Ausmaß und rechtliche Grundlage der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen ab dem 7. Mai 2025

Drucksache 21/625Antwortauf die Kleine Anfrage 21/25623.06.202511 Seiten23 FragenFraktion der AfDBundesministerium des InnernMigration und Aufenthaltsrecht1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsver trag2025.de/, S. 93) haben die Regierungsparteien der 21. Wahlperiode die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Staatsgrenzen in Abstimmung mit den Nachbarstaaten vereinbart. In Umsetzung dieser Abrede hat das Bundesministerium des Innern die mündliche Weisung vom 13. September 2015, den § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Asylgesetzes (AsylG) nicht anzuwenden, am 7. Mai 2025 zurückgenommen. Die Wiederanwendung des § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG hat, so die aktuelle Weisung, zur Folge, dass „Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ausgenommen hiervon sind „erkennbar vulnerable Personen“ (zum Wortlaut der Weisung vgl. www.lto.de/recht/hintergruen de/h/zurueckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym).

Nach Beginn der Ausführung der Weisung gab es Medienberichten zufolge jedoch bereits mindestens einen Fall, in dem ein Nachbarstaat die Kooperation verweigerte und zurückgeschobene Asylbewerber letztlich doch nach Deutschland gelangten (www.focus.de/politik/deutschland/polen-blockiert-rue cknahme-asylbewerber-duerfen-doch-in-deutschland-bleiben_ace33dc8-d4ae-4200-9d9b-9c936675c8f7.html). In der ersten Woche seit dem 7. Mai 2025 wurden laut Medienberichten von 51 Personen, die an der Landgrenze ein Asylgesuch äußerten, 32 Personen zurückgewiesen und 19 als vulnerabel anerkannten Personen wurde die Einreise gestattet (www.morgenpost.de/politik/article409047649/neue-haerte-an-deutscher-grenze-aber-ein-entscheidender-n achteil.html), was aus Sicht der Fragesteller Zweifel an der quantitativen Relevanz der Maßnahme aufkommen lässt. Zudem lässt der im selben Zeitungsartikel beschriebene Umstand, dass beispielsweise neun von zehn der täglich in der Erstaufnahme Eisenhüttenstadt neu ankommenden Asylbewerber geäußert haben sollen, über den Flughafen Berlin-Brandenburg eingereist zu sein (Morgenpost ebd.), aus Sicht der Fragesteller vermuten, dass viele Asylbewerber andere Zugangswege nach Deutschland als den über die Landgrenze nutzen.

Frage 1 Seite 2

Auf welchen Rechtsgrundlagen im nationalen und im europäischen Recht (neben dem zitierten § 18 Absatz 2 Nummer 1 AsylG) beruht die Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt vom 7. Mai 2025 zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen, und erachtet die Bundesregierung insbesondere Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für einschlägig?

Antwort

Im Rahmen der seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen erfolgen auf Weisung des Bundesministers des Innern (BMI) vom 7. Mai 2025 die Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls.

Frage 2 Seite 2

Weshalb eröffnet die Weisung den Beamten Ermessen („kann …“), obwohl der Wortlaut des in der Weisung angeführten § 18 Absatz 1 Nummer 2 AsylG, in dessen Sinne ab sofort verfahren werden soll, ein solches gerade nicht vorsieht, sondern eine Zurückweisung als zwingend vorschreibt („ist zurückzuweisen“)?

Antwort

Die Weisung des BMI vom 7. Mai 2025 ist im Kontext der intensivierten Binnengrenzkontrollen zu sehen. Damit einhergehend wurde nunmehr die Möglichkeit eröffnet, die Kontrollen unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 AsylG und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 AEUV unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dementsprechend können in diesem nunmehr gegebenen Rahmen Asylsuchende zurückgewiesen werden. Aus humanitären, völkerrechtlichen sowie Gründen der Verhältnismäßigkeit hat der Bundesminister des Innern in seiner Weisungslage die Möglichkeit vorgesehen, bei vulnerablen Personen aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit von der Zurückweisung abzusehen.

