Vorbemerkung der Fragesteller
Vorbemerkung der Fragesteller
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5409 hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, dass keine gesonderten statistischen Erfassungen zur illegalen Cannabiseinfuhr aus den USA über Post- und Paketsendungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere Angaben zu Aufgriffszahlen, Versandarten, Empfängerstrukturen sowie operativen Maßnahmen.
Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung die zentrale Bedeutung internationaler Post- und Kurierstrukturen sowie die Nutzung entsprechender Logistikknoten in Deutschland. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität in diesem Bereich steuert und bewertet.
1Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die fachliche und politische Verantwortung dafür, dass keine gesonderte statistische Erfassung der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen erfolgt?
2Aus welchen konkreten Gründen wurde bislang auf eine differenzierte Datenerhebung in diesem Bereich verzichtet?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die operative Ausrichtung der zollamtlichen Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs basiert auf zentralen und lokalen Risikoanalysen.
Die Einfuhr von Cannabis in Post- und Paketsendungen ist ein bekanntes Phä-Eine statistisch gesonderte Erfassung einzelner Verkehrs- und Transportwege ist für den gezielten Ressourceneinsatz auf Basis der Risikoanalyse nicht von besonderer Bedeutung.
Eine Erfassung, Kategorisierung und übergreifende vergleichende Analyse der Sicherstellungen findet in den Sicherheitsbehörden für operative Zwecke fortlaufend statt. Deren Ergebnisse sowie die damit verknüpfte Risikoanalyse sind die Grundlage für ein gezieltes, agiles und lageangepasstes Vorgehen. Die Sicherheitsbehörden sind damit in der Lage, Trends und Verlagerungen im Täterverhalten zu erkennen und operative Maßnahmen danach auszurichten. Eine Verarbeitung der Erkenntnisse und Daten für statistische Zwecke ist dagegen keine Voraussetzung für eine wirksame Risiko- und Lagebetrachtung.
Effektivität und Effizienz der Risikoanalyse der Sicherheitsbehörden bestätigen sich dadurch, dass die Sicherstellungszahlen bezüglich Cannabis auf sämtlichen Verkehrswegen gestiegen sind.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die statistisch erfassten Sicherstellungszahlen für Cannabis, insbesondere Marihuana, im Jahr 2025 um das Vierfache und damit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich angestiegen sind (2025 mit 54.277 kg, 2024 mit 12.618 kg, 2023 mit 8.642 kg, 2022 mit 8.372 kg). Die Sicherstellungen erwachsen aus Großsicherstellungen an See- und Flughäfen und treten auch im Post- und Passagierverkehr auf.
Auf welcher konkreten Datengrundlage trifft die Bundesregierung operative und strategische Entscheidungen zur Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen?
Die Bundesregierung steht im fortlaufenden Austausch mit den Sicherheitsbehörden und trifft auf dieser Grundlage Entscheidungen auf strategischer Ebene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
4Welche internen Lageeinschätzungen, Berichte oder Analysen liegen der Bundesregierung zu diesem Phänomen vor, auch wenn diese nicht in statistischer Form erfasst werden?
5Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass nachgeordnete Sicherheitsbehörden (insbesondere Zollfahndungsdienst, Zollkriminalamt, Bundeskriminalamt) über operative Einzelerkenntnisse verfügen, die nicht in eine zentrale statistische Erfassung einfließen?
6In welcher Form werden vorhandene Erkenntnisse zum Themenbereich aus verschiedenen Behörden zu einem gesamtstaatlichen Lagebild zusammengeführt?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt jährlich das „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität“ und lässt dabei die Zahlen und Erkenntnisse der Bundespolizei, der Landespolizei und des Zolls mit einfließen.
Neben der lokalen und zentralen Risikoanalyse leistet der Zoll im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag zu den Bundeslagebildern Organisierte Kriminalität (OK) und Rauschgiftkriminalität. Daneben gibt es auf Ortsebene regionale Lagebilder.
Welche Risikoanalysekriterien werden derzeit konkret bei der Kontrolle von Post- und Paketsendungen aus den USA angewendet?
Bei der Kontrolle von Post- und Paketsendungen aus den USA werden Erkenntnisse zu Warenarten, Sendungswegen und Zollbeteiligten in den Risikoanalyseprozess implementiert und fortlaufend angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.
8Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass aufgrund fehlender Datenerhebung eine systematische Bewertung der Wirksamkeit von Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen nur eingeschränkt möglich ist?
9Welche messbaren Zielgrößen oder Kennzahlen verwendet die Bundesregierung intern zur Steuerung und Bewertung der Bekämpfung der illegalen Cannabiseinfuhr über den Postverkehr?
10Warum erfolgt im Bereich der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen keine vergleichbare differenzierte statistische Erfassung, wie sie in anderen Bereichen der Rauschgiftkriminalität üblich ist?
11Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die Gefahr, dass das tatsächliche Ausmaß der illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen aufgrund fehlender Datengrundlagen systematisch unterschätzt wird?
12Sieht die Bundesregierung angesichts fehlender Datengrundlagen strukturelle Defizite in der Organisation und Steuerung der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität im Postverkehr?
13Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der bestehenden Informationslücken auf die Bekämpfung Organisierter Kriminalität in diesem Deliktsfeld?
Die Fragen 8 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Wie an den stetig steigenden Sicherstellungszahlen von Cannabis festzustellen ist, nimmt die Relevanz der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität insgesamt kontinuierlich zu.
Die bestehenden Kontroll- und Ermittlungsinstrumente werden fortlaufend angepasst, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können. Dabei stehen insbesondere die Analyse von Risikofaktoren, der enge Austausch mit nationalen und internationalen Partnerbehörden und die zielgerichtete Steuerung von Kontroll- und Ermittlungsmaßnahmen im Vordergrund.
Eine statische Erfassung im Sinne der Fragestellung (Post- und Paketsendungen aus den USA) erfolgt nicht. Nichtsdestotrotz werden Daten zu durchgeführten Postkontrollen sowie möglicher Feststellungen für die Risikoanalyse und die Erstellung der Bundeslagebilder OK und Rauschgiftkriminalität erfasst. Die statistische Erfassung erfolgt für alle Rauschgiftarten in gleichem Umfang.
Inwieweit bestehen innerhalb der Bundesregierung oder der Sicherheitsbehörden abweichende Einschätzungen zur Bedeutung des Postverkehrs als Einfuhrweg für Cannabis aus den USA?
Abweichende Einschätzungen im Sinne der Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Erstellung eines eigenständigen Lagebildes „Drogenhandel über Post- und Paketsendungen“?
Die Entscheidung für ein gesondertes Bundeslagebild im Sinne der Fragestellung obliegt der Einschätzung der Bundesregierung und wird zum jetzigen Zeitpunkt als nicht erforderlich betrachtet, da der Deliktsbereich in den Bundeslagebildern OK sowie Rauschgiftkriminalität enthalten ist und Einzelfeststellungen im Rahmen der Risikoanalyse betrachtet und verarbeitet werden.
Das Phänomen ist hinlänglich bekannt.
16Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die fehlende Datengrundlage ggf. die parlamentarische Kontrollfähigkeit des Deutschen Bundestages in diesem Bereich eingeschränkt?
17Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung ggf. zu ergreifen, um künftig eine verbesserte Datengrundlage und Transparenz in diesem Bereich sicherzustellen?
18Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung ggf., eine belastbare Erkenntnis- und Datenbasis zur illegalen Cannabiseinfuhr über Post- und Paketsendungen zu schaffen?