Rohstoffe und Menschenrechte bei Handels- und Wirtschaftsabkommen mit Indonesien

Drucksache 21/6306Antwortauf die Kleine Anfrage 21/523104.06.202616 Seiten37 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Wirtschaft und EnergieAußenwirtschaftWirtschaft
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Am 23. September 2025 haben die Europäische Union und Indonesien die Verhandlungen über das Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) abgeschlossen. Das Abkommen soll Handelshemmnisse abbauen und insbesondere den Zugang zu strategischen Rohstoffen wie Nickel, Bauxit und Kupfer für die EU sichern – Rohstoffe, die für Batterien und Schlüsseltechnologien der Energiewende zentral sind. Während China längst Milliarden in Indonesiens Rohstoffsektor investiert hat und dort dominiert, sind deutsche und europäische Unternehmen bislang weniger vertreten. Verlässliche und erleichterte Handelsbeziehungen zu Indonesien sind ein wichtiger Schritt im Bestreben der EU, ihre Lieferketten zu diversifizieren sowie ihre strategische Position im asiatisch-pazifischen Raum auch gegenüber Chinas Einfluss zu stärken.

Gleichzeitig dokumentieren Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen teils gravierende ökologische, soziale und menschenrechtliche Auswirkungen des Rohstoffabbaus, insbesondere im Nickelsektor (z. B. auf Sulawesi und Halmahera). Landraub, Gewalt durch Sicherheitskräfte, der Verlust indigener Kultur, tödliche Erdrutsche infolge von Landschaftsdegradation sowie die Zerstörung von Regenwald, Lebensräumen und bedeutenden (Meeres-)Ökosystemen sind nur einige der negativen Folgen des Rohstoffabbaus. Der Abbau von Nickel und Bauxit ist zudem energieintensiv und trägt erheblich zu lokalen CO - Emissionen bei, was die globale Klimakrise verschärft.

Der politische Kontext in Indonesien ist geprägt von einer zunehmenden Militarisierung wirtschaftlicher Projekte, Korruption und einer Verengung zivilgesellschaftlicher Räume. Lokale Gemeinschaften sind besonders betroffen von Vertreibung, Umweltzerstörung und fehlender Mitsprache bei Projekten im Bergbau- und Energiesektor. Auf der Insel Halmahera ist die größtenteils unkontaktierte indigene Gruppe der Hongana Manyawa in ihrer Existenz akut vom Nickelbergbau bedroht. Jedes weitere Vordringen des Bergbaus in den Regenwald könnte die Hongana Manyawa auslöschen. Häufig verläuft ein erzwungener Erstkontakt für unkontaktierte Gemeinschaften tödlich, weil sie mit Krankheitserregern konfrontiert werden, gegen die sie keinerlei Immunität besitzen. Gleichzeitig berichten Menschenrechts- und Umweltverteidigerinnen und Menschenrechts- und Umweltverteidiger der Hongana Manyawa von gewaltsamer Repression bis hin zu körperlichen Angriffen, mit denen ihr Einsatz für Aufklärung und Protest gegen die Folgen des Nickelbergbaus gezielt unterdrückt werden soll.

Frage 1 + 1a + 1b + 1c + 1d + 1e Seite 2

1Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung zum Rohstoffkapitel im CEPA vor, insbesondere

1azu Exportverboten,

1bzu Quoten,

1czu Zöllen auf Nickel, Bauxit und Kupfer sowie

1dzu Mechanismen, mit denen Transparenz über Herkunft und Verarbeitung dieser Rohstoffe sichergestellt werden soll,

1edazu, dass neue Exportmaßnahmen nach dem 13. Juli 2025 nur noch für Mineralien in der „pre-smelting phase“ zulässig wären?

Antwort

Die EU-Kommission hat die vorläufigen Texte zu dem Handelsabkommen Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) veröffentlicht: https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/cou ntries-and-regions/indonesia/eu-indonesia-agreements/text-agreements_en.

Das Abkommen enthält auch detaillierte Regelungen zu den Themen Marktzugang (z. B. Nullzölle für Nickel, Bauxit und Kupfer), einschließlich Ausfuhrzölle, Steuern und sonstige Abgaben (siehe Kapitel 2), sowie Energie und Rohstoffe (siehe Kapitel 14).

Frage 2 Seite 2

Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von indonesischen und europäischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), dass das CEPA die Fähigkeit Indonesiens schwächen könnte, eine eigenständige Industriepolitik, lokale Wertschöpfungsketten und klimafreundliche Aufbereitungsprozesse aufzubauen (vgl. www.regenwald.org/files/de/Civil% 20Society%20Statement%20on%20raw%20materials%20in%20EU-Ind onesia%20CEPA.pdf)?

Antwort

Die Bundesregierung geht davon aus, dass beide Vertragsparteien von CEPA durch vermehrten internationalen Handel wirtschaftlich profitieren werden. Dazu tragen unter anderem der Abbau von Handelshemmnissen, klare Regelungen für Investitionen sowie die Förderung einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Entwicklung bei. Der Zugang zu europäischen Technologien und die Investitionen europäischer Unternehmen können Indonesien dabei unterstützen, verstärkt umwelt- und klimafreundliche Industrieprozesse aufzubauen und damit auch lokale Wertschöpfungsketten, wie die Gewinnung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen, zu stärken.

Frage 3 Seite 2

Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Prognose, wonach aufgrund des CEPA rund 60 000 Arbeitsplatzverluste im indonesischen Automobilsektor zu erwarten sind und es somit zu einem Zuwachs an Arbeitsplätzen in prekären Sektoren, etwa der Textilindustrie, kommen dürfte (vgl. https://circabc.europa.eu/ui/group/09242a36-a438-40fd-a7affe32e36cbd0e/library/76dcefc4-692c-421d-8a5e-54955bb486aa/details, S. 92)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Frage 4 Seite 3

Welche strategischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um durch CEPA die europäische Wettbewerbsfähigkeit in Schlüsseltechnologien zu sichern und die Abhängigkeit von chinesischen Rohstofflieferungen zu reduzieren?

