Bilanz der Integrationskurse und des Deutsch-Tests für Zuwanderer in den Jahren 2023 bis 2025

Drucksache 21/5716Antwortauf die Kleine Anfrage 21/502504.05.202658 Seiten26 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht6 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Seit der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern (BMI), deutlich weniger Migranten kostenlose Integrationskurse anzubieten, ist bezüglich des Sinns und Zwecks von Integrationskursen eine Debatte in der Öffentlichkeit und in der Bundesregierung selbst entbrannt (vgl. www.fr.de/politik/warnt-vo r-fatalen-folgen-dobrindt-blockiert-integrationskurse-spd-94154675.html).

Allgemein dient der Integrationskurs dem Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse (§ 43 des Aufenthaltsgesetzes), die mit dem Sprachniveau B1 GER (§ 3 der Integrationskursverordnung) festgelegt sind. Das Erreichen dieses Kursziels wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) am Ende des Sprachkursteils des Integrationskurses geprüft. Dieser Test weist als skalierter Sprachtest neben dem Sprachniveau B1 GER auch das darunterliegende Sprachniveau A2 GER aus (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/23574).

In der Vergangenheit hat sich insbesondere nach den Jahren der vermehrten Migration aus den Top-8-nichteuropäischen Asylländern gezeigt, dass eine relevante Zahl der Teilnehmer nicht das Niveau erreichte, das für die Kurse zielgebend ist: Beispielsweise absolvierten im Jahr 2019 insgesamt 135 799 Personen erstmalig den Deutsch-Test für Zuwanderer (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 56 und 57 auf Bundestagsdrucksache 19/19887), doch von den Erstteilnehmern mit Teilnahmeverpflichtung erreichte mehr als jeder zweite (52,7 Prozent) nicht das erforderliche Sprachniveau B1 (ebd.).

Derweil zeigt sich bei den seit dem Jahr 2022 nach Deutschland gekommenen Ukrainern ein ähnliches Bild: Von den 159 000 Ukrainern, die im Jahr 2023 in einem Integrationskurs eine Sprachprüfung ablegten, erreichte nur etwas mehr als jeder Zweite (54,5 Prozent) das Kursziel „Sprachniveau B1“ bzw. das „Zertifikat Deutsch“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11256).

Text vor der ersten Frage

Vorbemerkung der Bundes regierung

Da sich die Zusammensetzung der häufigsten Staatsangehörigkeiten im Zeitverlauf (2023 bis 2025) ändern kann, wurde im Rahmen wiederkehrender Fragestellungen zu den „Top-8-nicht-europäischen Asylherkunftsländern“ und den „zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten“ auf die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten (neue Kursteilnehmer) des Bezugsjahres 2025 abgestellt.

Frage 1 + 2 Seite 2

1Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen (bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

2Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Zahl der Kurseintritte (neue Kursteilnehmer) jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Aufgrund des einheitlichen Erhebungszeitpunktes sind die Begrifflichkeiten der Kursteilnahme (Frage 1) und der Kurseintritte (Frage 2) synonym zu bewerten. Im Rahmen der statistischen Auswertungen wurde daher subsequent auf die Kennzahl der „neuen Kursteilnehmer“ abgestellt.

Tabelle auf Seite 2, 3 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der neuen Kursteilnehmenden insgesamt363.478100,0 Prozent363.466100,0 Prozent307.030100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung1130.01735,8 Prozent146.17640,2 Prozent171.58955,9 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung1233.46164,2 Prozent217.29059,8 Prozent135.44144,1 Prozent
davon Spätaussiedler22.9780,8 Prozent2.2080,6 Prozent2.0860,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)358.94698,8 Prozent359.57898,9 Prozent303.38898,8 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)23.8646,6 Prozent26.2627,3 Prozent26.8678,9 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)335.08293,4 Prozent333.31692,7 Prozent276.52191,1 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine168.07846,2 Prozent117.38232,3 Prozent92.51830,1 Prozent
Syrien37.38310,3 Prozent57.44215,8 Prozent47.96415,6 Prozent
Afghanistan28.2087,8 Prozent30.8408,5 Prozent22.5267,3 Prozent
Türkei15.1614,2 Prozent25.6187,0 Prozent19.9236,5 Prozent
Rumänien6.6111,8 Prozent7.0952,0 Prozent7.2542,4 Prozent
Irak7.3072,0 Prozent8.2362,3 Prozent6.2822,0 Prozent
Indien3.7041,0 Prozent4.9271,4 Prozent6.0532,0 Prozent
Iran7.5252,1 Prozent7.8402,2 Prozent5.1891,7 Prozent
Kosovo3.7781,0 Prozent4.3241,2 Prozent4.9941,6 Prozent
Bulgarien4.3271,2 Prozent4.5161,2 Prozent4.5301,5 Prozent
Russische Föderation5.4621,5 Prozent5.5881,5 Prozent4.3031,4 Prozent
Albanien2.8760,8 Prozent3.3850,9 Prozent3.8541,3 Prozent
Polen3.3210,9 Prozent3.8071,0 Prozent3.7581,2 Prozent
Pakistan2.5320,7 Prozent3.2430,9 Prozent3.5781,2 Prozent
Somalia1.8790,5 Prozent3.4831,0 Prozent3.4931,1 Prozent
Nordmazedonien2.0550,6 Prozent2.5810,7 Prozent2.7120,9 Prozent
Nigeria2.7970,8 Prozent3.0490,8 Prozent2.5010,8 Prozent
Italien2.1380,6 Prozent2.3280,6 Prozent2.4870,8 Prozent
Serbien2.0430,6 Prozent2.3480,6 Prozent2.4250,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina2.3730,7 Prozent2.5060,7 Prozent2.3760,8 Prozent
Spanien1.7760,5 Prozent2.0280,6 Prozent2.2360,7 Prozent
Marokko2.4070,7 Prozent2.1150,6 Prozent2.0910,7 Prozent
Vietnam1.4120,4 Prozent1.6030,4 Prozent2.0000,7 Prozent
Kolumbien1.2910,4 Prozent2.3840,7 Prozent1.9450,6 Prozent
Griechenland1.3990,4 Prozent1.5280,4 Prozent1.6520,5 Prozent
Venezuela2.0390,6 Prozent2.6390,7 Prozent1.6070,5 Prozent
Guinea8530,2 Prozent2.1160,6 Prozent1.6010,5 Prozent
Deutschland1.5540,4 Prozent1.6800,5 Prozent1.5560,5 Prozent
Ägypten1.2050,3 Prozent1.4370,4 Prozent1.4730,5 Prozent
Tunesien1.2420,3 Prozent1.3430,4 Prozent1.4610,5 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten338.74210,7 Prozent44.05512,1 Prozent40.68813,3 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea1.1050,3 Prozent1.3020,4 Prozent1.3410,4 Prozent
Georgien1.3410,4 Prozent1.1310,3 Prozent6740,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.

Frage 3 Seite 4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Zahl der Kursaustritte jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Aufgrund der überjährigen Dauer der Integrationskurse sowie des flexiblen Einstiegs im Jahresverlauf beenden Personen nur selten den Integrationskurs in demselben Kalenderjahr, in dem sie ihn begonnen haben. Neue Kursteilnehmer und Kursaustritte der jeweiligen Jahre in ein Verhältnis zu setzen, führt daher, insbesondere auch im Hinblick auf nachfolgende Fragestellungen, zu rechnerisch falschen Ergebnissen.

Die Anzahl der Kursaustritte der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 4, 5 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte insgesamt362.408100,0 Prozent400.234100,0 Prozent409.785100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung1163.58545,1 Prozent150.88437,7 Prozent169.12241,3 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung1198.82354,9 Prozent249.35062,3 Prozent240.66358,7 Prozent
davon Spätaussiedler23.6381,0 Prozent2.9370,7 Prozent2.5440,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)357.03898,5 Prozent395.53998,8 Prozent405.28798,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)29.3968,2 Prozent27.1126,9 Prozent29.7537,3 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)327.64291,8 Prozent368.42793,1 Prozent375.53492,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine183.27750,6 Prozent180.06845,0 Prozent135.43733,1 Prozent
Syrien37.34410,3 Prozent46.18811,5 Prozent66.03716,1 Prozent
Afghanistan18.1305,0 Prozent27.3426,8 Prozent32.4157,9 Prozent
Türkei10.5892,9 Prozent16.9044,2 Prozent26.1876,4 Prozent
Rumänien7.9712,2 Prozent7.4951,9 Prozent8.0342,0 Prozent
Irak8.3382,3 Prozent9.7312,4 Prozent11.0482,7 Prozent
Indien3.2460,9 Prozent4.0571,0 Prozent5.4381,3 Prozent
Iran4.5511,3 Prozent8.1792,0 Prozent8.6682,1 Prozent
Kosovo5.1611,4 Prozent4.6611,2 Prozent5.0951,2 Prozent
Bulgarien5.5941,5 Prozent5.1631,3 Prozent5.3601,3 Prozent
Russische Föderation4.1001,1 Prozent5.8731,5 Prozent5.8831,4 Prozent
Albanien2.9530,8 Prozent3.1410,8 Prozent3.8080,9 Prozent
Polen3.7561,0 Prozent3.7620,9 Prozent4.2361,0 Prozent
Pakistan2.3670,7 Prozent2.9380,7 Prozent3.6860,9 Prozent
Somalia1.9770,5 Prozent2.4650,6 Prozent3.8330,9 Prozent
Nordmazedonien2.2420,6 Prozent2.3940,6 Prozent2.8400,7 Prozent
Nigeria2.8590,8 Prozent3.2760,8 Prozent3.6240,9 Prozent
Italien2.9110,8 Prozent2.4170,6 Prozent2.7030,7 Prozent
Serbien2.3090,6 Prozent2.2620,6 Prozent2.6010,6 Prozent
Bosnien und Herzegowina2.7580,8 Prozent2.6320,7 Prozent2.7520,7 Prozent
Spanien1.9810,5 Prozent1.8870,5 Prozent2.3080,6 Prozent
Marokko3.1110,9 Prozent2.9230,7 Prozent2.7440,7 Prozent
Vietnam1.8530,5 Prozent1.6510,4 Prozent1.9700,5 Prozent
Kolumbien4530,1 Prozent1.3180,3 Prozent2.3030,6 Prozent
Griechenland1.8710,5 Prozent1.6440,4 Prozent1.7880,4 Prozent
Venezuela4820,1 Prozent1.8720,5 Prozent2.6260,6 Prozent
Guinea5290,1 Prozent9390,2 Prozent1.9170,5 Prozent
Deutschland1.7320,5 Prozent1.7580,4 Prozent1.9540,5 Prozent
Ägypten1.1670,3 Prozent1.3300,3 Prozent1.5530,4 Prozent
Tunesien1.1720,3 Prozent1.4240,4 Prozent1.5040,4 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten335.6249,8 Prozent42.54010,6 Prozent49.43312,1 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea1.9170,5 Prozent1.8870,5 Prozent2.1900,5 Prozent
Georgien6090,2 Prozent1.3000,3 Prozent1.2330,3 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.

