Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz

Drucksache 21/6321Antwortauf die Kleine Anfrage 21/601708.06.20269 Seiten16 FragenFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendGesellschaftspolitik, soziale Gruppen1 Anlage als PDF
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien wurde bislang nahezu kein frauenpolitisches Vorhaben, das durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten und versprochen wurde, angegangen oder umgesetzt. Angesichts der Zunahme aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland und der Tatsache, dass gezielt die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Frauen weltweit infrage gestellt wird, erwartet man von einer Bundesregierung, dass sie aktiv Frauenrechte und Gleichstellung voranbringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Umsetzungsständen und Zeitplänen.

Frage 1 Seite 1

Hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Wahlrechtskommission schon mit Regelungen zur Geschlechterparität im Deutschen Bundestag befasst, und wenn ja, welche Zwischenergebnisse bei der Frage nach gleichberechtigter Repräsentanz von Frauen im Parlament liegen dazu vor?

Antwort

Die Beratungen der Wahlrechtskommission sind noch nicht abgeschlossen.

Frage 2 Seite 1

Wird der Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 von der Bundesregierung eingehalten?

Antwort

Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bis zum 14. Juni 2027 aus.

Frage 3 Seite 2

Welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bereits vorgenommen, und welche Zwischeninformationsstände zur Bedarfsanalyse der Länder, die bis Ende 2026 erhoben werden müssen, liegen bereits vor?

Antwort

Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD begleitet das BMBFSFJ die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das BMBFSFJ hat hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern.

Im Oktober 2025 und Mai 2026 fanden die ersten beiden Sitzungen des BLAK GewHG statt. Im Dezember 2025 tauschten sich das BMBFSFJ und die Länder als Mitglieder des BLAK GewHG mit relevanten Fachverbänden zum Umsetzungsstand des Gewalthilfegesetzes aus. Nach Kenntnisstand des BMBFSFJ wurden Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung (§ 8 GewHG) in allen Ländern angestoßen; in einzelnen Ländern liegen bereits Ergebnisse der Ausgangsanalyse vor.

Um den finanziellen Belastungen der Länder bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes im Zeitraum von 2027 bis 2036 anteilig Rechnung zu tragen, entlastet der Bund die Länder durch eine geänderte Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. Die Länder erhalten im genannten Zeitraum Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer von insgesamt etwa 2,6 Mrd. Euro.

Frage 4 Seite 2

Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan bereits erfolgt, und welche sind zeitnah geplant?

Antwort

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan wird im BMBFSFJ derzeit geprüft. Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben.

Frage 5 Seite 2

Durch welche Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt, und wie läuft in diesem Kontext die konkrete, ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Stärkung der Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt?

Antwort

Die Bundesregierung entwickelt die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt stetig fort. Entsprechende Maßnahmen können unter anderem der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention unter folgendem Link entnommen werden: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blo b/252132/8275196915292f8ff4cb39ad7f158731/gewaltschutzstrategie-der-bun desregierung-data.pdf.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Federführung des BMBFSFJ. Die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt arbeitet hierzu mit den fachlich betroffenen Ressorts des Bundes, insbesondere mit den jeweiligen Focal Points in den Bundesministerien, sowie mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft zusammen. Die Abstimmung erfolgt insbesondere über regelmäßige Austauschformate, interministerielle Arbeitsstrukturen sowie im Rahmen der Evaluierungsverfahren der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO).

Frage 6 Seite 3

Wie wird der Ausbau der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ausgestaltet?

Antwort

Der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ stehen im Jahr 2026 5,7 Mio. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Erhöhung um zwei Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Das BMBFSFJ steht zudem mit denjenigen Bundesländern im Austausch, die sich derzeit nicht mehr an der Bundesinitiative beteiligen, um einen Wiedereinstieg zu prüfen.

Frage 7 Seite 3

Mit welchen Mitteln wird das Müttergenesungswerk langfristig abgesichert, und wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau, Neubau und die Sanierung von Mutter-Kind-Kliniken?

Antwort

Derzeit ist noch offen, in welcher Form eine langfristige Unterstützung des Müttergenesungswerks beim Ausbau, Neubau und der Sanierung von Eltern-Kind-Kliniken durch die Bundesregierung erfolgen kann.

Frage 8 Seite 3

Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung weiterer gesetzlicher Schritte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen von Bundesunternehmen geführt, und was folgt daraus?

Antwort

Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 7. August 2021 (FüPoG II) wird gemäß Artikel 26 Absatz 2 FüPoG II im Jahr 2026 evaluiert. Gegenstand der Evaluation wird auch die Entwicklung der Frauenanteile in den Bundesunternehmen sein, sodass die Ergebnisse der Evaluation hinsichtlich weiterer gesetzlicher Schritte abzuwarten sind.

Frage 9 Seite 3

Wie sollen die Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im Führungspositionengesetz (FüPoG) II aussehen, und wann sollen diese eingeführt werden?

Antwort

Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im FüPoG II sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt (§ 334 HGB).

Frage 10 Seite 3

Warum zielt das Vorhaben im Koalitionsvertrag, das FüPoG II weiterzuentwickeln, nur auf Bundesunternehmen?

Antwort

Koalitionsverhandlungen werden zwischen Parteien und vor der Konstituierung der Bundesregierung geführt. Der parlamentarische Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben.

Frage 11 Seite 4

Wie wird die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt, und wie wird das Vorhaben, die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung in der ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie zu optimieren, umgesetzt?