Antwort

Das Abkommen wird EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indonesischen Markt gewähren sowie den Zugang zu kritischen Rohstoffen sichern. Damit leistet CEPA einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstofflieferketten, um die europäische Abhängigkeit von China in diesem Bereich zu reduzieren.

Frage 5 Seite 3

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder prekäre Arbeitsbedingungen in indonesischen Bergbau- und Verarbeitungsbetrieben vor, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu verhindern?

Antwort

Das Sustainability Impact Assessment der Europäischen Kommission zu einem Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien aus dem Jahr 2020 (SIA) bezieht sich auf Schätzungen von UNICEF, nach denen von über 800.000 indonesischen Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren in Kinderarbeit auszugehen ist. Das SIA stellt fest, dass ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel im Freihandelsabkommen dazu beitragen kann, diese Kinderarbeit zu adressieren. Das zwischen EU und Indonesien vereinbarte CEPA enthält ein solches umfassendes Nachhaltigkeitskapitel.

Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

Frage 6 + 6a + 6b + 6c + 6d + 6e Seite 3

6Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Investitionen im Rahmen des CEPA verbindlich strenge menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards einhalten, insbesondere

6aESG-Standards (ESG = Environmental, Social and Governance),

6bUmweltauflagen,

6cdas Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC),

6dgesetzliche Vorgaben wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie

6edie Überprüfbarkeit dieser Standards?

Antwort

CEPA enthält ambitionierte Regelungen zu sozialen und ökologischen Standards (siehe Kapitel 14 – Energie und Rohstoffe sowie Kapitel 15 – Handel und nachhaltiges Wachstum und Entwicklung) sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft (siehe Kapitel 24 – Institutionelle Bestimmungen), die rechtsverbindlich und der Streitbeilegung unterworfen sind. Darüber hinaus sind die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten deutschen Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltsmaßnahmen zur Vermeidung menschenrechtlicher und Umweltrisiken entlang internationaler Lieferketten einzuhalten. Stellt ein nach diesem Gesetz verpflichtetes Unternehmen im Rahmen seiner Risikoanalyse ein Risiko im Sinne des LkSG im eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer in der Lieferkette fest, hat es unverzüglich angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert. Ab dem 14. Dezember 2027 wird zudem die auch für deutsche Unternehmen und deren Importe im Kontext von CEPA verbindliche EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt („EU-Zwangsarbeitsverordnung“) Anwendung finden.

Frage 7 + 7a + 7b + 7c + 7d Seite 4

7Wie bewertet die Bundesregierung den „IRMA-Standard for Responsible Mining“ (IRMA = Initiative for Responsible Mining Assurance) als international anerkannten Multi-Stakeholder-Standard für Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien im Bergbausektor, und plant sie, diesen

7abei der Bewertung von Rohstoffprojekten deutscher Unternehmen in Indonesien,

7bim Rahmen von Hermesdeckungen,

7cim Rahmen von Investitionsgarantien oder

7dim Rahmen der Rohstoffstrategie als Referenzrahmen oder Bewertungsmaßstab heranzuziehen?

Antwort

Der „IRMA-Standard for Responsible Mining“ (Initiative for Responsible Mining Assurance) wird als sehr umfassend im Hinblick auf seine Nachhaltigkeitsanforderungen bewertet, insbesondere was soziale Aspekte und Stakeholderbeteiligung angeht. Wie auch bei anderen freiwilligen Standardinitiativen, liegt die Entscheidung zur Anwendung eines bestimmten Zertifizierungsstandards in der Entscheidung der Unternehmen. Referenzrahmen für die genannten Instrumente der Bundesregierung sind Standardanforderungen, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung bekannt hat, wie z. B. die OECD-Standards und andere internationale anerkannte Standards. Auch wenn nicht geplant ist, die IRMA-Standards als Referenzrahmen einzusetzen, können die Nachweise eines Unternehmens z. B. über eine IRMA-Zertifizierung jedoch die Prüfung der Einhaltung von Standardanforderungen wesentlich unterstützen. Auch ist vorgesehen, dass sich Standardinitiativen, so auch IRMA, im Rahmen des Critical Raw Materials Acts (CRMA) zum Nachweis der Einhaltung der dort geforderten Standards, durch die EU anerkennen lassen können.

Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) gelten für die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) von Projekten im Land des Bestellers gemeinsame Regeln der OECD, die sog. Common Approaches („Recommendations of the Council on Common Approaches for Officially Supported Export Credits and Environmental and Social Due Diligence“). Diese legen die Verfahrens- und Prüfanforderungen für die OECD-Exportkreditagenturen fest.

Die OECD Common Approaches werden vom Bund auch bei der Prüfung von Projekten im Rahmen von Deckungsanträgen zu Ungebundenen Finanzkrediten (UFK) zugrunde gelegt.

Die Common Approaches definieren die grundlegenden Anforderungen an die USM-Prüfung und bestimmen die anzulegenden Prüfmaßstäbe. Demnach muss ein Projekt zunächst die nationale Gesetzgebung des Bestellerlandes einhalten. Darüber hinaus ist ein Abgleich mit den internationalen Standards der Weltbankgruppe erforderlich. Hierzu zählen die Performance Standards der International Finance Corporation (IFC Performance Standards), die World Bank Environmental and Social Standards sowie die technischen Sektorrichtlinien der Weltbankgruppe, die Environmental, Health, and Safety Guidelines (EHS Guidelines).

Bei der USM-Prüfung im Rahmen der Exportkreditgarantien und der UFK-Garantien werden diese Standards vorrangig zugrunde gelegt. Der IRMA-Standard wird bei Bergbauprojekten nachrangig und ergänzend angewendet, etwa wenn ein projektbeteiligtes Unternehmen diesen Standard anwendet.