Frage 4 + 4a + 4b + 4c Seite 5

4Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte entwickelt, bei denen das Sprachniveau

4aB1,

4bA2 oder

4cunter A2 erreicht wurde, entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die zentrale Kennzahl zur Bestimmung des Erfolgs der Integrationskurse sind die Ergebnisse des „Deutschtests für Zuwanderer“ (DTZ). Subsequent wurde im Rahmen nachfolgender Auswertung auf die Kennzahl „DTZ-Teilnehmer nach erreichtem Sprachniveau“ abgestellt.

Die Anzahl und der Anteil der Teilnehmer am skalierten Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) nach erreichtem Sprachniveau sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der Anlage A entnommen werden.*

AnlageAnlage A zu Frage 4

PDF-Seiten 40–42 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 5 Seite 6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität jeweils entwickelt (bitte jeweils getrennt nach insgesamt, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Bei „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ handelt es sich um eine rein statistische Kategorie. Hierunter fallen Personen, die mindestens einen der beiden Tests nicht abgelegt haben und bei denen seit der letzten Kursaktivität mindestens neun Monate vergangen sind. Die Angaben zu „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ lassen daher keinen Rückschluss auf den individuellen Kursfortschritt der Teilnehmer zu, ebenso wenig Rückschlüsse auf die Frage, ob die betreffende Person endgültig von einer Fortsetzung des Kurses und/oder der Absolvierung der Prüfungen absieht. In dieser Kategorie sind beispielsweise Personen enthalten, die den Integrationskurs bis zu dessen Ende besucht haben und lediglich eine der beiden Prüfungen (DTZ oder LiD) nicht abgelegt haben.

Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6, 7 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt89.872100,0 Prozent105.453100,0 Prozent127.133100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung143.90548,9 Prozent44.59442,3 Prozent59.27946,6 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung145.96751,1 Prozent60.85957,7 Prozent67.85453,4 Prozent
davon Spätaussiedler28581,0 Prozent6650,6 Prozent7610,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)88.09098,0 Prozent103.94598,6 Prozent125.30798,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)16.28318,5 Prozent13.84613,3 Prozent15.71812,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)71.80781,5 Prozent90.09986,7 Prozent109.58987,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine26.33429,3 Prozent37.88935,9 Prozent31.64424,9 Prozent
Syrien11.46912,8 Prozent12.11711,5 Prozent19.82615,6 Prozent
Afghanistan4.6235,1 Prozent6.5506,2 Prozent10.2068,0 Prozent
Türkei3.7364,2 Prozent5.3445,1 Prozent10.4368,2 Prozent
Rumänien3.8544,3 Prozent3.3423,2 Prozent3.7943,0 Prozent
Irak3.0213,4 Prozent3.0012,8 Prozent3.7853,0 Prozent
Indien1.0981,2 Prozent1.2461,2 Prozent1.6791,3 Prozent
Iran1.0491,2 Prozent1.3961,3 Prozent2.1481,7 Prozent
Kosovo2.0052,2 Prozent1.6611,6 Prozent1.7211,4 Prozent
Bulgarien3.5604,0 Prozent3.0752,9 Prozent3.1992,5 Prozent
Russische Föderation8000,9 Prozent1.1371,1 Prozent1.6861,3 Prozent
Albanien9641,1 Prozent9510,9 Prozent1.0910,9 Prozent
Polen1.8652,1 Prozent1.6931,6 Prozent2.0561,6 Prozent
Pakistan9141,0 Prozent9840,9 Prozent1.3021,0 Prozent
Somalia9251,0 Prozent9410,9 Prozent1.4751,2 Prozent
Nordmazedonien7970,9 Prozent8050,8 Prozent9260,7 Prozent
Nigeria9401,0 Prozent9860,9 Prozent1.2421,0 Prozent
Italien1.7922,0 Prozent1.4001,3 Prozent1.5691,2 Prozent
Serbien9021,0 Prozent8610,8 Prozent1.0390,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina9061,0 Prozent8540,8 Prozent9410,7 Prozent
Spanien1.2421,4 Prozent1.0831,0 Prozent1.3771,1 Prozent
Marokko1.1771,3 Prozent1.1311,1 Prozent1.0490,8 Prozent
Vietnam7380,8 Prozent5290,5 Prozent6070,5 Prozent
Kolumbien1490,2 Prozent3820,4 Prozent8700,7 Prozent
Griechenland1.0861,2 Prozent8510,8 Prozent9420,7 Prozent
Venezuela1330,1 Prozent5430,5 Prozent1.0130,8 Prozent
Guinea1950,2 Prozent2130,2 Prozent5020,4 Prozent
Deutschland9241,0 Prozent8430,8 Prozent1.0650,8 Prozent
Ägypten3430,4 Prozent3850,4 Prozent4990,4 Prozent
Tunesien3310,4 Prozent4580,4 Prozent5430,4 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten312.00013,4 Prozent12.80212,1 Prozent16.90113,3 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea7120,8 Prozent5310,5 Prozent6240,5 Prozent
Georgien1620,2 Prozent5450,5 Prozent6090,5 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge) aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e + 6f + 6g Seite 7

6Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

6aden Integrationskurs abgebrochen bzw. nicht beendet,

6bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

6cdas Sprachniveau A1 erreicht,

6ddas Sprachniveau A2 erreicht,

6edas Sprachniveau B1 erreicht,

6fdas Sprachniveau B2 erreicht oder

6gdas Sprachniveau C1 (oder höher) erreicht (bitte jeweils nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellung sind nur teilweise möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Integrationskurssystem bewusst flexibel und modular ausgestaltet ist. Kursunterbrechungen und Wiedereinstiege sind nach jedem Kursabschnitt (100 Unterrichtseinheiten) möglich. Da Teilnehmer nach vorläufigen Unterbrechungen jederzeit den Integrationskurs wieder aufnehmen und abschließen können, ist eine Aussage zu Kursabbrüchen nicht möglich.

Den Abschlusstest des Integrationskurses bildet der skalierte Test „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ). Dabei können die zertifizierten Sprachniveaus A2 und B1 GER erreicht werden. Wird die erforderliche Punktzahl für A2 nicht erreicht, wird das Niveau „unter A2“ bescheinigt. Eine Differenzierung nach den Sprachniveaus „unter A1“ und A1 erfolgt nicht, sodass hierzu keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen. Die Sprachniveaus B2 oder C1 (oder höher) werden im Rahmen des DTZ nicht bescheinigt.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage A zu entnehmen.*

Frage 7 + 8 + 9 + 10 Seite 8

7Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) erstmalig am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und dabei das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

8Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) wiederholt am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und im ersten Testergebnis im Wiederholerverfahren das Sprachniveau B1 nicht erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

9Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer bei erstmaliger Kursteilnahme mit dem Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

10Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, die den Deutsch-Test für Zuwanderer bei wiederholter Kursteilnahme mit dem Sprachniveau A2 abgeschlossen haben (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.

Statistische Auswertungen im Sinne der Fragestellungen sind nur teilweise möglich.

Bei Erteilung einer Zulassung zur Wiederholung nach § 5 Absatz 5 (alte Fassung) bzw. § 13 Absatz 1 Satz 3 (neue Fassung) der Integrationskursverordnung (IntV) unterliegt eine zuvor verpflichtete Person einem Statuswechsel. Eine Verpflichtung zur Wiederholung ist im Rahmen der Integrationskursverordnung nicht vorgesehen. Daher können die DTZ-Ergebnisse von Teilnehmern mit und ohne Teilnahmeverpflichtung nur getrennt ausgewiesen werden, solange eine Unterscheidung nach Erst- und Wiederholungsverfahren nicht erfolgt.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 bei erstmaliger oder wiederholter Kursteilnahme das Sprachniveau „B1“, „A2“ oder „unter A2“ erreicht haben, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass in der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer auch Prüfungswiederholer enthalten sind, die in den Vorjahreszeiträumen an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2 (A2) teilgenommen, diese aber nicht bestanden haben. Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw. Wiederholungsverfahren) das DTZ-Ergebnis erzielt wurde. Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt.