Frage 3 Seite 2

Wer gehört zu den in der Weisung von der Zurückweisung ausgenommenen „vulnerablen Gruppen“, und entspricht deren Definition der des EU-Rechts in der Aufnahme- und in der Verfahrensrichtlinie (RL 2013/33/EU und RL 2013/32/EU) und den hieraus abgeleiteten Kategorien in der Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) „Die Identifizierung von vulnerablen Personen im Asylverfahren“ vom Juni 2022 (ebd., S. 4 und 5; www.bamf.de/SharedDocs/Anlage n/DE/AsylFluechtlingsschutz/konzept-identifizierung-vulnerable-person en.pdf?__blob=publicationFile&v=6)?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung erfolgt die Prüfung und Feststellung der Vulnerabilität stets auf Grundlage des konkreten Einzelfalls und unter Würdigung und Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen bzw. Erkenntnisse. Es handelt sich somit um eine Einzelfallprüfung. Zu den vulnerablen Gruppen gehören Frauen mit minderjährigen Kindern, Minderjährige, schwangere Frauen oder schwererkrankte sowie behinderte Personen. Ebenso wie in Artikel 21 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.

Frage 4 Seite 3

Weshalb werden vulnerable Gruppen ausgenommen, obwohl sie gleichfalls aus einem sicheren Drittstaat einreisen, welcher zudem gemäß EU-Recht (vgl. etwa Artikel 25 der Verfahrensrichtlinie sowie Artikel 21 ff. der Aufnahmerichtlinie) zur Berücksichtigung ihrer Vulnerabilität verpflichtet ist?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zur Rechtsanwendung anderer Mitgliedstaaten keine Stellung.

Frage 5 Seite 3

Wie wird an der Grenze, insbesondere vor dem Hintergrund häufiger Falschangaben in Asylverfahren, beispielsweise zur Minderjährigkeit (rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/studie-oft-falsche-angaben-ueb er-minderjaehrigkeit-bei-fluechtlingen), geprüft, ob eine behauptete Vulnerabilität tatsächlich besteht, und wie lassen sich insbesondere eine behauptete Schwangerschaft, Krankheit oder Minderjährigkeit unmittelbar an der Grenze rechtsstaatlich und rechtssicher überprüfen?

Antwort

Bestehen bei Vornahme grenzpolizeilicher Maßnahmen Zweifel, ob ausländische Staatsangehörige, die um Schutz nachsuchen wollen, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und lässt sich dieses nicht durch Identitäts-/Ausweisdokumente oder in anderer Weise glaubhaft belegen, ist das Alter vom Jugendamt festzustellen. Das Jugendamt hat im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung nach § 42f des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) durchzuführen.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Frage 6 Seite 3

Auf welchen bilateralen Abkommen mit den jeweiligen Nachbarstaaten beruht die kooperative Abwicklung der Zurückweisung?

Antwort

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit ihren Nachbarstaaten eine Vielzahl von Abkommen zur grenzpolizeilichen Kooperation an den gemeinsamen Grenzen abgeschlossen. Diese Abkommen können aufgrund des Umfangs der Anlage* entnommen werden.

AnlageAnlage

PDF-Seiten 9–11 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 7 Seite 3

Wie viele Personen sind von Januar bis April 2025 an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden (bitte monatsweise aufschlüsseln)?

Antwort

Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) ordnete die Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2025 insgesamt 12 481 Zurückweisungen an allen deutschen Grenzen an. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 3 · 5 Zeilen × 2 Spalten
Gesamt 202512 481
Januar3 283
Februar3 052
März2 939
April3 207
Frage 8 + 8a + 8b Seite 4

8Wie viele Personen sind ab dem 1. Mai 2025 an der deutschen Grenze

8azurückgewiesen oder

8bzurückgeschoben worden (bitte tageweise aufschlüsseln), und wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, waren seit dem 7. Mai 2025 jeweils darunter?

Antwort

Die statistischen Angaben beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD) der Bundespolizei. Die erbetene statistische Aufschlüsselung bezieht sich auf die Feststellungen an den deutschen Landgrenzen und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der PES liegen gegenwärtig noch nicht vor.

Tabelle auf Seite 4 · 26 Zeilen × 4 Spalten
Asylbegehren ggü. der BundespolizeiZurück­ weisungenaufenthaltsbeendende Maßnahmen
01.05.2025862
02.05.2025828
03.05.2025796
04.05.2025672
05.05.2025653
06.05.2025933
07.05.202510802
08.05.20251013911
09.05.202591471
10.05.20251212231
11.05.202551006
12.05.202541053
13.05.202551154
14.05.20256796
15.05.202521154
16.05.2025121152
17.05.2025131374
18.05.202591142
19.05.202561043
20.05.202541154
21.05.202581053
22.05.202581002
23.05.202591374
24.05.202561425
25.05.2025121178
Gesamt1842 660129
Frage 9 Seite 4

Wie viele Zurückweisungen bzw. Zurückschiebungen von Asylbewerbern entfielen jeweils auf die verschiedenen Grenzabschnitte zu den Nachbarstaaten?