Zur Herstellung eines kohärenten Vorgehens für die Prüfung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten (USM) von Projekten innerhalb der Außenwirtschaftsförderinstrumente orientiert sich auch das USM-Verfahren der Investitionsgarantien an den Vorgaben der OECD Common Approaches (vgl. Exportkreditgarantien). Weitere internationale Leitlinien, z. B. im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte werden ebenfalls umgesetzt. Mindestvoraussetzung für die Übernahme einer Investitionsgarantie ist, dass die nationalen Standards des Ziellandes der Investition (Anlageland) eingehalten werden. Investitionen mit relevanten umwelt-, sozial- und menschenrechtlichen Risiken werden einer umfassenden Prüfung unterzogen. Als Maßstab werden für die relevanten Bereiche die Performance Standards der International Finance Corporation sowie die sektorenspezifischen Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe angelegt. Der IRMA-Standard kann bei Bergbauprojekten nachrangig und ergänzend angewendet werden, etwa wenn ein projektbeteiligtes Unternehmen diesen Standard anwendet.

Frage 8 Seite 5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass freiwillige Industriestandards wie der IRMA-Standard wertvolle Orientierung bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten bieten können, jedoch keine gesetzlichen Vorgaben – etwa des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes oder der geplanten EU-Richtlinie über unternehmerische Nachhaltigkeitspflichten – ersetzen dürfen, sondern diese vielmehr ergänzen sollten?

Antwort

Freiwillige Industriestandards können zur wirksamen Umsetzung und der Etablierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Unternehmen beitragen. Insofern können sie Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen sowie die Anwendung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Industrie verbreiten und fördern. Freiwillige Standards entbinden die Unternehmen jedoch nicht von der Erfüllung ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflichten.

Frage 9 Seite 5

Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen in Indonesien transparent, unabhängig, partizipativ und wissenschaftlich fundiert durchgeführt werden, angesichts dokumentierter Probleme bei der Transparenz und Beteiligung (vgl. www.fr.de/wirtschaft/betonierter-konflikt-indigene-gemeind en-wehren-sich-gegen-deutschen-zement-giganten-93359430.html)?

Antwort

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Modalitäten von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen können entsprechend den OECD-Leitsätzen für multilaterale Unternehmen die Betroffenen das Verfahren vor den nationalen Kontaktstellen, so auch in Deutschland, in Anspruch nehmen.

Frage 10 Seite 5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass staatliche Infrastruktur- und Bergbauprojekte teilweise unter Einbindung militärischer Strukturen stehen (vgl. https://th.boell.org/en/2025/02/12/criticality-andsecuritization-mineral-resources)?

Antwort

Die Planungen und Durchführungen von staatlichen Bergbauprojekten obliegen dem jeweiligen Land selbst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes durchgeführt werden.

Frage 11 Seite 6

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, wonach durch das Zustandekommen des CEPA die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und Landvertreibungen weiter zunehmen könnten?

Antwort

CEPA enthält ambitionierte Regelungen zu sozialen und ökologischen Standards (siehe Kapitel 14 – Energie und Rohstoffe sowie Kapitel 15 – Handel und nachhaltiges Wachstum und Entwicklung) sowie zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft (siehe Kapitel 24 Institutionelle Bestimmungen), die rechtsverbindlich und der Streitbeilegung unterworfen sind. Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass es keine Repressionen aufgrund von CEPA geben wird.

Frage 12 Seite 6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch Hermesdeckungen oder Investitionsgarantien keine Projekte unterstützt werden, bei denen Militär oder Sicherheitskräfte direkt oder indirekt beteiligt sind?

Antwort

Für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bestehen Absicherungsmöglichkeiten, die sich neben den Kriterien der Förderungswürdigkeit und risikomäßigen Vertretbarkeit unter anderem an der Ausfuhrgenehmigungspraxis orientieren. Ob ein konkretes Vorhaben mit Exportkreditgarantien oder Investitionsgarantien abgesichert werden kann, wird im Rahmen einer Voranfrage geprüft.

Unabhängig vom Industriesektor und dem Besteller- bzw. Anlageland werden im Bereich der Exportkreditgarantien und der Investitionsgarantien bei allen beantragten Geschäften Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM) geprüft (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 7). Für Geschäfte, die in den Anwendungsbereich der OECD Common Approaches fallen, erfolgt die Prüfung anhand anerkannter internationaler Standards, insbesondere der Performance Standards der International Finance Corporation (IFC Performance Standards). Ergänzend werden themenspezifisch einschlägige IFC-Leitdokumente wie Guidance Notes oder Good Practice Handbooks berücksichtigt.

Frage 13 Seite 6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Heidelberg Materials für Vorhaben in Indonesien Hermesdeckungen, Investitionsgarantien oder sonstige Formen staatlicher Unterstützung erhalten hat, beantragt hat oder hierfür in Betracht kommt (vgl. www.fr.de/wirtsc haft/betonierter-konflikt-indigene-gemeinden-wehren-sich-gegen-deutsc hen-zement-giganten-93359430.html)?

Antwort

Im Bereich der Exportkreditgarantien und der Investitionsgarantien liegen derzeit keine entsprechenden Anträge oder Deckungen vor. Die Förderinstrumente Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien stehen grundsätzlich allen deutschen Unternehmen zur Verfügung. Maßgeblich für eine Übernahme sind die Förderungswürdigkeit und die risikomäßige Vertretbarkeit.

Frage 14 Seite 6

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass indigene Gruppen sowie lokale Gemeinschaften frühzeitig, transparent und mit unabhängiger rechtlicher Beratung unter strenger Einhaltung der international anerkannten FPIC-Standards und der ILO-Konvention 169 (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) in Projektentscheidungen eingebunden werden?

