröffentlichung der Entgeltstatistik der Bundesstiftung Gleichstellung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen wegen der geringen Fallzahlen nicht möglich.
8Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check für das Aufenthaltsgesetz in Auftrag gegeben?
9Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check durchgeführt?
10In welcher Höhe sind für den Gleichstellungs-Check für das Aufenthaltsgesetz finanzielle Aufwendungen und Verbindlichkeiten entstanden?
11Wurde für diesen Gleichstellungs-Check zusätzliches Personal gebunden, und wenn ja, um wie viele Personalstellen handelte es sich?
12In welcher Höhe sind Kosten für das in Frage 11 erfragte, gegebenenfalls benötigte zusätzliche Personal entstanden?
Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der in der Vorbemerkung der Fragesteller zu der vorliegenden Kleinen Anfrage zitierten Publikation der Bundesstiftung Gleichstellung kann entnommen werden, dass die Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? Ein Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes“ von der Bundesstiftung Gleichstellung in Auftrag gegeben wurde. Die Autorinnen der Studie sind der zitierten Publikation zu entnehmen. Im Rahmen der Studie wurde eine gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung des Aufenthaltsgesetzes vorgenommen (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf). Die Studie wurde folglich nicht durch Personal der Bundesstiftung Gleichstellung durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.