Antwort

Zur Optimierung der interministeriellen Zusammenarbeit hat sich am 6. November 2025 unter Federführung des BMBFSFJ die Taskforce Gleichstellung konstituiert. Ihr gehören Vertretungen aller Ressorts sowie der fachlich zuständigen Beauftragten der Bundesregierung bzw. des Bundes an.

Es ist geplant, die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung im Kabinett zu verabschieden. Ziel der interministeriellen Zusammenarbeit in der Task-Force Gleichstellung ist es, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe stärker in allen Politikbereichen zu verankern.

Frage 12 Seite 4

In welcher Form wird die Unterstützung der gleichstellungspolitischen Akteure durch die Bundesregierung geleistet, hat es Weiterentwicklungen in der Zusammenarbeit und Unterstützung gegeben (bitte nach Projektname, Laufzeit und Höhe der Finanzierung auflisten)?

Antwort

Die Bundesregierung fördert unterschiedliche Maßnahmen und Projekte von gleichstellungspolitischen Akteurinnen und Akteuren mit bundesweiter Relevanz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Einige ausgewählte zentrale gleichstellungspolitische Vorhaben und Projekte des BMBFSFJ können beispielhaft der Anlage entnommen werden.* Darüber hinaus bestehen Förderungen im Rahmen von Verträgen sowie institutionelle Förderungen mit gleichstellungspolitischer Bedeutung. Die Bundesstiftung Gleichstellung ist dabei eine wichtige Säule. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

AnlageAntwort KA 21 6017 - Anlage Tabelle zu Frage Nr. 12

PDF-Seiten 6–8 (3 Seiten) · im Originalformat beigefügt, nicht in Tabellen übernommen

Frage 13 Seite 4

Wird der Helene-Weber-Preis weiterentwickelt und mittelfristig weiterfinanziert, und durch welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für mehr Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der Politik auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene?

Antwort

Im Koalitionsvertrag ist die Verstetigung des Helene-Weber-Preises vereinbart. Nach der letzten Preisverleihung im März 2024 ist die nächste Verleihung für Herbst 2027 vorgesehen. Das Konzept dafür wird derzeit erarbeitet.

Die Bundesregierung verfolgt darüber hinaus einen breiteren Ansatz zur Förderung der Chancengleichheit und politischen Teilhabe von Frauen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Helene-Weber-Kolleg als parteiübergreifendes Netzwerk, das sich für mehr Frauen in der Politik einsetzt. Das seit Mai 2026 wieder weitergeführte Kolleg verbindet wissenschaftliche Studien, Beratung, Coaching und Vernetzung für politisch engagierte Frauen. Zugleich stärkt es das Netzwerk der Helene-Weber-Preisträgerinnen und fördert somit nachhaltige politische Sichtbarkeit und gegenseitige Unterstützung. Die Finanzierung ist derzeit bis zum Jahr 2029 vorgesehen.

Ergänzend dazu wurde im Dezember 2024 das Projekt „Frauen. Vielfalt. Politik. Demokratie vor Ort gestalten“ gestartet. Ziel ist es, die politische Beteiligung von Frauen strukturell zu stärken und demokratische Teilhabe vor Ort auszubauen. Das Projekt verbindet Informations- und Kommunikationsangebote zu Best Practices, Verhaltenskodizes und Studien mit Wissenstransfer und Fachberatung für Kommunen und Parteien. Hinzu kommen Coaching- und Vernetzungsangebote, etwa für Bürgermeisterinnen oder im Rahmen von Innovationszirkeln. Ein besonderer Fokus liegt auf ländlichen Räumen, die gezielt durch Landfrauen-Netzwerke unterstützt werden.

Zudem engagiert sich die Bundesregierung im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, um strukturelle Diskriminierung und sexuelle Belästigung abzubauen, die Frauen an politischer Teilhabe hindern können.

Darüber hinaus fördert das BMBFSFJ den Aktionstag der Initiative #Parität-Jetzt, die sich für die paritätische politische Repräsentation von Frauen und Männern in Parlamenten einsetzt.

Frage 14 Seite 5

Wann und wie wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt?

Antwort

Das BMBFSFJ hat die erforderlichen Vorbereitungen für einen Gesetzesentwurf zur bürokratiearmen Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 getroffen und klärt noch offene und sich aktuell stellende Fragen, auch auf europäischer Ebene und im Kontakt mit der Europäischen Kommission, bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Es wird darauf geachtet, die Belastungen für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Frage 15 Seite 5

Was hat die Prüfung geeigneter Finanzierungsmodelle für den Mutterschutz für Selbstständige ergeben, was folgt daraus, und wie ist der Zeitplan?

Antwort

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld und den Mutterschutz bezüglich unterschiedlicher Aspekte in den Blick zu nehmen. Die Überlegungen zur Umsetzung des Vorhabens sind noch nicht abgeschlossen.

Darüber hinaus erörtert das BMBFSFJ derzeit ressortübergreifend weitere Möglichkeiten, um selbstständige Frauen und ihre Betriebe in der Zeit rund um die Geburt besser abzusichern und hierüber auch gezielter zu informieren.

Frage 16 Seite 5

Wie ist der Stand bei den Vorhaben, Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituation besser zu unterstützen?

Antwort

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung für Frauen in Konfliktsituationen zu verbessern. Die Bundesregierung prüft aktuell, welche konkreten Maßnahmen dazu beitragen können.