Antwort

Bei der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 169 hat die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gesetzesbegründung durch die Bundesregierung deutlich gemacht, dass das Übereinkommen keine unmittelbaren extraterritorialen Verpflichtungen auslöst. Daher wird die Umsetzung im Ausland zu dem Übereinkommen nicht nachgehalten.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind die Rechte indigener Völker wichtiger Bestandteil des menschenrechtsbasierten Ansatzes des BMZ (https://ddei5-0-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a %2f%2fwww.bmz.de%2fresource%2fblob%2f194624 Prozent2fmenschenrecht skonzept%2dder%2ddeutschen%2dentwicklungspolitik.pdf&umid=DA7877A F-4FF3-F006-95A9-6B592F58B3F2&auth=4f041d282852ee20e811cc5d1c96c 6b62d45c495-16b681c2ed5987728b06d15d3ed67281157182e0). Daher achtet die Bundesregierung bei von ihr geförderten entwicklungspolitischen Maßnahmen darauf, dass die international verbrieften kollektiven Rechte Indigener Völker beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Vorgabe, dass Maßnahmen, die Auswirkungen auf Indigene Völker haben, nur mit Zustimmung der betroffenen Gruppen durchgeführt werden dürfen („free, prior, informed consent“, FPIC).

Frage 15 + 15a + 15b Seite 7

15Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung

15aüber die Auswirkungen des Nickelbergbaus in Indonesien auf die weitgehend unkontaktierte indigene Gruppe der Hongana Manyawa vor,

15büber das Risiko, dass die Hongana Manyawa infolge des expandierenden Nickelbergbaus ihre Lebensgrundlagen verlieren und sie für sie tödlichen Krankheiten ausgesetzt werden, und

Antwort

Es ist bekannt, dass insbesondere der Nickelbergbau auf Halmahera Auswirkungen auf die indigene Gruppe der Hongana Manyawa haben kann. Dies ist ebenfalls den Bergbaubetreibern auf Halmahera bekannt und diese versuchen, die Auswirkungen zu minimieren.

Von dem Nickelabbau bzw. der Erkundung von Nickelvorkommen sind hauptsächlich die Gebiete im Osten der Insel mit Vorkommen der Nickellaterite betroffen. Die Nickelkonzessionen überschneiden sich großflächig mit den traditionellen Wanderwegen und Siedlungsgebieten der nomadisch lebenden Hongana Manyawa. Ein Abbau hätte je nach Umfang einen entsprechenden Einfluss auf die Lebensgrundlagen dieses Volkes.

Experten und Organisationen wie Survival International warnen vor einem akuten Risiko durch den Erstkontakt. Da unkontaktierte Gruppen keine Immunität gegen verbreitete Krankheiten wie Grippe oder Masern besitzen, kann bereits ein punktueller Kontakt zu tödlichen Epidemien führen.

Frage 15c Seite 7

darüber, ob deutsche Automobilunternehmen Rohstoffe aus den (angrenzenden) Gebieten der Hongana Manyawa beziehen oder planen, sie zu beziehen, und ob es hierzu Gespräche der Bundesregierung mit entsprechenden Unternehmensvertreterinnen und Unternehmensvertretern gibt, in denen auch Umwelt- und Menschenrechtsrisiken thematisiert werden (vgl. www.survivalinternational.org/news/14100)?

Antwort

Es liegen keine Erkenntnisse vor, ob deutsche Automobilunternehmen Rohstoffe aus den Gebieten der Hongana Manyawa beziehen oder beziehen wollen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat keine Gespräche mit Unternehmensvertretern der Automobilindustrie über Umwelt- und Menschenrechtsrisiken im Rahmen des Rohstoffabbaus in Indonesien geführt. Eine Beteiligung von BASF an dem Wedabay-Projekt, um den Zugang zu Battery-Grade Nickel zu sichern, kam nicht zustande.

Frage 16 Seite 8

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die indonesische Gesetzgebung in Bezug auf die Rechte von indigenen Gruppen vor?

Antwort

Die indonesische Gesetzgebung sieht grundsätzlich einen Schutz der Rechte indigener Gruppen vor. Die Verfassung der Republik Indonesien erkennt in Artikel 18B Absatz 2 die Existenz traditioneller Gemeinschaften und ihrer angestammten Rechte an, sofern diese mit der staatlichen Gesetzgebung vereinbar sind. Darüber hinaus enthalten verschiedene sektorale Gesetze – darunter das Grundagrargesetz (Gesetz Nr. 5/1960), das Menschenrechtsgesetz (Gesetz Nr. 39/1999), das Umweltgesetz (Gesetz Nr. 32/2009) sowie Regelungen zu Forst- und Küstengebieten – Bestimmungen, die traditionelle Nutzungs- und Landrechte indigener Gruppen berücksichtigen.

Die Anerkennung indigener Gruppen erfolgt in Indonesien überwiegend durch regionale Regierungsakte, wodurch regionale Unterschiede in der Umsetzung bestehen. Der Entwurf für ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Rechte indigener Gruppen (RUU Masyarakat Adat) befindet sich seit 2011 im Gesetzgebungsprozess, wurde jedoch bislang nicht verabschiedet.

Frage 17 Seite 8

Welche bilateralen Bemühungen gibt es, um die Rechte indigener Gruppen zu stärken, insbesondere mit Blick auf den Schutz eigener Lebensräume durch Menschenrechts- und Umweltverteidigerinnen und Menschenrechts- und Umweltverteidiger?

Antwort

Die Bundesregierung steht mit der aktiven und vielfältigen Zivilgesellschaft in engem Austausch. Auch im Rahmen der klima- und umweltpolitischen Zusammenarbeit wird die Stärkung der Rechte von indigenen Völkern gefördert z. B. durch Unterstützung bei der Erlangung von „Hutan Adat“-Gemeinwaldlizenzen. Im Rahmen von Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) zum Schutz der Wälder, Mangroven und Torfmoore in Indonesien unterstützt die Bundesregierung indigene Völker und lokale Gemeinschaften, u. a. durch das indonesische Programm der Sozialen Forstwirtschaft, bei dem langfristige Landnutzungs- und auch Eigentumsrechte für Forstland an die lokale Bevölkerung übergeben werden. Zudem werden auch zivilgesellschaftliche und indigene Organisationen, die sich für die Stärkung indigener Rechte und die Anerkennung traditioneller Waldrechte einsetzen, unterstützt.

