Angriffe auf Politiker, Parteibüros und Wahlplakate im zweiten Halbjahr 2025 und Gesamtjahr 2025

Drucksache 21/5964Antwortauf die Kleine Anfrage 21/525613.05.2026891 Seiten10 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernInnere SicherheitPolitisches Leben, Parteien2 Anlagen als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Die Kleine Anfrage dient der Fortsetzung der Datenreihen aus den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/1171 sowie 20/14879.

Frage 1 Seite 2

Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Parteieinrichtungen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im zweiten Halbjahr 2025 und im Gesamtjahr 2025 (bitte jeweils übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 1 f.)?

Antwort

Insgesamt wurden im zweiten Halbjahr 2025 344 Straftaten gemeldet, die dem UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden., für das Gesamtjahr 2025 waren es 845 Straftaten.

Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Übersicht zweites Halbjahr 2025, UAZ „Parteigebäude/ Parteieinrichtung“

Tabelle auf Seite 2 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD850750010
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN45195030
CDU674342027
CSU21012009
Die Linke560043112
SPD6271318024

Übersicht Gesamtjahr 2025, UAZ „Parteigebäude/Parteieinrichtung“

Tabelle auf Seite 2 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD23902150024
BSW600006
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13711826092
CDU19949510090
CSU360240012
Die Linke980176120
FDP1608206
SPD13383231161
Frage 2 Seite 3

Bei wie vielen dieser in Frage 1 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Brandstiftungsdelikte, Sprengstoffdelikte oder Sachbeschädigungen (bitte nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 2 f.)?

Antwort

Die Aufschlüsselung der Fallzahlen nach den genannten Deliktskategorien ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Übersicht zweites Halbjahr 2025 Brandstiftungsdelikte

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtBrandstiftungsdelikte
AILRRISZ
AfD202000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100001
CDU000000
CSU101000
Die Linke000000
SPD000000

Übersicht zweites Halbjahr 2025 Sprengstoffdelikte

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtSprengstoffdelikte
AILRRISZ
AfD000000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100001
CDU000000
CSU000000
Die Linke000000
SPD000000

Übersicht zweites Halbjahr 2025 Sachbeschädigungsdelikte

Tabelle auf Seite 3 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtSachbeschädigungsdelikte
AILRRISZ
AfD74065009
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN31163021
CDU503230024
CSU1407007
Die Linke440032111
SPD5061211021

Übersicht Gesamtjahr 2025 Brandstiftungsdelikte

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtBrandstiftungsdelikte
AILRRISZ
AfD202000
BSW000000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100001
CDU000000
CSU101000
Die Linke000000
FDP000000
SPD000000

Übersicht Gesamtjahr 2025 Sprengstoffdelikte

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtSprengstoffdelikte
AILRRISZ
AfD000000
BSW000000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100001
CDU000000
CSU000000
Die Linke000000
FDP000000
SPD000000

Übersicht Gesamtjahr 2025 Sachbeschädigungsdelikte

Tabelle auf Seite 4 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtSachbeschädigungsdelikte
AILRRISZ
AfD20101790022
BSW600006
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10611414077
CDU1643764081
CSU260160010
Die Linke800159119
FDP1407205
SPD11072919055
Frage 3 Seite 5

Wie schlüsseln sich diese in Frage 2 erfragten Angriffe in Bezug auf Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?

Antwort

Informationen zu den einzelnen Straftaten (Tatzeit, Tatort, Delikt, Anzahl der Tatverdächtigen) sind der Anlage 1 zu entnehmen.*

Eine Beauskunftung der Sachverhaltsdarstellungen (Tathergang) liegt in der Hoheit der Länder. In den Sachverhaltsdarstellungen werden neben dem Tatgeschehen auch temporäre Ermittlungsergebnisse abgebildet. Die Kurzsachverhaltsdarstellungen, die im Rahmen des KPMD-PMK an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle übermittelt werden, beruhen auf der Zusammenstellung von Informationen aus den polizeilichen Ermittlungen, die die ermittlungsführenden Länder aufgrund einer Vereinbarung im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder freiwillig übermitteln.

Da es sich beim KPMD-PMK um eine Eingangsstatistik handelt und daher die Ermittlungen bei der Erstellung der Zusammenstellung der Erkenntnisse zum Tatgeschehen in der Regel noch nicht abgeschlossen sind, können regelmäßig auch Informationen enthalten sein, die im Falle des Bekanntwerdens den ungehinderten Fortgang der Ermittlungen gefährden können.

