Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Teichwirtschaft ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiges deutsches Kulturgut. Im Jahr 2023 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland etwa 16 800 Tonnen Fisch erzeugt und damit 980 Tonnen weniger als im Vorjahr 2022 (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_20 8_41362.html). Während im Jahr 2023 die Produktion karpfenartiger Fische wie Karpfen, Schleien sowie diverser wirtschaftlich bedeutsamer Weißfischarten mit plus 0,3 Prozent (12 Tonnen) nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr blieb, nahm die Erzeugung forellenartiger Fische im gleichen Zeitraum deutlich ab (ebd., www.destatis.de). Im Vorjahresvergleich ging die Produktion von Regenbogenforellen um 186 Tonnen bzw. 3,1 Prozent zurück, bei Lachsforellen wurden 132 Tonnen bzw. 6,7 Prozent weniger erzeugt und die Ernte des Elsässer Saiblings reduzierte sich um 24,3 Prozent bzw. 518 Tonnen (ebd., www.destatis.de). Die in den insgesamt 1 726 Betrieben mit Teichen zur Verfügung stehende Teichfläche lag 2023 bei gut 20 700 Hektar. Sie ging damit gegenüber der letzten Erhebung der Anlagengrößen im Jahr 2020 um rund 1 900 Hektar bzw. 8,3 Prozent zurück. Die Zahl der Betriebe mit Teichwirtschaften sank ebenfalls, und zwar um 12,7 Prozent bzw. 251 Betriebe. Auch die Zahl der Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen sank im Vergleichszeitraum um 16,8 Prozent bzw. 189 Betriebe auf nunmehr 934 (ebd., www.destatis.de).
Die traditionelle Bewirtschaftung von Teichen ließ eine artenreiche Kulturlandschaft und damit wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen entstehen (www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielleskulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/karpfen). Neben der Erzeugung von regionalem und frischem Fisch leisten Teichwirtschaften somit auch einen wichtigen ökologischen Beitrag. Auch sind die Fischzuchten für die Hege der freien Gewässer von besonderer Bedeutung, weil unter anderem seltene und gefährdete Fischarten gezüchtet werden, ohne die die Artenhilfsprogramme der Landesfischereiverbände unmöglich wären und die Flüsse und Seen weiter verarmen würden (lfvbayern.de/allgemein/fischotter-bedroht-teichwirts chaft-3354.html).
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/fi les/koav_2025.pdf, S. 38 ff.). Da die Unterstützung der Teichwirtschaften grundsätzlich in die Zuständigkeiten der Länder fällt, sind die Fragesteller daran interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses Vorhaben erreicht werden soll.
1Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Teichwirtschaften in Deutschland im Jahr 2024 noch existierten, wenn ja, wie hat sich diese Zahl verglichen zum Vorjahr verändert, und was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
2Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die zur Verfügung stehende Teichfläche für eine fischereiliche Bewirtschaftung in Deutschland im Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahreswert verändert hat, wenn ja, wie viel Fläche stand den Betrieben noch zur Verfügung, und was waren die Gründe für diese Veränderungen (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bund in den Bereichen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen hat. Für diese Bereiche sind die Länder ausschließlich zuständig.
Die Angaben zur Anzahl der Teichwirtschaften zur Produktion von Fischen entsprechend der Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2023 und 2024 sowie die sich ergebenden Differenzen sind in Anlage 1* zu den Fragen 1 und 2 dargestellt. Zu den genauen Ursachen der einzelnen Veränderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Anders als die Anzahl der Anlagen werden Angaben zu Anlagengrößen, einschließlich der Teichflächen, vom Statistischen Bundesamt nur im dreijährigen Rhythmus erhoben. Die letzten Angaben liegen für das Jahr 2023 vor. Aussagen zu einer Veränderung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 können demnach derzeit nicht getroffen werden. Die Zahlen für das Jahr 2023 können ebenfalls der Anlage 1* zu den Fragen 1 und 2 entnommen werden.
Für eine allgemeine Einordnung der vorliegenden Zahlen, sowohl im zeitlichen Kontext als auch im Bezug zur verwendeten Erhebungsmethodik, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen.
Die aktuell abgefragten Zahlen und Veränderungen beruhend auf einen Vergleich der Jahre 2023 und 2024 sollten folglich im Rahmen der längerfristigen Entwicklung betrachtet werden.