Frage 18 Seite 8

Welche konkreten Maßnahmen und Mittel (politisch, diplomatisch, finanziell) stellt die Bundesregierung bereit, um Menschenrechts- und Umweltrechtsverteidigerinnen und Menschenrechts- und Umweltverteidiger in Indonesien zu unterstützen, z. B. durch Monitoring, Capacity Building oder Sicherheitsförderung?

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt Menschenrechts- und Umweltverteidiger in Indonesien.

Denn Indonesien ist Schwerpunktland der internationalen Klimaschutzinitiative IKI und der Schutz globaler öffentlicher Güter spielt auch in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung arbeitet mit Indonesien insbesondere in den Feldern Nationally Determined Contributions (NDC) und Long Term Strategy, Erneuerbare Energien, nachhaltige Stadtentwicklung sowie Wald-, Moor-, Mangroven-, Meeresschutz und bei Nationalen Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt (NBSAPs) zusammen. Zudem fördert die Bundesregierung Menschenrechtsprojekte mit zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indonesien.

Frage 19 + 19a Seite 9

19Inwiefern unterstützt die Bundesregierung

19adie Etablierung von verbindlichen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Gemeinschaften, etwa in Form von Impact Benefit Agreements, oder

Antwort

Die Bundesregierung begrüßt es, wenn Unternehmen Impact Benefit Agreements mit Gemeinschaften abschließen, bietet hier aber keine aktive Unterstützung an.

Frage 19b Seite 9

unabhängige Monitoring- oder Beschwerdemechanismen, wie sie beispielsweise in internationalen Rechenschaftslegungsmechanismen der Weltbank (Accountability Frameworks CAO/IFC [CAO = Compliance Advisor Ombudsman, IFC = International Finance Corporation) empfohlen werden?

Antwort

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln sehen darüber hinaus ebenfalls Beschwerdemechanismen für Betroffene vor.

Frage 20 + 20a + 20b + 20c + 20d + 20e Seite 9

20Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die in Studien (vgl. https://cri.org/reports/nickel-unearthed/) dokumentierten massiven Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Nickelabbaus, etwa durch

20aRegenwaldabholzung,

20bBiotopzerstörung,

20cFluss- und Meeresverschmutzung,

20dEinsatz von Kohle als Energieträger für die Weiterverarbeitung von Nickel sowie

20eBelastungen in Regionen wie Morowali und Halmahera?

Antwort

Der Bundesregierung liegen Informationen zu Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Nickelabbaus in Indonesien vor. Die in der nickel-unearthed-Studie dokumentierten Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Nickelabbaus in Indonesia können durch Befahrungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Teil bestätigt werden (siehe BGR Commodity Top News Nr. 71: Die Bedeutung Indonesiens für den globalen Nickelmarkt, www.bgr.bund.de/Share dDocs/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/71_Ni ckel_Indonesien.html?nn=861312).

Die Nickelgewinnung aus Lateriten, die in Indonesien ausschließlich im Tagebau erfolgt, ist sehr flächenintensiv. Der Bergbau ist auch mit dem Verlust von tropischem Regenwald verbunden, der Inseln wie Halmahera fast noch zur Gänze bedeckt. Die Eingriffe in den Regenwald wirken sich entsprechend negativ auf die Biodiversität aus. Die Nickelproduktion in Indonesien weist eine hohe durchschnittliche CO -Intensität auf, was auf die kohlebasierte Stromver-2 sorgung der Hütten sowie den Einsatz von metallurgischer Kohle als Reduktionsmittel zurückzuführen ist.

Darüber hinaus beleuchtet die GIZ-Studie „Nickel for the Energy Transition – A Developmental Perspective“ im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus dem Jahr 2022 die ökologischen und sozialen Herausforderungen entlang der Nickel-Lieferkette in Indonesien. Diese Studie kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://rue.bmz.de/resource/blob/152990/giz-nickelstudie.pdf.

Deutschland und die EU setzen sich weltweit für die Stärkung des Umweltschutzes in globalen Rohstofflieferketten ein. Zu den Maßnahmen zählen etwa die europäische Batterieverordnung, die europäische Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die europäische Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten sowie eine ambitionierte und nachhaltige Handelspolitik.

Frage 21 + 21a + 21b + 21c Seite 10

21Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung

21aaus den Berichten über Schadstoffbelastungen durch Nickel, Arsen und Quecksilber in Böden, Gewässern und Meeresfrüchten, die gravierende Gesundheitsrisiken für lokale Gemeinschaften darstellen,

21baus Erkenntnissen über die Toxizität und die Entsorgung der bei der Nickelgewinnung mithilfe von Hochdruck-Säurelaugung (HPAL) entstehenden Abfälle, und

21cwelche Maßnahmen strebt sie an, um die Vermeidung der Emissionen und Abfälle von HPAL sowie alternative Gewinnungsverfahren zu intensivieren?

Antwort

Die Bundesregierung sieht die Herausforderungen der Schadstoffbelastungen, welche die Regierung von Indonesien zu bewältigen hat.

Der Bundesregierung ist beispielsweise bekannt, dass in Indonesien der illegale kleingewerbliche Goldbergbau mittels Quecksilber betrieben wird. Dies führt zu Freisetzungen von Quecksilber in die Umwelt und zur Gefährdung der menschlichen Gesundheit von darin tätigen Menschen und ihren Familien. Das Verfahren ist durch das UN-Übereinkommen von Minamata gegen die weltweite Verwendung und Freisetzung von Quecksilber weltweit verboten.

Die Bundesregierung setzt sich für die Umsetzung des Minamata-Übereinkommens engagiert ein, trägt zum Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern durch die Beiträge in die globale Umweltfazilität, – das sogenannte Special Programme für den institutionellen und kapazitativen Aufbau und das Specific Programme gegen Quecksilberv – bei.

