Evaluation und Überprüfung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"

Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien hat eine umfassende Überprüfung und Umstrukturierung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ angekündigt (https://taz.de/Familienminis terin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165 687/). Ende März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ab 2027 gestrichen werden sollen. Dies betrifft mehr als 200 Projekte bundesweit (https://taz.de/Umbau-des-Programms-Demokratie-Leben/!6164747/).

Zivilgesellschaftliche Strukturen sind auf verlässliche und stabile Förderung angewiesen. In ländlichen Regionen und insbesondere in Ostdeutschland sind über das Programm funktionierende Strukturen aufgebaut worden, die oft die einzigen Räume für zivilgesellschaftliches Engagement und Austausch bieten. Viele Organisationen haben über Jahre hinweg Wissen, Erfahrung und Vertrauen vor Ort aufgebaut. Im Januar 2026 präsentierte Bundesministerin Karin Prien im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geplanten Vorhaben ihres Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) für das laufende Jahr. In der Präsentation wurde auf eine Anpassung der Evaluation des Programms als einer der nächsten Schritte hingewiesen. Es wurde außerdem angekündigt, dass erstmals sämtliche neuen Partnerorganisationen auf kommunaler Ebene erfasst und im Rahmen des „Haber-Verfahrens“ überprüft werden sollen (Ausschussdrucksache 21(13)21). In einem Interview gab die Bundesministerin Ende März 2026 an, dass alle Projekte, die einen neuen Förderantrag über das Bundesprogramm stellen, überprüft würden: „Erst mal mit öffentlich zugänglichen Quellen wie den Verfassungsschutzberichten. Das war übrigens schon immer so. Nur dann, wenn es eine Veranlassung gibt, bitten wir den Verfassungsschutz, auf diese Fälle zu schauen“ (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vie lfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/).

Der Bundesrechnungshof kritisierte 2022, dass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ derzeit nicht möglich wäre, weil die erforderlichen konkretisierten und ggf. mit geeigneten Indikatoren unterlegten Ziele und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen würden (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2 024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Aufbauend auf der Kritik des Bundesrechnungshofs und der Evaluationen der ersten beiden Förderperioden wurde das Programm für die dritte Förderperiode ab 1. Januar 2025 neu ausgerichtet und die Förderrichtlinie überarbeitet.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e Seite 2

1Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden für die dritte Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2025 bis 2032) im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 2024 für die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ definiert?

1aWelche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ ausgeschrieben?

1bWelche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen wurden im Bereich „Innovationsprojekte“ ausgeschrieben?

1cWird die Zielgruppe der „stillen Mitte“ im Rahmen der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ innerhalb der dritten Förderperiode adressiert?

1dWenn ja, in welchen Themenfeldern, und mit welchen Förderzielen (bitte beispielhaft entsprechende Projekte auflisten)?

1eWenn nein, weshalb nicht?

Antwort

Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Informationen auf folgender Webseite verwiesen: www.demokr atie-leben.de/dl/programm/programmbereiche/.

Frage 2 + 2a + 2b Seite 2

2Auf Grundlage welcher Kriterien und Konzeption werden die beiden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ in der dritten Förderperiode evaluiert und auf ihre Wirkung überprüft?

2aWelche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ zugrunde?

2bWelche Kriterien und Konzeption liegt der Evaluation und Wirkungsanalyse des Programmbereichs „Innovationsprojekte“ zugrunde?

Antwort

Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.

Evaluation und Wirkungsanalyse orientieren sich an qualitativen und quantitativen Kriterien der Zielerreichung, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit. Grundlage sind anerkannte wissenschaftliche Standards und Evaluationskriterien.

Frage 3 + 3a + 3b Seite 2

3Wurden die Kriterien und die Konzeption der Evaluation und der Wirkungsanalyse des Bundesprogramms in der dritten Förderperiode gegenüber der zweiten Förderperiode (2020 bis 2024) verändert?

3aWenn ja, weshalb, und inwiefern?

3bWenn nein, aus welchem Grund nicht?