PDF-Seite 9 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
3Wie viele Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2024 noch ihrer fischereilichen Tätigkeit nach (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
3aWie hat sich diese Zahl im Gegensatz zum Vorjahr verändert?
3bWas waren die ausschlaggebenden Gründe für diese Korrektur?
Die Angaben zur Anzahl der Forellenbetriebe entsprechend der Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2023 und 2024 sowie die sich ergebenden Differenzen sind in Anlage 2* zu Frage 3 dargestellt. Zu den genauen Ursachen der einzelnen Veränderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Die Angaben zu Anlagengrößen einschließlich der Anlagenvolumina werden im Rahmen der Aquakulturstatistikerhebung des Statistischen Bundesamtes nur im dreijährigen Rhythmus erhoben. Die letzten Angaben liegen für das Jahr 2023 vor und können ebenfalls der Anlage 2* zu Frage 3 entnommen werden. Aussagen zu einer Veränderung im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr 2023 können demnach derzeit nicht getroffen werden. Zu den genauen Ursachen der einzelnen Veränderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
PDF-Seite 10 · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich das zur Verfügung stehende Wasservolumen für Betriebe mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen in Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr verändert hat, wenn ja, wie viel potenzielles Volumen stand den Betrieben noch zur Verfügung, und was waren die Gründe für diese Veränderungen (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben zu den zur Verfügung stehenden Wassermengen liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Statistische Bundesamt erhebt im Rahmen der Aquakulturstatistikerhebung lediglich Angaben zu den Anlagengrößen. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Naturschutzwert als besonderer Zeigerwert für den Artenschutz (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7488) von Teichkulturen in Deutschland (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
5aWer hat die Erhebungen des Naturschutzwertes vorgenommen?
5bIn welchen Intervallen werden derartige Erhebungen durchgeführt?
5cWelche Zeigerarten wurden hierfür ausgezählt bzw. bestimmt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7488 verwiesen. Der Bundesregierung sind seitdem keine Änderungen bekannt geworden.
Zu welchen Messergebnissen hinsichtlich der Biodiversität kam das durch das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Drittmittelprojekt „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2 „Biodiversität & Teichbewirtschaftung“, und wie werden die Ergebnisse des Projekts (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2024, Verlängerung bis 31. März 2025) nach dem Abschluss bewertet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
Die Teilprojekte im Vorhaben „TeichLausitz“ haben eine Laufzeit mit unterschiedlichen Verlängerungen bis zum 31. März 2025 bzw. 31. Mai 2025. Nach Projektende haben die Zuwendungsempfänger sechs Monate Zeit für die Einsendung der Schlussberichte. Eine abschließende Bewertung und Einordnung der Projektergebnisse erfolgt erst nach entsprechender Prüfung der Schlussberichte.
Bereits jetzt hat das Projektteam Empfehlungen entwickelt mit dem Ziel, die Biodiversität und Ökosystemleistungen von nachhaltig bewirtschafteten Teichlandschaften gesellschaftlich stärker in Wert zu setzen, basierend auf den Ergebnissen aller wissenschaftlichen Module des „TeichLausitz“-Projekts und der Zusammenarbeit mit Teichwirtschaftsakteuren in den Ländern Brandenburg und Sachsen. Eine Zusammenfassung findet sich unter dem Link https://www.f eda.bio/wp-content/uploads/2025/03/Newsletter_TeichLausitz_Maerz_202 5.pdf.
Die vorrangige Empfehlung ist hierbei, eine fachgerechte Bewirtschaftung stärker im Rahmen einer Grundförderung zu honorieren, die grundlegende Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt und die Biodiversität sowie die Ökosystemleistungen der Teiche schützt. Eine solche „Teichprämie“ sollte eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Teichwirtinnen und Teichwirte bieten, die extensiv wirtschaften und dadurch die Funktionen und Leistungen der Teiche bewahren. Maßnahmen, die über die Einhaltung guter fachlicher Praxis oder die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Teichprämie hinausgehen, könnten gezielt durch bestehende naturschutzorientierte Fördermaßnahmen oder durch neue, ergebnisorientierte Honorierungsansätze gefördert werden.
7Hat sich die Bundesregierung anhand der Resultate des Drittmittelprojekts „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2 „Biodiversität & Teichbewirtschaftung“ und deren abschließender Bewertung bereits eine Strategie für ihr weiteres Vorgehen und den weiteren Umgang mit der Teichwirtschaft insgesamt abgeleitet?
7aWenn ja, wie sieht der Strategieplan der Bundesregierung aus?