Antwort

Die statistischen Angaben beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des SMD der Bundespolizei. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Daten der PES liegen gegenwärtig noch nicht vor.

Tabelle auf Seite 5 · 10 Zeilen × 3 Spalten
Grenze zuZurückweisungen gemäß § 18 (2) AsylGZurückschiebungen gemäß § 18 (3) AsylG
Österreich180
Belgien220
Schweiz120
Tschechien00
Dänemark20
Frankreich120
Luxemburg50
Niederlande60
Polen280
Gesamt1050
Frage 10 Seite 5

Welche Nationalität hatten die zurückgewiesenen bzw. zurückgeschobenen Asylbewerber?

Antwort

Der Bundesregierung liegen gegenwärtig im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Innerhalb des SMD werden keine Staatsangehörigkeiten von zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen Personen erfasst. Daten der PES liegen gegenwärtig noch nicht vor.

Frage 11 Seite 5

In wie vielen Fällen haben die Nachbarstaaten seit dem 7. Mai 2025 bei Zurückweisung bzw. Zurückschiebung durch Deutschland eine Aufnahme bzw. Wiederaufnahme von Asylbewerbern verweigert, mit der Folge, dass diese letztlich nach Deutschland einreisen konnten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte tageweise und unter Angabe des jeweiligen Nachbarstaates aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei erfasst im Sinne der Fragestellung keine statistischen Daten.

Frage 12 Seite 5

Lässt sich einer solchen Kooperationsverweigerung der Nachbarstaaten dadurch vorbeugen, dass Asylbewerber bereits direkt auf der Grenze zurückgewiesen werden, und an welchen Grenzübergängen wird entsprechend verfahren?

Antwort

Die Vornahme der Zurückweisung im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen ist auch direkt an der Grenzlinie möglich. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind Standorte direkt auf der Grenzlinie in den meisten Fällen – auch aufgrund der dadurch entstehenden äußerst negativen Auswirkungen auf die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Verkehrs – ungeeignet, um dort Kontrollen durchführen. Deshalb kontrolliert die Bundespolizei gegenwärtig an keinem Grenzübergang unmittelbar auf der Grenzlinie. Zu Kooperationsverweigerungen der Nachbarstaaten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei arbeitet auch bei der Vornahme grenzpolizeilicher Maßnahmen mit den jeweiligen Partnerbehörden der Anrainerstaaten bereits langjährig eng und vertrauensvoll zusammen und stimmt sich ab.

Frage 13 Seite 6

In wie vielen Fällen wurde gegen eine Zurückweisung bzw. Zurückschiebung trotz Asylgesuchs bislang Klage erhoben bzw. einstweiliger Rechtsschutz beantragt?

Antwort

Im Sinne der Fragestellung wurde bislang in drei Fällen einstweiliger Rechtsschutz beantragt. In einem der Verfahren wurde zudem Klage in der Hauptsache erhoben.

Frage 14 Seite 6

Wie vielen als vulnerabel eingestuften Personen wurde seit dem 7. Mai 2025 nach Äußerung eines Asylgesuchs die Einreise gestattet (bitte tageweise aufschlüsseln)?

Antwort

Die statistischen Angaben beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des SMD. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle auf Seite 6 · 20 Zeilen × 2 Spalten
DatumAnzahl vulnerable Personen
08.05.20251
09.05.20252
10.05.20256
11.05.20251
12.05.20250
13.05.20251
14.05.20252
15.05.20251
16.05.20250
17.05.20252
18.05.20252
19.05.20254
20.05.20250
21.05.20252
22.05.20251
23.05.20254
23.05.20250
24.05.20250
25.05.20255
Gesamt34
Frage 15 Seite 6

Bis zu welchem Entfernungsradius können Zurückschiebungen auch noch bei Aufgriff im grenznahen Hinterland erfolgen?

Antwort

Die Grenzbehörde ist für die Zurückschiebung im grenznahen Raum zuständig. An der Landgrenze gilt dies gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern.