Antwort

Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.

Die Kriterien und die Konzeption der Evaluation wurden gegenüber der zweiten Förderperiode weiterentwickelt und wirkungsorientiert ausgestaltet.

Frage 4 + 4a + 4b Seite 3

4Wurden Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt?

4aWenn ja, welche genau?

4bWenn nein, weshalb nicht?

Antwort

Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.

Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs wurden bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt.

Frage 5 Seite 3

Sind die Evaluation und die Wirkungsanalyse der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ für die dritte Förderperiode bereits abgeschlossen, liegen hierzu Ergebnisse vor, und wenn ja, wie lauten diese?

Antwort

Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 6 + 6a + 6b + 10 Seite 3

6Wurde die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), nicht alle Projekte hätten „sich in der Praxis bewährt“, auf Grundlage von Evaluationsergebnissen oder Ergebnissen der Wirkungsanalyse getroffen?

6aWenn ja, auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse genau?

6bWenn nein, auf welcher Grundlage wurden die Aussagen dann getroffen?

10Auf welche Programmbereiche und konkreten Projekte bezieht sich die Aussage der Bundesministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag im Rahmen der Aktuellen Stunde am 27. März 2026 („Demokratie leben – Engagement schützen, Förderstrukturen erhalten“), wonach „Teile des Programms ohne jeden Zweifel erfolgreich“ seien (bitte Beispiele nennen), und wann und auf welcher Grundlage wird ein Projekt als erfolgreich erachtet?

Antwort

Die Fragen 6 bis 6b und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Die Ergebnisse der Programmevaluation sowie externe Prüfungen, Besuche vor Ort und intensive Gespräche mit den Trägern, Expertinnen und Experten tragen zu einem umfassenden Bild über die differenzierte Wirksamkeit der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ bei.

Ergebnisse der Programmevaluationen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/fruehere-foerderperi oden.

Prüfergebnisse des Bundesrechnungshofs von 2022 können unter folgendem Link eingesehen werden: www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Download s/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf?__blob=publicationFile &v=2.

Frage 7 Seite 4

Wann wird der „Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme“ fertiggestellt, und enthält der Bericht Wirkungsanalysen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“?

Antwort

Es steht noch nicht fest, wann der Bericht der Bundesregierung zur Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme fertiggestellt wird.

Frage 8 Seite 4

Wie definiert die Bundesregierung eine unabhängige Evaluation eines Bundesprogramms, und welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden?

Antwort

Der Evaluationsbegriff ist im deutschen Bundesrecht nicht einheitlich bestimmt. Kriterien der Erfolgskontrolle ergeben sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), insbesondere den VV-BHO zu § 7 BHO sowie des Anhangs zur VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO (Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (AAWU)), und sind einschlägig, sofern eine Evaluation der Erfolgskontrolle im Sinne der BHO dient. Unabhängigkeit bezeichnet im Evaluationskontext regelhaft die Geltung wissenschaftlich anerkannter Evaluationsstandards sowie die Abwesenheit von organisatorischen, finanziellen und personellen Interessenkonflikten.

Frage 9 + 9a Seite 4

9Gibt es generelle Zweifel an der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Ressortforschungseinrichtungen?

9aWenn ja, an welchen konkret, weshalb, und wie sollen diese Zweifel in der künftigen Konzeption einer modernen Ressortforschung der Bundesregierung behoben werden?

Antwort

Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.

Die Bundesregierung sieht in den Ressortforschungseinrichtungen einen wesentlichen Bestandteil einer leistungsfähigen, wissenschaftsbasierten Politikberatung.