Ebenso sind die Unternehmen betreffend Nickel verpflichtet, die bei der Laugung anstehenden Schlämme trocken an Land abzulagern, was der Praxis der besten verfügbaren Techniken (BVT) entspricht. Die ebenfalls diskutierte Verklappung der Schlämme im Meer wurde verworfen. Die vom Abbau betroffenen Flächen müssten rehabilitiert und wieder aufgeforstet werden, was ebenfalls BVT entspricht.

Frage 22 + 22a + 22b + 22c + 22d Seite 10

22Welche bilateralen oder multilateralen Initiativen bestehen, um

22adie Umweltüberwachung,

22bdie Wasserqualitätsprüfungen,

22cdas Gesundheitsmonitoring in den betroffenen Bergbauregionen, etwa in Morowali und Halmahera,

22ddie Reduktion der CO -Emissionen durch die Verstromung von Koh-

Antwort

2

Frage 22d (Forts.) + 22e Seite 10

22d (Forts.)le im Nickelsektor sowie

22eMaßnahmen zur Wiederherstellung der Natur in den von Bergbau degradierten Gebieten Indonesiens zu unterstützen?

Antwort

Die Bundesregierung unterhält in den genannten Bereichen grundsätzlich keine einschlägigen bilateralen Initiativen. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit setzt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in Indonesien allerdings ein bilaterales Projekt zur Rekultivierung und Forstschutz im Bergbau um. Dieses unterstützt die nachhaltige Rekultivierung von ehemaligen Bergbauflächen in Pilotgebieten in Indonesien. Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Bergbauschließung und -sanierung und die Wiederherstellung von Landschaften unter Beachtung der Biodiversität nach Bergbauende. Es werden Konzepte, Standards und Leitlinien für eine nachhaltige Rekultivierung und Transformation im Rahmen eines Mehrebenenansatzes entwickelt und pilothaft umgesetzt. Allerdings arbeitet dieses Projekt nicht im Nickelbergbau, sondern im Bergbau auf Zinn und Kohle mit den jeweiligen regionalen Schwerpunkten Bangka/Belitung (Zinn) und Kalimantan (Kohle). Zudem unterstützt die UNIDO die Transformation großer Nickel-Industriezonen, wie auf Halmahera, hin zu nachhaltigen Industrieparks. Diese Initiative setzt technische Standards für effizientes Abfallmanagement, Schadstoffkontrolle und Ressourceneffizienz um. Sie dient als Pilotmodell, um die ökologischen Auswirkungen der Nickelverarbeitung vor Ort nach international anerkannten Nachhaltigkeitskriterien zu minimieren.

Im Rahmen der 2022 geschlossenen Just Energy Transition Partnership (JETP) unterstützt die Bundesrepublik Deutschland multilateral, als Teil der International Partners Group (bestehend aus Deutschland und Japan als Co-Lead, weiter Frankreich, Großbrittanien, Italien, Kanada, der EU sowie Dänemark und Norwegen), eine sozial gerechte Energiewende in Indonesien. Gemäß des Comprehensive Investment and Policy Plans (CIPP) von 2023 soll im Rahmen der multilateralen JETP der Einsatz von Kohle für die netzgebundene Stromerzeugung minimiert werden. Zudem soll das Netto-Null- Emissionen-Ziel im Stromsektor bis 2050 erreicht werden.“

Frage 23 Seite 11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die seit Jahren wiederkehrenden bergbaubedingten tödlichen Erdrutsche in Indonesien, und wie unterstützt die Bundesregierung Indonesien im Umgang mit den wachsenden Risiken von Erdrutschen und Umweltzerstörung infolge des Bergbaus?

Antwort

Erdrutsche kommen häufig im Lockergesteinsbergbau vor, insbesondere bei hohen Niederschlägen. Das Risiko im direkten Abbauflöz der flachgelagerten Nickellaterite ist gering, doch führen die großflächige Entwaldung und instabile Abraumhalden zu einer Gefährdung des Umlands.

In den Jahren 2024 bis Anfang 2026 wurden über 1.200 Todesopfer registriert, die mit der durch Entwaldung und Bergbau verursachten Bodeninstabilität in Verbindung stehen. Besonders in den industriellen Zentren IMIP (Morowali) und IWIP (Halmahera) kam es jüngst zu schweren Vorfällen, wie dem tödlichen Erdrutsch an einer Tailing-Deponie im Februar 2026 oder großflächigen Bodenabsenkungen in angrenzenden Dörfern.

Die Bundesregierung unterstützt die indonesische Regierung im Umgang mit Erdrutschen und Umweltzerstörungen infolge des Bergbaus durch das Projekt der technischen Zusammenarbeit „Rekultivierung und Forstschutz im Bergbau“ (siehe auch Antwort zu Frage 22). Die Sicherung geotechnisch problematischer Hänge und Böschungen findet dabei Berücksichtigung und die Förderung von agroforstwirtschaftlichen Maßnahmen zusammen mit dem Industriesektor und lokalen Gemeinden trägt zu einer Bodenstabilisierung bei.

Zudem fördert die „One Map Policy“ eine einheitliche Kartierung, um Bergbauaktivitäten in geologisch instabilen Zonen einfacher festzustellen.

Frage 24 Seite 12

Wie unterstützt die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung Indonesiens im Einklang mit dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal, und welche Rolle spielt dabei die mit Indonesien vereinbarte National Biodiversity Strategies and Action Plans-Accelerator-Partnerschaft?

Antwort

Im Rahmen der IKI unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) den globalen Fonds „The Biodiversity Finance Initiative – Phase II (BIOFIN II)“ des United Nations Development Program (UNDP) in Höhe von 51,5 Mio. Euro im Zeitraum von 2018 bis 2030. Ziel des Vorhabens, das auch in Indonesien aktiv ist, ist die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel für die Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal in Entwicklungs- und Schwellenländern. BIOFIN II ist derzeit in 41 Ländern aktiv und konzentriert sich auf die Umsetzung von Finanzierungsplänen für die biologische Vielfalt, die Finanzierung von Schutzgebieten, die Entwicklung von innovativen Finanzierungslösungen und Wissensaustausch. Dabei kooperiert UNDP mit dem öffentlichen Sektor (hauptsächlich nationalen Finanzministerien) sowie dem Privat- und Finanzsektor. In Indonesien arbeitet BIOFIN II daran, den nationalen Finanzierungsrahmen für die Biodiversität zu stärken sowie Finanzierungslücken für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu schließen, u. a. im Bereich Ökotourismus.

