Projekt "Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen - mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte" (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-201806009-3320)

Drucksache 21/6327Antwortauf die Kleine Anfrage 21/611108.06.20268 Seiten15 FragenFraktion der AfDBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungEntwicklungspolitik
Vorbemerkung der Fragesteller

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Zeitraum vom 15. September 2018 bis zum 30. April 2022 das Projekt „Menschenrechte im südlichen Afrika durch Stärkung von NGO-Aktivistinnen voranbringen – mit dem Fokus Frauenrechte und LGBTI-Rechte“ gefördert (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201806009-3320). Die Maßnahme wurde durch die Engagement Global gGmbH als Durchführungsorganisation und medica mondiale e. V. als Umsetzungspartner realisiert (a. a. O.). Das Finanzierungsvolumen sowie die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf 249 758,00 Euro (a. a. O.).

Frage 1 Seite 1

Auf Basis welcher fachlichen Kriterien und politischen Erwägungen hat das BMZ entschieden, gerade dieses Vorhaben zur Stärkung von NGO-Aktivistinnen (NGO = Nichtregierungsorganisationen) zur Förderung auszuwählen, und welche Alleinstellungsmerkmale gaben den Ausschlag gegenüber konkurrierenden Projektvorschlägen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Zuwendungen für Projekte und Programme privater deutscher Träger, an denen die Bundesregierung ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.

Aus Kapitel 2302, Titel 687 76, werden u. a. – im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und den internationalen Menschenrechtskonventionen – Projekte und Programme in Ländern des Globalen Südens gefördert,

– die die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation armer Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden nachhaltig verbessern und die Selbsthilfeanstrengungen dieser Gruppen möglichst wirkungsvoll unterstützen oder

– zur Verwirklichung der Menschenrechte im Globalen Süden beitragen

– und die die Bedingungen für eine Anrechnung als „Official Development Assistance“ (ODA) erfüllen.

Der vom LSVD e. V. eingereichte Projektvorschlag hat diese Kriterien erfüllt.

Frage 2 Seite 2

Welche konkreten Zielvorgaben und qualitativen Indikatoren lagen der Bewilligung der Projektmittel in Höhe von 249 758,00 Euro zugrunde, um den Erfolg der Maßnahme am Ende der Laufzeit messbar zu machen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Mit dem Projektantrag wurde eine Wirkungsmatrix eingereicht, in der ein Oberziel, ein Projektziel und Unterziele formuliert waren. Hierbei ging es um den Aufbau, die nationale wie regionale Vernetzung und das Training von Gruppen und Einzelpersonen in der Menschenrechtsarbeit im südlichen Afrika. Anhand dieser Indikatoren mit Ausgangswert und Zielwert wurde der Projekterfolg gemessen.

Frage 3 Seite 2

Wie schlüsseln sich die Gesamtausgaben von 249 758,00 Euro detailliert nach den Kostenarten Personal, Sachmittel, Reisekosten sowie den indirekten Verwaltungsgemeinkosten auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Zuwendung erfolgte im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 Prozent. Die im Transparenzportal ausgewiesene Fördersumme in Höhe von 249.758,00 Euro und der Eigenanteil des Empfängers führten zu zuwendungsfähigen Ist-Ausgaben i. H. v. 327.317,42 Euro.

Die Aufteilung war wie folgt:

Tabelle auf Seite 2 · 5 Zeilen × 2 Spalten
PositionProzent
Betriebsausgaben56,52
Personalkosten für die Projektdurchführung vor Ort32,52
Projektbetreuungsreise1,87
Verwaltungskosten9,09
Gesamtausgaben100
Frage 4 Seite 2

Welche spezifischen Aktivitäten und methodischen Ansätze wurden zur Stärkung von NGO-Aktivistinnen im Rahmen der Laufzeit konkret durchgeführt, und wie wurde deren Relevanz für die Zielgruppe vorab geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Im Wesentlichen wurden durch den lokalen Projektträger Fortbildungen und Beratungen durchgeführt, verbunden mit Erfahrungsaustausch zu Themen wie Menschenrechtsarbeit, Konfliktlösungsstrategien und Maßnahmen für die Sicherheit der von Verfolgung Betroffenen.

Die Relevanz dieser Maßnahmen ergibt sich aus den Kenntnissen der Antragsteller und ihrer lokalen Partner bzw. des BMZ zur Menschenrechtssituation der spezifischen Zielgruppen und Akteure im Südlichen Afrika.

Frage 5 Seite 3

Wie viele Aktivistinnen haben an den im Projekt vorgesehenen Maßnahmen und Schulungen tatsächlich teilgenommen, und wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Projektregionen in Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Insgesamt wurden in Sambia, Botswana, Simbabwe, Lesotho, Mosambik und Swasiland 150 Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, die in zivilgesellschaftlichen Organisationen für Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung arbeiten, erreicht.