Tabelle auf Seite 9 · 3 Zeilen × 9 Spalten
Anzahl der DTZ-Teilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 mit bzw. ohne Wiederholerverfahren nach DTZ-Ergebnis1), 2) Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
DTZ-Teilnehmer insgesamt
JahrB1 NiveauA2 Niveauunter A2 NiveauInsgesamt3)
absolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentual
2023164.49555,9 Prozent97.02533,0 Prozent32.85211,2 Prozent294.372100,0 Prozent
2024180.50756,3 Prozent102.60132,0 Prozent37.23511,6 Prozent320.343100,0 Prozent
2025175.19355,0 Prozent102.66332,2 Prozent40.69412,8 Prozent318.550100,0 Prozent
Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 9 Spalten
Davon DTZ-Teilnehmer nur mit Erstverfahren
JahrB1 NiveauA2 Niveauunter A2 NiveauInsgesamt3)
absolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentual
2023149.05768,9 Prozent51.33223,7 Prozent15.8667,3 Prozent216.255100,0 Prozent
2024141.42262,9 Prozent63.42728,2 Prozent19.9048,9 Prozent224.753100,0 Prozent
2025145.43254,4 Prozent92.31534,5 Prozent29.67111,1 Prozent267.418100,0 Prozent
Tabelle auf Seite 10 · 3 Zeilen × 9 Spalten
Davon DTZ-Teilnehmer mit zusätzlichem Wiederholerverfahren
JahrB1 NiveauA2 Niveauunter A2 NiveauInsgesamt3)
absolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentualabsolutprozentual
202315.43819,8 Prozent45.69358,5 Prozent16.98621,7 Prozent78.117100,0 Prozent
202439.08540,9 Prozent39.17441,0 Prozent17.33118,1 Prozent95.590100,0 Prozent
202529.76158,2 Prozent10.34820,2 Prozent11.02321,6 Prozent51.132100,0 Prozent

¹) Es kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Verfahren (Erst- bzw. Wiederholerverfahren) das beste DTZ-Ergebnis erzielt wurde. ²) Bei mehrfacher Teilnahme am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmer berücksichtigt. ³) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmer den sind auch Prüfungswiederholer enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“ (A2) teilgenommen haben.

Frage 11 Seite 10

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) an einem Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist der Antwort zu den Fragen 1 und 2 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern in Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 10 · 8 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt155.331100,0 Prozent167.579100,0 Prozent157.864100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung171.68846,2 Prozent64.83238,7 Prozent64.01540,6 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung183.64353,8 Prozent102.74761,3 Prozent93.84959,4 Prozent
davon Spätaussiedler22.0621,3 Prozent1.6791,0 Prozent1.3090,8 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)152.68598,3 Prozent165.23498,6 Prozent155.91698,8 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)9.7156,4 Prozent9.5905,8 Prozent9.8556,3 Prozent
Tabelle auf Seite 11 · 38 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)142.97093,6 Prozent155.64494,2 Prozent146.06193,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine84.85454,6 Prozent79.01347,1 Prozent54.08834,3 Prozent
Syrien14.4139,3 Prozent19.21811,5 Prozent27.75917,6 Prozent
Afghanistan6.6544,3 Prozent9.4355,6 Prozent9.9506,3 Prozent
Türkei4.1722,7 Prozent6.4323,8 Prozent8.6005,4 Prozent
Rumänien3.1932,1 Prozent3.1041,9 Prozent3.0571,9 Prozent
Irak2.3661,5 Prozent2.9931,8 Prozent3.6602,3 Prozent
Indien1.6991,1 Prozent2.2151,3 Prozent2.9551,9 Prozent
Iran2.3911,5 Prozent4.3232,6 Prozent4.2272,7 Prozent
Kosovo1.8721,2 Prozent1.8241,1 Prozent2.0421,3 Prozent
Bulgarien1.1740,8 Prozent1.1660,7 Prozent1.1570,7 Prozent
Russische Föderation2.3221,5 Prozent3.3382,0 Prozent2.7561,7 Prozent
Albanien1.4030,9 Prozent1.5780,9 Prozent1.9191,2 Prozent
Polen1.4961,0 Prozent1.5820,9 Prozent1.6531,0 Prozent
Pakistan9160,6 Prozent1.1890,7 Prozent1.4950,9 Prozent
Somalia3570,2 Prozent5080,3 Prozent8100,5 Prozent
Nordmazedonien1.0890,7 Prozent1.1570,7 Prozent1.3120,8 Prozent
Nigeria8390,5 Prozent9090,5 Prozent8950,6 Prozent
Italien8250,5 Prozent7480,4 Prozent8190,5 Prozent
Serbien1.0450,7 Prozent9940,6 Prozent1.0540,7 Prozent
Bosnien und Herzegowina1.4570,9 Prozent1.3920,8 Prozent1.4210,9 Prozent
Spanien4950,3 Prozent5490,3 Prozent5790,4 Prozent
Marokko1.3830,9 Prozent1.2390,7 Prozent1.1600,7 Prozent
Vietnam5770,4 Prozent5410,3 Prozent6920,4 Prozent
Kolumbien2200,1 Prozent4640,3 Prozent6400,4 Prozent
Griechenland5870,4 Prozent6010,4 Prozent6290,4 Prozent
Venezuela2070,1 Prozent6670,4 Prozent7160,5 Prozent
Guinea1370,1 Prozent2360,1 Prozent4280,3 Prozent
Deutschland5840,4 Prozent6660,4 Prozent6390,4 Prozent
Ägypten6080,4 Prozent6970,4 Prozent7860,5 Prozent
Tunesien6780,4 Prozent7510,4 Prozent7330,5 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten315.3189,9 Prozent18.05010,8 Prozent19.23312,2 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea4060,3 Prozent5020,3 Prozent6450,4 Prozent
Georgien2180,1 Prozent3510,2 Prozent2810,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmer im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Frage 12 + 12a + 12b Seite 12

12Wie viele der Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs teilgenommen haben, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

12avom Kostenbeitrag befreit und

12bvom Kostenbeitrag nicht befreit (bitte nach Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, und Jahren getrennt ausweisen)?

Antwort

Statistische Auswertungen zur Anzahl der neuen Kursteilnehmer nach Kostenbefreiung sind aus technischen Gründen nicht möglich.

Frage 13 Seite 12

Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) den Integrationskurs unter dem Sprachniveau B1 abgeschlossen haben, haben im Anschluss am Kurs „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Staatsangehörigkeit Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten“ wird darauf hingewiesen, dass eine „Staatsangehörigkeit Ausländer“ nicht statistisch erfasst wird. Der Wert ergibt sich behelfsweise aus der Gesamtsumme aller Kursteilnehmer abzüglich der Anzahl der Kursteilnehmer mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“.

Weiterhin änderte sich die Zusammensetzung und Reihenfolge „TOP-8 nichteuropäische Asylherkunftsländer“ in den abgefragten Jahren. Um zumindest eine grundlegende Übersichtlichkeit der Tabellen zu erhalten und eine einheitliche Darstellung aller abgefragten Jahre in einer Tabelle zu ermöglichen, wurden daher für alle abgefragten Jahre die 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten von Kurseintritten ausgewiesen, entlang der Reihenfolge aus dem Jahr 2024. Auf diese Weise sind sämtliche Staatsangehörigkeiten erfasst, die in wenigstens einem der abgefragten Jahre unter die die „TOP-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer“ gefallen sind. In den wenigen Fällen, in denen Länder in einem Jahr zu den TOP-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern zählten, aber nicht zu den 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten, sind diese Länder gesondert ausgewiesen.

Durch die Priorisierung von arbeitsplatzbezogenen Kursen und der Kontingentierung von Kursen im Jahr 2025 starteten keine A2- und B1-Kurse, daher werden nur Kurseintritte für die Jahre 2023 und 2024 dargestellt.

Da in den Berufssprachkursen im Jahr 2025 derartige Kurse nicht begannen, wird abweichend zu den Integrationskursen als Bezugsjahr das Jahr 2024 für die Top-30 BSK-Eintritte in Kurse mit dem Zielsprachniveau A2 und B1 zugrunde gelegt.

Zu der in der Frage erbetenen Ausdifferenzierung nach „Personen“ wird darauf hingewiesen, dass für Berufssprachkurse aufgrund der Datenerfassung und Speicherung auf Kurseintritte zurückgegriffen werden muss.

Da es sich bei den Integrationskursen und den Berufssprachkursen nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) um zwei Fachverfahren mit unterschiedlichen Regelungen handelt, ist eine Kohortenbetrachtung von Personen nach Abschluss eines Integrationskurses und Beginn eines Berufssprachkurses nach § 45a AufenthG im Sinne der Frage nicht möglich.

Basierend auf Erfahrungswerten und den gesetzlichen Zugangsbestimmungen kann jedoch angenommen werden, dass es sich bei einem Großteil der Kurseintritte in die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG um Personen handelt, die im Vorfeld einen Integrationskurs absolviert haben.

Daher werden zur Beantwortung der Frage Daten über Kurseintritte in die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG mit Zielsprachniveau A2 bis B1 ab dem Jahr 2023 zugrunde gelegt und in nachfolgender Tabelle dargestellt. Der jeweilige Anteil bezieht sich auf den Gesamtwert aller Eintritte in A2- und B1-Kurse.

Tabelle auf Seite 13, 14 · 40 Zeilen × 5 Spalten
20232024
absolut%absolut%
Anzahl der Kurseintritte insgesamt25.033100,0 Prozent28.766100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung19.09176,3 Prozent26.49192,1 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung15.94223,7 Prozent2.2757,9 Prozent
davon Ausländer insgesamt24.15096,5 Prozent27.98197,3 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D)2.3579,4 Prozent2.1907,6 Prozent
davon Drittstaatsangehörige21.79387,1 Prozent25.79189,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2024)
Ukraine1.0184,1 Prozent8.19628,5 Prozent
Syrien, Arabische Republik7.37029,4 Prozent5.50419,1 Prozent
Afghanistan3.02612,1 Prozent3.12510,9 Prozent
Irak2.4339,7 Prozent1.6865,9 Prozent
Türkei1.0904,4 Prozent1.0353,6 Prozent
Deutschland8833,5 Prozent7852,7 Prozent
Iran, Islamische Republik9013,6 Prozent7382,6 Prozent
Eritrea7222,9 Prozent6352,2 Prozent
Bulgarien6212,5 Prozent5111,8 Prozent
Rumänien3961,6 Prozent4161,4 Prozent
Somalia4311,7 Prozent3631,3 Prozent
Nigeria4161,7 Prozent3541,2 Prozent
Russische Föderation3171,3 Prozent3221,1 Prozent
Polen3471,4 Prozent3011,0 Prozent
Indien2300,9 Prozent2881,0 Prozent
Marokko2050,8 Prozent2160,8 Prozent
Spanien2040,8 Prozent1990,7 Prozent
Ungeklärt2491,0 Prozent1900,7 Prozent
Pakistan2791,1 Prozent1860,6 Prozent
Italien1990,8 Prozent1840,6 Prozent
Griechenland1470,6 Prozent1500,5 Prozent
Vietnam1190,5 Prozent1420,5 Prozent
Ghana1750,7 Prozent1410,5 Prozent
Äthiopien1280,5 Prozent1180,4 Prozent
Staatenlos1530,6 Prozent1170,4 Prozent
Kroatien910,4 Prozent1030,4 Prozent
Libanon1340,5 Prozent1020,4 Prozent
China960,4 Prozent930,3 Prozent
Kamerun820,3 Prozent910,3 Prozent
Ägypten730,3 Prozent840,3 Prozent
Nachrichtlich2
Georgien300,1 Prozent470,2 Prozent
Kolumbien350,1 Prozent280,1 Prozent