Indonesien ist nicht der National Biodiversity Strategy and Action Plan Accelerator Partnership beigetreten.

Zudem wird im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Indonesien unterstützt. Schwerpunkte sind die Bereiche Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Waldschutz sowie nachhaltige Stadtentwicklung (Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Mobilität).

Frage 25 + 25a + 25b + 25c Seite 12

25Wie stellt das CEPA sicher, dass

25aHandelserleichterungen nicht zum Anstieg der Regenwaldabholzung in Indonesien führen,

25bindigene Gruppen und lokale Gemeinschaften nicht ihrer Lebensgrundlagen und lokalen Kulturen beraubt werden und

25cverbindliche Durchsetzungsmechanismen und rechtliche Konsequenzen für die Abmilderung von Folgen möglicher Naturzerstörung und Menschenrechtsverletzungen vorgesehen sind? Wie bewertet die Bundesregierung die erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), und welche wirksamen Mechanismen bleiben angesichts dessen bestehen, um die Regenwaldabholzung in Indonesien im Zusammenhang mit Exporten nach Europa zu verhindern (vgl. www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/18/defor estation-council-signs-off-targeted-revision-to-simplify-and-postpone-th e-regulation/)?

Antwort

Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.

Darüber hinaus geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass durch die Verschiebung des Anwendungsbeginns der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) zusätzliche Entwaldung erfolgt. Die Verordnung legt einen konkreten Stichtag fest (31. Dezember 2020), ab dem Flächen als entwaldet gelten, wenn sie in landwirtschaftliche Nutzfläche umgewandelt werden. Von der EUDR erfasste Produkte, die mit Entwaldung nach diesem Datum in Verbindung stehen, dürfen weder in die EU ein- noch ausgeführt werden. Da dieser Stichtag nicht geändert wird, entsteht nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR kein weiterer Anreiz für zusätzliche Entwaldung während der Übergangsphase.

Frage 26 + 26a + 26b Seite 13

26Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,

26aob unter den von der indonesischen Regierung mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 2,31 Mrd. US-Dollar belegten Palmöl- und Bergbauunternehmen wegen illegaler Aktivitäten in Waldgebieten auch Firmen sind, die in laufenden oder vergangenen Geschäftsbeziehungen zu in Deutschland ansässigen Unternehmen stehen, und

26bin welchem Umfang deutsche Unternehmen mittelbar oder unmittelbar von diesen Sanktionen betroffen sind (vgl. www.reuters.com/sust ainability/indonesia-fines-dozens-palm-oil-mining-companies-23-bill ion-operating-forest-2025-12-08/)?

Antwort

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

Frage 27 Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass chinesische Unternehmen (z. B. Tsingshan, Huayou, Zhenshi) über bis zu 80 Prozent der indonesischen Nickelproduktion kontrollieren, und welche Strategien verfolgt sie, um deutsche und europäische Unternehmen in Indonesien besser zu positionieren (vgl. www.csis.org/analysis/diversifying-investm ent-indonesias-mining-sector)?

Antwort

Chinesische Unternehmen kontrollieren unterschiedliche Anteile einzelner Stufen der Nickelproduktion in Indonesien. Hinsichtlich der zahlreichen Joint Ventures und Beteiligungen unterschiedlichster, vor allem chinesischer, indonesischer, indischer, südkoreanischer, australischer und französischer Unternehmen sind der Bundesregierung keine genauen prozentualen Anteile chinesischer Unternehmen an der Nickelproduktion vom Bergbau über die Weiterverarbeitung zu Zwischenprodukten und Produkten bekannt.

CEPA enthält bilaterale Vereinbarungen, die wirtschaftliches Engagement europäischer Unternehmen in Indonesien erleichtern. Daneben unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen mit den Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung (Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Rohstofffonds). Darüber hinaus bringt die Bundesregierung Anliegen deutscher Unternehmen gegenüber Indonesien im Rahmen des Gemeinsamen deutsch-indonesischen Wirtschafts- und Investitionsausschuss ein.

Frage 28 Seite 13

Wie bewertet die Bundesregierung die geopolitische Bedeutung des CE-PA im Kontext der zunehmenden chinesischen Investitionen und des wachsenden BRICS-Einflusses (BRICS = Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) in Südostasien sowie die Gefahr, dass durch das CEPA indirekt Projekte gestärkt werden, die mit chinesischem Kapital betrieben werden, und welche Maßnahmen ergreift oder plant sie, um dies zu verhindern?

Antwort

Die Bundesregierung verfolgt die politischen Entwicklungen in Südostasien sowie innerhalb der BRICS-Staaten aufmerksam. Das Freihandelsabkommen ist in diesem Zusammenhang ein zentraler Baustein der deutschen und europäischen Diversifizierungsstrategie, um einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren und regelbasierten Handel zu stärken. Die im CEPA enthaltenen Regelungen gelten für die EU und ihre Mitgliedstaaten sowie für Indonesien; zudem enthält CEPA diverse Regelungen, die sicherstellen, dass die Vorteile des Abkommens lediglich den Vertragspartnern zugutekommen.

Frage 29 + 29a Seite 14

29Welche Instrumente setzt die Bundesregierung bereits ein oder will sie künftig einsetzen, um

29anachhaltige Wertschöpfung in Indonesien zu fördern,

Antwort

Die Bundesregierung unterstützt Indonesien durch verschiedene Projekte der Entwicklungszusammenarbeit dabei, mehr lokale Wertschöpfung zu kreieren. Hierzu gehören Projekte im Bereich Ausbildung und auch die Unterstützung von Indonesien bei der Energiewende (Just Energy Transition Partnership).