Frage 6 Seite 3

Auf welche Weise wurde die in der Projektbeschreibung genannte Schwerpunktsetzung auf LGBTI-Rechte operativ in die Maßnahmen integriert, und welche finanziellen Mittel wurden explizit für diesen Teilbereich aufgewendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Alle Maßnahmen richteten sich auf Selbstvertretungs-Organisationen dieser Zielgruppe.

Frage 7 + 8 Seite 3

7Welche lokalen Partnerorganisationen oder zivilgesellschaftlichen Akteure in Südafrika oder der angrenzenden Region waren in die operative Durchführung der Maßnahmen vor Ort eingebunden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8Um welche konkreten Nichtregierungsorganisationen handelte es sich bei den durch das Projekt gestärkten Aktivistinnen, und nach welchen Kriterien wurden diese Organisationen für die Förderung ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet.

Die Durchführung des Projektes wurde durch die Coalition of African Lesbians (CAL) übernommen. Die Partnerauswahl erfolgte durch den deutschen privaten Träger.

Frage 9 Seite 3

In welcher Form und durch welche Monitoring-Instrumente wurde die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der angestrebten menschenrechtlichen Verbesserungen während der Laufzeit überwacht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurden im Wesentlichen durch Befragungen der Zielgruppe und Erhebungen durch den Projektträger vor Ort gemessen. Zudem fanden Projektbetreuungsreisen durch den deutschen Träger statt.

Frage 10 Seite 4

Liegt der Bundesregierung für dieses Projekt ein bereits abschließend geprüfter Verwendungsnachweis vor, und gab es Beanstandungen hinsichtlich der Mittelverwendung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Der Verwendungsnachweis liegt vor und wurde ohne wesentliche Beanstandungen geprüft.

Frage 11 Seite 4

Welche zentralen Ergebnisse, identifizierten Best-Practices und verbliebenen Herausforderungen führt der Abschlussbericht des Umsetzungspartners medica mondiale e. V. auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Das Projekt hat die Vernetzung von lokalen Gruppen, die in den einzelnen sechs Ländern für Frauen- und/oder LGBTIQ+ Rechte arbeiten, gestärkt und eine Stärkung von zivilgesellschaftlichen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern erreicht sowie die Partizipation der betroffenen Gruppen im öffentlichen Diskurs ihrer Heimatländer erhöht. Zum Beispiel wurde in Botswana auf die Interventionen des Projekts hin die öffentliche Diskussion über die verfassungsmäßigen Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender Personen befördert.

Frage 12 Seite 4

Wurde nach Abschluss der Laufzeit im April 2022 eine unabhängige externe Evaluierung oder eine vertiefte Erfolgskontrolle durch das BMZ bzw. die Engagement Global gGmbH veranlasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Eine externe Evaluierung wurde nicht durchgeführt. Die Bundeshaushaltsordnung sieht in Abhängigkeit vom Einzelfall eine abgestufte Erfolgskontrolle vor. Daher werden nicht alle geförderten Projekte evaluiert. Die Darlegung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sind hingegen Gegenstand der regulären Nachweislegung.

Frage 13 Seite 4

Wie hoch beziffern sich die jeweiligen Verwaltungskostenpauschalen und Management Fees, die an die Engagement Global gGmbH sowie an medica mondiale e. V. für die Abwicklung gezahlt wurden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Zur Verwaltungskostenpauschale des Zuwendungsnehmers wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. „Management fees“ werden weder an den deutschen Privaten Träger noch an Engagement Global gezahlt.

Frage 14 Seite 4

Aus welchem spezifischen Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde die Finanzierung dieser Maßnahme geleistet, und war dieses Projekt Teil einer übergeordneten Länderstrategie für Südafrika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Vorhaben war somit das Projekt eines deutschen Privaten Trägers zusammen mit seinem Partner vor Ort und damit nicht explizit Teil der bilateralen Länderstrategie, ergänzt diese aber.

Frage 15 Seite 5

Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse und die finanzielle Unabhängigkeit der gestärkten Aktivistinnen über das Ende der deutschen Förderung hinaus zu sichern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

Frage 16 Seite 5

Inwieweit wurden die im Verlauf dieses Projekts gewonnenen Erkenntnisse systematisch für die Planung und Auswahl künftiger menschenrechtlicher Vorhaben im südlichen Afrika herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Antwort

Die Abschlussberichte und Verwendungsnachweise von Vorhaben Privater Träger werden, wie auch hier, den für die Prüfung und Genehmigung von Projektanträgen zuständigen Personen wieder zur Verfügung gestellt, damit die gewonnenen Erkenntnisse dort in die Bewertung von Neuvorhaben einfließen können.