Die Bundesministerien nehmen nach § 3 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien Aufgaben wahr, die der Erfüllung oder Unterstützung von Regierungsfunktionen dienen. Dazu gehört auch die Fachaufsicht über die Geschäftsbereichsbehörden. Entsprechend haben Ressortforschungseinrichtungen zum Ziel, sowohl den Anforderungen des Ressorts als auch den Maßstäben guter wissenschaftlicher Praxis gerecht zu werden und beides in einer angemessenen Balance zu halten. Soweit vereinzelt Fragen zu strukturellen Rahmenbedingungen gestellt werden, betreffen diese nicht die grundsätzliche Leistungsfähigkeit der Einrichtungen, sondern die kontinuierliche Weiterentwicklung bewährter Governance- und Qualitätssicherungsstrukturen. Die Bundesregierung setzt daher auch künftig auf transparente Verfahren, externe Evaluationen, qualifikationsorientierte Personalgewinnung sowie klare Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Im Rahmen einer modernen Ressortforschung werden die bewährten Strukturen fortlaufend weiterentwickelt, um Exzellenz, Vertrauenswürdigkeit und wissenschaftliche Integrität nachhaltig zu stärken.

Frage 9b Seite 5

Welche Bundesressorts haben im Jahr 2025 Evaluationen bei von ihnen zugeordneten Ressortforschungseinrichtungen beauftragt, um welche Ressortforschungseinrichtungen und um welche Evaluationen handelt es sich jeweils konkret (bitte auflisten und Ressorts, Ressortforschungseinrichtungen und Evaluationen nennen)?

Antwort

Es wird auf die Angaben in Anlage verwiesen.*

AnlageAnlage zu Frage Nr 9b:

PDF-Seiten 10–13 (4 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9c + 9d Seite 5

9cVersteht die Bundesregierung das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) als ein unabhängiges wissenschaftliches Institut?

9dKennt und wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einschätzung des Wissenschaftsrates (siehe www.wissenschaftsrat.de/download/202 5/2514-25, S. 63 f.), wonach die DeZIM-Fachgruppe, die eine Teilevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verantwortet, „gute Transferleistungen in Evaluation und Beratung im Themenfeld Vielfaltgestaltung und Demokratieförderung, vor allem für das BMFSFJ [damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend] und BMI [damaliges Bundesministerium des Innern und für Heimat]“ erbringt?

Antwort

Die Fragen 9c und 9d werden gemeinsam beantwortet.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) ist eine ressortforschungsähnliche Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Ergebnisse aus der vom Wissenschaftsrat durchgeführten Evaluation des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung sind dem BMBFSFJ bekannt.

Frage 11 + 11a + 11b + 11c Seite 5

11Besteht eine Zusammenarbeit zwischen Projekten, die im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ gefördert werden, und den sogenannten Regelstrukturen?

11aWenn ja, auf wie viele Projekte trifft dies zu?

11bWenn ja, wie ist diese Zusammenarbeit ausgestaltet?

11cWie bewertet die Bundesregierung die Erfolgschancen der Zusammenarbeit von Projekten mit einer Förderzusage für die Laufzeit eines Jahres mit den sogenannten Regelstrukturen hinsichtlich ihrer Wirkung und nachhaltigen Mittelverwendung?

Antwort

Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.

Die Zusammenarbeit mit Regelstrukturen war bislang nicht zwingende Fördervoraussetzung für bundesweite Projekte. Während zum Beispiel Schule ohne Rassismus diesen Ansatz bereits verfolgt hat, haben andere Projekte z. B. nur vereinzelt als Teil ihrer Arbeit mit Regelstrukturen gearbeitet oder Handreichungen oder Studien für Regelstrukturen erarbeitet.

Frage 12 + 14 + 15 + 16 + 17 + 18 + 19 + 19a + 19b Seite 5

12Welche Programmbereiche werden künftig die nun wegfallenden Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ ersetzen?

14Welche Förderziele, Projektanforderungen, Themenfelder und Zielgruppen werden die für 2027 geplanten Neuausschreibungen für Projekte adressieren?

15Wann genau wird das Ausschreibungsverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 beginnen, und welche konkreten Verfahrensschritte wird es beinhalten?

16Wie genau wird das Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 ausgestaltet sein, und wird es eine externe Begutachtung der Projekteinreichungen geben (bitte die konkreten Verfahrensschritte und den angestrebten Zeitplan bis zur Förderzusage nennen)?