Frage 29b Seite 14

lokale Beschäftigung und Umweltstandards sicherzustellen, insbesondere durch Hermesdeckungen, Investitionsgarantien, den Rohstofffonds und die Entwicklungszusammenarbeit,

Antwort

Zu Hermesdeckungen und Investitionsgarantien wird hier auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Beim Rohstofffond können grundsätzlich auch Projekte in Indonesien unterstützt werden, sofern diese den Förderkriterien entsprechen. Dazu zählen insbesondere Vorhaben, die zur nachhaltigen Wertschöpfung beitragen, Umwelt- und Sozialstandards berücksichtigen und die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen stärken. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung z. B. Projekte zu entwaldungsfreien Agrarlieferketten und nachhaltiger Forstwirtschaft sowie die Förderung von nachhaltiger Infrastruktur. Bei Planung und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben werden die jeweiligen Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrichtlinien der umsetzenden Organisationen ebenfalls angewendet.

Frage 29c Seite 14

Projekte deutscher Unternehmen im indonesischen Rohstoffsektor gegebenenfalls durch Mittel aus dem Rohstofffonds zu unterstützen, und wenn ja, welche Projekte befinden sich in der engeren Auswahl,

Antwort

Projekte mit einem Bezug zu Indonesien können sich für die Förderung durch den Rohstofffonds bewerben. Details zu einzelnen Anträgen können aufgrund von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nicht gegeben werden.

Frage 29d Seite 14

durch Recycling, Innovation und Verbrauchsreduktion die Abhängigkeit von Importen kritischer Rohstoffe wie Nickel aus Indonesien zu verringern sowie

Antwort

Durch eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass der Primärbedarf an Rohstoffen langfristig gesenkt werden kann, und so wollen wir die Resilienz der deutschen Industrie erhöhen. Nickel wird in Deutschland nicht nur als metallisches Nickel oder seine Verbindungen, sondern hauptsächlich als im Edelstahl enthaltenes Legierungselement zurückgewonnen. Die auf Abfall bezogene End-of-Life-Recycling-Rate (EoL-RR) des Nickels lag in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Buntmetallindustrie (GDB2022) schon im Jahr 2022 bei 70 Prozent. Die produktbezogene Recyclingrate für Edelstahl liegt dabei über 50 Prozent. Das zeigt, dass in Deutschland funktionierende und effektive Recyclingwege die Wiedernutzung von Nickel sicherstellen. Zukünftig wird auch das in den Batterien der Elektrofahrzeuge enthaltene Nickel im großen Stil recycelt werden. Das Recycling von Nickel in Batterien wird in Deutschland vor allem durch zwei zentrale Rechtsgrundlagen gefördert: die europäische Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und dem nationalen Batterierecht Durchführungsgesetz (BattDG). Beide setzen klare Vorgaben für Sammlung, Rücknahme und hochwertige Verwertung von Altbatterien– einschließlich nickelhaltiger Lithium-Ionen-Batterien. Zusätzlich ist batteriefähiges Nickel im Critical Raw Materials Act (CRMA) der EU als kritischer und strategischer Rohstoff eingestuft. Strategische Rohstoffe sollen nach Vorgaben des CRMA zu mindestens 25 Prozent aus dem europäischen Recycling produziert werden können.

Instrumente der Bundesregierung zur Verbrauchsreduktion für Metalle finden sich insbesondere in der Rohstoffstrategie der Bundesregierung und der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS):

– NKWS: Das Bundesumweltministerium entwickelt Ziele und Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zirkulären Nutzung von Rohstoffen.

– Rohstoffstrategie der Bundesregierung: u. a. Förderung hochwertiger Recyclingverfahren, um Metalle im Kreislauf zu halten, da dies oft eine umweltfreundlichere Alternative zur Primärproduktion darstellt.

– Verpackungsgesetz und Elektrogesetz: Gesetzliche Rücknahme- und Verwertungsquoten für Metallverpackungen und Elektroaltgeräte zwingen Hersteller zu einer besseren Wiederverwertung.

Frage 29e Seite 15

im Rat und gegenüber der EU-Kommission sicherzustellen, dass das Nachhaltigkeitskapitel im CEPA verbindlich ausgestaltet wird und nicht zu einem Instrument des „Greenwashing“ wird?

Antwort

Die Bundesregierung begrüßt das vereinbarte Kapitel zu Handel, nachhaltigem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung. Durch das Kapitel wird sichergestellt, dass der Umweltschutz gestärkt, dem Klimawandel entgegengewirkt wird und die Arbeitnehmerrechte geschützt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Möglichkeit, etwaige strittige Punkte in die Ausschüsse im Rahmen des Freihandelsabkommen einzubringen.

Frage 30 Seite 15

Welche Form von Beschwerdemechanismen sehen Vorhaben deutscher Konzerne oder durch die Bundesregierung geförderte Vorhaben im mineralischen Rohstoffbereich in Indonesien vor, und inwiefern bewertet die Bundesregierung diese angesichts des in Frage 7 geschilderten Falls als hinreichend?

Antwort

Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei Vorhaben deutscher Konzerne die Empfehlungen der OECD-Leitsätze für multilaterale Unternehmen angewendet werden, welche die Möglichkeit bieten, das Betroffene bei Meinungsverschiedenheiten das Verfahren vor den nationalen Kontaktstellen in Anspruch nehmen können.

Für Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit gilt das verbindliche Menschenrechtskonzept des BMZ (www.bmz.de/resource/blob/194624/m enschenrechtskonzept-der-deutschen-entwicklungspolitik.pdf), das die Relevanz menschenrechtlicher Beschwerdemechanismen betont. Die Verantwortung für die Ausgestaltung dieser Beschwerdemechanismen entsprechend internationaler Standards liegt bei den jeweils für die Projektdurchführung verantwortlichen Institutionen. Wie im genannten Menschenrechtskonzept formuliert, hat das BMZ einen systematischen Dialog mit Durchführungsorganisationen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft initiiert, um die bestehenden Beschwerdemechanismen weiterzuentwickeln.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.