7bWenn nein, warum hat sie noch keinen Strategieplan erarbeitet?
8Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Teichwirtschaften kam das durch das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Drittmittelprojekt „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen“, und wie werden die Ergebnisse des Projekts (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2024, Verlängerung bis 31. März 2025) nach dem Abschluss im Kontext einer wirtschaftlichen Abhängigkeit regionaler Karpfenbetriebe von den derzeitigen Teichfördermaßnahmen bewertet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
9Welche Möglichkeiten für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Betriebe ergeben sich aus den Ergebnissen des Drittmittelprojekts „Teich-Lausitz“ innerhalb des Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen“ in Bezug auf Ökosystemleistungen und Biodiversität (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Fischotter in Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht (FFH = Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 2019 verändert hat?
10aWenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
10bHat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
12Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutzstatus des Fischotters abzusenken, um eine Regulierung zu ermöglichen?
12aWenn ja, wann, und wie konkret?
12bWenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine genauen Bestandszahlen (Individuen) des Eurasischen Fischotters (Lutra lutra) vor. Bestandsschätzungen wird es im Fauna-Flora-Habitat-Bericht 2025 (FFH-Bericht 2025) geben, der bis zum 31. Juli 2025 an die EU-Kommission zu übermitteln ist. Die geschätzten Populationsdaten zum Eurasischen Fischotter werden im FFH-Bericht 2025 dabei nicht nach Bundesländern, sondern nach den biogeographischen Regionen aufgegliedert. Die Berichtserstellung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Der Eurasische Fischotter ist unter anderem im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. In der bundesweiten Roten Liste der Säugetiere Deutschlands (Meinig et al. 2020) wird er als gefährdet eingestuft. Zur Abwendung erheblicher Schäden kann von der artenschutzrechtlichen Ausnahme des § 45 Absatz 7 BNatSchG Gebrauch gemacht werden.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe die Länder bisher Ausgleichszahlungen für durch geschützte Tiere verursachte Schäden (Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte Schäden in der Fischerei und Aquakultur) aus dem 35-Mio.-Euro-Etat bewilligt haben, wenn ja, welche unter Schutz stehenden Tiere waren ausschlaggebend für die Zahlungen, wie viel wurde je Einzelfall erstattet, und welche Schäden wurden getilgt?
Auf Grundlage der „Rahmenrichtlinie für Beihilfen zur Verhinderung und Begrenzung von durch geschützte Tiere verursachte Schäden sowie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) können die Länder bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen gewähren. Die Länder entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie. Danach können deutschlandweit bis zum Jahr 2030 Beihilfen in Höhe von insgesamt 35 Mio. Euro gewährt werden. Die Ausgleichszahlungen werden aus Landesmitteln geleistet. Vom Beihilferahmen (nicht Etat) der Rahmenrichtlinie wurden bisher 2,91 Mio. Euro genutzt. Der Großteil der Länder, die Ausgleichszahlungen vornehmen, stützt sich dabei auf eigene landesrechtliche Regelungen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die zuständigen Behörden der Länder verwiesen.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl letal entnommener Fischotter (gemäß § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes [BNatSchG]) zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden der zurückliegenden fünf Jahre ist, wenn ja, wie viele Tiere wurden entnommen, und wo?
Für den genannten Zeitraum liegen der Bundesregierung gegenwärtig keine Informationen über letal entnommene Fischotter vor. Der Vollzug des BNatSchG und damit auch die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen obliegt nach dem Grundgesetz den Ländern. Für eine Angabe vollständiger Daten wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen.
14Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der Fischreiher (Grau- und Silberreiher) seit der letzten Erhebung zum Vogelschutzbericht 2019 in Deutschland entwickelt hat?
14aWenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
14bWenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine vorläufigen Zahlen vor?
Die Trends und Bestände der in Deutschland vorkommenden heimischen Brutvögel (hier: Graureiher, Silberreiher, Kormoran) werden in sechsjährigen Abständen im Bericht nach Artikel 12 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zusammengestellt. Der letzte Vogelschutzbericht aus dem Jahr 2019 ist unter https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/art12/envxztrqw/DE_birds_reports.xml öffentlich zugänglich). Aktuelle Angaben werden zurzeit für den Vogelschutzbericht 2025 aufbereitet. Die Datenabgabe bei der EU-Kommission muss bis zum 31. Juli 2025 erfolgen. Für Angaben der Bundesländer wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen.