„Täterhintergrund“, „Szene“ und „Organisation“ sind keine Erfassungskriterien und somit nicht recherchierbar.

AnlageAnlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD; Bund

PDF-Seiten 11–149 (139 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 4 Seite 5

Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung auf Repräsentanten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien jeweils im zweiten Halbjahr 2025 und Gesamtjahr 2025 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 9 f.)?

Antwort

Mit dem UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ wurden im zweiten Halbjahr 2025 1 347 Straftaten gemeldet, im Gesamtjahr 2025 waren es 5 140 Straftaten.

Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen.

UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“, zweites Halbjahr 2025

Tabelle auf Seite 6 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD45903643092
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN206310721120
CDU282962530158
CSU342106016
Die Linke1011168229
SPD257210762167

UAZ „Parteirepräsentant/Parteimitglied“, Gesamtjahr 2025

Tabelle auf Seite 6 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD1.852201.485190328
BSW51156039
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10058243481624
CDU1.171293481940600
CSU16826115090
Die Linke27323187279
FDP167103533089
SPD8048322513510
Frage 5 Seite 6

Bei wie vielen dieser in Frage 4 erfragten Angriffe handelte es sich jeweils um Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzung) und Äußerungsdelikte (bitte die erfragten Deliktsgruppen nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 10 f.), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr und in Bezug auf die jeweiligen Phänomenbereiche (nur auf einen Vergleich der Gesamtjahre bezogen)?

Antwort

Unter Gewaltdelikten werden entsprechend der Meldedienstregelungen die nachfolgenden Delikte subsumiert:

Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte; Landfriedensbruch, Gefährlicher Eingriff in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte, Sexualdelikte

Unter „Äußerungsdelikten“ werden die nachstehenden Straftatbestände subsumiert.

– Bedrohung gemäß § 241 des Strafgesetzbuchs (StGB)

– Beleidigung gemäß § 185 StGB

– Nötigung v. Verfassungsorganen gemäß § 106 StGB

– Nötigung gemäß § 240 StGB

– Üble Nachrede gemäß den §§ 186 ff. StGB

– Verhetzende Beleidigung gemäß § 192a StGB

– Verleumdung gemäß § 187 StGB

– Verunglimpfung gemäß §§ 90 ff. StGB

– Volksverhetzung gemäß § 130 StGB

Unter den in Antwort zu Frage 4 aufgeführten Straftaten sind für das zweite Halbjahr 2025 74 Gewaltdelikte, für das Gesamtjahr 2025 waren es 193 Gewaltdelikte.

Unter den in Antwort zu Frage 4 aufgeführten Straftaten sind für das zweite Halbjahr 2025 479 Äußerungsdelikte, für das Gesamtjahr 2025 waren es 1 289 Äußerungsdelikte.

Die Zuordnung zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen.

Übersicht zweites Halbjahr 2025 Gewaltdelikte

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtGewaltdelikte
AILRRISZ
AfD44035108
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN700007
CDU403001
CSU000000
Die Linke700700
SPD301101

Übersicht zweites Halbjahr 2025 Äußerungsdelikte

Tabelle auf Seite 7 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtÄußerungsdelikte
AILRRISZ
AfD15001012047
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN902228157
CDU652916038
CSU1321208
Die Linke481034112
SPD1030332167

Übersicht Gesamtjahr 2025 Gewaltdelikte

Tabelle auf Seite 8 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtGewaltdelikte
AILRRISZ
AfD12101032016
BSW000000
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13002011
CDU1205007
CSU000000
Die Linke16001402
FDP941004
SPD1201308

Übersicht Gesamtjahr 2025 Äußerungsdelikte

Tabelle auf Seite 8 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtÄußerungsdelikte
AILRRISZ
AfD4491331440118
BSW500005
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN322441051208
CDU17252743097
CSU30215022
Die Linke1002071126
FDP26328013
SPD19915761116
Frage 6 Seite 8

Wie schlüsseln sich die in Frage 5 erfragten Gewalt- und Äußerungsdelikte in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene Organisation?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Informationen zu den einzelnen Straftaten sind der Anlage 1 zu entnehmen.*

Frage 7 Seite 8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Angriffe auf Wahlplakate der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien jeweils im zweiten Halbjahr 2025 und im Gesamtjahr 2025 (bitte übersichtsartig nach Partei und Phänomenbereich aufschlüsseln wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10177, Anlage S. 13 f.)?