17Wird sich das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte mit einem Projektstart 2027 vom Ausschreibungs- und Auswahlverfahren für Projekte der dritten Förderperiode unterscheiden, wenn ja, inwiefern, und weshalb?

18Wird die Evaluation und Wirkungsanalyse der neu auszuschreibenden Projekte sich in die bestehende Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode einfügen oder wird es eine neu konzeptionierte Evaluation und Wirkungsanalyse geben, und wenn es eine Neukonzeptionierung geben sollte, welche Kriterien und Konzeption wird dieser zugrunde liegen?

19Werden Projekte in Zusammenarbeit mit kommunalen Regelstrukturen mehrjährige Förderzusagen oder Bewilligungen erhalten?

19aWenn ja, für wie lange?

19bWenn nein, wie werden die Wirkung und die nachhaltige Mittelverwendung bei diesen Projekten garantiert?

Antwort

Die Fragen 12 und 14 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten, wird das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ weiterentwickelt. Für das Förderjahr 2027 ist daher vorgesehen, die Förderrichtlinie des Bundesprogramms anzupassen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu weitergehenden Einzelheiten sind daher derzeit nicht möglich.

Frage 13 Seite 6

Plant die Bundesregierung eine Zusammenlegung der Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und der mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus, und wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen?

Antwort

Es sind keine Änderungen im Hinblick auf die Opferberatungen rechtsextremer Gewalt und die mobilen Beratungen gegen Rechtsextremismus im Sinne der Fragestellung geplant.

Frage 20 Seite 6

Da die Bundesministerin Karin Prien laut eigener Aussage in der „taz“ (siehe https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nic ht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/) für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend „viele Gespräche mit den Trägern und vielen Experten“ zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms geführt hat, welche Gespräche mit welchen Trägern und Experten genau wurden denn im Detail in diesem Rahmen geführt (bitte jeweils mit Teilnehmenden und Datum auflisten), und welche Hinweise hat das BMBFSFJ konkret zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms in diesen Gesprächen erhalten?

Antwort

Die Bundesministerin Karin Prien pflegt im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung direkte Kontakte und Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies gilt auch für Gespräche im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht umfassend protokolliert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 21 Seite 7

Wieso soll Vielfalt kein Förderziel des Bundesprogramms mehr sein, obwohl sich die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, dass der „Polarisierung und Destabilisierung unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung durch Rechtspopulisten und -extremisten […] eine Politik der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der Vielfalt, Toleranz und Humanität“ entgegengesetzt werden soll (siehe www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 85)?

Antwort

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird – wie angekündigt – im Rahmen der Weiterentwicklung ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention verstärkt abbilden. Die genaue Ausgestaltung wird im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie erfolgen.

Frage 22 + 22a + 22b Seite 7

22Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen ein, die die geplanten Umstrukturierungen des Bundesprogramms auf Landesebene haben werden, und wurden die Bundesländer schon über die genaue Ausgestaltung der Umstrukturierung informiert?

22aWenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

22bWenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet.

Die Zusammenführung der bisherigen Programmbereiche auf einer neuen Programmebene „Land“ ermöglicht Synergieeffekte und eine bessere Zusammenarbeit. Das BMBFSFJ steht hierzu mit den Ländern im Austausch.

Frage 23 Seite 7

Wie soll die gewachsene regionale Projektinfrastruktur aufgefangen und langfristig abgesichert werden in ländlichen und insbesondere ostdeutschen Regionen, wo es keine breit etablierte Förderlandschaft durch Unternehmen, Institutionen, Kirchengemeinden oder weitere gibt?

Antwort

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird ab 2027 auf der Grundlage einer neuen Förderrichtlinie vollzogen. Die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie erfolgt derzeit.

Frage 24 + 24a + 24b + 25 + 25a + 25b Seite 7

24Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Projektträgern der Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ darüber geführt, wie sichergestellt werden kann, dass aufgebaute Strukturen und erarbeitete Expertise nicht verloren gehen und die begonnene präventiv-pädagogische Arbeit fortgeführt werden kann?