Frage 16 Seite 6

Gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung Ausweichbewegungen von Asylbewerbern und Schleusern über nicht kontrollierte Zugangswege sowie über die grüne Grenze?

Antwort

Ausweichbewegungen im Sinne der Fragestellung sind nicht auszuschließen. Das ist der Bundesregierung bewusst. Die Schleusungsnetzwerke agieren professionell. Sie beobachten die Lage und richten ihr Verhalten u. a. nach ihnen bekannten Gegenmaßnahmen der Behörden einzelner Transitländer bzw. Zielländer aus. Auch aus diesem Grund kontrolliert die Bundespolizei an den jeweiligen Grenzabschnitten lageabhängig sowie zeitlich und örtlich flexibel, um insbesondere Ausweichbewegungen der Schleuser zu erkennen und zu unterbinden.

Frage 17 Seite 7

Welche Maßnahmen wurden in Umsetzung der neuen Weisungslage an den deutschen Flughäfen ergriffen, wie viele Personen, die ein Asylgesuch äußerten, wurden hier seit dem 7. Mai 2025 zurückgewiesen, und wie viele davon wurden wieder aus Deutschland ausgeflogen bzw. bereits an einem ausländischen Flughafen an einem Flug nach Deutschland gehindert?

Antwort

Wie bisher trifft die Bundespolizei alle erforderlichen Maßnahmen, um die gesetzliche Aufgabe nach § 2 BPolG auch an Flughäfen zu gewährleisten. Die Maßnahmen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 2 BPolG werden an den deutschen Schengen-Binnengrenzen im zulässigen und erforderlichen Umfang durchgeführt. Die Weisungslage bezieht sich ausschließlich auf die Landgrenzen.

Frage 18 Seite 7

Wie viele der Erstantragsteller auf Asyl im Jahr 2025 sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Landweg bzw. über deutsche Flughäfen eingereist, und wie verteilen sich diese Zahlen speziell im Mai 2025 (bitte wochenweise aufschlüsseln)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 19 Seite 7

Wie viele Schleuser wurden im Jahr 2025 bislang an den deutschen Grenzen festgehalten, für wie viele von ihnen wurde anschließend Haftbefehl beantragt, und in wie vielen Fällen wurde ein beantragter Haftbefehl auch gerichtlich erlassen?

Antwort

Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor.

Innerhalb der PES bzw. des SMD wird nur die Anzahl der Schleuser erfasst, unabhängig von einem weiteren Verfahrensverlauf (z. B. Beantragung Haftbefehl).

Frage 20 Seite 7

Beabsichtigt die Bundesregierung mit den Zurückweisungen auch den Effekt, dass sich künftig von vornherein weniger potenzielle Asylbewerber auf den Weg machen, um in Deutschland Asyl zu beantragen, und wird die Bundesregierung über die neue Politik der Zurückweisung in den Hauptherkunftsländern und in den Transitstaaten offensiv, so unter anderem in den sozialen Medien, informieren?

Antwort

Ein Effekt im Sinne der Fragestellung ist seitens der Bundesregierung nicht auszuschließen.

Die intensivierten Binnengrenzkontrollen und in diesem Zusammenhang nunmehr vorgenommene möglichen Zurückweisungen von Asylsuchenden sind als eine Maßnahme erforderlich, um der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt zu hohe Migrationsgeschehen in den letzten Jahren entgegenzuwirken.

Frage 21 Seite 8

Von welchen Umständen und Kriterien hängt es ab, wie lange die aktuelle Weisungslage fortbestehen soll?

Antwort

Über die Dauer und Erforderlichkeit der Maßnahme wird seitens des BMI angesichts der weiteren Entwicklung des Migrationsgeschehens und der Situation in Deutschland zu befinden sein.

Frage 22 + 22a + 22b Seite 8

22Welche Rolle spielt dabei insbesondere

22adie Entwicklung der Zahl der illegalen Grenzübertritte in die EU,

22bdie Entwicklung der Zahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland?

Antwort

Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet.

Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.

Frage 22c Seite 8

eine verbesserte Kooperation der Mitgliedstaaten an der EU-Außengrenze bei Rücküberstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung?

Antwort

Der tatsächliche Vollzug von Überstellungen in den zuständigen Mitgliedstaat ist für die effektive Anwendung der Dublin-III-Verordnung als europäisches Instrument zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration von wesentlicher Bedeutung.