Antwort

Bezogen auf Fragestellung ist das UAZ „Wahlplakat“ einschlägig. Auch hier gilt, dass gleichzeitig andere UAZ (zum Beispiel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“) betroffen sein können.

Im zweiten Halbjahr 2025 wurden 1.721 Straftaten mit dem UAZ „Wahlplakat“ gemeldet. Im Gesamtjahr 2025 wurden 11.800 Straftaten mit entsprechenden UAZ gemeldet.

Die Zuordnung dieser Straftaten zu den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist – zusätzlich aufgeschlüsselt nach dem jeweilig betroffenen Phänomenbereich – den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

UAZ „Wahlplakat“, Übersicht zweites Halbjahr 2025

Tabelle auf Seite 9 · 6 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD41303780035
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28107320242
CDU363056220285
CSU100001
Die Linke24400171073
SPD292212301247

UAZ „Wahlplakat“, Übersicht Gesamtjahr 2025

Tabelle auf Seite 9 · 8 Zeilen × 7 Spalten
GesamtAusländische IdeologieLinksRechtsReligiöse IdeologieSonstige Zuordnung
AfD3.24722.0002201.223
BSW295014320249
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN3.17223932912.801
CDU2.234139021721.624
CSU271063130195
Die Linke1075035481523
FDP769185811601
SPD2.10275829121744
Frage 8 Seite 9

Wie schlüsseln sich diese in Frage 7 erfragten Angriffe auf Wahlplakate in Bezug auf PMK-rechts, PMK-links und PMK-nicht zuzuordnen im Detail auf, also nach Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Partei, Anzahl der Täter und Täterhintergrund, Szene, Organisation?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Informationen zu den einzelnen Straftaten sind der Anlage 2 zu entnehmen.*

AnlageAnlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD; Bund

PDF-Seiten 150–890 (741 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 9 Seite 10

Wie viele Sachverhalte, die im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) thematisiert worden sind, betrafen Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten der AfD jeweils im zweiten Halbjahr 2025 und Gesamtjahr 2025, und wie viele Fälle haben sich auf Angriffe oder geplante Angriffe auf Parteieinrichtungen oder Parteirepräsentanten anderer im Deutschen Bundestag vertretener Parteien bezogen (bitte nach Partei, Anzahl der Angriffe und Phänomenbereich aufschlüsseln)?

Antwort

Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum -links-(GETZ-L) wurden im zweiten Halbjahr 2025 insgesamt acht entsprechende Sachverhalte thematisiert. Davon betrafen fünf Sachverhalte die AfD, zwei Sachverhalte betrafen die CDU/CSU und ein Sachverhalt betraf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Gesamtzeitraum 2025 wurden insgesamt elf entsprechende Sachverhalte thematisiert. Davon betrafen sieben Sachverhalte die AfD, drei Sachverhalte betrafen die CDU/CSU und ein Sachverhalt betraf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Im Kalenderjahr 2025 wurde in den Sitzungen des GETZ-R kein Sachverhalt thematisiert, in dem es zu geplanten oder erfolgten Angriffen, auf Parteieinrichtungen oder -repräsentanten der AfD gekommen ist. Sowohl für das erste Halbjahr als auch für das Gesamtjahr 2025 gab es vier entsprechende Sachverhalte im GETZ-R bei denen andere Parteien betroffen waren: In zwei Sachverhalten war dies die Partei der SPD und in den weiteren zwei Sachverhalten die Partei Bündnis 90/Die Grünen.

Frage 10 Seite 10

Sieht die Bundesregierung bundesweit oder auch regional Anzeichen dafür, dass es sich bei den Angriffen – besonders im Hinblick auf die AfD und ihre potenziellen Wähler – um systematische, organisierte Formen der Einschüchterung oder der Bedrohung durch bestimmte Organisationen bzw. Szenen handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung?

Antwort

Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine systematisch geplante Einschüchterung oder Bedrohung von Mitgliedern oder potenziellen Wählern der AfD schließen lassen.