24aWenn ja, was sind die konkreten Pläne zur Sicherung der aufgebauten Strukturen und erarbeiteten Expertise?

24bWenn nein, weshalb nicht?

25Wurden die Projektträger, deren Projekte bislang in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ gefördert werden, von der Bundesregierung auf die neuen Fördermöglichkeiten ab 2027 hingewiesen?

25aWenn ja, wann, und in welcher Form?

25bWenn nein, weshalb nicht, und wann plant die Bundesregierung, die Projektträger zu informieren?

Antwort

Die Fragen 24 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.

Die aktuell laufende Förderung endet zum 31. Dezember 2026. Eine Ergebnissicherung wird möglich sein. Für die Zeit ab 2027 wird es im Sommer 2026 ein neues Interessensbekundungsverfahren geben. Soweit die Projekte den neuen Schwerpunkten entsprechen und die Kriterien erfüllen, können sie sich erneut um eine Förderung bewerben.

Die Projektträger beider Programmbereiche wurden in Informations- und Austauschrunden sowie schriftlich über die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ informiert.

Frage 26 Seite 8

Wie hoch sind die voraussichtlichen Personalkosten und der voraussichtliche Personalaufwand für die geplante Umstrukturierung des Bundesprogramms, und wie werden diese im Haushalt 2026 und 2027 abgebildet?

Antwort

Zu laufenden Prozessen können keine Angaben gemacht werden.

Frage 27 Seite 8

Soll das „Haber-Verfahren“ im Rahmen der unabhängigen Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ oder zur Bewertung von Projekten, die durch das Programm gefördert werden, genutzt werden?

Antwort

Das Haber-Verfahren wird nicht zur Evaluation der Projekte genutzt. Bei dem Haber-Verfahren handelt es sich um einen Beitrag zur Entscheidungsfindung über die Vergabe staatlicher Leistungen.

Frage 28 + 28a + 28b + 28c Seite 8

28Wie genau ist die Überprüfung aller neuen Partnerorganisationen in den Kommunen im Rahmen des „Haber-Verfahrens“, die von Bundesministerin Karin Prien angekündigt wurde, ausgestaltet?

28aWird ein zweistufiges Verfahren angewendet, in dem zunächst alle Organisationen durch eine einfache Suche im Verfassungsschutzbericht überprüft werden und nur diejenigen Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht auftauchen, durch eine weitergehende Recherche des Bundesamtes für Verfassungsschutz überprüft werden?

28bWenn ja, war dieses Verfahren seit der ersten Ankündigung von Bundesministerin Karin Prien, alle neuen Partnerorganisationen im „Haber-Verfahren“ zu überprüfen, so geplant oder wurden das Ausmaß und der genaue Ablauf der Überprüfung in der Zwischenzeit geändert?

28cWenn ja, welche Änderungen am geplanten Verfahren waren dies konkret, und mit welcher Begründung wurden diese vorgenommen?

Antwort

Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet.

Der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat lebt von zivilgesellschaftlichem Engagement für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben und dem Einsatz gegen menschen- und demokratiefeindliche Phänomene. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 162, 207). Die Bundesregierung ist ausgehend hiervon verpflichtet, beim Einsatz staatlicher Mittel nach Maßgabe der Rechtsordnung zu verhindern, dass hierdurch extremistische Gruppierungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, begünstigt werden. Die Bewilligung von Förderungen hat sich an diesem Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung zu orientieren. Die Bundesregierung nutzt die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel, um sicherzustellen, dass keine Personen oder Organisationen gefördert werden, von denen bekannt ist, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, so zum Beispiel auch das sogenannte „Haber-Verfahren“. Darüber hinaus können keine näheren Informationen zu konkreten Prüfverfahren mitgeteilt werden. Die Wirkung der Verfahren könnte ansonsten beeinträchtigt werden.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5406 verwiesen.