Quelle: Konsolidierte Daten für die Jahre 2023 und 2024. ¹) Aufgrund der Einführung des Bürgergeldgesetzes änderte sich die rechtliche Grundlage für die Erteilung von Berechtigungen/Verpflichtungen im SGB II. Die bisher geltende Eingliederungsvereinbarung wurde durch den sogenannten Kooperationsplan gemäß § 15 SGB II abgelöst. Darin kann ein Jobcenter bei Bedarf die Teilnahme an einem Berufssprachkurs festlegen. Der Kooperationsplan selbst erzeugt keine rechtsverbindliche Wirkung. Rechtsverbindlichkeit für die Teilnahme an Sprachkursen und somit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs wird nach der neuen Rechtslage erst dann erlangt, wenn eine Aufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung nach § 15a Absatz 3 SGB II n. F. ergeht. ²) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top-8-nichteuropäischer Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge); aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten der Berufssprachkurse waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.

Frage 14 Seite 14

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Orientierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 14, 15 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Integrationskursteilnehmer mit mindestens einem abgerechneten Orientierungskursabschnitt in den Jahren 2023 bis 2025 Fortschreibung; Abfragestand: 01.04.2026; nicht mit der konsolidierten Integrationskursgeschäftsstatistik vergleichbar ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursteilnehmer insgesamt276.029100,0 Prozent258.730100,0 Prozent247.534100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung1122.20044,3 Prozent92.89935,9 Prozent103.10241,7 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung1153.82955,7 Prozent165.83164,1 Prozent144.43258,3 Prozent
davon Spätaussiedler22.5610,9 Prozent2.1400,8 Prozent1.7290,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)272.65098,8 Prozent255.61898,8 Prozent244.86298,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)12.3704,5 Prozent13.0995,1 Prozent14.1715,8 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)260.28095,5 Prozent242.51994,9 Prozent230.69194,2 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine174.72163,3 Prozent117.97645,6 Prozent89.93436,3 Prozent
Syrien18.6446,8 Prozent28.54511,0 Prozent37.70615,2 Prozent
Afghanistan13.7145,0 Prozent20.6028,0 Prozent19.8368,0 Prozent
Türkei6.4152,3 Prozent11.6594,5 Prozent14.4955,9 Prozent
Rumänien3.8641,4 Prozent4.0101,5 Prozent4.1731,7 Prozent
Irak3.8541,4 Prozent5.2812,0 Prozent5.4902,2 Prozent
Indien1.8700,7 Prozent2.5531,0 Prozent3.3271,3 Prozent
Iran3.1291,1 Prozent6.3462,5 Prozent5.2842,1 Prozent
Kosovo2.5790,9 Prozent2.4621,0 Prozent2.9351,2 Prozent
Bulgarien1.9490,7 Prozent2.1450,8 Prozent2.2880,9 Prozent
Russische Föderation3.2621,2 Prozent4.3591,7 Prozent3.7241,5 Prozent
Albanien1.7240,6 Prozent1.9270,7 Prozent2.4091,0 Prozent
Polen1.7860,6 Prozent2.0020,8 Prozent2.1850,9 Prozent
Pakistan1.2570,5 Prozent1.8030,7 Prozent2.1400,9 Prozent
Somalia9300,3 Prozent1.4510,6 Prozent2.2510,9 Prozent
Nordmazedonien1.2250,4 Prozent1.3810,5 Prozent1.6830,7 Prozent
Nigeria1.7590,6 Prozent2.0330,8 Prozent2.0990,8 Prozent
Italien1.0550,4 Prozent1.0350,4 Prozent1.1820,5 Prozent
Serbien1.2310,4 Prozent1.2600,5 Prozent1.4130,6 Prozent
Bosnien und Herzegowina1.4510,5 Prozent1.5130,6 Prozent1.5410,6 Prozent
Spanien7020,3 Prozent8510,3 Prozent1.0070,4 Prozent
Marokko1.8290,7 Prozent1.5820,6 Prozent1.5090,6 Prozent
Vietnam9680,4 Prozent1.0370,4 Prozent1.2730,5 Prozent
Kolumbien3460,1 Prozent1.0110,4 Prozent1.3910,6 Prozent
Griechenland7330,3 Prozent7540,3 Prozent8640,3 Prozent
Venezuela4080,1 Prozent1.5410,6 Prozent1.4840,6 Prozent
Guinea3140,1 Prozent8270,3 Prozent1.3980,6 Prozent
Deutschland8180,3 Prozent9720,4 Prozent9430,4 Prozent
Ägypten7560,3 Prozent8260,3 Prozent8910,4 Prozent
Tunesien7780,3 Prozent8400,3 Prozent9130,4 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten321.9588,0 Prozent28.14610,9 Prozent29.76612,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea8660,3 Prozent1.0600,4 Prozent1.1720,5 Prozent
Georgien4930,2 Prozent7280,3 Prozent5700,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.

Frage 15 + 16 + 16a + 16b + 16c Seite 16

15Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ (LID) teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

16Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am skalierten Abschlusstest des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ (LID) teilgenommen und

16aweniger als 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test nicht erfolgreich abgeschlossen),

16bmindestens 15 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test erfolgreich abgeschlossen),

16cmindestens 17 der 33 gestellten Fragen richtig beantwortet (Test erfolgreich abgeschlossen und nach Maßgabe der Einbürgerungstestverordnung und gleichzeitig die nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen) (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.

Die Gesamtzahl und die Anzahl der Teilnehmer am Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LiD) nach erreichter Punktzahl sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der Anlage F entnommen werden.*

AnlageAnlage F zu Fragen 15/16

PDF-Seiten 55–57 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 17 Seite 16

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 17, 18 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in allgemeinen Integrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt305.757100,0 Prozent285.731100,0 Prozent234.239100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung1111.55236,5 Prozent118.06941,3 Prozent133.19356,9 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung1194.20563,5 Prozent167.66258,7 Prozent101.04643,1 Prozent
davon Spätaussiedler22.8080,9 Prozent2.0580,7 Prozent1.9630,8 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)301.61598,6 Prozent282.22698,8 Prozent230.88998,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)21.3167,1 Prozent23.2708,2 Prozent23.83210,3 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)280.29992,9 Prozent258.95691,8 Prozent207.05789,7 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine152.04849,7 Prozent101.54435,5 Prozent77.32533,0 Prozent
Syrien21.9997,2 Prozent31.58911,1 Prozent23.85010,2 Prozent
Afghanistan17.7255,8 Prozent17.2526,0 Prozent10.9564,7 Prozent
Türkei14.0054,6 Prozent23.1748,1 Prozent17.5787,5 Prozent
Rumänien6.0942,0 Prozent6.4892,3 Prozent6.5542,8 Prozent
Irak4.5951,5 Prozent4.7561,7 Prozent3.1411,3 Prozent
Indien3.5261,2 Prozent4.6321,6 Prozent5.7852,5 Prozent
Iran6.8252,2 Prozent6.8042,4 Prozent4.4541,9 Prozent
Kosovo3.5871,2 Prozent4.0701,4 Prozent4.7342,0 Prozent
Bulgarien3.2691,1 Prozent3.4291,2 Prozent3.2621,4 Prozent
Russische Föderation5.0661,7 Prozent5.0141,8 Prozent3.7791,6 Prozent
Albanien2.7390,9 Prozent3.1961,1 Prozent3.6421,6 Prozent
Polen3.1461,0 Prozent3.5611,2 Prozent3.6101,5 Prozent
Pakistan2.1830,7 Prozent2.7681,0 Prozent3.0101,3 Prozent
Somalia1.1010,4 Prozent2.1160,7 Prozent1.8730,8 Prozent
Nordmazedonien1.9010,6 Prozent2.3930,8 Prozent2.5231,1 Prozent
Nigeria2.3040,8 Prozent2.4580,9 Prozent1.9660,8 Prozent
Italien1.9780,6 Prozent2.1480,8 Prozent2.3411,0 Prozent
Serbien1.8740,6 Prozent2.1280,7 Prozent2.2070,9 Prozent
Bosnien und Herzegowina2.2950,8 Prozent2.4170,8 Prozent2.2891,0 Prozent
Spanien1.5470,5 Prozent1.7670,6 Prozent1.9850,8 Prozent
Marokko2.0130,7 Prozent1.7240,6 Prozent1.6530,7 Prozent
Vietnam1.0630,3 Prozent1.1150,4 Prozent1.5250,7 Prozent
Kolumbien1.2130,4 Prozent2.2530,8 Prozent1.8160,8 Prozent
Griechenland1.2720,4 Prozent1.3480,5 Prozent1.5150,6 Prozent
Venezuela1.9630,6 Prozent2.5120,9 Prozent1.5360,7 Prozent
Guinea6450,2 Prozent1.4620,5 Prozent9940,4 Prozent
Deutschland1.3340,4 Prozent1.4470,5 Prozent1.3870,6 Prozent
Ägypten1.0580,3 Prozent1.1830,4 Prozent1.1960,5 Prozent
Tunesien1.1200,4 Prozent1.1940,4 Prozent1.3440,6 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten334.26911,2 Prozent37.78813,2 Prozent34.40914,7 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea7270,2 Prozent8130,3 Prozent8060,3 Prozent
Georgien1.2110,4 Prozent1.0100,4 Prozent5710,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen.

