Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Ansicht der Fragestellenden ist das Klimaschutzprogramm 2026 unzureichend. Dem Emissionsbericht 2025 und den Projektionsdaten 2026 des Umweltbundesamts zufolge (www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibh ausgas-projektionen-2026-ergebnisse-kompakt) vergrößert sich die Klimaschutzlücke bis 2030 auf 30 Millionen Tonnen CO -Äquivalente (weiter nur Mt CO ), in den Sektoren Verkehr und Wärme beträgt sie insgesamt sogar 225 Mt CO . Das im Klimaschutzgesetz verankerte Klimaschutzziel für 2030 ist nur mit zusätzlichen Maßnahmen erreichbar, während das Klimaziel im Landnutzungssektor für 2030 nicht mehr zu erreichen ist. Die absehbare Verfehlung der Klimaziele im Gebäude- und Verkehrsbereich hat sich innerhalb eines Jahres um 29 Mt CO erhöht. Die gesetzlich gesteckte Klimaneutralität im Jahr 2045 ist mit bestehenden Maßnahmen kaum zu erreichen (ebd.). Auch die Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten: Die für die Jahre 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2026 überschritten, wodurch die Notwendigkeit, zusätzliche Emissionszertifikate zu kaufen, wahrscheinlicher wird.
Auch der Expertenrat für Klimafragen veröffentlichte am Tag des Beschlusses des Klimaschutzprogramms, dass dieses nachgebessert werden muss, um im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz die Emissionsminderungsziele zu erreichen (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahmezum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026). Dabei seien Maßnahmen wie das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Verschiebung des Neuzulassungsverbots für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 angekündigt, die die Klimaschutzwirkung des Klimaschutzprogramms weiter schwächen würden. Die bestehenden und im Klimaschutzprogramm 2026 geplanten Klimaschutzmaßnahmen reichen deshalb nicht aus, um die Bedrohung unserer Lebensgrundlagen abzuwenden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Handlungsbedarf. Womöglich sind weitere erfolgreiche Klagen gegen die Bundesregierung zu erwarten, wie auch gegen das Klimaschutzprogramm 2023 (www.bverwg.de/p m/2026/05).
Im März 2026 wurden außerdem mehrere Analysen zur Verwendung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz veröffentlicht (www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sonder vermoegens-zweckentfremdet.html; www.ifo.de/pressemitteilung/2026-03-17/regierung-95-prozent-neue-schulden-infrastruktur-2025-zweckentfremdet; https://zukunft-klimasozial.de/analyse-des-laender-sondervermoegens-in-bezu g-auf-klimaschutz-beispiele-brandenburg-und-schleswig-holstein/). Sie zeigen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen bisher größtenteils zweckentfremdet wurden und weder für zusätzliche Investitionen noch für den Klimaschutz ausgegeben werden. Zudem fließen die Mittel nicht mal zur Hälfte ab. Auch in den Ländern, konkret Brandenburg und Schleswig-Holstein, zeichnet sich ab, dass die für die Länder vorgesehenen Mittel nicht für Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassung ausgegeben werden.
Hält die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 für ausreichend, die Klimaziele auch nach 2030 und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen?
Mit den im Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegten Maßnahmen kann das Klimaziel für 2030 erreicht werden. Auch das Klimaziel für 2040 kann mit den im Programm verabredeten Maßnahmen erreicht werden. Dazu wird die Bundesregierung diese entsprechend weiter ausgestalten und umsetzen. Mit Blick auf die Entwicklung bis 2045 werden die Weichen mit den bisherigen Maßnahmen und denen des Klimaschutzprogramms klar auf Klimaneutralität bis 2045 gestellt.
2Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen zum Klimaschutzprogramm 2026, laut dem
2adieses eine unzureichende Treibhausgasminderungswirkung aufweist und
2bdie Bundesregierung seine Treibhausgasminderung deutlich überschätzen könnte?
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen (ERK) vom 23. März 2026 ernst. Sie weist darauf hin, dass der Expertenrat seine Bewertung auf der Grundlage einer vorläufigen Prüfung vorgenommen hat. Die THG-Einsparungen des Großteils der Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2026 sind jedoch sowohl durch Gutachten der federführenden Ressorts als auch durch eine Zweitbegutachtung von durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beauftragten Experten wissenschaftlich ermittelt und geprüft worden. Das BMUKN wird die Umsetzung des Klimaschutzprogramms (KSP) konsequent monitoren.
Wann wird die Bundesregierung die fehlenden Angaben zur Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 ergänzen?
Das Klimaschutzprogramm enthält für alle Maßnahmen mit abgeschätzten Treibhausgasminderungen auch entsprechende Angaben über deren Höhe. Allerdings sind auch Maßnahmen enthalten, die flankierende Funktion haben, die somit zur Wirkung anderer Maßnahmen beitragen, und denen selbst keine Treibhausgasminderungen zugewiesen sind.
Wie bewertet die Bundesregierung, dass ihr Klimaschutzprogramm von 2026 bis 2030 eine Emissionslücke von 27,1 Mt CO schließen soll,
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während das Umweltbundesamt eine Lücke von 30 Mt CO prognosti-
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ziert?
Anspruch der Bundesregierung ist es, ein konsistentes Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Grundlage für das Klimaschutzprogramm 2026 war der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes für das Jahr 2025. Die Projektionsdaten 2025 sind die aktuellen Daten im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Projektionsdaten 2026 wurden zehn Tage vor dem geplanten Beschluss des Klimaschutzprogramms 2026 vorgestellt und waren nicht durch den Expertenrat für Klimafragen geprüft.
5Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die bisherigen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz und ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz?
6Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Vorhaben, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten innerhalb des Emissionshandels (ETS) 1 zu verlängern?
7Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele den Vorschlag der EU-Kommission, das sog. Verbrenner-Aus über das Jahr 2035 hinaus zu verschieben, und welche Position wird sie auf EU-Ebene diesbezüglich vertreten?
10Welche umwelt- und klimaschädlichen Subventionen (www.umweltbund esamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschla nd-0) wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele abschaffen, um aus den Mitteln stattdessen z. B. den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Fahrrad- und Fußwege zu finanzieren?
11Wann soll aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein Erdgasausstieg vollendet werden, und wann legt die Bundesregierung einen verbindlichen Ausstiegspfad vor?
12Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Beendigung des Ausbaus weiterer LNG (Liquefied Natural Gas)-Infrastruktur?
13Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Verzögerung des Anschlusses von Windparks (Agora Energiewende: Die Energiewende in Deutschland – Stand der Dinge 2025)?
14Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Aus der Förderung privater Solarstromeinspeisung in der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)?
15Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, durch das gemeinsame Erdgasvorkommen erschlossen werden sollen?
16Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele mögliche Gasbohrungen vor Usedom und in Bayern?
17Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Erhöhung der erneuerbaren Wärmevorgaben auf 100 Prozent erneuerbarer Energien für Ein- und Zweifamilienhäuser und 75 Prozent für Mehrfamilienhäuser bei gleichzeitiger Auflegung progressiv wirkender Förderprogramme für den Heizungstausch?
18Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Stärkung der Klimaanpassungsfähigkeit der Kommunen, indem die Finanzierung der kommunalen Klimaschutzmanager aufgestockt, die kommunalen Förderprogramme vereinfacht, der kommunale Eigenanteil abgeschafft und die Kommunen entschuldet werden?
20Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Auflegung eines auf Dekarbonisierung des Verkehrs und gute Arbeit ausgerichteten Sofortprogramms für die Automobil- und Automobilzuliefer-, Stahl- und Chemieindustrie?
21Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Einführung von Kerosinsteuer und ein Verbot von Privatjets?
22Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele das Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen?
23Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets?
24Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Reduktion der Viehbestände?
25Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche Produkte?
26Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Schaffung einer Nationalen Strategie mit konkreten Flächenzielen und eines eigenständigen Haushaltspostens zur Wiedervernässung von Mooren, der wichtigsten und effektivsten Kohlenstoffsenke an Land?
27Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein verbindliches Flächenreduktionsziel, um zügig eine Netto-Entsiegelung zu erreichen?
28Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine deutliche Anhebung der Haushaltsmittel für natürlichen Klimaschutz?
29Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele die Einrichtung und finanzielle Absicherung eines Klimafolgenfonds, um Betroffenen von Extremwetterereignissen schnell finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen?
30Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine künftige Prüfung von Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit planetaren Grenzen?
31Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele, Ökozid, also die Zerstörung von Ökosystemen, als Straftatbestand einzuführen?
32Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung des Umweltbundesamtes, um für mehr Personal und Ausstattung zu sorgen und der voranschreitenden Klimakrise gerecht zu werden?
33Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung der wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung?
Die Fragen 5 bis 7, 10 bis 18 sowie 20 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Unterstellung einer Zielverfehlung nicht. Die Bundesregierung wird den für den 18. Mai 2026 angekündigten Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen abwarten. Eine vorweggenommene inhaltliche Festlegung über mögliche Maßnahmen ist nicht zielführend.
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommissionsvorschlag für die „Clean Corporate Vehicles Directive“ zu unterstützen?
Die Bundesregierung begrüßt eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten grundsätzlich, lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Unternehmensflotten-VO jedoch ab.
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch das Gebäudemodernisierungsgesetz Treibhausgasemissionen einzusparen, und in welcher konkreten Höhe?
Die am 24. Februar 2026 sowie am 30. April 2026 von der Koalition vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen laufen. Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen erfolgen.
Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten fünf Monaten unternommen, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen, und wann ist mit weiteren konkreten Schritten seitens der Bundesregierung in dieser Hinsicht zu rechnen?
Vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag formulierten Prüfauftrags zur Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung hat die 104. Umweltministerkonferenz (UMK) im Mai 2025 den Arbeitskreis (AK) „Gemeinschaftliche Finanzierung“ gebeten, bezüglich der Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe unter Einbeziehung der betroffenen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften (BLAGs) zu prüfen, wie eine gemeinschaftliche Finanzierung sinnvoll ausgestaltet werden kann. Der AK „Gemeinschaftliche Finanzierung“ hat sich in seiner letzten Sitzung am 17. April 2026 darauf verständigt, dass die weitere Ausarbeitung der Gemeinschaftsaufgabe in den fachlich zuständigen Untergruppen erfolgen soll. Für den Bereich der Klimaanpassung befasst sich gemäß Beschluss der 38. BLAG KliNa Sitzung vom März 2026 aktuell eine länderoffene Arbeitsgruppe des Ständigen Ausschusses „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (StA AFK) mit der Klärung verfassungsrechtlicher Voraussetzungen und der notwendigen Eingrenzung des Bereichs Klimaanpassung.