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch in etwa der jährliche Schaden ist, den Fischreiher (Grau- und Silberreiher) in den Teichwirtschaften anrichten, und wenn ja, welchem Trend folgt diese Entwicklung?
Zu den ökonomischen Schäden durch Graureiher (Ardea cinerea) und Silberreiher (Ardea alba) in Teichwirtschaften in Deutschland liegen nur vereinzelte regionale Schätzungen und wenige systematische Untersuchungen vor. Eine bundesweit einheitliche Datenerhebung hierzu existiert nicht. Für Angaben der Bundesländer wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen.
Beide Arten sind durch die EU-Vogelschutzrichtlinie (Silberreiher Anhang I) sowie das BNatSchG streng geschützt. Der Graureiher ist eine heimische Art, und der Silberreiher ist selbstständig nach Deutschland eingewandert.
Gemäß Bundesjagdgesetz (BJagdG) fällt der Graureiher unter das Jagdrecht (§ 2 BJagdG), ist jedoch ganzjährig geschont (§ 22 BJagdG). Der Silberreiher hingegen unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Ausnahmen zur Bejagung des Graureihers sind in bestimmten Fällen durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG zulässig, wenn erhebliche Schäden in der Fischwirtschaft nachgewiesen werden können. Diese Ausnahmen müssen von den zuständigen Landesumweltbehörden genehmigt werden und sind Einzelfallentscheidungen.
Die Vergrämung von Graureiher und Silberreiher ist nur mit artenschutzrechtlicher Ausnahmegenehmigung erlaubt. Während der Graureiher in bestimmten Bundesländern bei wirtschaftlichen Schäden (in der Fischwirtschaft) punktuell vergrämt werden darf, ist dies beim Silberreiher hingegen kaum üblich, vor allem, weil er nicht flächendeckend auftritt.
16Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der Kormorane seit der letzten Erhebung zum Vogelschutzbericht 2019 in Deutschland entwickelt hat?
16aWenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
16bWenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine vorläufigen Zahlen vor?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
17Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Biber in Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht aus dem Jahr 2019 verändert hat?
17aWenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
17bHat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
Der Bundesregierung liegen keine genauen Bestandszahlen des Europäischen Bibers (Castor fiber) vor. Bestandsschätzungen wird es im FFH-Bericht 2025 geben, der bis zum 31. Juli 2025 an die EU-Kommission zu übermitteln ist. Die geschätzten Populationsdaten des Europäischen Bibers werden im FFH-Bericht 2025 dabei nicht nach Bundesländern, sondern nach den biogeographischen Regionen aufgegliedert. Die Berichtserstellung ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Der kurzfristige Trend in der Roten Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands (2020) zeigt eine deutliche Zunahme der Biberbestände. Der Europäische Biber wird in der Roten Liste (2020) in der Kategorie „Vorwarnliste“ geführt. Die aktuelle Bestandssituation für die Art gilt als „mäßig häufig“.
Der Europäische Biber ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und nach dem BNatSchG besonders und streng geschützt. Er wird bei der bundesweiten Roten Liste der Säugetiere Deutschlands (Meinig et al. 2020) auf der Vorwarnliste geführt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, den Schutzstatus abzusenken.
18Was genau meint die Bundesregierung, wenn sie in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf S. 38 angibt, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/site s/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
19Hat sich die Bundesregierung zu dem Ziel, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft unterstützen zu wollen, bereits einen Strategieplan erarbeitet?
19aWenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche Maßnahmen sollen folgen, und wie begründet sie dieses Handeln?
19bWenn nein, warum hat die Bundesregierung zu ihrer Zielsetzung im Koalitionsvertrag noch keine Umsetzungsstrategie erarbeitet?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages bindet die Parteien, die den Vertrag miteinander geschlossen haben. Die einzelnen Inhalte des Koalitionsvertrags sind ggf. auszulegen. Das gilt auch für die Aussage „Wir unterstützen Binnenfischerei und Teichwirtschaft“. Dabei ist wesentlich zu berücksichtigen, dass der Bund in den Bereichen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenzen hat. Der Satz ist daher programmatisch zu verstehen. Bei Regelungsvorhaben auf EU- und Bundesebene wird die Bundesregierung die Interessen der Teichwirtschaft und Binnenfischerei in besonderem Maße berücksichtigen und sich dabei eng mit den zuständigen Ländern abstimmen. Die Erarbeitung eines Strategieplans ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.