Frage 18 + 18a + 18b + 18c + 18d + 18e Seite 18

18Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

18aden Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

18bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

18cdas Sprachniveau A1 erreicht,

18ddas Sprachniveau A2 erreicht,

18edas Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an allgemeinen Integrationskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage B zu entnehmen.*

Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in allgemeinen Integrationskursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 18 · 4 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt66.963100,0 Prozent82.576100,0 Prozent94.599100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung136.37454,3 Prozent36.79044,6 Prozent46.60249,3 Prozent
Tabelle auf Seite 19 · 42 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
davon mit Teilnahmeverpflichtung130.58945,7 Prozent45.78655,4 Prozent47.99750,7 Prozent
davon Spätaussiedler27841,2 Prozent5960,7 Prozent6970,7 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)65.43497,7 Prozent81.28198,4 Prozent93.00398,3 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)13.33020,4 Prozent11.63014,3 Prozent13.38214,4 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)52.10479,6 Prozent69.65185,7 Prozent79.62185,6 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine24.32136,3 Prozent33.65540,8 Prozent26.56928,1 Prozent
Syrien4.1406,2 Prozent5.5686,7 Prozent9.0539,6 Prozent
Afghanistan1.9552,9 Prozent3.4204,1 Prozent4.9945,3 Prozent
Türkei3.1474,7 Prozent4.7405,7 Prozent9.2709,8 Prozent
Rumänien3.3445,0 Prozent2.9263,5 Prozent3.3623,6 Prozent
Irak9591,4 Prozent1.3421,6 Prozent1.8782,0 Prozent
Indien9971,5 Prozent1.1431,4 Prozent1.5681,7 Prozent
Iran8251,2 Prozent1.1621,4 Prozent1.7731,9 Prozent
Kosovo1.8212,7 Prozent1.5311,9 Prozent1.5821,7 Prozent
Bulgarien2.0283,0 Prozent1.9482,4 Prozent2.1292,3 Prozent
Russische Föderation6881,0 Prozent1.0081,2 Prozent1.4751,6 Prozent
Albanien8871,3 Prozent9041,1 Prozent1.0091,1 Prozent
Polen1.7212,6 Prozent1.5651,9 Prozent1.9102,0 Prozent
Pakistan6931,0 Prozent7861,0 Prozent1.0571,1 Prozent
Somalia3620,5 Prozent4330,5 Prozent8920,9 Prozent
Nordmazedonien7011,0 Prozent7090,9 Prozent8360,9 Prozent
Nigeria5630,8 Prozent6990,8 Prozent9211,0 Prozent
Italien1.6152,4 Prozent1.2731,5 Prozent1.4331,5 Prozent
Serbien7311,1 Prozent7560,9 Prozent8960,9 Prozent
Bosnien und Herzegowina8501,3 Prozent8151,0 Prozent9061,0 Prozent
Spanien1.0691,6 Prozent9551,2 Prozent1.2081,3 Prozent
Marokko8651,3 Prozent9121,1 Prozent7830,8 Prozent
Vietnam5090,8 Prozent3810,5 Prozent4250,4 Prozent
Kolumbien1350,2 Prozent3590,4 Prozent8130,9 Prozent
Griechenland9101,4 Prozent7520,9 Prozent8070,9 Prozent
Venezuela1250,2 Prozent5170,6 Prozent9671,0 Prozent
Guinea1070,2 Prozent1290,2 Prozent3500,4 Prozent
Deutschland7451,1 Prozent6990,8 Prozent8991,0 Prozent
Ägypten2750,4 Prozent3170,4 Prozent3870,4 Prozent
Tunesien2710,4 Prozent3910,5 Prozent4650,5 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten39.60414,3 Prozent10.78113,1 Prozent13.98214,8 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea3020,5 Prozent2510,3 Prozent3380,4 Prozent
Georgien1390,2 Prozent4980,6 Prozent5430,6 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss.

AnlageAnlage B zu Frage 18

PDF-Seiten 43–45 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 19 Seite 20

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am allgemeinen Integrationskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an allgemeinen Integrationskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 17 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen.

Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an allgemeinen Integrationskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 20, 21 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines allgemeinen Integrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt139.788100,0 Prozent149.585100,0 Prozent135.917100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung166.04047,2 Prozent59.10339,5 Prozent57.05342,0 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung173.74852,8 Prozent90.48260,5 Prozent78.86458,0 Prozent
davon Spätaussiedler21.9271,4 Prozent1.5791,1 Prozent1.2310,9 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)137.36798,3 Prozent147.43798,6 Prozent134.12898,7 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)9.0336,6 Prozent8.9576,1 Prozent9.2456,9 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)128.33493,4 Prozent138.48093,9 Prozent124.88393,1 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine79.74057,0 Prozent72.68948,6 Prozent48.64735,8 Prozent
Syrien9.7547,0 Prozent13.9959,4 Prozent19.40814,3 Prozent
Afghanistan5.7014,1 Prozent8.0625,4 Prozent7.8135,7 Prozent
Türkei3.8822,8 Prozent6.0574,0 Prozent8.1126,0 Prozent
Rumänien3.0192,2 Prozent2.9362,0 Prozent2.8992,1 Prozent
Irak1.5131,1 Prozent2.0881,4 Prozent2.3971,8 Prozent
Indien1.6071,1 Prozent2.1031,4 Prozent2.8172,1 Prozent
Iran2.1911,6 Prozent4.0462,7 Prozent3.8832,9 Prozent
Kosovo1.7541,3 Prozent1.7181,1 Prozent1.9351,4 Prozent
Bulgarien1.0520,8 Prozent1.0680,7 Prozent1.0680,8 Prozent
Russische Föderation2.1921,6 Prozent3.1322,1 Prozent2.5711,9 Prozent
Albanien1.3260,9 Prozent1.4801,0 Prozent1.8281,3 Prozent
Polen1.4021,0 Prozent1.5001,0 Prozent1.5661,2 Prozent
Pakistan8150,6 Prozent1.0930,7 Prozent1.3581,0 Prozent
Somalia2420,2 Prozent3700,2 Prozent5930,4 Prozent
Nordmazedonien1.0100,7 Prozent1.0970,7 Prozent1.2630,9 Prozent
Nigeria7160,5 Prozent8000,5 Prozent8010,6 Prozent
Italien7680,5 Prozent6990,5 Prozent7640,6 Prozent
Serbien9820,7 Prozent9240,6 Prozent1.0010,7 Prozent
Bosnien und Herzegowina1.4101,0 Prozent1.3520,9 Prozent1.3561,0 Prozent
Spanien4330,3 Prozent4800,3 Prozent5170,4 Prozent
Marokko1.1990,9 Prozent1.0760,7 Prozent9900,7 Prozent
Vietnam4070,3 Prozent4240,3 Prozent5110,4 Prozent
Kolumbien2060,1 Prozent4420,3 Prozent6090,4 Prozent
Griechenland5370,4 Prozent5490,4 Prozent5830,4 Prozent
Venezuela1980,1 Prozent6480,4 Prozent6850,5 Prozent
Guinea1040,1 Prozent2090,1 Prozent3620,3 Prozent
Deutschland4940,4 Prozent5690,4 Prozent5580,4 Prozent
Ägypten5530,4 Prozent6430,4 Prozent7010,5 Prozent
Tunesien6370,5 Prozent6940,5 Prozent6840,5 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten313.94410,0 Prozent16.64211,1 Prozent17.63713,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea2980,2 Prozent3930,3 Prozent5080,4 Prozent
Georgien2000,1 Prozent3280,2 Prozent2620,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Frage 20 Seite 22

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 22, 23 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Integrationskursen mit Alphabetisierung Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt28.938100,0 Prozent38.035100,0 Prozent38.090100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung18.37829,0 Prozent13.19534,7 Prozent19.26350,6 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung120.56071,0 Prozent24.84065,3 Prozent18.82749,4 Prozent
davon Spätaussiedler2***
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)28.89699,9 Prozent38.01199,9 Prozent38.04899,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)1.0033,5 Prozent9752,6 Prozent1.3403,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)27.89396,5 Prozent37.03697,4 Prozent36.70896,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine2.7589,5 Prozent3.1298,2 Prozent3.82810,0 Prozent
Syrien11.26838,9 Prozent16.47843,3 Prozent15.98142,0 Prozent
Afghanistan7.63026,4 Prozent8.86723,3 Prozent7.96120,9 Prozent
Türkei4041,4 Prozent8662,3 Prozent9352,5 Prozent
Rumänien1800,6 Prozent1830,5 Prozent3130,8 Prozent
Irak2.0237,0 Prozent2.4276,4 Prozent2.2706,0 Prozent
Indien310,1 Prozent440,1 Prozent500,1 Prozent
Iran2490,9 Prozent3260,9 Prozent2590,7 Prozent
Kosovo280,1 Prozent580,2 Prozent680,2 Prozent
Bulgarien6312,2 Prozent5671,5 Prozent7562,0 Prozent
Russische Föderation580,2 Prozent910,2 Prozent1120,3 Prozent
Albanien190,1 Prozent270,1 Prozent500,1 Prozent
Polen***
Pakistan1670,6 Prozent2150,6 Prozent2490,7 Prozent
Somalia5291,8 Prozent7872,1 Prozent9522,5 Prozent
Nordmazedonien400,1 Prozent600,2 Prozent700,2 Prozent
Nigeria2761,0 Prozent3190,8 Prozent2870,8 Prozent
Italien360,1 Prozent240,1 Prozent230,1 Prozent
Serbien620,2 Prozent760,2 Prozent920,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina140,05 Prozent150,04 Prozent*
Spanien600,2 Prozent720,2 Prozent900,2 Prozent
Marokko1550,5 Prozent1470,4 Prozent2030,5 Prozent
Vietnam470,2 Prozent390,1 Prozent420,1 Prozent
Kolumbien*130,03 Prozent200,1 Prozent
Griechenland450,2 Prozent450,1 Prozent530,1 Prozent
Venezuela110,04 Prozent**
Guinea1280,4 Prozent3721,0 Prozent3761,0 Prozent
Deutschland350,1 Prozent200,1 Prozent370,1 Prozent
Ägypten420,1 Prozent750,2 Prozent1260,3 Prozent
Tunesien350,1 Prozent400,1 Prozent180,05 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten31.9616,8 Prozent2.6366,9 Prozent2.8457,5 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea2520,9 Prozent2970,8 Prozent2950,8 Prozent
Georgien420,1 Prozent240,1 Prozent390,1 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedelnden in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 21 + 21a + 21b + 21c + 21d + 21e Seite 23

21Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

21aden Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

21bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

21cdas Sprachniveau A1 erreicht,

21ddas Sprachniveau A2 erreicht,

21edas Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das curriculare Zielsprachniveau bei Teilnehmern an Alphabetisierungskursen auf das Sprachniveau A2 gerichtet ist.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Alphabetisierungskursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage C zu entnehmen.*

Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Alphabetisierungskursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 24, 25 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt15.538100,0 Prozent13.868100,0 Prozent18.788100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung14.16326,8 Prozent3.99028,8 Prozent6.65335,4 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung111.37573,2 Prozent9.87871,2 Prozent12.13564,6 Prozent
davon Spätaussiedler2110,1 Prozent**
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)15.46699,5 Prozent13.81699,6 Prozent18.76199,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)1.75511,3 Prozent1.1738,5 Prozent1.0345,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)13.71188,7 Prozent12.64391,5 Prozent17.72794,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine2061,3 Prozent9777,0 Prozent1.5648,3 Prozent
Syrien6.14839,6 Prozent5.19137,4 Prozent7.61840,5 Prozent
Afghanistan2.25414,5 Prozent2.51018,1 Prozent3.80920,3 Prozent
Türkei2531,6 Prozent2391,7 Prozent4292,3 Prozent
Rumänien2951,9 Prozent2101,5 Prozent1801,0 Prozent
Irak1.81311,7 Prozent1.3779,9 Prozent1.4807,9 Prozent
Indien410,3 Prozent320,2 Prozent260,1 Prozent
Iran1450,9 Prozent1280,9 Prozent1670,9 Prozent
Kosovo780,5 Prozent490,4 Prozent420,2 Prozent
Bulgarien1.1327,3 Prozent7475,4 Prozent6613,5 Prozent
Russische Föderation400,3 Prozent360,3 Prozent430,2 Prozent
Albanien240,2 Prozent170,1 Prozent230,1 Prozent
Polen200,1 Prozent120,1 Prozent120,1 Prozent
Pakistan1420,9 Prozent1240,9 Prozent1260,7 Prozent
Somalia4532,9 Prozent3832,8 Prozent3611,9 Prozent
Nordmazedonien470,3 Prozent380,3 Prozent380,2 Prozent
Nigeria2461,6 Prozent1941,4 Prozent1961,0 Prozent
Italien640,4 Prozent490,4 Prozent340,2 Prozent
Serbien1080,7 Prozent550,4 Prozent690,4 Prozent
Bosnien und Herzegowina170,1 Prozent140,1 Prozent130,1 Prozent
Spanien690,4 Prozent460,3 Prozent490,3 Prozent
Marokko1771,1 Prozent940,7 Prozent1280,7 Prozent
Vietnam380,2 Prozent310,2 Prozent250,1 Prozent
Kolumbien***
Griechenland1030,7 Prozent570,4 Prozent540,3 Prozent
Venezuela***
Guinea580,4 Prozent550,4 Prozent1060,6 Prozent
Deutschland610,4 Prozent430,3 Prozent250,1 Prozent
Ägypten370,2 Prozent270,2 Prozent530,3 Prozent
Tunesien180,1 Prozent210,2 Prozent240,1 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten31.4449,3 Prozent1.1038,0 Prozent1.4227,6 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea3322,1 Prozent2221,6 Prozent2031,1 Prozent
Georgien110,1 Prozent150,1 Prozent160,1 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

AnlageAnlage C zu Frage 21

PDF-Seiten 46–48 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 22 Seite 25

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Alphabetisierungskurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Alphabetisierungskursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 20 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Alphabetisierungskursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 26, 27 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Alphabetisierungskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt4.631100,0 Prozent4.984100,0 Prozent7.560100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung179617,2 Prozent96519,4 Prozent1.67622,2 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung13.83582,8 Prozent4.01980,6 Prozent5.88477,8 Prozent
davon Spätaussiedler2***
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)4.62099,8 Prozent4.97199,7 Prozent7.55199,9 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)501,1 Prozent310,6 Prozent270,4 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)4.57098,9 Prozent4.94099,4 Prozent7.52499,6 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine430,9 Prozent1322,6 Prozent1281,7 Prozent
Syrien3.10066,9 Prozent3.27365,7 Prozent5.03966,7 Prozent
Afghanistan3367,3 Prozent4909,8 Prozent89311,8 Prozent
Türkei150,3 Prozent290,6 Prozent430,6 Prozent
Rumänien100,2 Prozent110,2 Prozent*
Irak60913,2 Prozent61312,3 Prozent85911,4 Prozent
Indien***
Iran601,3 Prozent491,0 Prozent761,0 Prozent
Kosovo***
Bulgarien200,4 Prozent140,3 Prozent120,2 Prozent
Russische Föderation***
Albanien***
Polen**
Pakistan190,4 Prozent*150,2 Prozent
Somalia581,3 Prozent501,0 Prozent710,9 Prozent
Nordmazedonien***
Nigeria250,5 Prozent310,6 Prozent120,2 Prozent
Italien***
Serbien***
Bosnien und Herzegowina*
Spanien**
Marokko160,3 Prozent130,3 Prozent220,3 Prozent
Vietnam***
Kolumbien
Griechenland**
Venezuela*
Guinea100,2 Prozent**
Deutschland*110,2 Prozent*
Ägypten**120,2 Prozent
Tunesien**
sonstige Staatsangehörigkeiten32345,1 Prozent2054,1 Prozent3264,3 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea471,0 Prozent511,0 Prozent680,9 Prozent
Georgien***

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 23 Seite 27

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 27 · 9 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt10.179100,0 Prozent19.808100,0 Prozent18.436100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung13.42133,6 Prozent7.41637,4 Prozent9.84953,4 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung16.75866,4 Prozent12.39262,6 Prozent8.58746,6 Prozent
davon Spätaussiedler2210,2 Prozent290,1 Prozent490,3 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)10.14799,7 Prozent19.75799,7 Prozent18.36299,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)2462,4 Prozent4812,4 Prozent5563,0 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)9.90197,6 Prozent19.27697,6 Prozent17.80697,0 Prozent
Tabelle auf Seite 28 · 37 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine4.50144,2 Prozent5.33426,9 Prozent5.98932,5 Prozent
Syrien2.25222,1 Prozent6.64233,5 Prozent5.50529,9 Prozent
Afghanistan1.56015,3 Prozent3.29116,6 Prozent2.27112,3 Prozent
Türkei1621,6 Prozent5532,8 Prozent5533,0 Prozent
Rumänien550,5 Prozent1090,6 Prozent1290,7 Prozent
Irak2972,9 Prozent6313,2 Prozent5052,7 Prozent
Indien150,1 Prozent310,2 Prozent520,3 Prozent
Iran1831,8 Prozent3872,0 Prozent2681,5 Prozent
Kosovo120,1 Prozent350,2 Prozent570,3 Prozent
Bulgarien1161,1 Prozent2081,1 Prozent2201,2 Prozent
Russische Föderation660,6 Prozent1790,9 Prozent2121,1 Prozent
Albanien170,2 Prozent220,1 Prozent460,2 Prozent
Polen120,1 Prozent280,1 Prozent400,2 Prozent
Pakistan390,4 Prozent810,4 Prozent1170,6 Prozent
Somalia670,7 Prozent2941,5 Prozent3301,8 Prozent
Nordmazedonien150,1 Prozent260,1 Prozent370,2 Prozent
Nigeria420,4 Prozent640,3 Prozent760,4 Prozent
Italien*290,1 Prozent350,2 Prozent
Serbien120,1 Prozent270,1 Prozent320,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina**210,1 Prozent
Spanien*230,1 Prozent220,1 Prozent
Marokko270,3 Prozent470,2 Prozent740,4 Prozent
Vietnam280,3 Prozent400,2 Prozent510,3 Prozent
Kolumbien160,2 Prozent210,1 Prozent370,2 Prozent
Griechenland100,1 Prozent250,1 Prozent280,2 Prozent
Venezuela*110,1 Prozent*
Guinea170,2 Prozent1300,7 Prozent820,4 Prozent
Deutschland110,1 Prozent220,1 Prozent250,1 Prozent
Ägypten300,3 Prozent840,4 Prozent790,4 Prozent
Tunesien150,1 Prozent320,2 Prozent460,2 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten35825,7 Prozent1.3937,0 Prozent1.4888,1 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea380,4 Prozent1140,6 Prozent1230,7 Prozent
Georgien390,4 Prozent520,3 Prozent380,2 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 24 + 24a + 24b + 24c + 24d + 24e Seite 29

24Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

24aden Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

24bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

24cdas Sprachniveau A1 erreicht,

24ddas Sprachniveau A2 erreicht,

24edas Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Zweitschriftlernerkursen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage D zu entnehmen.*

Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Zweitschriftlernerkursen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 29, 30 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt1.453100,0 Prozent2.781100,0 Prozent6.476100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung156238,7 Prozent1.08038,8 Prozent2.67941,4 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung189161,3 Prozent1.70161,2 Prozent3.79758,6 Prozent
davon Spätaussiedler2***
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)1.44599,4 Prozent2.77199,6 Prozent6.45299,6 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)1339,2 Prozent1796,5 Prozent3074,8 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)1.31290,8 Prozent2.59293,5 Prozent6.14595,2 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine39827,4 Prozent1.16641,9 Prozent1.58724,5 Prozent
Syrien43529,9 Prozent62022,3 Prozent2.17733,6 Prozent
Afghanistan1218,3 Prozent28810,4 Prozent94314,6 Prozent
Türkei221,5 Prozent572,0 Prozent2333,6 Prozent
Rumänien211,4 Prozent371,3 Prozent701,1 Prozent
Irak634,3 Prozent1083,9 Prozent2213,4 Prozent
Indien**170,3 Prozent
Iran281,9 Prozent341,2 Prozent1131,7 Prozent
Kosovo**150,2 Prozent
Bulgarien714,9 Prozent993,6 Prozent1572,4 Prozent
Russische Föderation181,2 Prozent200,7 Prozent590,9 Prozent
Albanien**130,2 Prozent
Polen**100,2 Prozent
Pakistan120,8 Prozent110,4 Prozent380,6 Prozent
Somalia292,0 Prozent250,9 Prozent851,3 Prozent
Nordmazedonien**140,2 Prozent
Nigeria141,0 Prozent130,5 Prozent260,4 Prozent
Italien**120,2 Prozent
Serbien**120,2 Prozent
Bosnien und Herzegowina***
Spanien***
Marokko171,2 Prozent140,5 Prozent220,3 Prozent
Vietnam**120,2 Prozent
Kolumbien0,0 Prozent*120,2 Prozent
Griechenland161,1 Prozent*160,2 Prozent
Venezuela*0,0 Prozent*
Guinea0,0 Prozent*130,2 Prozent
Deutschland**160,2 Prozent
Ägypten*120,4 Prozent270,4 Prozent
Tunesien**190,3 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten31278,7 Prozent1896,8 Prozent5218,0 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea181,2 Prozent160,6 Prozent350,5 Prozent
Georgien*130,5 Prozent260,4 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

AnlageAnlage D zu Frage 24

PDF-Seiten 49–51 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 25 Seite 31

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Zweitschriftlernkurs teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Zweitschriftlernerkursen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 23 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Zweitschriftlernerkursen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 31, 32 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Zweitschriftlernerkurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt1.148100,0 Prozent2.341100,0 Prozent3.696100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung146040,1 Prozent81834,9 Prozent1.22033,0 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung168859,9 Prozent1.52365,1 Prozent2.47667,0 Prozent
davon Spätaussiedler2*100,4 Prozent130,4 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)1.13799,0 Prozent2.33099,5 Prozent3.67999,5 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)181,6 Prozent361,5 Prozent411,1 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)1.11998,4 Prozent2.29498,5 Prozent3.63898,9 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine49242,9 Prozent1.04344,6 Prozent96026,0 Prozent
Syrien35731,1 Prozent69029,5 Prozent1.60743,5 Prozent
Afghanistan857,4 Prozent24310,4 Prozent52714,3 Prozent
Türkei*200,9 Prozent340,9 Prozent
Rumänien100,9 Prozent100,4 Prozent140,4 Prozent
Irak484,2 Prozent713,0 Prozent1464,0 Prozent
Indien***
Iran201,7 Prozent371,6 Prozent822,2 Prozent
Kosovo**
Bulgarien***
Russische Föderation100,9 Prozent261,1 Prozent220,6 Prozent
Albanien***
Polen***
Pakistan***
Somalia*110,5 Prozent260,7 Prozent
Nordmazedonien**
Nigeria***
Italien***
Serbien***
Bosnien und Herzegowina**
Spanien*
Marokko*110,5 Prozent130,4 Prozent
Vietnam**
Kolumbien**
Griechenland***
Venezuela*
Guinea**160,4 Prozent
Deutschland***
Ägypten**160,4 Prozent
Tunesien***
sonstige Staatsangehörigkeiten3726,3 Prozent1054,5 Prozent1634,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea*100,4 Prozent*
Georgien***

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 26 + 27 + 27a + 27b + 27c + 27d + 27e + 28 Seite 32

26Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

27Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

27aden Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

27bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

27cdas Sprachniveau A1 erreicht,

27ddas Sprachniveau A2 erreicht,

27edas Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

28Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für junge Erwachsene teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Die im Rahmen der Fragestellungen benannte Kursart entspricht keinem Angebot des Integrationskurssystems.

Frage 29 Seite 33

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Durch Neuausrichtung der Kursarten des Integrationskurssystems mit Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung (IntV) zum 7. Dezember 2024 wurden die Kursarten des Eltern- und Frauenintegrationskurses mit einer Übergangsphase ab dem 1. Mai 2025 eingestellt. Kurse der o. g. Kursarten, die bis einschließlich 30. April 2025 begonnen haben, können noch im Umfang von 1 000 Unterrichtseinheiten (inklusive Orientierungskurs) durchgeführt werden.

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und Frauen der Jahre 2023 bis 2025 sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 33 · 5 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Eltern- und Frauenintegrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der neuen Kursteilnehmer insgesamt7.317100,0 Prozent6.683100,0 Prozent3.260100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung12.52334,5 Prozent2.36235,3 Prozent1.41743,5 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung14.79465,5 Prozent4.32164,7 Prozent1.84356,5 Prozent
Tabelle auf Seite 34 · 41 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der neuen Kursteilnehmer in den Jahren 2023 bis 2025 in Eltern- und Frauenintegrationskursen Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
davon Spätaussiedler2500,7 Prozent280,4 Prozent180,6 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)7.24299,0 Prozent6.64199,4 Prozent3.22899,0 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)6088,4 Prozent68010,2 Prozent2748,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)6.63491,6 Prozent5.96189,8 Prozent2.95491,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine3.23744,2 Prozent2.01430,1 Prozent84225,8 Prozent
Syrien5117,0 Prozent67410,1 Prozent3159,7 Prozent
Afghanistan3054,2 Prozent3365,0 Prozent1283,9 Prozent
Türkei2623,6 Prozent4316,4 Prozent2347,2 Prozent
Rumänien1371,9 Prozent1482,2 Prozent621,9 Prozent
Irak1502,1 Prozent1782,7 Prozent601,8 Prozent
Indien520,7 Prozent630,9 Prozent561,7 Prozent
Iran961,3 Prozent871,3 Prozent341,0 Prozent
Kosovo951,3 Prozent791,2 Prozent511,6 Prozent
Bulgarien1942,7 Prozent1862,8 Prozent672,1 Prozent
Russische Föderation1221,7 Prozent1091,6 Prozent491,5 Prozent
Albanien580,8 Prozent550,8 Prozent311,0 Prozent
Polen640,9 Prozent801,2 Prozent240,7 Prozent
Pakistan580,8 Prozent630,9 Prozent421,3 Prozent
Somalia530,7 Prozent560,8 Prozent381,2 Prozent
Nordmazedonien500,7 Prozent530,8 Prozent311,0 Prozent
Nigeria1281,7 Prozent1542,3 Prozent762,3 Prozent
Italien450,6 Prozent490,7 Prozent210,6 Prozent
Serbien690,9 Prozent691,0 Prozent431,3 Prozent
Bosnien und Herzegowina320,4 Prozent290,4 Prozent230,7 Prozent
Spanien721,0 Prozent821,2 Prozent421,3 Prozent
Marokko1201,6 Prozent1372,0 Prozent712,2 Prozent
Vietnam2663,6 Prozent3925,9 Prozent33310,2 Prozent
Kolumbien130,2 Prozent**
Griechenland190,3 Prozent360,5 Prozent110,3 Prozent
Venezuela320,4 Prozent500,7 Prozent110,3 Prozent
Guinea280,4 Prozent400,6 Prozent220,7 Prozent
Deutschland250,3 Prozent140,2 Prozent140,4 Prozent
Ägypten240,3 Prozent300,4 Prozent190,6 Prozent
Tunesien350,5 Prozent220,3 Prozent190,6 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten396513,2 Prozent96314,4 Prozent48514,9 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea310,4 Prozent290,4 Prozent220,7 Prozent
Georgien210,3 Prozent200,3 Prozent*

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 30 + 30a + 30b + 30c + 30d + 30e Seite 35

30Wie viele Personen, die in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung

30aden Integrationskurs abgebrochen oder nicht beendet,

30bdas Sprachniveau A1 nicht erreicht,

30cdas Sprachniveau A1 erreicht,

30ddas Sprachniveau A2 erreicht,

30edas Sprachniveau B1 (oder höher) erreicht (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2023 bis 2025 an Integrationskursen für Eltern und Frauen teilgenommen haben und das Sprachniveau B1, A2 oder unter A2 erreicht haben, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind der Anlage E zu entnehmen.*

Die Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität der Jahre 2023 bis 2025 in Integrationskursen für Eltern und Frauen sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 35, 36 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der Kursaustritte aufgrund von Inaktivität5 in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der Kursaustritte aufgrund Inaktivität insgesamt3.014100,0 Prozent2.876100,0 Prozent2.864100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung11.33944,4 Prozent1.27144,2 Prozent1.23843,2 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung11.67555,6 Prozent1.60555,8 Prozent1.62656,8 Prozent
davon Spätaussiedler2140,5 Prozent140,5 Prozent*
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)2.97598,7 Prozent2.84398,9 Prozent2.83699,0 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)60520,3 Prozent49417,4 Prozent46816,5 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)2.37079,7 Prozent2.34982,6 Prozent2.36883,5 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine49116,3 Prozent83829,1 Prozent60921,3 Prozent
Syrien2839,4 Prozent2568,9 Prozent29410,3 Prozent
Afghanistan1113,7 Prozent1063,7 Prozent1164,1 Prozent
Türkei2397,9 Prozent1896,6 Prozent2709,4 Prozent
Rumänien1103,6 Prozent963,3 Prozent873,0 Prozent
Irak913,0 Prozent652,3 Prozent802,8 Prozent
Indien401,3 Prozent341,2 Prozent190,7 Prozent
Iran180,6 Prozent301,0 Prozent311,1 Prozent
Kosovo682,3 Prozent531,8 Prozent521,8 Prozent
Bulgarien2217,3 Prozent1966,8 Prozent1505,2 Prozent
Russische Föderation260,9 Prozent401,4 Prozent471,6 Prozent
Albanien331,1 Prozent170,6 Prozent200,7 Prozent
Polen612,0 Prozent652,3 Prozent501,7 Prozent
Pakistan441,5 Prozent311,1 Prozent371,3 Prozent
Somalia240,8 Prozent331,1 Prozent311,1 Prozent
Nordmazedonien321,1 Prozent301,0 Prozent170,6 Prozent
Nigeria882,9 Prozent632,2 Prozent662,3 Prozent
Italien662,2 Prozent321,1 Prozent411,4 Prozent
Serbien431,4 Prozent311,1 Prozent311,1 Prozent
Bosnien und Herzegowina210,7 Prozent100,3 Prozent100,3 Prozent
Spanien481,6 Prozent341,2 Prozent582,0 Prozent
Marokko993,3 Prozent702,4 Prozent752,6 Prozent
Vietnam1785,9 Prozent1053,7 Prozent1384,8 Prozent
Kolumbien***
Griechenland291,0 Prozent180,6 Prozent240,8 Prozent
Venezuela*110,4 Prozent150,5 Prozent
Guinea160,5 Prozent120,4 Prozent*
Deutschland250,8 Prozent190,7 Prozent190,7 Prozent
Ägypten***
Tunesien190,6 Prozent170,6 Prozent120,4 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten347415,7 Prozent36312,6 Prozent44215,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea351,2 Prozent190,7 Prozent220,8 Prozent
Georgien**140,5 Prozent

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“. Eine erneute Kursaufnahme ist auch nach einer Abbruchmeldung durch den Träger bzw. nach 9 Monaten ohne Kursaktivität möglich, weshalb der Kursaustritt nicht endgültig sein muss. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

AnlageAnlage E zu Frage 30

PDF-Seiten 52–54 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 31 Seite 37

Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) am Integrationskurs für Frauen und Eltern teilgenommen und das „Zertifikat Integrationskurs“ erhalten (bitte nach Jahren, Teilnehmer mit Teilnahmeverpflichtung, Teilnehmer ohne Teilnahmeverpflichtung, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukraine, Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer, sowie nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten getrennt ausweisen und den entsprechenden relativen Anteil angeben)?

Antwort

Die Anzahl der neuen Kursteilnehmer an Integrationskursen für Eltern und Frauen der Jahre 2023 bis 2025 ist aus der Antwort zu Frage 29 zu entnehmen. Es wird zudem auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Die Anzahl der Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 von Teilnehmern an Integrationskursen für Eltern und Frauen, bei denen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zertifikates zum Integrationskurs vorlagen, sowie eine Darstellung der erfragten Dimensionen sind nachstehenden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle auf Seite 37, 38 · 44 Zeilen × 7 Spalten
Anzahl der erfolgreichen5 Kursaustritte in den Jahren 2023 bis 2025 nach Besuch eines Eltern- bzw. Frauenintegrationskurses Konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026 Ohne Kurswiederholende
202320242025
absolut%absolut%absolut%
Anzahl der erfolgreichen Kursaustritte insgesamt3.758100,0 Prozent4.087100,0 Prozent3.828100,0 Prozent
davon mit Teilnahmeberechtigung11.55541,4 Prozent1.53237,5 Prozent1.39936,5 Prozent
davon mit Teilnahmeverpflichtung12.20358,6 Prozent2.55562,5 Prozent2.42963,5 Prozent
davon Spätaussiedler2531,4 Prozent401,0 Prozent150,4 Prozent
davon Ausländer insgesamt (ohne Spätaussiedler)3.69298,2 Prozent4.03898,8 Prozent3.80799,5 Prozent
davon Staatsangehörige EU (ohne D, ohne Spätaussiedler)3018,2 Prozent2295,7 Prozent2556,7 Prozent
davon Drittstaatsangehörige (ohne Spätaussiedler)3.39191,8 Prozent3.80994,3 Prozent3.55293,3 Prozent
davon Top 30 Staatsangehörige (Bezugsjahr 2025)
Ukraine1.14230,4 Prozent1.80744,2 Prozent1.20931,6 Prozent
Syrien56014,9 Prozent47611,6 Prozent60915,9 Prozent
Afghanistan1514,0 Prozent1533,7 Prozent1704,4 Prozent
Türkei1594,2 Prozent1503,7 Prozent1634,3 Prozent
Rumänien842,2 Prozent641,6 Prozent691,8 Prozent
Irak772,0 Prozent1012,5 Prozent1163,0 Prozent
Indien481,3 Prozent330,8 Prozent561,5 Prozent
Iran521,4 Prozent401,0 Prozent641,7 Prozent
Kosovo671,8 Prozent541,3 Prozent521,4 Prozent
Bulgarien491,3 Prozent401,0 Prozent401,0 Prozent
Russische Föderation531,4 Prozent671,6 Prozent601,6 Prozent
Albanien350,9 Prozent401,0 Prozent310,8 Prozent
Polen401,1 Prozent350,9 Prozent411,1 Prozent
Pakistan491,3 Prozent360,9 Prozent441,1 Prozent
Somalia160,4 Prozent170,4 Prozent290,8 Prozent
Nordmazedonien461,2 Prozent260,6 Prozent270,7 Prozent
Nigeria671,8 Prozent491,2 Prozent571,5 Prozent
Italien250,7 Prozent120,3 Prozent200,5 Prozent
Serbien421,1 Prozent401,0 Prozent290,8 Prozent
Bosnien und Herzegowina330,9 Prozent180,4 Prozent280,7 Prozent
Spanien280,7 Prozent240,6 Prozent391,0 Prozent
Marokko972,6 Prozent872,1 Prozent1092,8 Prozent
Vietnam1564,2 Prozent1022,5 Prozent1624,2 Prozent
Kolumbien***
Griechenland220,6 Prozent190,5 Prozent120,3 Prozent
Venezuela**130,3 Prozent
Guinea140,4 Prozent*140,4 Prozent
Deutschland130,3 Prozent**
Ägypten250,7 Prozent170,4 Prozent220,6 Prozent
Tunesien230,6 Prozent330,8 Prozent230,6 Prozent
sonstige Staatsangehörigkeiten357915,4 Prozent52012,7 Prozent51213,4 Prozent
nachrichtlich4
Eritrea270,7 Prozent150,4 Prozent180,5 Prozent
Georgien***

¹) Seit dem 1.7.2023 können Träger der Grundsicherung (TGS) neben einer Verpflichtung auch eine Berechtigung zur Kursteilnahme nach § 5a IntV ausstellen. Da eine technische Differenzierung erst seit Ende des Jahres 2024 möglich ist, werden in Auswertungen bis einschließlich 2024 sowohl TGS-Berechtigungen als auch -Verpflichtungen unter die Statusgruppe „TGS-Verpflichtung“ gefasst. Ab dem Jahr 2025 erfolgt eine getrennte Ausweisung und TGS-Berechtigungen werden unter Berechtigungen gefasst. ²) Spätaussiedler, in deren Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten und Abkömmlinge sowie weitere gemeinsam mit den Spätaussiedlern in Deutschland eingetroffene und verteilte Familienangehörige nach § 8 Absatz 2 BVFG. ³) einschl. Spätaussiedler. ⁴) Staatsangehörigkeiten, die zwar unter den Top 8 Asylherkunftsländern (Reihung nach Anzahl Asylerstanträge), aber nicht unter den Top 30 Staatsangehörigkeiten des Integrationskurses waren, werden nachrichtlich ausgewiesen. ⁵) Das gesetzliche Ziel ergibt sich aus § 43 AufenthG i. V. m. § 3 IntV. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs setzt danach voraus, dass die Teilnehmenden im Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen. Zusätzlich muss der Abschlusstest „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert sein. Für den Alphabetisierungskurs ist das curriculare Ziel das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. * Es wurden weniger als zehn Personen gezählt. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung wird die genaue Anzahl nicht ausgewiesen.

Frage 32 Seite 38

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Rahmen von Integrationskursen beschäftigten Lehrer, Dozenten, Coaches, Sozialarbeiter, Büro- und Behördenmitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in absoluten und relativen Zahlen nach Jahren angeben)?

Antwort

Das für die Integrationskurse verantwortliche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lässt die Integrationskurse von privaten und öffentlichen Trägern durchführen und beschäftigt daher selbst kein Personal wie Lehrkräfte, Dozenten, Coaches, Sozialarbeitende oder Bürokräfte, die unmittelbar in die Durchführung von Integrationskursen involviert sind. Die zur Durchführung der Kurse nach § 18 ff. IntV zugelassenen Träger organisieren ihren Betrieb im Rahmen der Vorgaben des BAMF und disponieren somit über ihr Personal eigenständig. Statistische Daten zum beschäftigten Personal liegt der Bundesregierung daher grundsätzlich nicht vor, mit Ausnahme der unten in tabellarischer Form dargestellten Anzahl der von den Kursträgern gemeldeten eingesetzten (= aktiven) Lehrkräfte.

In Bezug auf die eingesetzten Lehrkräfte bleibt in der Frage unklar, zu welcher Größe die Zahlen in Relation gesetzt werden sollen. Insofern können keine relativen Zahlen angegeben werden.

Aufgrund einer umfassenden technischen und fachlichen Neukonzeption der Lehrkräftestatistik kann die im Vergleich zu früheren Antworten zugelieferte Anzahl der aktiven Lehrkräfte für den Zeitraum vor dem Jahr 2024 abweichen.

Tabelle auf Seite 39 · 1 Zeilen × 7 Spalten
Bestand der aktiven Lehrkräfte1) in den Jahren 2020 bis 2025 (jeweils zum Stichtag 31. Dezember) konsolidierte Geschäftsstatistik; Abfragestand: 01.04.2026
31.12.202031.12.202131.12.202231.12.202331.12.202431.12.2025
Anzahl12.89312.61917.79519.89920.45718.920

¹) Eine Lehrkraft kann in mehr als einem Kurs gleichzeitig aktiv sein

Frage 33 Seite 39

Welche Gesamtkosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis einschließlich 2025 (letzter verfügbarer Stand) für die Integrationskurse (insgesamt) angefallen (bitte insgesamt sowie für jedes Jahr einzeln ausweisen)?

Antwort

Die angefragten Kosten für die Jahre 2023 bis 2024 sind öffentlich zugänglich und können der Haushaltsrechnung des Bundes entnommen werden, verfügbar auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen. Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Rechnungslegung noch nicht abgeschlossen.